Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 394

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 394 (NJ DDR 1981, S. 394); 394 Neue Justiz 9/81 eingerichtet, in dem sowohl Grundfragen des Rechtsbewußtseins und der Rechtserziehung (u. a. auch sozialpsychologische und pädagogische Aspekte der Rechtserziehung) als auch die verschiedenen Formen und Mittel der Rechtserziehung und Besonderheiten, die z. B. bei der Methodik der Rechtserziehung der Jugend zu beachten sind, behandelt werden. Auch in der DDR werden sich in den nächsten Jahren Wissenschaft und Praxis einigen methodischen Problemen der Rechtspropaganda stärker stellen müssen. Dabei kann von einigen Positionen ausgegangen werden, die in den zurückliegenden Jahren geklärt werden konnten. Dazu gehört z. B. die Einsicht, daß es bei der Rechtspropaganda nicht um eine bloße Vermittlung von Rechtskenntnissen geht, daß die praktische Erfahrung für die Festigung von Rechtskenntnissen und sozialistischen Einstellungen zum Recht wesentlich ist und daß es bei der Rechtsnormenerläuterung nicht darauf ankommt, kasuistisch Details in den Mittelpunkt zu stellen, sondern vor allem ihr soziales Ziel und ihren rechtspolitischen Inhalt verständlich zu machen.!7 Auch einige Gesichtspunkte, die mit einer lebensverbundenen und anschaulichen Gestaltung der Rechtspropaganda verknüpft sind, finden in manchen Bereichen schon in relativ breitem Maße Beachtung. Das betrifft beispielsweise die Nutzung aktueller und lehrreicher Beispiele aus der Justizpraxis, besonders bei Gerichtsberichten in den Massenmedien, bei Verfahrensauswertungen durch Richter, Staatsanwälte oder Schöffen oder bei Weiterbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte des Bereichs Berufsbildung, die im Fach „Sozialistisches Recht“ unterrichten. , Es gibt aber auch eine Reihe von Aspekten, zu denen es noch relativ wenig Erfahrungen und Untersuchungen gibt. Dazu gehören u. a. Fragen der anschaulichen und interessanten populärwissenschaftlichen Gestaltung der rechtspropagandistischen Maßnahmen, der stärkeren Beachtung der Besonderheiten spezieller Adressatengruppen sowie der komplexen Rechtspropaganda. In der Praxis gibt es Fragen zur Entwicklung und Nutzung von Anschauungsmitteln, die einen rechtspropagandistischen Vortrag interessant und einprägsam untermauern könnten. Einige interessante Aktivitäten sind bisher jedoch Einzelbeispiele geblieben, wie die Schaffung eines Traditionskabinetts der Justiz in der Hauptstadt Berlin18, einer transportablen Ausstellung über die Entwicklung der Kriminalität in einem Kreis19 oder die Herstellung eines Amateurfilms über die Jugendkriminalität.20 Nur selten werden wie das z. B. durch Staatsanwälte nach der Sendefolge „Der Staatsanwalt hat das Wort“ planmäßig geschieht21 Femseh- oder Rundfunksendungen, Filme oder Theaterstücke als Ausgangspunkt für Diskussionen über aktuelle Rechtsfragen, u. a. mit Jugendweiheteilneh-mem, genutzt. So werden selbst bestehende Möglichkeiten kaum ausgeschöpft. Zu den Fragen, denen wir uns mehr zuwenden müssen, gehören auch Probleme der Vortragsweise, die u. a. auch den Grundanforderungen der Rhetorik entsprechen muß. Hier wie auch bei anderen Maßnahmen zur optimalen Nutzung der vielfältigen Formen und Methoden der Rechtspropaganda gibt es Erfordernisse, die im Erfahrungsaustausch im Rahmen der Vereinigung der Juristen der DDR und der URANIA, aber auch in der staatlich organisierten Aus- und Weiterbildung der Juristen stärker behandelt werden sollten. Ein beachtenswerter Schritt auf diesem Gebiet ist, daß 1979 an der juristischen Sektion der Friedrich-Schiller-Universität Jena ein auf die speziellen Bedürfnisse der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit ausgerichteter Rhetoriklehrgang eingerichtet wurde. Die Forderung nach populärwissenschaftlicher Gestaltung betrifft die Aufgabe, allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften ohne Abstriche vom wissenschaftlichen Inhalt allgemeinverständlich und einfach zu erläutern. Eingeschlossen in dieses Erfordernis wirksamer ideologischer Arbeit ist, daß der Rechtspropagandist die Fragen und Probleme der Bürger bzw. einzelner Adressatengruppen genauer kennt, sie mit treffsicheren Argumenten beantwortet, die den Bürgern helfen, sich in den gesellschaftlichen Prozessen richtig zu orientieren, und gleichermaßen Gefühl und Verstand der Menschen anspricht, sie zum Handeln anregt. Ein wesentliches Anliegen besteht darin, die gewachsenen spezifischen Informationsbedürfnisse der einzelnen Adressatengruppen genauer zu berücksichtigen, um anknüpfend an ihre Interessen und an Probleme, die sie am Arbeitsplatz oder ihm Wohngebiet bewegen, Fragen des Staates und Rechts zu erläutern. Dies ist schon angesichts der erheblichen Interessenunterschiede allein bei solchen wichtigen Adressatengruppen wie Arbeitskollektive, Jugendliche, Leiter sowie Lehrer und Erzieher nicht einfach, jedoch unverzichtbar, um den höheren Erwartungen, die die Bürger an den Rechtspropagandisten stellen, gerecht zu werden. Ein wichtiges methodisches Problem ist mit der Forderung nach komplexer Rechtspropaganda verbunden. Der praktische Umgang des Bürgers mit dem Recht ist in der Regel an komplexe Lebensvorgänge gebunden. Daraus erwächst die Notwendigkeit, den Bürgern das Recht nicht nach Rechtsdisziplinen gegliedert, sondern unter den Aspekten der juristischen Regelung bestimmter Lebensvorgänge nahezubringen. In der schriftlichen Rechtspropaganda (besonders in der Schriftenreihe „Recht in unserer Zeit“) gibt es bereits einige dementsprechende Publikationen. In der mündlichen Rechtspropaganda dominiert die zweigspezifische Darlegung von Rechtsproblemen, die häufig noch nicht den Anforderungen einer populärwissenschaftlichen massenwirksamen Darstellungsweise entspricht Im Interesse einer komplexen Rechtspropaganda kommt es darauf an, bestimmte Querverbindungen zwischen den Rechtszweigen nach Maßgabe der den Bürger interessierenden Lebensprozesse sichtbar zu machen. Werden z. B. Fragen des Mietrechts dargestellt sollten neben zivilrechtlichen auch staats- und verwaltungsrechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Das könnte dazu beitragen, das bereits oben erwähnte Defizit der Behandlung von Problemen solcher Rechtszweige wie Staats- und Verwaltungsrecht zu überwinden. Weitere Qualifizierung der Leitung und Planung der Rechtspropaganda Höhere Qualität und Wirksamkeit der Rechtspropaganda setzt schließlich eine weitere Vervollkommnung ihrer Lei- tung voraus. Wie in der politisch-ideologischen Arbeit ins- gesamt, so muß auch bei der Rechtspropaganda ständig geprüft werden, wie ihr inhaltliches Anliegen erfüllt wird, wie sich der Aufwand zum Nutzen verhält, welche Methoden und Formi sich als besonders nützlich erweisen. Die Einschätzung der Qualität und der Wirksamkeit der Rechtspropaganda, eine zielstrebige Anleitung und der Erfahrungsaustausch gehören deshalb zu den wichtigsten Aufgaben der Leitung der Rechtspropaganda in allen ge- sellschaftlichen Bereichen. Bewährt haben sich in den Kombinaten und Betrieben die feste Verankerung der Rechtspropaganda in der von der Partei der Arbeiterklasse geführten politisch-ideologischen Arbeit, eine systematische analytische Tätigkeit und die planmäßige Leitung und Koordinierung, insbesondere mit Hilfe von Maßnahmeplänen, mit Sicherheitskonferenzen der staatlichen Leitung und Rechtskonferenzen der Gewerkschaften.22 Zu einer wichtigen Grundlage für eine koordinierte Rechtspropaganda in den Bezirken und Kreisen haben sich die von den zuständigen Staatsorganen gefaßten Beschlüsse entwickelt, die grundsätzliche Aufgaben der Rechtspropaganda für alle Betriebe und Einrich-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 394 (NJ DDR 1981, S. 394) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 394 (NJ DDR 1981, S. 394)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersüchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Heubrandenburg wurde festgestellt, daß die gesamte politisch-ideologische und fach-lich-tschekistische Erziehungsarbeit und Befähigung der Mitarbeiter auf die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, insbesondere in den Arbeits, Wohn und Freizeitbereichen der jeweils zu kontrollierenden Personen, den politisch-operativen Erkenntnissen und Erfahrungen über Pläne, Absichten, Maßnahmen sowie Mittel und Methoden ihrer Tätigkeit, die differenzierte Einschätzung von in den Menschenhandel einbezogenen und abgeworbenen Personen und ihrer Handlungen, die ständige Suche, Schaffung und Aufbereitung von Ansatzpunkten und Möglichkeiten für die Arbeit im Operationsgebiet sind rechtzeitig mit der federführenden Linie abzustimmen. Die Nutzung der operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik für die Aufklärung und äußere Abwehr ist auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung, des Strafgesetzbuches, der Strafproz-aßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei festgelegten Grundsätze zu beachten. Vor der Anwendung von Hilfsmitteln ist anzustreben, erst durch einfache körperliche Gewalt die Durchführung der Maßnahmen herbeizuführen.

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