Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 370

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 370 (NJ DDR 1981, S. 370); 370 Neue Justiz 8/81 Erfahrungen aus der Praxis Effektiver Beitrag der Justizorgane zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit im Verkehrswesen Auf einer Verkehrssicherheitskonferenz im Bezirk Erfurt wurde kürzlich auch der spezifische Beitrag der Rechtspflegeorgane zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr eingeschätzt und dazu festgestellt, daß sich durch exakte Aufklärung, zügige und differenzierte Ahndung sowie öffentliche Auswertung von Verkehrsdelikten die Wirksamkeit der Verfahren und der Öffentlichkeitsarbeit erhöht hat. Die Gerichte haben die erzieherischen Potenzen der Arbeitskollektive und der gesellschaftlichen Kräfte im Wohnbereich vor allem zur wirksamen Ausgestaltung der Bewährungsverurteilungen genutzt. Die Staatsanwälte und Richter setzten ihre Bemühungen um ein gezieltes Zusammenwirken mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften bei der Erhöhung der vorbeugenden Wirkung ihrer Tätigkeit fort. Zahlreiche Verkehrsstrafsachen werden vor ausgewählter Öffentlichkeit verhandelt oder in Kollektiven bzw. vor einer größeren Anzahl von Bürgern ausgewertet. Zunehmend stützen sich die Rechtspflegeorgane dabei auf die am Verfahren mitwirkenden gesellschaftlichen Kräfte wie Kollektivvertreter, gesellschaftliche Ankläger und gesellschaftliche Verteidiger, aber auch auf Schöffen. Das Kreisgericht Erfurt (Stadtbezirk Nord) hat z. B. jedes geeignete Verfahren genutzt, um die staatlichen und gesellschaftlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr durch Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit zu unterstützen. Die Verhandlungen werden vor oder nach Schichtbeginn in Verkehrsbetrieben, bei der Reichsbahn und in anderen Großbetrieben mit Fuhrpark unmittelbar in den betreffenden Bereichen durchgeführt. Dabei ist es zur Praxis geworden, daß sich die Schöffen aus den jeweiligen Betrieben gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Strafkammer in Vorbereitung des Verfahrens mit der spezifischen Technik der Fahrzeuge und den Ursachen des Unfalls an Ort und Stelle vertraut machen. Die organisatorischen Vorbereitungen für das Verfahren, die Einbeziehung des jeweiligen Verkehrssicherheitsaktivs und Schöffenkollektivs gewährleistet der Vorsitzende des jeweiligen Schöffenkollektivs. So ging es z. B. in einem Verfahren darum, daß es zu einem Zusammenstoß von zwei Straßenbahnen kam, weil der vorgegebene Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde. Es entstand großer Sachschaden, und die beiden Straßenbahnen waren 178 Tage nicht einsatzfähig. In Auswertung dieses Verfahrens wurde die Straßenbahnordnung für Erfurt geändert, um Auffahrunfälle aus dieser Ursache zu verhindern. Dieses Verfahren wertete das Schöffenkollektiv in der Betriebszeitung aus. In einem anderen Verfahren wurde festgestellt, daß der Fahrer eines Gelenkbusses durch die Art der Anbringung des Außenspiegels nicht alle Personen beim Ein- und Aus-steigen sehen konnte. Nach der Auswertung dieses Verfahrens wurde ein Neuerervorschlag eingereicht, um die Verkehrssicherheit bei diesem speziellen Bustyp zu erhöhen. Die sachkundige Mitwirkung der Schöffen hat sich dabei sehr bewährt. Verallgemeinerungswürdig ist auch die Arbeitsweise des Staatsanwalts und des Gerichts im Kreis Mühlhausen bei einem Verfahren gegen zwei leitende Mitarbeiter und einen Traktoristen einer LPG wegen Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls und Verletzung von Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Die Angeklagten erhielten Strafen ohne Freiheitsentzug. Die Rechts- pflegeorgane des Kreises haben alle gesetzlichen Möglichkeiten zur wirksamen Verfahrensgestaltung genutzt. Die Hauptverhandlung wurde vor Leitungskadern aller LPGs des Kreises durchgeführt. In einem Protest hatte der Staatsanwalt des Kreises auf die strikte Wahrnehmung der Verantwortung des betreffenden LPG-Vorstands für die Gewährleistung der Einheit von Planerfüllung und hoher Ordnung und Sicherheit hingewirkt. Der Inhalt dieses Protests war auch Gegenstand gezielter Auswertungen in anderen Genossenschaften. Außerdem wurde dieses Verfahren in Verkehrssicherheitsaktiven und in Verkehrssicherheitskonferenzen von Betrieben ausgewertet. In der noch differenzierteren Zusammenarbeit mit Verkehrssicherheitsaktiven und Verkehrserziehungszentren, aber auch in der Öffentlichkeitsarbeit in Verkehrsteilnehmerschulungen und Verkehrsbetrieben sowie in der besseren Qualifizierung der Schöffenkollektive und gesellschaftlichen Gerichte liegen weitere wichtige Reserven zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr. Auf der Verkehrssicherheitskonferenz wurde deshalb die Schlußfolgerung gezogen, Vertreter der Rechtspflegeorgane noch mehr in die Durchführung der Verkehrsteilnehmerschulungen einzubeziehen und anhand konkreter Verfahren mit der Darstellung der Verkehrssituation, der einzelnen Pflichtverletzungen und der sich daraus ergebenden, z. T. sehr schwerwiegenden Folgen der Verkehrsunfälle die bewußte Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu fördern und dem Gebot der Verantwortung für sich und andere im Straßenverkehr mehr Nachdruck zu verleihen. ANNEMARIE STÄHR, Leiter der Abt. RAS beim Bezirksgericht Erfurt HARTMVT HAWEL, Richter am Kreisgericht Erfurt (Stadtbezirk Nord) Höhe der Verzugsgebühr bei Nichtrückgabe eines Leihgegenstandes Es ist verdienstvoll, daß sich K. - H. Matheiowetz/ E. S i e g e rt in NJ 1981, Heft 6, S. 273 ff. mit Rechtsfragen auseinandersetzen, die sich im Zusammenhang mit dem Ausleihdienst ergeben. Nicht eingegangen sind sie jedoch auf eine wichtige Frage, die in der Rechtsprechung eine Rolle spielt: nämlich auf Dauer und Höhe der Verzugsgebühr bei Nichteinhaltung des vereinbarten Rückgabetermins. Dieses Problem tritt sowohl beim entgeltlichen Ausleihdienst des sozialistischen Einzelhandels als auch beim unentgeltlichen Ausleihdienst in den von den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung bzw. Gebäudewirtschaft (KWV/GW) unterhaltenen Reparaturstützpunkten auf. In einer Reihe von Verfahren, die vom 2. Zivilsenat des Obersten Gerichts untersucht wurden, zeigte sich, daß Klagen auf Herausgabe des Leihgegenstands bzw. auf Zahlung von Schadenersatz und Verzugsgebühren häufig erst viele Monate (bis zu einem Jahr) nach Ablauf der vertraglich .vereinbarten Leihzeit erhoben werden. Davon ausgehend werden, da eine Herausgabe nur in den seltensten Fällen noch möglich ist, neben dem Schadenersatzanspruch in Höhe des Zeitwerts des Leihgegenstands auch Verzugsgebühren für die gesamte zurückliegende Zeit gefordert. Das führt zu der Konsequenz, daß, je länger die Einrichtung des Ausleihdienstes mit der Klage wartete, desto höher die von ihr geforderten Verzugsgebühren wurden. Auch die für die entgeltliche Ausleihe in § 6 der AO über den Ausleihdienst für Industriewaren durch den;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 370 (NJ DDR 1981, S. 370) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 370 (NJ DDR 1981, S. 370)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat im engen Sinne hinausgehend im Zusammenwirken zwischen den Untersuchungsorganen und dem Staatsanwalt die gesellschaftliche Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit zu erhöhen. Neben den genannten Fällen der zielgerichteten Zusammenarbeit ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären. Offensive und parteiliche Untersuchungsarbeit verlangt, gerade diese Aufgaben gewissenhaft zu lösen. Der Leiter der Hauptabteilung die Leiter der Bezirks-verwaltungen Verwaltung haben zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist wer?!l insgesamt ist die wesentlichste Voraussetzung, um eine wirksame Bekämpfung des Feindes zu erreichen, feindlich-negative Kräfte rechtzeitig zu erkennen und ihre beabsichtigten Aktivitäten zu unterbinden und die innere Ordnung und Sicherheit allseitig zu gewährleisten. Das muß sich in der Planung der politisch-operativen Arbeit, sowohl im Jahres plan als auch im Perspektivplan, konkret widerspiegeln. Dafür tragen die Leiter der Diensteinheiten die führen verantwortlich. Sie haben diese Vorschläge mit den Leitern Abteilung der Abteilung Finanzen und des medizinischen Dienstes abzustimmen. Bei Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben. Vor cer Been ufjcj der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bestehen. Die Verletzung dieser Verpflichtung kann gemäß den und Strafgesetzbuch geahndet werden. Genosse wird nach Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit diese ehemalige Tätigkeit wie folgt legendieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X