Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 339

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 339 (NJ DDR 1981, S. 339); Neue Justiz 8/81 339 Diese marxistisdi-leninistische Klassenpolitik und die auf ihrer Grundlage und zu ihrer Verwirklichung entwik-kelte massenverbundene und massenwirksame staatliche Leitungstätigkeit war, ist und bleibt ein wesentliches Fundament des erfolgreichen sozialistischen Aufbaus. Der X. Parteitag hat mit seinen neuen Aufgaben zur Sicherung des Friedens und zur weiteren Verwirklichung der Hauptaufgabe diese übereinstimmenden Grundinteressen für die vor uns liegende Periode wiederum formuliert. Diese Übereinstimmung manifestierte sich im Ergebnis der Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen am 14. Juni 1981. Sicherung des Friedens und Erhöhung der ökonomischen Leistungskraft unserer Volkswirtschaft Hauptinhalt aller staatlichen Tätigkeit Der X Parteitag hat herausgearbeitet, daß die Sicherung des Friedens das Grundinteresse der Arbeiterklasse in unserer Zeit ist, mit dem sie zugleich die Lebensinteressen der gesamten Menschheit vertritt. Gleichzeitig hat der Parteitag die Fortsetzung des Kurses der Hauptaufgabe beschlossen und dabei klar ausgesprochen, daß die Sicherung des Erreichten auf materiellem und kulturellem Gebiet sowie seine Mehrung einen volkswirtschaftlichen Leistungsanstieg wie nie zuvor verlangen.3 Es bedarf keines Beweises, daß dieser ökonomische Leistungsanstieg auch in hohem Maße über den Erfolg der notwendigen Anstrengungen zur Sicherung des Friedens entscheidet, wie er umgekehrt von der Friedenssicherung weitgehend abhängt: Einerseits ist die Erhaltung des Friedens die Grundvoraussetzung für die Verwirklichung der Wirtschafts- und sozialpolitischen Zielstellungen des Parteitages, andererseits ist die rasche und bedeutende Steigerung der ökonomischen Leistungskraft unserer Republik eine notwendige Bedingung, um gemeinsam mit der Sowjetunion und den anderen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft das internationale Gewicht des Sozialismus im Interesse der Sicherung des Weltfriedens weiter zu erhöhen, das erreichte Niveau der sozialen Sicherheit und Geborgenheit für alle Menschen in unserem Land auch unter den komplizierteren Bedingungen der 80er Jahre zu erhalten und schrittweise auszubauen sowie den antiimperialistischen Befreiungskampf der Völker wirksam zu unterstützen. Die dem sozialistischen Staat eigene Gesetzmäßigkeit seiner Entwicklung, die darin besteht, daß er sich mit fortschreitendem Aufbau der sozialistischen Gesellschaft immer stärker auf die Leitung der Wirtschaft, die Organisierung und Lenkung von Produktionsprozessen konzentriert, verknüpft sich hier in spezifischer Weise mit den Gesetzmäßigkeiten und Erfordernissen der internationalen Klassenauseinandersetzung zwischen Kapitalismus und Sozialismus, die nicht nur nach wie vor den zuverlässigen Schutz der sozialistischen Gesellschaftsordnung und ihrer Errungenschaften und eine aktive internationale Friedenspolitik verlangen, sondern auch für die Lösung der wirtschaftspolitischen Fragen spezifische Bedingungen hervorbringen, denen der sozialistische Staat in seiner Leitungstätigkeit Rechnung tragen muß. Das erforderliche ökonomische Wachstum „muß vor allem durch die konsequente Nutzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, durch seine Beschleunigung, besonders durch eine größere Anzahl von Spitzenleistungen mit geringerem gesellschaftlichem Aufwand, erreicht werden“ A Die vorrangige Entwicklung von Wissenschaft und Technik und ihre Verbindung mit den Vorzügen des Sozialismus steht folgerichtig auch an der Spitze der zehn Schwerpunkte unserer ökonomischen Strategie der 80er Jahre.5 In seiner Regierungserklärung vor der Volkskammer am 26. Juni 1981 bezeichnete der Vorsitzende des Ministerrates der DDR die Ausschöpfung der Möglichkeiten der wissenschaftlich-technischen Revolution als „Hauptreserve“ für Leistungswachstum und Effektivität unserer Volkswirtschaft, deren Erschließung der Ministerrat „in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit stellen“ wird.6 Dabei geht es, wie der X. Parteitag überzeugend nachwies, keineswegs um eine Ressortaufgabe, sondern um eine inhaltliche Orientierung für alle Bereiche der Volkswirtschaft und damit auch der staatlichen Leitung. Besondere Bedeutung kommt dabei den Kombinaten zu, die zu den grundlegenden Einheiten der Leitung von Industrie, Bauwesen sowie Transport- und Nachrichtenwesen geworden sind. Ihre Leistungskraft muß auf der Grundlage der zentralen staatlichen Leitung und Planung durch die Ausschöpfung aller dieser neuen Leitungsform innewohnenden Möglichkeiten voll nutzbar gemacht werden. Dabei vertieft sich der komplexe Charakter der staatlichen Leitungstätigkeit in jeder Hinsicht. Das betrifft nicht nur das Zusammenwirken der zentralen staatlichen Organe bei der Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie bei der Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration, sondern auch das Zusammenwirken der zentralen und der örtlichen Staatsorgane. Der komplexe Charakter der staatlichen Leitungstätigkeit Der X. Parteitag fordert, die gesamte leitende, planende, organisierende und erzieherische Tätigkeit der Staatsorgane noch mehr als bisher auf die Leistungssteigerung der Volkswirtschaft und die Erhöhung ihrer Effektivität zu konzentrieren, das bewährte Prinzip des demokratischen Zentralismus entsprechend den neu herangereiften Bedingungen konsequent zu verwirklichen, die Qualifizierung der zentralen staatlichen Leitung und Planung noch wirksamer mit den schöpferischen Initiativen der Werktätigen und ihrer Kollektive zu verbinden sowie die Verantwortung der örtlichen Staatsorgane, der Kombinate und Betriebe für die Erfüllung der zentral beschlossenen Aufgaben weiter zu erhöhen. Notwendig ist ein engeres Zusammenwirken der staatlichen Organe auf allen Leitungsebenen und in allen Bereichen, um einen höchstmöglichen Grad der Koordinierung der gesamtvolkswirtschaftlichen, zweiglichen und territorialen Aufgaben zu erreichen. Dementsprechend müssen im Rahmen der abgestimmteh Entwicklung der Zweige und Territorien auch die Möglichkeiten der territorialen Rationalisierung für die Steigerung der volkswirtschaftlichen Leistungskraft noch stärker genutzt werden. Die Zusammenarbeit der örtlichen Staatsorgane mit den Kombinaten und Betrieben, für deren Gestaltung die territoriale Rationalisierung die bewährteste und zugleich ausbaufähigste Organisationsform darstellt, muß dabei auch künftig den volkswirtschaftlichen Leistungs- und Effektivitätszuwachs mit der Erschließung weiterer Quellen für die planmäßige Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen verbinden. Die Komplexität des gesamten staatlichen Leitungsprozesses verlangt auch das arbeitsteilige Zusammenwirken der staatlichen Organe und der gesellschaftlichen Kräfte zur Erfüllung der Planaufgaben unter strikter Beachtung der spezifischen Verantwortung aller Beteiligten. Immer deutlicher wird auf allen Leitungsebenen, daß komplexe Leitungstätigkeit nicht durch die Verwischung von Verantwortlichkeiten, sondern umgekehrt nur durch die Koordinierung exakt bestimmter, rechtzeitig wie sachgerecht verwirklichter Verantwortlichkeiten realisiert werden kann und daß gerade in dieser Koordinierung der eigentliche rationalisierende Effekt komplexer Leitung besteht. Immer deutlicher wird aber auch, daß für eine solche Arbeitsweise die ständige, mit ihren Ergebnissen kurzfristig abrufbare und vergleichbare analytische Arbeit in allen Bereichen und auf allen Ebenen der staatlichen Leitung eine unabdingbare Voraussetzung bildet. Komplexe Leitungstätigkeit besitzt zugleich langfristigen, perspektivischen Charakter. Sie ist auf langfristige Wirkung berechnet, und auch ihre kurz- und mittelfristigen Resultate ordnen sich in langfristige komplexe Ziel-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 339 (NJ DDR 1981, S. 339) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 339 (NJ DDR 1981, S. 339)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Inforraationsbedarfs-kompiezen mid der richtigen Bewertung der Informationen. Grundanforderungen an den Einsatz aller? - zur Erarbeitung und Verdichtung von Ersthinweisen, Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Dio rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dions toinheiten der Linie Untersuchung im Ermittlunqsverfahren. Zu spezifischen rechtlichen Anforderungen an Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche von bis Jahren erfolgen umfassende Ausführungen im Abschnitt der Forschungsarbeit. der Sicht der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des auf sich selbst angewiesen sind, besser Nicht unerheblich ist dabei, daß wir mit auf die einwirken, ihr Selbstbewußts des Gebrauchtwerdens stärken und das tragserfüllung steigern.

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