Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 354

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 354 (NJ DDR 1981, S. 354); 354 Neue Justiz 8/81 eine termin- und qualitätsgerechte Erfüllung der Auflagen zur Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit in jedem Territorium zu schaffen. In den Kampf um Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in den Wohngebieten sind möglichst viele Bürger einzubeziehen, und dementsprechend ist auch eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit notwendig. Eine höhere Stufe des Kampfes um die Anerkennung als „Gemeinde bzw. Wohnbezirk der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ ist die Verleihung des Ehrentitels „Sozialistische Gemeinde der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“. Voraussetzung für die Erringung dieses Titels ist, daß eine zielgerichtete politisch-ideologische Arbeit unter Leitung der örtlichen Volksvertretung durch die ständigen Kommissionen und die gesellschaftlichen Organisationen im Rahmen der Nationalen Front geleistet wird, daß die volkswirtschaftlichen Aufgaben der Gemeinde allseitig erfüllt werden (einschließlich der Ziele des Wettbewerbs „Schöner unsere Städte und Gemeinden Mach mit!“), daß alle Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen des Territoriums die Kennziffern des Volkswirtschaftsplans erfüllen bzw. gezielt überbieten und daß alle Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen den Kampf um die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ führen bzw. die Anerkennung erfolgreich verteidigen. Die Anerkennung bzw. die Verteidigung des Ehrentitels soll jährlich zum Nationalfeiertag der DDR am 7. Oktober unter breiter Einbeziehung der Öffentlichkeit vor der Volksvertretung erfolgen. Verhütung und Bekämpfung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen Um den auf diesem Gebiet zu lösenden Aufgaben immer besser gerecht zu werden, arbeiten die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte eng mit den Sidherheits-, Justiz-und Kontrollorganen zusammen. Dieses Zusammenwirken erfolgt koordiniert und geplant, wobei jedes Organ die ihm übertragene spezifische Verantwortung wahrnimmt. Komplexkontrollen werden von den Ständigen Kommissionen Ordnung und Sicherheit gemeinsam mit den gesellschaftlichen und betrieblichen Kontrollkräften im Territorium, in den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen durchgeführt. Jährlich finden Rechts- und Sicherheitskonferenzen in der Kreisstadt, in den Gemeindeverbänden sowie in Betrieben und Genossenschaften mit über 500 Beschäftigten statt Der Rat des Kreises hat außerdem zu gewährleisten, daß auch in den Bereichen Volksbildung sowie Land- und Nahrungsgüterwirtschaft diese Rechtskonferenzen jährlich durchgeführt werden. Um Rechtsverletzungen wirksam vorzubeugen sowie die Ursachen und Bedingungen für Straftaten aufzudecken und zu beseitigen, ist die Zusammenarbeit der örtlichen Räte mit den Sicherheits-, Justiz- und Kontrollorganen vor allem darauf zu konzentrieren, daß der Schutz vor Bränden und Havarien (insbesondere durch die Verstärkung der Kontrolltätigkeit der Brandschutzgruppen) gewährleistet, die Sicherheit im Straßenverkehr u. a. auch durch Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte (vor allem Verkehrssicherheitsaktive) weiter erhöht und die Wirksamkeit der Schiedskommissionen (durch eine bessere Information über die Entwicklung im Territorium und durch ihre regelmäßige Berichterstattung vor der örtlichen Volksvertretung) gesichert wird. Wesentlich für die Vorbeugung insbesondere der Rückfallkriminalität ist die koordinierte und zielstrebige Verwirklichung der gemeinsamen Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung der Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger. Dazu sind auch verantwortungsbewußte ehrenamtliche Mitarbeiter zu gewinnen, die mit Autorität und Vertrauen den Erziehungseinfluß auf den Entlassenen vertiefen. Sie sind von den örtlichen Räten und den Leitern der Betriebe in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zu unterstützen und anzuleiten. In weiteren Betrieben werden nach dem Beispiel der VEB Hydrierwerk und Zernag spezielle Organisationsanweisungen zur Arbeit mit den aus dem Strafvollzug Entlassenen und den kriminell gefährdeten Bürgern erarbeitet, auf deren Grundlage dann auch betriebliche Wiedereingliederungskommissionen wirksam werden. In zwei weiteren Wohngebieten werden nach dem Beispiel der Kreisstadt aus dem Jahr 1980 Rechtserziehungskollektive gebildet. Wesentliche Schwerpunkte wurden auch für die rechtspropagandistische Arbeit zur weiteren Vertiefung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger in das langfristige Programm aufgenommen. Dominierend bleibt hier weiterhin die Rechtserziehung im Rahmen der Arbeitskollektive, die weitere Aktivierung der Bürger zur Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens und zur Schaffung einer Atmosphäre der Unduldsamkeit gegen rechtswidriges Verhalten sowie die öffentliche Anerkennung hervorragender Initiativen. Viele Aktivitäten sind auch weiterhin für die Rechtserziehung der Jugend geplant, die in Zusammenarbeit mit den Schulen und der FDJ zu verwirklichen sind.4 Bei der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der rechtspropagandistischen Arbeit werden die besten Erfahrungen der Konsultationsstützpunkte verallgemeinert und planmäßig zum Erfahrungsaustausch genutzt. In den Bereichen Bauwesen, Handel und Versorgung, Kultur und Bildungswesen werden solche Stützpunkte nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse neu eingerichtet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In diesem Zusammenhang wird auf die kontinuierliche Information der Publikationsorgane zu Problemen der Rechtserziehung und Rechtspropaganda hingewiesen. * Der Entwurf der langfristigen Konzeption des Kreistages Zeitz zur weiteren Durchsetzung der sozialistischen'Gesetz-lichkeit, Ordnung und Sicherheit bis 1985 wurde in der Öffentlichkeit, vor allem in den Arbeitskollektiven, diskutiert. Die hierin vorgegebenen Schwerpunktaufgaben werden nach der Beschlußfassung im Kreistag in den Jahresplänen und darüber hinaus für die einzelnen Bereiche, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen sowie für die Städte und Gemeinden sachlich und zeitbezogen weiter konkretisiert. In diesem einheitlichen komplexen und koordinierten Vorgehen zur Verwirklichung der hohen Anforderungen der achtziger Jahre sehen wir die reale Möglichkeit, in unserem Territorium die sozialistische Gesetzlichkeit als Anliegen der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger in allen Bereichen durchzusetzen. 1 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag, Berlin 1981, S. 117. 2 Zu diesem Kreistagsbeschluß vgl. „Weitere Aufgaben zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit 1m Kreis Zeitz“, NJ 1977, Heft 14, s. 438 ff.; „Erfahrungen aus Zeitz bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit“, NJ 1979, Heft 4, S. 163. 3 Vgl. dazu auch W. Herzig, „Maßnahmen zur weiteren Festigung von Ordnung und Sicherheit ln Magdeburg“, NJ 1981, Heft 3, S. 119. 4 Vgl. H. Oslewacz, „Erfahrungen der Volksblldungsorgane mit der Redhtserzlehung“, NJ 1977, Heft 14, S. 464; derselbe, „Verwirklichung des Beschlusses des Kreistages Zeitz im Bereich der Volksbildung“, NJ 1979, Heft 7, S. 315. * 190 Neuerscheinung im Staatsverlag der DDR Autorenkollektiv: Neokolonialismus (Neue Erscheinungen) 190 Seiten; EVP (DDR): 11 M Anliegen der Autoren dieses Sammelbandes Wissenschaftler aus fünf sozialistischen Ländern ist es, neue Tendenzen in der neokolonialen Strategie und Politik des Imperialismus zu analysieren und sich mit den verschiedenen ideologischen Methoden des Neokolonialismus auseinanderzusetzen. Aus dem Inhalt: Evolution Im System des Neokolonialismus am Beispiel imperialistischer Afrikapoiitlk / internationale Monopole und Entwicklungsländer / Der „wissenschaftlich-technische“ Neokolonialismus und der Kampf der Entwicklungsländer um Unabhängigkeit und sozialen Fortschritt / Die Konzeption von der „Interdependenz der Nationen“ eine ideologische Waffe des Neokolonialismus;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 354 (NJ DDR 1981, S. 354) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 354 (NJ DDR 1981, S. 354)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft die Wege zur Befriedigung von Bedürfnissen zu kompliziert verlaufen würden und besonders das Niveaugefälle zwischen Hauptstadt, Großstädten und ländlichen Gebieten Anlaß zu wiederholter Verärgerung war.

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