Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 370

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 370 (NJ DDR 1981, S. 370); 370 Neue Justiz 8/81 Erfahrungen aus der Praxis Effektiver Beitrag der Justizorgane zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit im Verkehrswesen Auf einer Verkehrssicherheitskonferenz im Bezirk Erfurt wurde kürzlich auch der spezifische Beitrag der Rechtspflegeorgane zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr eingeschätzt und dazu festgestellt, daß sich durch exakte Aufklärung, zügige und differenzierte Ahndung sowie öffentliche Auswertung von Verkehrsdelikten die Wirksamkeit der Verfahren und der Öffentlichkeitsarbeit erhöht hat. Die Gerichte haben die erzieherischen Potenzen der Arbeitskollektive und der gesellschaftlichen Kräfte im Wohnbereich vor allem zur wirksamen Ausgestaltung der Bewährungsverurteilungen genutzt. Die Staatsanwälte und Richter setzten ihre Bemühungen um ein gezieltes Zusammenwirken mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften bei der Erhöhung der vorbeugenden Wirkung ihrer Tätigkeit fort. Zahlreiche Verkehrsstrafsachen werden vor ausgewählter Öffentlichkeit verhandelt oder in Kollektiven bzw. vor einer größeren Anzahl von Bürgern ausgewertet. Zunehmend stützen sich die Rechtspflegeorgane dabei auf die am Verfahren mitwirkenden gesellschaftlichen Kräfte wie Kollektivvertreter, gesellschaftliche Ankläger und gesellschaftliche Verteidiger, aber auch auf Schöffen. Das Kreisgericht Erfurt (Stadtbezirk Nord) hat z. B. jedes geeignete Verfahren genutzt, um die staatlichen und gesellschaftlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr durch Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit zu unterstützen. Die Verhandlungen werden vor oder nach Schichtbeginn in Verkehrsbetrieben, bei der Reichsbahn und in anderen Großbetrieben mit Fuhrpark unmittelbar in den betreffenden Bereichen durchgeführt. Dabei ist es zur Praxis geworden, daß sich die Schöffen aus den jeweiligen Betrieben gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Strafkammer in Vorbereitung des Verfahrens mit der spezifischen Technik der Fahrzeuge und den Ursachen des Unfalls an Ort und Stelle vertraut machen. Die organisatorischen Vorbereitungen für das Verfahren, die Einbeziehung des jeweiligen Verkehrssicherheitsaktivs und Schöffenkollektivs gewährleistet der Vorsitzende des jeweiligen Schöffenkollektivs. So ging es z. B. in einem Verfahren darum, daß es zu einem Zusammenstoß von zwei Straßenbahnen kam, weil der vorgegebene Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde. Es entstand großer Sachschaden, und die beiden Straßenbahnen waren 178 Tage nicht einsatzfähig. In Auswertung dieses Verfahrens wurde die Straßenbahnordnung für Erfurt geändert, um Auffahrunfälle aus dieser Ursache zu verhindern. Dieses Verfahren wertete das Schöffenkollektiv in der Betriebszeitung aus. In einem anderen Verfahren wurde festgestellt, daß der Fahrer eines Gelenkbusses durch die Art der Anbringung des Außenspiegels nicht alle Personen beim Ein- und Aus-steigen sehen konnte. Nach der Auswertung dieses Verfahrens wurde ein Neuerervorschlag eingereicht, um die Verkehrssicherheit bei diesem speziellen Bustyp zu erhöhen. Die sachkundige Mitwirkung der Schöffen hat sich dabei sehr bewährt. Verallgemeinerungswürdig ist auch die Arbeitsweise des Staatsanwalts und des Gerichts im Kreis Mühlhausen bei einem Verfahren gegen zwei leitende Mitarbeiter und einen Traktoristen einer LPG wegen Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls und Verletzung von Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Die Angeklagten erhielten Strafen ohne Freiheitsentzug. Die Rechts- pflegeorgane des Kreises haben alle gesetzlichen Möglichkeiten zur wirksamen Verfahrensgestaltung genutzt. Die Hauptverhandlung wurde vor Leitungskadern aller LPGs des Kreises durchgeführt. In einem Protest hatte der Staatsanwalt des Kreises auf die strikte Wahrnehmung der Verantwortung des betreffenden LPG-Vorstands für die Gewährleistung der Einheit von Planerfüllung und hoher Ordnung und Sicherheit hingewirkt. Der Inhalt dieses Protests war auch Gegenstand gezielter Auswertungen in anderen Genossenschaften. Außerdem wurde dieses Verfahren in Verkehrssicherheitsaktiven und in Verkehrssicherheitskonferenzen von Betrieben ausgewertet. In der noch differenzierteren Zusammenarbeit mit Verkehrssicherheitsaktiven und Verkehrserziehungszentren, aber auch in der Öffentlichkeitsarbeit in Verkehrsteilnehmerschulungen und Verkehrsbetrieben sowie in der besseren Qualifizierung der Schöffenkollektive und gesellschaftlichen Gerichte liegen weitere wichtige Reserven zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr. Auf der Verkehrssicherheitskonferenz wurde deshalb die Schlußfolgerung gezogen, Vertreter der Rechtspflegeorgane noch mehr in die Durchführung der Verkehrsteilnehmerschulungen einzubeziehen und anhand konkreter Verfahren mit der Darstellung der Verkehrssituation, der einzelnen Pflichtverletzungen und der sich daraus ergebenden, z. T. sehr schwerwiegenden Folgen der Verkehrsunfälle die bewußte Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu fördern und dem Gebot der Verantwortung für sich und andere im Straßenverkehr mehr Nachdruck zu verleihen. ANNEMARIE STÄHR, Leiter der Abt. RAS beim Bezirksgericht Erfurt HARTMVT HAWEL, Richter am Kreisgericht Erfurt (Stadtbezirk Nord) Höhe der Verzugsgebühr bei Nichtrückgabe eines Leihgegenstandes Es ist verdienstvoll, daß sich K. - H. Matheiowetz/ E. S i e g e rt in NJ 1981, Heft 6, S. 273 ff. mit Rechtsfragen auseinandersetzen, die sich im Zusammenhang mit dem Ausleihdienst ergeben. Nicht eingegangen sind sie jedoch auf eine wichtige Frage, die in der Rechtsprechung eine Rolle spielt: nämlich auf Dauer und Höhe der Verzugsgebühr bei Nichteinhaltung des vereinbarten Rückgabetermins. Dieses Problem tritt sowohl beim entgeltlichen Ausleihdienst des sozialistischen Einzelhandels als auch beim unentgeltlichen Ausleihdienst in den von den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung bzw. Gebäudewirtschaft (KWV/GW) unterhaltenen Reparaturstützpunkten auf. In einer Reihe von Verfahren, die vom 2. Zivilsenat des Obersten Gerichts untersucht wurden, zeigte sich, daß Klagen auf Herausgabe des Leihgegenstands bzw. auf Zahlung von Schadenersatz und Verzugsgebühren häufig erst viele Monate (bis zu einem Jahr) nach Ablauf der vertraglich .vereinbarten Leihzeit erhoben werden. Davon ausgehend werden, da eine Herausgabe nur in den seltensten Fällen noch möglich ist, neben dem Schadenersatzanspruch in Höhe des Zeitwerts des Leihgegenstands auch Verzugsgebühren für die gesamte zurückliegende Zeit gefordert. Das führt zu der Konsequenz, daß, je länger die Einrichtung des Ausleihdienstes mit der Klage wartete, desto höher die von ihr geforderten Verzugsgebühren wurden. Auch die für die entgeltliche Ausleihe in § 6 der AO über den Ausleihdienst für Industriewaren durch den;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage des Gesetzes durchzuführenden Maßnahmen in die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit einzuordnen, das heißt sie als Bestandteil tschekistischer Arbeit mit den spezifischen operativen Prozessen zu verbinden. Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß solche Personen als geworben werden, die ausgehend von den konkret zu lösenden Ziel- und Aufgabenstellungen objektiv und subjektiv in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit im Verantwortungsbereich. Ausgangspunkt der Bestimmung des sind stets die zu lösenden Aufgaben. Dabei ist von erhaltenen Vorgaben, politisch-operativen Kenntnissen und Erfahrungen, der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß mit dem Ziel der Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge ist mit dem Einsatz der und zweckmäßig zu kombinieren hat Voraussetzungen für den zielgerichteten Einsatz der und zu schaffen.

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