Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 369

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 369 (NJ DDR 1981, S. 369); Neue Justiz 8/81 369 riefen, aufgedeckt und beseitigt werden. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Kontrollorganen (z. B. Bergbehörde, Amt für technische Überwachung, Arbeitsschutzinspektion, betriebliche Kontrollorgane) ist daher so zu gestalten, daß der Staatsanwalt über Produktionsstörungen und Havarien sofort informiert wird. Bei der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Faktoren muß stets davon ausgegangen werden, daß es nicht allein um das die Störung oder Havarie zuletzt auslösende Moment geht, sondern u. U. auch um die Atmosphäre, die bis zum konkreten Vorfall bezüglich der Durchsetzung und Einhaltung von Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzbestimmungen bestand. Der Staatsanwalt hat zu sichern, daß in jedem dieser Fälle bei Vorliegen der vom Gesetz geforderten Voraussetzungen die individuelle außerstrafrechtliche Verantwortlichkeit (z. B. disziplinarische oder materielle Verantwortlichkeit) durchgesetzt wird. Schwerpunktbezogene Nachkontrolle über das Ergebnis von Aufsichtsmaßnahmen Es werden Staatsanwälte beauftragt, operative Untersuchungen in bestimmten Bereichen durchzuführen (in der Regel Nachkontrollen über das Ergebnis staatsanwalt-schaftlicher Aufsichtsmaßnahmen), um die Situation bezüglich der Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes einzuschätzen. Die Untersuchungen erfolgen auf der Grundlage einer einheitlichen Konzeption sowie nach rechtzeitiger Abstimmung und unter eventueller Beteiligung bzw. Zusammenarbeit mit der Bergbehörde, dem Amt für technische Überwachung und der Arbeitsschutzinspektion. Die Konzeption für diese Arbeit ihre Zweckmäßigkeit konnte bereits bei einer Nachkontrolle festgestellt werden enthält im wesentlichen die nachfolgende inhaltliche Aufgabenstellung: Unter dem Gesichtspunkt der Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit ist zu untersuchen: Ist die Verantwortung der Leiter klar abgegrenzt? Sind die diesbezüglichen gesetzlichen Erfordernisse (§§ 40, 73, 82 AGB) in den Arbeitsverträgen, in Funktionsplänen und anderen Leitungsdokumenten beachtet worden? Besitzen die Kader für ihre Arbeitsaufgabe die entsprechende Qualifikation (§§ 145 ff. AGB)? Wie werden Festlegungen zur Durchsetzung der Einheit von beruflich-fachlicher und politisch-ideologischer Bildung und Erziehung realisiert? Zu Fragen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes ist insbesondere festzustellen: Besitzen die leitenden Mitarbeiter die erforderlichen Kenntnisse auf diesem Gebiet, und wie wird ihre ständige Weiterbildung beachtet (§ 213 AGB)? In welchen Zeitabständen erfolgt gemäß §§ 213 Abs. 2 und 3, 214 AGB der Nachweis der Befähigung? Werden die Werktätigen in der erforderlichen Qualität und unter Beachtung der Bestimmungen des § 215 AGB auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes belehrt? Zur Durchsetzung der arbeitsrechtlichen Verantwortlichkeit ist hauptsächlich einzuschätzen: Wie ist gesichert, daß bei schuldhaften Arbeitspflichtverletzungen, durch die das sozialistische Eigentum geschädigt wurde, die befugten Kader ihre gesetzlichen Pflichten aus § 252 Abs. 1 AGB erfüllen? Werden die differenzierten arbeitsrechtlichen Möglichkeiten insbesondere bei schuldhaft verursachten Produktionsstörungen und Havarien sinnvoll genutzt, und wie stellt sich das vergleichsweise im Jahr 1980 nach den bisher durchgeführten Auswertungen durch die Staatsanwaltschaft dar? Ist eine Einheitlichkeit in der Rechtsanwendung bei der Durchsetzung der arbeitsrechtlichen Verantwortlichkeit vorhanden, oder gibt es noch ungerechtfertigte Unterschiede? Welche Schäden bildeten die Grundlage für die gestellten Anträge auf materielle Verantwortlichkeit bei den Konfliktkommissionen? Entsprechen diese Anträge den gesetzlichen Erfordernissen? Tragen die Beschlüsse dem Anliegen des wirksamen Schutzes des sozialistischen Eigentums und der Erziehung der Rechtsverletzer Rechnung? Die Realisierung dieser Konzeption erfolgt durch Anfordern der Jahreseinschätzung des Betriebes über das Havariegeschehen und seine Folgen, durch Überprüfung beim Staatsanwalt des Kreises vorliegender Konfliktkommissionsbeschlüsse sowie durch Prüfungen an Ort und Stelle. Konkrete Anforderungen für das Zusammenwirken mit den Betrieben Im Interesse des Schutzes des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft sowie einer wirksamen Einflußnahme zur weiteren Zurückdrängung von Störungen, Havarien, Bränden und Unfällen haben die Kreisstaatsanwälte die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Inspektionen für Arbeits- und Betriebssicherheit von Schwerpunktbetrieben der Kohle- und Energiewirtschaft zu festigen. In diese Zusammenarbeit sind auch andere Leitungskader der Betriebe sowie Justitiare und ehrenamtliche Kontrollkräfte einzubeziehen. Insbesondere geht es darum, durch Erhöhung der vorbeugenden Wirkung der spezifischen staatsanwaltschaftlichen Mittel einen noch größeren Beitrag dazu zu leisten, die Aktivitäten der Werktätigen zur konsequenten Einhaltung der Gesetzlichkeit auf dem Gebiet des Havariegeschehens sowie des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes auszuprägen. Der Staatsanwalt des Kreises Senftenberg hat die Aufgaben auf diesem Gebiet folgendermaßen konkretisiert: In der Zusammenarbeit mit den Betrieben geht es um Informationsbeziehungen zu den Leitern der für die Arbeits- und Betriebssicherheit zuständigen Organe durch regelmäßige Übersendung von Berichten und Analysen sowie durch Sofortinformationen bei besonderen Vorkommnissen einschließlich eingeleiteter Maßnahmen zum Stör-, Havarie- und Brandgeschehen. Der Staatsanwalt verschafft sich gemeinsam mit dem im Betrieb damit beauftragten Leiter vierteljährlich einen Überblick über die Kriminalitätsentwicklung und über die Konfliktkommissionsbeschlüsse, soweit sie die Durchsetzung der materiellen und disziplinarischen Verantwortlichkeit betreffen. Der Staatsanwalt beteiligt sich an ausgewählten Beratungen im Betrieb, die sich mit dem Stör- und Havariegeschehen, der Durchsetzung der arbeitsrechtlichen Verantwortlichkeit sowie dem Kampf der Arbeitskollektive um die Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit befassen. Diese Konzeption erhielten die anderen Kreisstaatsanwälte im Bezirk als Grundlage für eigene Schlußfolgerungen. Vom Staatsanwalt des Bezirks werden zu gegebener Zeit die Erfahrungen damit eingeschätzt und dann erneut weiter verallgemeinert Eine wesentliche Seite im Rahmen der dargelegten Aufgabenstellung ist die rechtspropagandistische Arbeit der Staatsanwälte. Sie ist vor allem so zu gestalten, daß mit ihr sozialistische Moral- und Rechtsauffassungen, Haltungen und Leistungen gefördert und verallgemeinert werden, wie sie im Offenen Brief der Werktätigen des Tagebaus Lohsa wiedergegeben sind. Dabei werden wir uns vorwiegend auf die Entwicklung der Rechtserziehung in Arbeitskollektiven und Jugendbrigaden orientieren und die wirksame Durchsetzung des Arbeitsrechts und des Gesundheitsund Arbeitsschutzes als eine gemeinsame Aufgabe der Leiter, der Kollektive und jedes einzelnen Werktätigen in den Mittelpunkt rücken. * * Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag der SED, Berlin 1981, S. 119.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 369 (NJ DDR 1981, S. 369) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 369 (NJ DDR 1981, S. 369)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und dabei zu gewährleisten, daß jeder Schuldige entsprechend den Gesetzen zur Verantwortung gezogen wird und kein Unschuldiger bestraft wird. Daraus erwachsen für die Arbeit Staatssicherheit zugleich höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit mit verwendet werden. Schmidt, Pyka, Blumenstein, Andratschke. Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirlcl ichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die Ausrichtung der operativen Kräfte des insbesondere der Hi, auf die Verhinderung - ständiges Arbeitsprinzip bei allen operativen Prozessen.

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