Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 358

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 358 (NJ DDR 1981, S. 358); 358 Neue Justiz 8/81 Neue Rechtsvorschriften überblick über die Gesetzgebung im II. Quartal 1981 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf die im Gesetzblatt der DDR Teil 1 Nr. 10 bis 20 veröffentlichten Rechtsvorschriften* Die Lösung der vom X. Parteitag der SED für den Zeitraum von 1981 bis 1985 vorgegebenen Aufgaben erfordert, die weitere Vervollkommnung der Leitung, Planung, Bilanzierung und ökonomischen Stimulierung noch wirksamer auf die Förderung eines stabilen, hohen Wirtschaftswachstums, auf die umfassende Nutzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie auf eine durchgreifende Steigerung der Qualität und Effektivität der Arbeit auszurichten. Hauptinstrument der Wirtschaftsführung ist der FünfjahrpLan, der die Hauptverflechtungen der materiellen Produktion mit den Arbeits- und Lebensbedingungen, einschließlich der erforderlichen territorialen Maßnahmen, und andere wesentliche volkswirtschaftliche Zusammenhänge zum Ausdruck bringt. Fünf jahrplan und Jahresvolkswirtschaftspläne sind als einheitliche Dokumente zu behandeln, deren Aufgaben in ihrem grundsätzlichen Gehalt stets aufeinander abgestimmt sein müssen. Die AO über die Ergänzung der Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1981 bis 1985 vom 30. April 1981 (GBl. I Nr. 14 S. 149) ist zusammen mit der Planungsordnung vom 28. November 1979 (GBl.-Sdr. Nr. 1020 a r)l die Grundlage für die Ausarbeitung des Fünfjahrplanes 1981 bis 1985 sowie des Volkswirtschaftsplanes und des Staatshaushaltsplanes 1982. Die Festlegungen in der Anlage 1 zur AO enthalten über die bereits mit der jetzt aufgehobenen AO über die Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes und des Staatshaushaltsplanes 1981 vom 20. Juni 1980 (GBl. I Nr. 20 S. 195) wirksam gewordenen Ergänzungen der Planungsordnung hinaus weitere wesentliche Regelungen, die der von der Partei- und Staatsführung beschlossenen Qualifizierung der Leitung, Planung und Bilanzierung entsprechen. So gibt es Verhaltensanforderungen für die Ausarbeitung des Fünf jahrplanes und des Volkswirtschaftsplanes für das Jahr 1982 nach Kombinaten in der Industrie und im Bauwesen. Zur zentralen volkswirtschaftlichen Beurteilung von Aufwand und Ergebnis für jedes einem Ministerium unterstellte Kombinat sind von den Ministerien nun Kennziffemüber-sichten zu erarbeiten. Die zuständigen Minister haben kurzgefaßte Vorschläge für die weitere Arbeit zur Erreichung und Überbietung der staatlichen Aufgaben auszuarbeiten, die auf die Beseitigung ungerechtfertigter Niveauunterschiede zwischen den Kombinaten gerichtet sind. Die Nomenklaturen für die staatlichen Plankennziffern und für die ökonomischen Planinformationen werden ergänzt oder verändert. In den Erläuterungen zu den Kennziffern wird eine Definition über ein neuentwickeltes Erzeugnis gegeben und zugleich bestimmt, daß die in den Definitionen für Planung, Rechnungsführung und Statistik (Ausgabe 1980, Teil 2, S. 150) getroffene Festlegung für weiterentwickelte Erzeugnisarten nicht mehr anzuwenden ist. Auch die Betriebszuordnung hat in den Planentwürfen für den Fünf jahrplan nach dem Stand vom 1. Januar 1982 zu erfolgen. Das ist insbesondere für die zu bildenden bezirksgeleiteten Kombinate wichtig, die ebenfalls Fünfjahrpläne ausarbeiten, obwohl sie zu den Betrieben gehören, die nur in reduziertem Umfang planen. Aus der Vielzahl der neuen Ergänzungen zu fast allen Teilen der Planungsordnung sollen hervorgehoben werden: die Ausarbeitung des Nachweises über die ökonomischen Effekte aus der Anwendung der Mikroelektronik; die Regelungen über die straffe staatliche Leitung bei der Durchführung der Investitionsvorhaben und der Verwendung des Staatsfonds Bau sowie die Festlegung, daß weder die Investitionsauftraggeber, und deren übergeordnete Organe noch die bilanzierenden Organe und Baukombinate bzw. -betriebe berechtigt sind, Änderungen der bestätigten Investitionsvorhaben und des beauflagten Staatsfonds Bau sowie der dazu vom Ministerrat getroffenen Entscheidungen vorzunehmen; der Vorrang von Wissenschaft und Technik bei der Planung und Venhaltensanforderungen für die Lösung von Aufgaben der Staatsaufträge Wissenschaft und Technik; die Arbeit mit Vorgaben und Übersichten für die Arbeitszeit-, Material- und Energieeinsparungen durch Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts für die einzelnen Jahre des Fünf jahrplanes; die Planung der Normative des Energie-, Material- und Verpackungsmittelverbrauchs; die neue Arbeitsweise bei der Material-, Ausrüstungsund Konsumgüterbilanzierung, die sich insbesondere aus der verstärkten Durchsetzung des demokratischen Zentralismus in der Bilanzierung ergibt; die Gewährleistung einer einheitlichen und komplexen Planung des Außenhandels durch das Ministerium für Außenhandel unter Berücksichtigung der veränderten Unterstellung von Außenhandelsbetrieben. * Auf dem X. Parteitag der SED wurde betont, daß die Nutzung des Bodens größte Aufmerksamkeit erfordert und daß die Verwendung von land- und forstwirtschaftlichem Boden für andere Zwecke auf das unumgängliche Maß beschränkt werden muß.2 Mit der VO zum Schutz des land-und forstwirtschaftlichen Bodens und zur Sicherung der sozialistischen Bodennutzung BodennutzungsVO vom 26. Februar 1981 (GBl. I Nr. 10 S. 105) und der gleichzeitig damit erlassenen 2. DB zur BodennutzungsVO Änderungen der Nutzungsarten und der Kuiturarten und der Nutzungsrechtsverhältnisse sowie Zustimmung zur Mitnutzung und zur Beschränkung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung und zum Entzug von Boden, Gebäuden und Anlagen vom 26. Februar 1981 (bBI. I Nr. 10 S. 114) werden bessere rechtliche Voraussetzungen für die volle und rationelle Nutzung des land- und forstwirtschaftlichen Bodens geschaffen. Ausgehend von dem Verfassungsgrundsatz (Art. 15), daß der Boden zu den kostbarsten Naturreichtümem gehört und als Hauptproduktionsmittel der Landwirtschaft zugleich die entscheidende Basis für die Ernährung der Bevölkerung und eine wichtige Rohstoffquelle für die Volkswirtschaft ist, enthält die BodennutzungsVO im Komplex Aufgaben, Rechte und Pflichten für die sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe, andere Nutzungsberechtigte am Boden, für zentrale und örtliche Staatsorgane sowie für Kombinate, Betriebe und Einrichtungen, die Boden für nichtlandwirtschaftliche Zwecke beanspruchen, mitnutzen oder seine Nutzung beschränken. Die sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe und die anderen Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, den Boden effektiv zu nutzen, die Bodenfruchtbarkeit zu steigern und alle Möglichkeiten zur planmäßigen Erweiterung der Bodenflächen, insbesondere des Ackerlandes, zu erschließen sowie die Erfordernisse der Landeskultur und des Umweltschutzes einschließlich des Gewässerschutzes zu gewährleisten. Mit der VO wird darauf Einfluß genommen, die Leitung und Planung der Bodennutzung durchgehend weiter zu vervollkommnen. Im Vordergrund steht dabei die Zielsetzung, den gesellschaftlich nicht gerechtfertigten dauernden oder zeitweiligen Entzug von land- und forstwirtschaftlich genutztem Boden zu unterbinden. Dort, wo Möglichkeiten gegeben sind, ist die Mehrfachnutzung des Bodens zu sichern. Vermeidbare Störungen bzw. Beeinträchtigungen der land- und forstwirtschaftlichen Produktion sind auszuschließen. Der Entzug von land- und forstwirtschaftlich genutztem Boden ist künftig nur dm Rahmen staatlicher Plankennziffern möglich. Die Verantwortung der örtlichen Räte zur Gewährleistung der sozialistischen Bodennutzung wird weiter erhöht. Die Räte bestimmen für ihr Territorium, ob und unter welchen Bedingungen Boden für nichtlandwirtschaftliche Zwecke entzogen werden darf. Unter Berücksichtigung der im Standortbestätigungs- und Standortgenehmigungsverfahren getroffenen Festlegungen und Maßnahmen entscheiden darüber die Vorsitzenden der zuständigen Räte der Kreise bzw. der Vorsitzende des Rates des Bezirkes;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft die Wege zur Befriedigung von Bedürfnissen zu kompliziert verlaufen würden und besonders das Niveaugefälle zwischen Hauptstadt, Großstädten und ländlichen Gebieten Anlaß zu wiederholter Verärgerung war.

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