Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 365

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 365 (NJ DDR 1981, S. 365); Neue Justiz 8/81 365 Berichte Rolle des Rechts in der sozialistischen ökonomischen Integration MARGRET EDLER, wiss. Mitarbeiterin, und Dozent Dr. habil. HEINZ GOLD, Sekretär des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR Auf dem XXVI. Parteitag der KPdSU und dem X. Parteitag der SED wurde die weitere Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration erneut als eine erstrangige Aufgabe der RGW-Mitgliedsländer bezeichnet. In Auswertung der Materialien dieser Parteitage befaßte sich deshalb der Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR in seiner Tagung am 24. April 1981 mit dem Thema „Probleme der Rechtsentwicklung im Prozeß der sozialistischen ökonomischen Integration“. Gemeinsam mit führenden Vertretern der Staats- und Wirtschaftspraxis erörterten Wissenschaftler Fragen der noch wirksameren Anwendung des sozialistischen Rechts bei der weiteren Verflechtung der Volkswirtschaftskomplexe der RGW-Mitgliedsländer durch die Entwicklung entsprechender arbeitsteiliger Beziehungen. Im Referat der Tagung ging Prof. Dr. M. Kemper, Institut für Wirtschaftsrecht der Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“, Berlin, von der Feststellung der beiden Parteitage aus, daß die sozialistische ökonomische Integration eine entscheidende Bedingung für die Lösung der wirtschafts- und sozialpolitischen Aufgaben der sozialistischen Staaten sowie für die weitere Festigung der sozialistischen Staatengemeinschaft ist. Er verdeutlichte anhand von Schwerpunkten, welche ökonomischen Prozesse sich gegenwärtig in der sozialistischen internationalen Zusammenarbeit vollziehen und welche daraus resultierenden Fragen durch die Leitungstätigkeit der sozialistischen Staaten und die Wirtschaftstätigkeit sozialistischer Wirtschaftsorganisationen zu lösen sind. Dabei geht es nicht nur um neue Fragen der sozialistischen ökonomischen Integration, sondern auch darum, die bisherige Praxis entsprechend den Anforderungen der 80er Jahre neu zu durchdenken. Am Beispiel der unmittelbaren Koordinierung der Volkswirtschaftspläne der einzelnen RGW-Mitgliedstaaten, der Organisierung der Spezialisierung und Kooperation, der Realisierung der Produktionsbeziehungen sowie des Systems der Verantwortlichkeitsregelungen veranschaulichte Kemper den wechselseitigen Zusammenhang der Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten, der Beziehungen zwischen dem jeweiligen Mitgliedstaat und seinen Wirtschaftseinheiten (Kombinaten und Betrieben) sowie der Beziehungen zwischen gleichberechtigten Wirtschaftseinheiten verschiedener Mitgliedstaaten. Die Komplexität dieser Gesamtbeziehungen, die sich u. a. auch in völkerrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Regelungen widerspiegeln, wird von der Mehrheit der Rechtswissenschaftler der DDR in einem selbständigen komplexen Rechtszweig „Sozialistisches internationales Wirtschaftsrecht“ zusammengefaßt.* Diese Position berücksichtigt die Entwicklung unserer innerstaatlichen Rechtsordnung die Herausbildung des Wirtschaftsrechts der DDR als selbständiger Rechtszweig sowie die Schaffung einer Sonderregelung für internationale Wirtschaftsverträge in Form des GIW und trägt zugleich der objektiv begründeten Forderung nach komplexer Regelung internationaler und innerstaatlicher, zwischenstaatlicher und zwischenbetrieblicher Beziehungen im erforderlichen Maße Rechnung. Im weiteren behandelte Kemper objektive Erfordernisse und rechtliche Regelung der Koordinierung der Volkswirtschaftspläne der einzelnen RGW-Mitgliedsländer sowie der Spezialisierung und Kooperation der Produktion. Ausführlich ging er in diesem Zusammenhang auf das System der Sicherung der Vertragserfüllung und der Verantwortlichkeitsregelung ein, das insgesamt der Dialektik von Souveränität und internationaler Verpflichtung der sozialistischen Staaten entspricht. In einem grundsätzlichen Diskussionsbeitrag betonte Prof. Dr. St. Supranowitz, Stellvertreter des Ministers der Justiz, zunächst die aktuelle Bedeutung von Rechtsproblemen der sozialistischen ökonomischen Integration nach dem X. Parteitag der SED sowie das besondere Interesse des Justizministeriums an ihrer Erörterung, wobei er den wechselseitigen Zusammenhang von Gestaltung der nationalen Rechtsordnung und Entwicklung des Systems internationaler Rechtsbeziehungen hervorhob. In den letzten Jahren wurden bei der rechtlichen Durchdringung der Integrationsbeziehungen die Praxis fördernde Fortschritte vor allem auf folgenden Gebieten erzielt: 1. Das System der Vertragsbeziehungen zwischen den Wirtschaftsorganisationen der RGW-Mitgliedsländer wurde vervollkommnet, wobei über Warenlieferungen hinaus auch das Vertragssystem für die Spezialisierung und Kooperation der Produktion und für wichtige Formen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit erfaßt ist. 2. Es wurden Rechtsgrundlagen für den Status, die Privilegien und Immunitäten zwischenstaatlicher ökonomischer Organisationen des RGW sowie für die Gründung und Tätigkeit internationaler Wirtschaftsorganisationen (einschließlich der Regelung der Abeitsbedingungen der dort beschäftigten Werktätigen) geschaffen. 3. Vervollkommnet wurde auch das System der materiellen Verantwortlichkeit, und zwar sowohl der Wirtschaftsorganisationen als auch der Staaten aius Abkommen über die wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit. Zugleich wurden die Rechtsgrundlagen für schiedsgerichtliche Entscheidungen von Streitigkeiten aus der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der Wirtschaftsorganisationen weiter ausgestaltet. Hieraus ergeben sich wie Supranowitz darlegte insbesondere folgende Aufgaben, die nach gemeinsamer Auffassung der RGW-Mitgliedsländer in der Beratung für Rechtsfragen in den nächsten Jahren gelöst werden müssen: die weitere Ausarbeitung der Rechtsfragen der Spezialisierung und Kooperation, insbesondere unter dem Aspekt der Rechtsgrundlagen für mehrseitige zwischenstaatliche Beziehungen; die Vervollkommnung der Vertragsregelungen für die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit bis hin zur Klärung der Fage, ob eine vereinheitlichte Regelung der Vertragsbeziehungen der RGW-Mitgliedsländer zweckmäßig ist; die Klärung von Rechtsfragen, die mit dem Abschluß von Abkommen über die gemeinsame Errichtung von Investitionsobjekten der RGW-Mitgliedsländer verbunden sind; die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Sicherung der strikten Erfüllung gegenseitiger Verpflichtungen aus Abkommen und Verträgen über die wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit Supranowitz unterstützte che Forderung, die theoretische Gesamtkonzeption des internationalen Wirtschaftsrechts weiter auszuarbeiten, und wies auf die Notwendigkeit hin, die theoretische Verallgemeinerung auf der Grundlage der Praxis der Integrationsbeziehungen vorzunehmen. Im Mittelpunkt der Ausführungen von Prof. Dr. H. Strohbach, Direktor des Instituts für ausländisches Recht und Rechtsvergleichung der Akademie für Staatsund Rechtswissenschaft der DDR, standen u. a. Probleme der Herausbildung und Entwicklung des Rechtszweiges Internationales Wirtschaftsrecht und seine Bedeutung als Instrument zur Leitung internationaler ökonomischer Prozesse der RGW-Mitgliedsländer. Strohbach hob hervor, daß Grundlage und Maßstab der rechtswissenschaftlichen Forschung und Lehre stets die realen gesellschaftlichen Beziehungen, die Komplexität der sozialistischen ökonomischen Integration sein müssen. Dabei ist das Hauptaugenmerk der Forschung auf den funktionellen Zusammenhang zu richten, der zwischen den Beziehungen der RGW-Mitgliedsländer und den Beziehungen der Wirtschaftseinheiten besteht.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 365 (NJ DDR 1981, S. 365) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 365 (NJ DDR 1981, S. 365)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zu analysieren. Entsprechend der Feststellung des Genossen Minister, daß jeder Mitarbeiter begreifen muß, daß die Wahrung der Normen der Strafprozeßordnung die Basis für die Erhöhung der Qualität der Ur.tersuchur.gsarbeit und für eine jederzeit zuverlässige im Ermittlungsverfahren sind. Große Bedeutung besitzt in diesem Zusammenhang die weitere Qualifizierung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt und mit der Übergabe des üntersuchungsergebnisses an den für das inistex lum für Staatssicherheit bestätigten Staatsanwalt endet, rffZ. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens genutzt werden, obwohl die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung die in den Erstmeldungen enthaltenen Daten zu in Präge kommenden Beschuldigten und deren Eitern in den Speichern zu überprüfen. In der geführten Überprüfungen konnte Material aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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