Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 392

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 392 (NJ DDR 1981, S. 392); 392 Neue Justiz 9/81 Die Rechtspropaganda ist somit nur rechtsbewußtseins-fordernd, soweit sie sich an den objektiven Entwicklungszusammenhängen orientiert und diese bewußt berücksichtigt. Praktisch verlangt dies, juristische Probleme in ihrer Verwobenheit mit anderen Problemen darzustellen. Rechtspropaganda muß also, in enger Verbindung mit den Aufgaben zur Vertiefung ihres weltanschaulichen Gehalts, von ihrem ideologischen Inhalt her gesehen nicht nur Rechtsbewußtsein, sondern auch Aspekte der Weltanschauung, des Staatsbewußtsein, des Moralbewußtseins usw. vermitteln. Diese Forderung voll zu erfüllen ist keineswegs eine leicht zu bewältigende Aufgabe. So ist noch nicht hinreichend theoretisch geklärt, welche der verschiedenen Bewußtseinsformen im Zusammenhang mit dem Rechtsbewußtsein für das rechtsnormengemäße Handeln besondere Bedeutung besitzt. Fest steht aber, daß die einzelnen Bewußtseinsformen als ideologische Bedingungen für das Wirken des Rechts nicht alle gleichrangig zu veranschlagen sind. Beispielsweise beeinflußt das Staatsbewußtsein die Effektivität des sozialistischen Rechts in der Regel mehr und nachhaltiger als das ästhetische Bewußtsein. Vom Staatsbewußtsein, das mit größerer Unmittelbarkeit die Klasseninteressen der Arbeiterklasse widerspiegelt, gehen orientierende Impulse für die Triebkraft des sozialistischen Rechtsbewußtseins aus. In der Praxis ist es nicht selten so, daß die im sozialistischen Staatsbewußtsein enthaltenen Ziel- und Aufgabenstellungen die Richtung angeben, in der das Rechtsbewußtsein in einer konkreten Situation als Triebkraft wirksam wird. Deshalb sollte künftig stärker darauf orientiert werden, die sozialistischen Rechtsnormen in ihrer Komplexität zu begründen. Die Motive und die gesellschaftlichen Erfordernisse für den Erlaß einer Rechtsnorm müßten also eine größere Rolle spielen. Sie sollten in ihrer ganzen Vielfalt, besonders unter Berücksichtigung ihrer politischen, ökonomischen, ideologischen und internationalen Aspekte dargestellt werden. Praktisch könnte das erleichtert werden, wenn in der Rechtspropaganda stärker als bisher auch Begründungsmaterialien, die im Gesetzgebungsprozeß erarbeitet worden sind, herangezogen würden. Das könnte dazu beitragen, die manchmal z. B. in rechtspropagandistischen Vorträgen noch anzutreffende ressortmäßige und formale Erläuterung von Rechtsvorschriften zu überwinden und bei den Bürgern das Verständnis für die Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen und für die Einheit von Rechten und Pflichten sowie die Überzeugung von der Richtigkeit und Gerechtigkeit des sozialistischen Rechts zu fördern. Die Vertiefung des weltanschaulichen Gehalts und die komplexe Gestaltung der Rechtspropaganda sind nicht nur ein Schwerpunkt dieser Tätigkeit, sondern müssen ihre konzeptionelle Grundlinie bestimmen. Auf diese Weise wird die Rechtspropaganda fester in die gesamte politisch-ideologische Arbeit eingeordnet. Das betrifft vor allem drei Hauptrichtungen, in denen die Wirksamkeit der Rechtspropaganda nachhaltig verstärkt werden muß: erstens zur Förderung der Leistungskraft der Volkswirtschaft und der Leistungsbereitschaft der Werktätigen; zweitens als Bestandteil der kommunistischen Erziehung und Bildung der Jugend; drittens als aktives Element im ideologischen Klassenkampf. Ideologischen Angriffen des Imperialismus wirksam entgegentreten Besonders heftig sind zur Zeit auf dem Gebiet der Ideologie und des Rechts die Angriffe des imperialistischen Klassengegners gegen Frieden und Abrüstung und gegen die Festigung der Macht der Arbeiterklasse. Der XXVI. Parteitag der KPdSU dokumentierte, daß es heute keine wichtigere Aufgabe in internationaler Hinsicht gibt, als den Frieden zu schützen.8 Im Gegensatz dazu betreiben die aggressivsten imperialistischen Kräfte die militärische Hochrüstung als ihre strategische Linie.4 Sowjetische Gesellschaftswissenschaftler entlarvten das Bemühen der imperialistischen Staaten, „mit der militärischen Hochrüstung einen propagandistisch-politischen Komplex zu deren Absicherung und ,Begründung“ zu schaffen“.5 In diesem Zusammenhang intensivieren die imperialistischen Kräfte die Auslandspropaganda. Allein in der BRD befassen sich über 500 Praxis- und Wissenschaftseinrichtungen mit auslandspropagandistischen Aufgaben. Viele davon konzentrieren sich auf die Verleumdung und Verfälschung der marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtslehre und des sozialistischen Rechts. Da die verstärkten antikommunistischen und konterrevolutionären Angriffe auf den Sozialismus Bestandteil der strategischen Orientierung des Imperialismus auf eine Politik der Konfrontation und Aggression sind, muß sich die Rechtspropaganda entsprechend langfristig darauf einstellen. Das bedeutet, daß der Kampf für den Frieden zu den Problemkreisen gehört, die von der Rechtspropaganda stärker aufgegriffen werden müssen. Sozialismus und Frieden sind wesenseins. Ausgehend davon muß auch in der Rechtspropaganda dargestellt werden, daß die Stärkung des Sozialismus eine Hauptbedingung ist, um das Recht auf Frieden und das Recht jedes Menschen auf Leben dauerhaft zu realisieren. Die Aktivitäten unseres Staates zur Festigung der internationalen Rechtsordnung im Interesse der Friedenssicherung und des sozialen Fortschritts sollten namentlich auch mit der Erläuterung völkerrechtlicher Themen dargelegt werden. Gleichzeitig damit sind die juristischen Mittel und Konstruktionen zu analysieren und zu entlarven, die vom Imperialismus entwickelt werden, um seine außen- und innenpolitische Aggressivität zu tarnen und durchzusetzen. In diesem Zusammenhang erlangt die überzeugende Zurückweisung der Rechtsanmaßungen und der juristischen Aggression, die durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 26. November 1980 zur Ausdehnung des Geltungsbereiches des Strafrechts der BRD auf das Staatsgebiet der DDR und all ihre Staatsbürger erneut verschärft wurde, besondere Bedeutung.® In stärkerem Maße als bisher ist die Machtfrage in den Mittelpunkt der Rechtspropaganda zu stellen. Dazu muß vor allem die ideologisch-erzieherische Kraft des sozialistischen Rechtssystems in seiner Einheit besser zur Wirkung gebracht werden. Verstärkt sind namentlich staatsrechtliche, insbesondere verfassungsrechtliche Regelungen zu erläutern. Zu den wesentlichen Aufgaben gehört hier die Vermittlung eines tiefen Verständnisses für die Entwicklung der sozialistischen Demokratie, die weitere Ausprägung der Rolle der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen als staatliche Machtorgane sowie die Tätigkeit der Abgeordneten. Ein besonderer Anlaß dafür wird die Präzisierung des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe sein.7 Insgesamt geht es um eine größere Ausgewogenheit in der Behandlung der verschiedenen Rechtszweige sowohl in den Massenmedien als auch in den Vorträgen der URANIA und bei anderen Formen der rechtspropagandistischen Tätigkeit. Ein Schritt, die Bevorzugung bestimmter Rechtszweige zu überwinden, wäre, die Zusammensetzung der Sektionen der URANIA in den Bezirken und Kreisen den Erfordernissen entsprechend zu verändern. Gegenwärtig fehlen in vielen Sektionen vor allem Juristen aus dem Staatsapparat, aus der Volkswirtschaft und anderen Bereichen. Es erscheint auch notwendig, die Rechtspropaganda und die staatliche Öffentlichkeitsarbeit, die in breitem Maße auch Aufgaben der Rechtspropaganda zu erfüllen hat, sowohl in der praktischen Arbeit als auch in Wissenschaft, Forschung und Lehre besser miteinander zu koordinieren. Der wesensmäßigen Einheit von Staat und Recht entspricht es, wenn die Rechtspropaganda ihre staatsbewußtseinsbildenden und die staatliche Öffentlichkeitsarbeit ihre rechtsbewußtseinsbildenden Potenzen stärker entfaltet.8 Die Erläuterung der Machtfrage im Rahmen' der Rechts-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 392 (NJ DDR 1981, S. 392) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 392 (NJ DDR 1981, S. 392)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Ziele, Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der feindlichen Zentren, Personengruppen und Personen auf dem Gebiet der Dugendkrininclogie seit etwa stark zurückgegangen sind. Es wirkt sich auch noch immer der fehlerhafte Standpunkt der soz. Kriminologie aus, daß sie die Erkenntnis der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Vereinbarung der Botschafter der vier Mächte über Probleme Westberlins Neues Deutschland vom Seite Honecker, Die weitere Stärkung der sozialistischen Militärkoalition - Unterpfand des Friedens und der internationalen Sicherheit, um Entspannung, Rüstungsbegrenzung und Abrüstung erfolgen in harter Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus. Die zuverlässige Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der und der anderen Staaten der sozialistischen Staatengemeinschaft unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der politischoperativen Arbeit stellt höhere Anforderungen an die Qualität der Kreisdienststellenleiter, ihrer Stellvertreter und die mittleren leitenden Inder auf den Kreisdienststellen.

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