Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 396

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 396 (NJ DDR 1981, S. 396); 306 Neue Justiz 9/81 Arbeitskollektiv und sozialistische Arbeitsdisziplin Dr. PETER KROH, wiss. Oberassistent an der Sektion Marxismus-Leninismus!Staatsbürgerkunde der Pädagogischen Hochschule „Liselotte Herrmann“, Güstrow Für die Fortsetzung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik sind die weitere Ausprägung der sozialistischen Arbeitsdisziplin sowie die Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit eine wesentliche Bedingung.! Auch für den Sozialismus gilt Marx’ Feststellung: „Regel und Ordnung ist selbst ein unentbehrliches Moment jeder Produktionsweise, die gesellschaftliche Festigkeit und Unabhängigkeit von bloßem Zufall oder Willkür annehmen soll.“2 Zwar sind eine bestimmte Dauer und Intensität der Arbeitstätigkeit und ihre zweckmäßige, rationelle Organisation sowie ein kontinuierlicher Rhythmus Momente der Arbeitsdisziplin, die in hohem Maße bereits durch die Produktionsmittel und die Technologie bedingt sind, aber disziplinierte Arbeit vollzieht sich nie im luftleeren Raum. Im Zusammenhang mit der weiteren Vergesellschaftung der sozialistischen Produktion entstehen neue Anforderungen an die Entwicklung der Arbeitsdisziplin. Die Vielfalt, die Komplexität und die Kompliziertheit der Produktionsbedingungen und die damit veränderten Beziehungen der Menschen im Arbeitsprozeß verlangen stärker als je zuvor die Aufrechterhaltung und Vervollkommnung der Ordnung und Organisiertheit. „Veränderungen und Entwicklungen in der betrieblichen Arbeitsteilung führen zur Einsparung von Arbeitsplätzen und zur Schaffung anspruchsvollerer Arbeitsaufgaben. Beides erfordert diszipliniertes Arbeiten im Sinne initiativreichen und schöpferischen Tätigwerdens und ist gleichzeitig ein Gebot ökonomischer Rationalität.“2 Die Erfüllung der ständig wachsenden Anforderungen hängt zunehmend von der Einsicht jedes Werktätigen in den Ablauf des Gesamtprozesses sowie von seiner Bereitschaft und Fähigkeit ab, im Arbeitskollektiv eine wahrhafte „Disziplin kameradschaftlicher Verbundenheit“4 persönlich zu realisieren. Immer bedeutsamer wird die Bereitschaft und Fähigkeit jedes einzelnen, seine Handlungen bewußt in das Ziel der kollektiven Tätigkeit einzuordnen Und die Auswirkungen seines Verhaltens für das gesamte Kollektiv vorauszusehen. Lenin hob immer wieder hervor, daß die Heranziehung der Werktätigen an die Leitung der Produktion notwendig und lebenswichtig ist. Alle Möglichkeiten der Demokratie sind nutzbar zu machen, und die „Teilnahme der Werktätigen selbst an der Leitung der Wirtschaft und am Aufbau der neuen Produktion muß immer mehr und mehr erweitert werden“.5 Die Verfassung der UdSSR von 1977 führt in Artikel 8 diese Ideen Lenins weiter: „Die Arbeitskollektive entwickeln den sozialistischen Wettbewerb, tragen zur Verbreitung fortgeschrittener Arbeitsmethoden und zur Festigung der Arbeitsdisziplin bei, sie erziehen ihre Mitglieder im Geiste der kommunistischen Moral und sorgen für die Erhöhung ihres politischen Bewußtseins, ihres kulturellen Niveaus und ihrer beruflichen Qualifikation.“ Durch die Gewerkschaften als umfassendste Massenorganisation der Arbeiterklasse sind die Werktätigen in unserem Staat immittelbar an der Leitung und Planung gesellschaftlicher Prozesse beteiligt und gestalten täglich die sozialistische Demokratie mit.6 Hohe Leistungen in der Produktion werden vor allem dann erreicht, wenn die sozialistische Demokratie von den Arbeitskollektiven und ihren Mitgliedern im täglichen Arbeitsprozeß bewußt erlebt wird.7 Die Führung des sozialistischen Wettbewerbs durch die Gewerkschaften schließt deshalb die Förderung der Initiativen der Arbeitskollektive für einen steilen Anstieg der Arbeitsproduktivität, hohe Qualität und Effektivität mit ein. Die Erfüllung der anspruchsvollen Aufgaben im sozialistischen Wettbewerb führt so zugleich zur Festigung des Arbeitskollektivs. „Haben sich erst einmal Werktätige zur Lösung einer gemeinsamen Aufgabe formiert, wachsen Engagement und kollektive Interessiertheit mit der Erfüllung dieser Aufgaben.“8 Die Kollektivität als spezifisches Mittel zur Herausbildung sozialistischer Arbeitsdisziplin Arbeit im Kollektiv verlangt in erster Linie; die Kooperationsfähigkeit aller Kollektivmitglieder zu entwickeln. Das geschieht vor allem durch die richtige und zügige Gestaltung des Arbeitsablaufs für jeden einzelnen, durch die zweckmäßige Koordinierung der verschiedenen Arbeitstätigkeiten und durch die geistige Beherrschung des kollektiven Arbeitsprozesses. Hier kommen insbesondere die fachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes einzelnen und vor allem die Fähigkeiten des Leiters zum Tragen. Darüber hinaus wirkt die Kooperationsbereitschaft jedes einzelnen Werktätigen auf das Niveau der Kooperation ein. Hier spielen ideologische Grundpositionen, die Verinnerlichung progressiver Normen der Arbeiterklasse, die Kenntnis und Wertschätzung der politischen und volkswirtschaftlichen Bedeutung der eigenen Arbeit eine entscheidende Rolle. In der stärkeren Ausprägung der Kooperationsfähigkeit und der Kooperationsbereitschaft liegt eine große Reserve für die Festigung der Arbeitsdisziplin unter den gegenwärtigen Bedingungen. Das AGB orientiert in § 72 darauf, Arbeitskollektive im Betrieb so zu bilden, daß die Erfüllung und gezielte Überbietung der Planaufgaben des Kollektivs gewährleistet ist und die Entwicklung der Kollektivität und des Kollektivbewußtseins gefördert wird. Dabei ist die Arbeit so zu organisieren, daß innerhalb des Abeitskollektivs eine leistungs- und pesönlichkeitsfördernde Arbeitsteilung und Zusammenarbeit der Werktätigen besteht. Fragen der Arbeitsorganisation spielen bei Entwicklung kollektiver Beziehungen im Interesse hoher Leistungssteigerung eine große Rolle. Gemäß § 91 AGB sollen deshalb die Arbeitsordnungen u. a. dazu dienen, eine hohe Effektivität der Arbeit zu gewährleisten und sozialistische Kollektivbeziehungen im Betrieb zu schaffen. Hier obliegt dem Betriebsleiter und den leitenden Mitarbeitern besondere Verantwortung (§ 81 AGB). Die Aufgaben zur maximalen Erhöhung der Leistungskraft unserer Volkswirtschaft stellen jedoch insbesondere an den Meister als unmittelbaren Leiter des Arbeitskollektivs künftig weitaus größere Anforderungen. Seine Autorität, seine hohe Sachkenntnis, aber auch sein Einfühlungsvermögen, die Beachtung der spezifischen Besonderheiten des jeweiligen Kollektivs durch ihn bestimmen in hohem Maße die Qualität seiner Leitung und damit auch die Atmosphäre in dem von ihm geleiteten Kollektiv.2 Zur Ausprägung der Arbeitsdisziplin verfügen die Arbeitskollektive über spezifische Mittel und Methoden. Das entscheidende Mittel ist die Kollektivität, die in wechselseitig aufeinander abgestimmten Beziehungen der Kollektivmitglieder auf der Grundlage wechselseitig voneinander;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 396 (NJ DDR 1981, S. 396) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 396 (NJ DDR 1981, S. 396)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Federführung für bestimmte Aufgabengebiete erarbeitet, vom Minister seinen Stellvertretern bestätigt und an die Leiter der und, soweit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Unte suchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie sind unverzüglich zu informieren. Beweierhebliche Sachverhalte sind nach Möglichkeit zu sichern. Die Besuche sind roh Verantwortung für den Besucherverkehr.

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