Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 367

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 367 (NJ DDR 1981, S. 367); Neue Justiz 8/81 367 Nikaragua auf dem Wege zu einer volksverbundenen Justiz Prof. Dt. sc. ULRICH DÄHN, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Zum Thema „Die Rolle der Justiz in der Revolution“ hatte kürzlich das Oberste Gericht Nikaraguas zu einem Seminar nach Managua eingeladen. Das geschah zwei Jahre nach der endgültigen Vertreibung des Somoza-Clans aus dem ca. 2,5 Millionen Einwohner zählenden mittelamerikanischen Staat Vier Tage berieten etwa 500 Juristen, vor allem Richter, Rechtsanwälte und Hochschullehrer sowie Vertreter gesellschaftlicher Organisationen, wie die Justiz den revolutionären Umwälzungsprozeß und die Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse aktiv zu fördern hat und wie als eine wesentliche Voraussetzung dazu die Bewußtseinsentwicklung der Juristen zu fördern ist. Durch die Teilnahme von Gästen aus der UdSSR, aus Bulgarien, Kuba und der DDR, aus Frankreich, Italien, der BRD, Spanien, Mexiko, Venezuela, Kostarika und den USA gewann die Beratung noch an Bedeutung. Diskussionsbeiträge von Juristen aus sozialistischen Staaten, in denen die revolutionäre Entwicklung der Justiz in ihren Ländern konkret dargestellt wurde, fanden lebhaftes Interesse. In Nikaragua geht es heute um die Sicherung der unter Führung der Sandinistischen Front der Nationalen Befreiung (FSLN) übernommenen Macht und der ersten ökonomischen und sozialen Errungenschaften der Revolution. Das Regierungsprogramm sieht eine Staatsordnung der Demokratie, der Gerechtigkeit und des sozialen Fortschritts vor. Es schließt Maßnahmen ein gegen Arbeitslosigkeit und Hunger, für ein neues Bildungs- und Gesundheitswesen sowie den Bau von Wohnungen und sozialen Einrichtungen. Die Unabhängigkeit und Souveränität des Landes sollen gefestigt werden. Deshalb geht es auch um die entschiedene Abwehr aller Angriffe und Erpressungsversuche imperialistischer Kräfte von außen sowie um die Verhinderung von Kapitalflucht und Produktionssabotage. Die schrittweise Lösung dieser Aufgaben wird durch das verheerende Erbe erschwert, das die Somoza-Diktatur auf ökonomischem, sozialem und kulturellem Gebiet hinterließ.* FSLN und Regierung sehen in der Justiz eine wichtige Säule der revolutionären Macht. Alle Juristen, die Diener der Somoza-Gewalt waren, wurden aus ihren Ämtern entfernt Es fehlte zunächst an progressiven Juristen. Entscheidende Arbeitsgrundlage für die Justiz sind die von der Regierung zur nationalen Erneuerung erlassenen Dekrete. Daneben gelten noch alte Gesetze weiter; sie sind aber im Interesse der Revolution anzuwenden. Unverkennbar ist das starke Bemühen, das Volk unmittelbar an der Ausübung der Rechtsprechung teilhaben zu lassen. Dieser Weg wird allerdings durch das Analphabetentum noch großer Teile der Bevölkerung erschwert Das Seminar in Managua umfaßte die Schwerpunkte: Die Situation der Justiz unter der Somoza-Diktatur Strategien des revolutionären Übergangs der Justiz Die Zukunft der Justiz in Nikaragua. Die Vertreter der DDR (Prof. Dr. Karl-Heinz Schöneburg und der Verfasser) hatten Gelegenheit, über Erfahrungen bei der Entwicklung unserer revolutionär-demokratischen Justiz in den Jahren 1945 1949, zur Entwicklung neuer Kader der Justiz, zur Gestaltung der Beziehungen zwischen Volk und Justiz und zu wirksamen Prozeßmodellen in der DDR zu sprechen. In der Vergangenheit-war die Justiz Nikaraguas immer ein Werkzeug der Unterdrücker und Ausbeuter im Kampf gegen das Volk. Dieser Nachweis war das Ergebnis einer beeindruckenden Analyse, die im Seminar erarbeitet wurde. Das war zugleich die Grundlage für die nachfolgenden rechtsphilosophischen, rechtstheoretischen, justizpolitischen und organisatorischen Fragen, die im Zentrum der Erörterungen standen. Konkret fand das u. a. seinen Niederschlag in solchen Themenkomplexen wie: die Stellung der Justiz im Machtgefüge der revolutionären Bewegung und ihre Aufgaben in Gegenwart und Zukunft; die Haltung des Richters zu den revolutionären Errun- genschaften des Volkes, seine Verantwortung gegenüber der Revolution und dem Volk; die Einbeziehung des Volkes in die Rechtspflege; - die materielle Sicherstellung der Justiztätigkeit und ihre einheitliche Leitung. Alle Beratungen fanden großes Interesse und starke Anteilnahme der Öffentlichkeit im ganzen Land. Während des Verlaufs prallten die verschiedensten rechtsphilosophischen und rechtstheoretischen Auffassungen aufeinander. Im Ergebnis wurden in Resolutionen folgende Grundpositionen bezogen bzw. folgende perspektivische Aufgaben festgelegt: Erstens: Die Justiz Nikaraguas ist fester und untrennbarer Bestandteil der einheitlichen Staatsmacht Sie hat den Interessen der Revolution und des werktätigen Volkes zu dienen. Der Theorie der Gewaltenteilung wurde eine Absage erteilt. Gleiches geschah den Theorien von einem angeblich abstrakten, ahistorischen, über den gesellschaftlichen Interessen stehenden Recht, dem die Justiz allein zu dienen habe. Zweitens: Die Verantwortung des Richters gegenüber der Revolution und dem werktätigen Volk wurde eindeutig und überzeugend herausgearbeitet Alle Gesetze sind im Sinne der revolutionären Ziele anzuwenden. Soweit Gesetze und Normen diesen Zielen entgegenstehen, sind sie nicht anzuwenden. Als einzige demokratische Alternative zu der These, daß die Unabhängigkeit des Richters nur durch dessen Unabsetzbarkeit garantiert werde, wurde die Wählbarkeit des Richters, seine Rechenschaftspflicht gegenüber dem Volk und im Falle von Pflichtverletzungen seine Abberufbarkeit herausgearbeitet Drittens: Große Aufmerksamkeit wurde der direkten Teilnahme des Volkes an der Rechtsprechung gewidmet Vor allem wurde die Einführung des von Parteien und gesellschaftlichen Organisationen Nikaraguas vorgeschlagenen Laienrichters (Schöffen) in allen erstinstanzlichen Verfahren gefordert. Gleichzeitig wurde die Abschaffung des Geschworenen verlangt der in der Vergangenheit bei bestimmten Deliktsgruppen lediglich die Aufgabe hatte, über Schuld bzw. Nichtschuld zu befinden. Als weitere Formen der Einbeziehung des Volkes in die Rechtspflege wurden die Durchführung von Verfahren vor erweiterter Öffentlichkeit, die Einführung sog. öffentlicher Briefkästen bei allen Gerichten (hier können die Bürger ihre Anliegen, Beschwerden und Vorschläge einbringen) sowie die regelmäßige mündliche Rechenschaftslegung der Gerichte vor den Werktätigen herausgearbeitet. Gleichzeitig wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Bürgern kostenlos Rechtsauskunft zu erteilen, Rechtsantragstellen bei den Gerichten einzurichten sowie den Verfahrensweg auch für den Bürger von der Antragstellung bis zur Vollstreckung einfach, überschaubar und damit verständlich zu gestalten. Viertens: Die materielle Sicherstellung einer den Interessen des Volkes dienenden Rechtsprechung wurde betont. Insbesondere nahmen Fragen der Gewährleistung einer einheitlichen Leitung der Rechtsprechung durch das Oberste Gericht, der Ausstattung der Gerichte mit Gesetzesmaterialien, technischen Mitteln und Mobiliar, der Ausbildung des Nachwuchses, der Einführung einer Fachzeitschrift sowie der Qualifizierung und Bezahlung der Richter einen breiten Raum ein. Es beeindruckte, mit welchem Elan und Enthusiasmus die Seminarteilnehmer die Resolutionen im Plenum berieten und verabschiedeten. Es gab wohl keinen, der sich nicht der Größe der Aufgaben und des erforderlichen persönlichen Einsatzes bei ihrer Umsetzung bewußt gewesen wäre. Als Bestandteil der revolutionären Veränderung insgesamt soll in Nikaragua die Rechtsfremdheit des Volkes und die Volksfremdheit des Rechts überwunden werden. Diesem Anspruch der rvolutionären Volksmassen, der die volle Unterstützung der FSLN, der Regierung und des Staatsrates erfährt, fühlen sich die Juristen Nikaraguas im Interesse des Aufbaus einer neuen Gesellschaft und des Schutzes der revolutionären Errungenschaften verpflichtet. * * Zur Situation im Lande, zur Hinterlassenschaft Somozas, zum Neubeginn und zu den zukünftigen Aufgaben vgl. W. Hagen, Die Erben Sandinos (Nikaragua - ein Land im Aufbruch), Berlin 1980. Vgl. auch „Rechtsentwicklung in Nikaragua“, NJ 1980, Heft 7, S. 307.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Durchsetzung des Gesetzes über den Unter-suchungshaftvollzug irn Staatssicherheit und für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft im Staatssicherheit bestimmt werden.

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