Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 34

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 34 (NJ DDR 1981, S. 34); 34 Neue Justiz 1/81 Die Hauptfelder der Auseinandersetzung mit der bürgerlich-kapitalistischen Agrarrechtstheorie sieht Arlt 1. in der Aufdeckung des grundlegenden ökonomischen und klassenmäßigen Unterschieds zwischen dem Inhalt und den Formen der landwirtschaftlichen Kooperation im Kapitalismus und im Sozialismus, wobei der Kampf um den demokratischen Inhalt der Kooperation im Kapitalismus und der allseitig demokratische Inhalt der Kooperation im Sozialismus sichtbar zu machen ist; 2. in der Aufdeckung des Klasseninhalts der theoretischen Bemühungen zur „Verselbständigung“ des kapitalistischen landwirtschaftlichen Unternehmens gegenüber dem privaten Bodeneigentum als theoretische Verbrämung der Trennung des Bauern von seinem Eigentum; 3. in der Aufdeckung des Klassenwesens der Agrarentwicklung und des Agrarrechts im Kapitalismus, insbesondere bei der Ablösung des Feudalismus. Dozent Dr. sc. R. S t e d i n g (ASR) analysierte in seinem Beitrag die staatsmonopolistische Regulierung der Landwirtschaft in der BRD aus rechtlicher Sicht. Er ging von der Feststellung aus, daß die wirtschaftsregulierende Tätigkeit des imperialistischen Staates nicht an die Stelle des Wirkens der Monopole tritt, sondern daß sich beide zu einer einheitlich wirkenden Kraft vereinen. Die staatsmonopolistische Regulierung der Landwirtschaft der BRD und damit der Einfluß der Monopole verwirklicht sich in spezifischen Formen und unter Beachtung von Besonderheiten. Sie erfolgt vor allem über die Gesetzgebung. Dabei nimmt das Landwirtschaftsgesetz der BRD vom 5. September 1955 (BGBl. I S. 565) eine zentrale Stellung ein, weil es den notwendigen Spielraum für eine Vielzahl spezifischer Regelungen schafft. Diese Rechtsetzung ist vornehmlich dadurch gekennzeichnet, daß sie den Wandel der Agrarstruktur im Interesse der Monopole fördert. Steding setzte sich weiter mit solchen bürgerlichen Theoretikern auseinander, die zu erklären versuchen, warum die Landwirtschaft derjenige Wirtschaftsbereich ist, der vom imperialistischen Staat mit Hilfe der Gesetzgebung am ausgeprägtesten dirigistisch beeinflußt wird. In der BRD ist bereits der gesamte Agrarmarkt staatsmonopolistisch reguliert. Dr. G. Rosenau (ASR) referierte über demokratische Formen der Zusammenarbeit der Bauern in- der BRD als Alternative zu monopolkapitalistischen Unternehmen in der Landwirtschaft Die Ergebnisse des in 30 Jahren betriebenen kapitalistischen Wandels der Agrarstruktur haben in der Bauernschaft der BRD tiefgreifende sozialökonomische Veränderungen bewirkt. Dieser Prozeß vollzog sich auf Kosten der ärmsten Schichten im Dorf. Die Liquidierung von mehr als 830 000 Bauernwirtschaften lösten zwar Reaktionen aus, diese konnten aber das Tempo des Konzentrationsprozesses nur zeitweilig stoppen. Dieser noch immer nicht abgeschlossene Wandel der Agrarstruktur, der Zwang zu Rationalisierungs- und Erweiterungsinvestitionen mit ihren finanziellen Belastungen, die sich zunehmend verschärfenden Wettbewerbsbedingungen in der EG haben zu bestimmten Organisationsformen der kooperativen Zusammenarbeit bäuerlicher Betriebe geführt. Obwohl die hierbei entstehenden neuartigen gesellschaftlichen Beziehungen umfassender Natur sind, werden sie von den Rechtsformen des bürgerlichen Rechts ignoriert. D. Vogelsänger (ASR) referierte zum Pflanzenschutz und Pflanzenschutzrecht in der BRD, die gleichfalls Ausdruck der staatsmonopolistischen Regulierung der Landwirtschaft sind. Er analysierte insbesondere die Planung, Leitung und Organisation des Pflanzenschutzes. Dabei widmete er den Versuchen der „Europäisierung“ des Pflanzenschutzrechts besondere Aufmerksamkeit. Dieses umfangreiche Gesetzeswerk nimmt im Rahmen der Rechtsangleichung in den EG-Staaten eine zentrale Stellung ein. Da in bestimmtem Umfang dabei auch die Interessen der sozialistischen Länder berührt werden, ist diese Rechtsentwicklung aufmerksam zu verfolgen. Vogelsänger stellte u. a. auch kritisch fest, daß das Pflanzenschutzrecht der BRD den Cheimiekonzemen einen relativ breiten Spielraum lasse, um die staatliche Zulassung für bestimmte Anwendungsbereiche einzelner Pflanzenschutzmittel zu umgehen. Aus kommerziellen Gründen werde dieser Spielraum auch voll genutzt. Unter kapitalistischen Bedingungen wird der Pflanzenschutz erst in zweiter Linie für die Befriedigung der Ernährungsbedürfnisse der Bevölkerung genutzt. Auch dieser Bereich ist dem Diktat der europäischen Marktregulierungen und dem „freien Wettbewerb“ des staatsmonopolistischen Kapitalismus untergeordnet. Über umfangreiche Erkenntnisse bei der Analyse der Agrarrechtswissenschaft und des Agrarrechts kapitalistischer Länder informierten die ausländischen Gesprächspartner. So berichtete Prof. Dr. M. I. K o s y r (Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Institut für Staat und Recht) über langjährige Erfahrungen und wissenschaftliche Resultate aus sowjetisch-italienischen Rundtischgesprächen zum Agrarrecht und über Ergebnisse anderer internationaler Konferenzen zu diesem Thema. Seine nachdrücklich erhobene Forderung an die sozialistischen Agrarrechtswissenschaftler, allen antikommunistischen Tendenzen in den bürgerlichen Agrarrechtstheorien konsequent entgegenzutreten, fand allgemeine Zustimmung. Prof. Dr. J. Paliwoda (Polnische Akademie der Wissenschaften, Institut für Staat und Recht) konzentrierte seine kritischen Bemerkungen auf die Hauptrichtungen bürgerlicher Agrarrechtstheorien in Italien, Frankreich und Spanien. Er informierte über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Repräsentanten des Agrarrechts kapitalistischer Staaten und nannte Voraussetzungen und Einwirkungsmöglichkeiten des sozialistischen Agrarrechts auf das Recht junger Nationalstaaten. Der in diesen Ländern von kapitalistischen Institutionen vorgenommenen Verunglimpfung der sozialistischen Agrarrechtstheorie und -praxis sei durch die sozialistischen Agrarrechtswissenschaftler entschiedener entgegenzutreten. Mit aktuellen Fragen der rationellen Bodennutzung und dem Schutz der landwirtschaftlichen Flächen in einigen europäischen Ländern befaßte sich Prof. Dr. L. N a g y (Ungarische Volksrepublik, Universität für Agrarwissenschaften Gödöllö). Außerdem sprach er über die vielfältigen Formen der kooperativen Tätigkeit in der europäischen Landwirtschaft sowie über Probleme bei der Vermittlung von Erfahrungen der sozialistischen Länder bei der Organisierung demokratischer Genossenschaften in den jungen Nationalstaaten. Die Ausbildung von Genossenschaftsfunktionären gewinne dafür zunehmend an Bedeutung. Dozentin Dr. M. U1 i e s c u (Akademie für soziale und politische Wissenschaften der Sozialistischen Republik Rumänien, Institut für Juristische Forschung) referierte über den gegenwärtigen Stand und die Entwicklungsperspektive des landwirtschaftlichen Eigentumsrechts im Kapitalismus sowie über die Evolution des landwirtschaftlichen Eigentums in den sozialistischen Ländern unter Berücksichtigung spezifischer rumänischer Erfahrungen. Sie sprach sich für die Herausbildung eines eigenen Rechtszweigs Landwirtschaftsrecht im sozialistischen Rechtssystem aus. Dozent Dr. St Kuschlew (Einheitliches Zentrum für Forschung und Ausbildung juristischer Kader an der Bulgarischen Akademie der Wissenschaften) analysierte zum einen den im Kapitalismus vorherrschenden Widerspruch zwischen Gesellschaft und Natur am Beispiel des Raubbaus an den Naturressourcen. Zum anderen machte er den nichtantagonistischen Widerspruch bei negativen Erscheinungen der Ökologie im Sozialismus deutlich Alle Gesprächsteilnehmer waren sich darin einig, daß es notwendig ist, Angriffen gegen die sozialistische Landwirtschaft und ihre rechtliche Gestaltung künftig verstärkt entgegenzutreten, und daß man sich mehr als bisher mit Erscheinungen des Antikommunismus in den kapitalistischen Agrarrechtstheorien auseinandersetzen muß. Sie kamen überein, die Erfahrungen der sozialistischen Länder bei der Leitung der Landwirtschaft mit Hilfe des Agrarrechts häufiger an die jungen Nationalstaaten zu vermitteln. Auch insoweit sind offensichtlich die Möglichkeiten und Formen der Zusammenarbeit der sozialistischen Agrarrechtswissenschaftler noch nicht ausgeschöpft. 1 2 1 Das Protokoll des Rundtischgesprächs wird mit den eingereichten schriftlichen Beiträgen der Gesprächsteilnehmer ln der Schriftenreihe „Aktuelle Beiträge der Staats- und Rechtswissenschaft" veröffentlicht werden. 2 F. Engels, „Die Bauernfrage in Frankreich und Deutschland“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 22, Berlin 1963, S. 501 f.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 34 (NJ DDR 1981, S. 34) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 34 (NJ DDR 1981, S. 34)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage der geltenden Gesetze der der verbindlichen Ordnungen und Weisungen der zentralen Rechtspflegeorgane, der Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung tragen in konsequenter Wahrnehmung ihrer Aufgaben als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und als staatliche Untersuchungsorgane eine hohe Vorantwortung bei der Realisierung der fest. Die für die Arbeit Staatssicherheit insgesamt bedeutenden sind in den Dienstanweisungen und Befehlen des Ministers fixiert. Sie sind im Verantwortungsbereich durch die spezifische Einschätzung der politisch-operativen Lage zu konkretisieren. stehen mit allen Grundfragen der politisch-operativen Arbeit und ihrer Leitung in einem unlösbaren Zusammenhang. Ihr richtiges Erkennen ist eine notwendige Voraussetzung für die Organisierung der politisch-operativen Arbeit im Sicherungsbereich abzuleiten; der Strategie und Taktik unserer Partei im gegenwärtigen Stadium der verschärften Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus sowie der wesentlichen Aufgaben bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesell- Schaft in der Anknüpfend an die im Kapitel rausgearbeitete theoretische Grundposition zur Wirkungsweise der mit der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Auftreten von subjektiv bedingten Fehlhaltungen, Mängeln und Unzulänglichkeiten. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen von Bürgern der noch nicht den gesellschaftlichen Erfordernissen entspricht und damit Ansatzpunkte für die Erzeugung feindlich-negativer Handlungen bieten kann.

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