Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 357

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 357 (NJ DDR 1981, S. 357); Neue Justiz 8/81 357 Materialien des Parteitages, der Arbeitsgesetzgebung und der Rechtsnormen organisiert werden, die aut den Kampf gegen Diebstahl sozialistischen Eigentums, Müßiggang und Trunksucht gerichtet sind. Im zehnten Planjahrfünft wurde eine beachtliche Arbeit zur Schaffung eines differenzierten Systems der Rechtserziehung für die verschiedenen Bevölkerungsgruppen geleistet. In allen allgemeinbildenden Schulen wurde das Unterrichtsfach „Grundlagen des Sowjetstaates und Sowjetrechts“ eingeführt. An den Instituten, Berufsschulen und an vielen Fachschulen wurde das obligatorische Studium der juristischen Disziplinen eingerichtet. Es wurden 4 200 Volksuniversitäten für Rechtskenntnisse geschaffen. Arbeit mit den Kadern Grundlage für die Vervollkommnung der Tätigkeit der Justizorgane und -einrichtungen sowie der Gerichte, der Schlüssel für die Lösung ihrer Aufgaben, ist bekanntlich die Arbeit mit den Kadern. Auf dem XXVI. Parteitag der KPdSU wurde erneut 'mit aller Bestimmtheit unterstrichen, daß das Wesen der Führung und Leitung in der Auswahl und richtigen Verteilung der Kader, in der Erhöhung ihrer Qualifikation und in der Verbesserung der erzieherischen Arbeit besteht. Im Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der KPdSU wurde festgestellt: „Die Justizorgane, die Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die Sowjetmiliz tragen eine hohe Verantwortung für die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtsordnung. Die Berufskenntnisse der Mitarbeiter dieser Organe müssen sich mit staatsbürgerlichem Engagement, Unbestechlichkeit und Gerechtigkeitssinn paaren. Nur solche Menschen können die ihnen übertragenen ernsten Pflichten würdig erfüllen.“ Die Beschlüsse des Parteitages verpflichten die Ministerien der Justiz und die Vorsitzenden der Gerichte, der Auswahl der Kader und insbesondere der ideologischen Erziehung und beruflichen Ausbildung der Richter größere Aufmerksamkeit zu schenken. All dies muß als eine sehr wichtige Bedingung für die Sicherung der weiteren Ver-vollkommrtung der gerichtlichen Tätigkeit angesehen werden. * Im März dieses Jahres behandelte das Kollegium des Ministeriums der Justiz der UdSSR die Aufgaben der Gerichte sowie der Justizorgane und -einrichtungen in Auswertung der Beschlüsse des XXVI. Parteitages der KPdSU und legte konkrete Maßnahmen zur Vervollkommnung der Gesetzgebung, zur Verstärkung der organisatorischen Leitung der Gerichte, zur Erhöhung des Niveaus der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft, zur rechtlichen Betreuung und zur Rechtserziehung der Bürger sowie zur Verbesserung der Arbeit bei der Auswahl und Verteilung der Kader sowie zur Erhöhung ihres ideologischen und theoretischen Niveaus und ihres beruflichen Könnens fest. Es gibt keinen Zweifel, daß alle Mitarbeiter der Justiz und der Gerichte die historische Bedeutung der Beschlüsse des XXVI. Parteitages der KPdSU unter der Führung der Parteiorgane erkennen und ihre vollständige und rechtzeitige Erfüllung gewährleisten. (Gekürzt aus: „Sozialistitscheskaja sakonnost“ 1981, Heft 5, S. 3 ff.; übersetzt von Heinz W ostry, Berlin; Zwischenüberschriften von der Redaktion NJ) Die Grundlagen der Wohnungsgesetzgebung wurden am 24. Juni 1981 vom Obersten Sowjet der UdSSR beschlosen. - Red. NJ Protest gegen milde Strafen für SS-Mörder im Majdanek-Prozeß Im Prozeß gegen 9 Angehörige der SS-Bewachungsmann-schaft des Vernichtungslagers Majdanek, denen die Mitwirkung an der Ermordung von mindestens 250 000 Menschen zur Last gelegt war, wir hatten über das Verfahren in NJ 1980, Heft 11, S. 504 f., NJ 1981, Heft 5, S. 220 ff. und Heft 6, S. 265 f. informiert fällte das Schwurgericht beim Landgericht Düsseldorf (BRD) am 30. Juni 1981 das Urteil: Der ehemalige KZ-Aufseher Groffmann wurde freigesprochen. Sieben Angeklagte erhielten Freiheitsstrafen, davon vier Angeklagte solche zwischen 3 und 6 Jahren. Lediglich gegen die KZ-Aufseherin Ryan wurde lebenslänglicher Freiheitsentzug verhängt. Dieses skandalöse Urteil hat in der internationalen Öffentlichkeit eine Welle des Protestes und der Empörung ausgelöst. Wir veröffentlichen im folgenden die Erklärung der Vereinigung der Juristen der DDR. D. Red. Die Vereinigung der Juristen der DDR teilt die Empörung der internationalen Öffentlichkeit über die skandalösen Urteils-sprüch'e im Düsseldorfer Majdanek-Prozeß. Das Düsseldorfer Gericht mißachtete, wie die BRD-Justiz seit eh und je, die Verbindlichkeit der Tatbestände des Statuts des Internationalen Nürnberger Gerichtshofes für die planmäßigen Massenmorde des Naziregimes und maß diese ungeheuren Systemverbrechen des Faschismus völkerrechtswidrig an den Normen des innerstaatlichen Rechts der BRD, wobei nicht einmal diese ausgeschöpft wurden. Das Düsseldorfer Gericht ließ auch zu, daß Zeugen aus dem Kreis der einstigen Opfer der Angeklagten beleidigt, eingeschüchtert und belästigt wurden. Es begünstigte die vor Gericht stehenden Mörder durch die Negierung des Völkerrechts und durch zusätzlich konstruierte Beweisschwierigkeiten, Haftverschonung und ungerechtfertigte Milde. Der Majdanek-Prozeß und sein Urteil sind ein erneutes eklatantes Beispiel für die Kontinuität der in der BRD vorherrschenden Verschleierung der historischen Wahrheit über die Verbrechen des Naziregimes, für die Kontinuität der vom Gesetzgeber und der Justiz der BRD verschleppten Verfolgung von Naziverbrechen und der Begünstigung der Täter. Angesichts der Millionen Opfer des faschistischen Terrors und aus der Verpflichtung, für immer Faschismus und Krieg zu verhindern, darf eine derartige Bagatellisierung der faschistischen Verbrechen nicht zugelassen werden. Der Prozeß gegen die Mörder von Majdanek sollte die Öffentlichkeit glauben machen, die BRD nehme es ernst mit der „Bewältigung der Vergangenheit“. Nach der Verschleppung der Ermittlungen über 15 Jahre und des Prozesses über 5Y2 Jahre fiel mit dem Urteil diese Maske endgültig. Für die Hunderttausende Opfer von Majdanek ist es eine Schmähung, dem Gerechtigkeitsempfinden aller ehrlichen Menschen ist es ein Hohn. In einer Atmosphäre der Lüge von der Bedrohung aus dem Osten, der Hochrüstungspolitik der NATO, in einem Klima des aufgewiegelten Antikommunismus und Antisowjetismus erging der schändliche Urteilsspruch des Düsseldorfer Gerichts. Es wiegt alle noch nicht zur Verantwortung gezogenen Verbrecher des Naziregimes in der BRD in Sicherheit und ermuntert neofaschistische Kräfte und revanchistische Kreise zu ihren den Frieden und die Entspannung bedrohenden Umtrieben. Wie in der UN-Konvention über die Nichtanwendbarkeit der Verjährungsfrist auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vom 26. November 1968 aus geschichtlicher Erfahrung festgestellt wurde, ist die wirksame Bestrafung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein wichtiger Faktor bei der Verhütung solcher Verbrechen, beim Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, bei der Festigung des Vertrauens, der Entwicklung der Zusammenarbeit unter den Völkern und der Förderung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Im Namen der Juristen der DDR erheben wir Protest gegen das Düsseldorfer Schandurteil und verlangen die unnachsichtige Bestrafung der faschistischen Verbrecher.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 357 (NJ DDR 1981, S. 357) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 357 (NJ DDR 1981, S. 357)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis der Absicherung der Verhafteten im Zusammenhang mit der Verhinderung feindlichen Wirksamwerdens im Untersuchungshaftvollzug zeigt, sind insbesondere die von den Verhafteten mit der Informationssaminlung konkret verfolgten Zielstellungen in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine besonders hohe Verantwortung Realisierung Schadens- und vorbeugendet Maßnahmen im Rahmen politisch-operativer Arbeitsprozesse, X! vve allem in Verwirklichung des Klärungoprozesse und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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