Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 352

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 352 (NJ DDR 1981, S. 352); 352 Neue Justiz 8/81 Volksvertretung und Gesetzlichkeit Langfristige Planung der Maßnahmen zur Festigung der Gesetzlichkeit im Kreis Zeitz EGON BERGMANN, Vorsitzender des Rates des Kreises Zeitz Der X. Parteitag der SED hat die Rolle der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Abgeordneten bei der weiteren Festigung der sozialistischen Staatsmacht hervorgehoben und vor allem auf den Beitrag hingewiesen, den sie und ihre Räte als Glieder der einheitlichen Staatsmacht zur Erfüllung der Hauptaufgabe in der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik leisten.! Planmäßigkeit und Konsequenz in der Tätigkeit der Volksvertretungen sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, die Leitung der territorialen Entwicklung entsprechend den neuen höheren Anforderungen der 80er Jahre vorausschauend zu gestalten. Zu den dazu notwendigen Bedingungen gehört die weitere Vervollkommnung der analytischen Arbeit. Der Kreistag Zeitz hat in diesem Sinne und in Vorbereitung des X. Parteitages die Verwirklichung seines Beschlusses über das langfristige Programm zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit vom 29. Juni 1977 öffentlich abgerechnet.2 Gründliche Vorbereitung der langfristigen Planung Ausgangspunkt für die langfristige Planung im Jahre 1977 war die Einschätzung der Lage im Territorium zum Stand des Rechtsbewußtseins in den Arbeitskollektiven, zur Entwicklung der Massenbewegung für vorbildliche Ordnung und Sicherheit in Betrieben und Wohngebieten sowie zu den aufgetretenen Rechtsverletzungen, ihren Ursachen und den Maßnahmen für ihre Beseitigung. In den Arbeitskollektiven, in denen schon langfristig gezielt und komplex an der Festigung der Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit gearbeitet wurde, stellten sich in zunehmendem Maße auch gute Ergebnisse auf ökonomischem Gebiet und bei der Entwicklung der sozialistischen Lebensweise ein. So hatte die Arbeit des VEB Zernag Zeitz auf diesem Gebiet maßgeblichen Anteil daran, daß der Betrieb seit mehr als 20 Jahren ohne Unterbrechung seine Pläne erfüllte. Die Analyse gerade dieser Prozesse gewährleistete bereits bei der Ausarbeitung der Beschlußvorlage, daß die langfristigen Aufgaben zur Festigung der Gesetzlichkeit als Beitrag zur Lösung der Hauptaufgabe im jeweiligen Bereich in die politische Führung eingeordnet werden. Es kam darauf an, in dem Beschluß des Kreistages bei der Festlegung jeder Aufgabe die gesamtgesellschaftlichen Zusammenhänge zu berücksichtigen und die täglich notwendige Arbeit mit denjenigen Anforderungen zu verbinden, die in der Perspektive zu bewältigen sind. Als eine neue Qualität in der Beschlußtätigkeit unserer Volksvertretung erwies sich das Streben nach einem konkreten Beitrag zur Verwirklichung der Hauptaufgabe, der den Zusammenhang zwischen der Realisierung der Planaufgaben, der Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen und der Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit garantierte. Der Beschluß von 1977 orientierte die örtlichen Organe, die gesellschaftlichen Kräfte und die Betriebe im Kreis Zeitz auf folgende Schwerpunkte: Festigung der Gesetzlichkeit in allen gesellschaftlichen Bereichen durch eine komplexe Leitungstätigkeit, Förderung der Aktivitäten der Bürger zur Lösung von Aufgaben auf dem Gebiet von Ordnung und Sicherheit, Schutz des sozialistischen, genossenschaftlichen und persönlichen Eigentums, verantwortungsbewußte Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten, weitere Erhöhung der Rechtssicherheit der Bürger. Diese langfristige Orientierung wurde in Jahresplänen der örtlichen und betrieblichen Bereiche konkret und abrechenbar weiter ausgestaltet. Auf den jährlich durchgeführten Rechts- und Sicherheitskonferenzen wurde der Stand der Arbeit eingeschätzt und auf die Schwerpunkte der jeweils folgenden Etappe orientiert. Das komplexe Herangehen an die Lösung der Aufgaben erforderte auch neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Volksvertretungen und den Fachorganen mit den gewerkschaftlichen Leitungen, den Ausschüssen der Nationalen Front, den Justiz- und Sicherheitsorganen und den Betrieben. Entscheidend für die guten Ergebnisse dieser Arbeit war die Koordinierung der Rechtsarbeit im Rahmen der politischen Führungstätigkeit unter Leitung des Sekretariats der Kreisleitung der SIED. Es hatte eine Koordinierungsgruppe „Sozialistisches Recht“ gebildet, in der seitdem Leiter bzw. Stellvertreter folgender Organe, Organisationen und Einrichtungen mitarbeiten: Rat des Kreises, Justiz- und Sicherheitsorgane, ABI, Kreisvorstand des FDGB, Kreisleitung der FDJ, Kreisausschuß der Nationalen Front und Kreisvorstand der URANIA. In den regelmäßig stattfindenden Koordinierungsberatungen werden bewährte Methoden einer massenwirksamen ideologischen Arbeit auf diesem Gebiet verallgemeinert, die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen wird eingeschätzt, und es werden Entscheidungsvorschläge zur Verbesserung der Rechtserziehung der Bürger unterbreitet. Weitere Formen der Zusammenarbeit haben sich bei der Durchführung von Rechts- und Sicherheitskonferenzen, bei der Führung des Wettbewerbs dessen Bestandteil die Bewegung für vorbildliche Ordnung und Sicherheit grundsätzlich überall ist und in der Arbeit der Konsultationsstützpunkte in Betrieben und Gemeinden zur Verallgemeinerung der besten Erfahrungen herausgebildet. Ergebnisse der Verwirklichung des Beschlusses Die langfristige Planung und die auf Schwerpunkte orientierende Konzeption für die Arbeit zur Festigung der Gesetzlichkeit hat sich bewährt. Die Leiter in den staatlichen Organen, Betrieben und Einrichtungen sowie die Leitungen gesellschaftlicher Organisationen im Kreis Zeitz nehmen in enger Verbindung mit den Werktätigen ihre Verantwortung für Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit bewußter wahr und erhöhen damit die Wirksamkeit der komplexen Leitungstätigkeit auf diesem Gebiet. Der Beschluß der Volksvertretung hat geholfen, eine Vielzahl von Initiativen und Aktivitäten in den Arbeitskollektiven der Betriebe und in den Wohngebieten auszulösen und das volkswirtschaftliche Leistungsvermögen zu steigern. Sichtbaren Ausdruck findet diese Entwicklung in der Massenbewegung für die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“, an der sich im Kreis Zeitz bisher 820 Kollektive beteiligt haben. Diese Massenbewegung hat sich als ein wirksames Leitungsinstrument zur Durchsetzung des Kreistagsbeschlusses erwiesen, führte zu guten ökonomischen Ergebnissen und erhöhte zugleich den Einfluß der Arbeitskollektive auf die Durchsetzung der Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit. Entscheidend für den erreichten Grad der gesellschaftlichen Wirksamkeit und die mobilisierende Kraft der Massenbewegung sind nicht zuletzt auch der in der Ordnung des Rates des Bezirks Halle vom 8. Juni 1979 festgelegte Verfahrensweg über die Anerkennung und die Maßstäbe der Abrechenbar-keit.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 352 (NJ DDR 1981, S. 352) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 352 (NJ DDR 1981, S. 352)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich seinFormelle, gleichgültige, politisch unkluge, undifferenzierte, letztlich ungesetzliche Entscheidungen darf es nicht geben. Immer wieder muß gerade die hohe politische Bedeutung der strikten Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist.

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