Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 324

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 324 (NJ DDR 1981, S. 324); 324 Neue Justiz 7/81 Erfahrungen aus der Praxis Für eine höhere Wirksamkeit der gewerkschaftlichen Rechtskommissionen Die gewerkschaftlichen Hechtskommissionen leisten als ehrenamtliche Hilfsorgane der gewerkschaftlichen Vorstände und Leitungen eine wichtige Arbeit bei der Durchsetzung des sozialistischen Rechts. Sie sind eine wichtige Form der sozialistischen Demokratie und tragen dazu bei, daß die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse und des FDGB sowie die Gesetze und andere Rechtsvorschriften verwirklicht werden. Sie haben großen Anteil daran, daß die Rechtsarbeit zum festen Bestandteil gewerkschaftlicher Leitungstätigkeit geworden ist (vgl. H. Heintze in NJ 1980, Heft 9, S. 393). Unter den vielfältigen Aufgaben der Rechtskommissionen nimmt die Rechtsberatung der Gewerkschaftsmitglieder und -leitungen einen bedeutsamen Platz ein. Das Bedürfnis der Werktätigen nach qualifizierter Rechtsauskunft ist gewachsen. Von der in Abschn. I Ziff. 4 der Satzung des FDGB festgelegten Möglichkeit, kostenlose Rechtshilfe in arbeitsrechtlichen Fragen zu erhalten, wird reger Gebrauch gemacht. In der gewerkschaftlichen Rechtsauskunft hat sich in den letzten Jahren eine Veränderung vollzogen. Während früher die von den Rechtskommissionen geleiteten Rechtsberatungsstellen der BGLs, in denen auch die Betriebsjustitiare aktiv mitarbeiten, stark in Anspruch genommen waren, ist die Lage heute sehr differenziert. In denjenigen Betrieben, in denen mit dem Recht geleitet wird, das AGB die Grundlage für die Gestaltung sozialistischer Arbeitsverhältnisse ist, die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Werktätigen und ihrer betrieblichen Gewerkschaftsleitungen umfassend wahrgenommen werden, Rechtspropaganda und Rechtserziehung fest in die betriebliche Leitung eingeordnet sind und das ist die Mehrzahl unserer Betriebe , hat sich die Rechtsauskunft zu aktuellen Fragen zunehmend in die Arbeitskollektive verlagert. Dies ist u. a. ein Ergebnis gewerkschaftlicher Aktivität bei der Erläuterung und Durchsetzung des AGB, führte aber zu einem gewissen Rückgang in der Tätigkeit der Rechtsberatungsstellen. Es hat sich daher als nützlich erwiesen, wenn Mitglieder der betrieblichen Rechtskommissionen eng mit den Gewerkschaftsvertrauensleuten Zusammenarbeiten, weil sich bei ihnen die arbeitsrechtlichen Fragen der Werktätigen konzentrieren. Gute Erfahrungen bei der Organisation der gewerkschaftlichen Rechtsberatung konnte die BGL im VEB Kraftverkehr Jena sammeln. Sie hat folgende Regelung getroffen: Will ein Werktätiger von der Rechtssprechstunde Gebrauch machen, so teilt er das der BGL mit, und diese sichert, daß am Sprechtag nach Arbeitsschluß Mitglieder der Rechtskommission zur Auskunft zur Verfügung stehen. Durch Vereinbarung von Terminen werden Wartezeiten vermieden; das haben vor allem diejenigen Wt ktätigen begrüßt, die auf Grund der Spezifik ihrer Arbeit nur selten im Betrieb anwesend sind. Zugleich wird die Sprechstunde zeitlich rationell genutzt. Eine wichtige Form des Erfahrungsaustauschs über Leistungen und Ergebnisse gewerkschaftlicher Rechtsarbeit sind seit vielen Jahren die Rechtskonferenzen. Sie finden erfahrungsgemäß insbesondere in denjenigen Betrieben statt, in denen sich die BGLs auf eine langjährige Arbeit ihrer Rechtskommissionen stützen können. Die Bildung großer Kombinate veranlaßte uns, nach neuen Wegen bei der Vorbereitung und Gestaltung gewerkschaftlicher Rechtskonferenzen zu suchen. Verallge-meinerungswürdig sind die Erfahrungen im Kombinat VEB Carl Zeiss Jena. Hier arbeiten 24 Rechtskommissionen bei den BGLs, und beim Kreisvorstand der IG Metall besteht bereits seit 15 Jahren eine Rechtskommission. Die Rechtskommissionen bei den BGLs untersuchen insbesondere zweigspezifische Rechtsfragen; die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden von den BGLs ausgewertet und in die gewerkschaftliche Leitungstätigkeit einbezogen. Die Rechtskommission des Kreisvorstandes der IG Metall des VEB Carl Zeiss Jena faßt die Erfahrungen dieser 24 Rechtskommissionen zusammen und verbindet sie mit Ergebnissen eigener Untersuchungen. In nächster Zeit ist geplant, eine zentrale Rechtskonferenz des Kombinats durchzuführen und dort die bisherigen Erkenntnisse aus der Tätigkeit der Rechtskommdssionen zu verallgemeinern. Auch für die jetzt zu bildenden bezirksgeleiteten Kombinate können die Arbeitserfahrungen der Rechtskommissionen in großen Kombinaten von Nutzen sein. In den Betrieben der bezirksgeleiteten Kombinate wird die Gewerkschaftsarbeit überwiegend auf ehrenamtlicher Basis geleistet, so daß es zu begrüßen ist, wenn die Kreisvorstände der Industriegewerkschaften/Gewerkschaften ihrer Verantwortung auf dem Gebiet des Rechts in zunehmendem Maße besser gerecht werden, indem sie sich verstärkt ihren Rechtskommissionen zuwenden und ihnen Hilfe und Unterstützung geben. Nach Abschn. II Ziff. 5 der Ordnung für die Tätigkeit der Rechtskommissionen der Gewerkschaften vom 3. November 1969 (Arbeitsrechtliche Beschlüsse, Berlin 1980, S. 22) können die Rechtskommissionen ständige und zeitweilige Arbeitsgruppen bilden. Eine wichtige Rolle spielen hier vor allem die Prozeßvertretergruppen. Im Bezirk Gera können wir auf langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Prozeßvertretergruppen zurückblik-ken (vgl. NJ 1979, Heft 2, S. 81 ff.). Mit ihrer aktiven Tätigkeit haben sie entscheidenden Anteil daran, daß die gewerkschaftliche Interessenvertretung der Werktätigen im gerichtlichen Verfahren immer besser gesichert werden konnte. Im Jahre 1980 nahmen Vertreter der Gewerkschaft in allen Arbeitsrechtsverfahren entweder als Prozeßvertreter teil oder erklärten ihre Mitwirkung. Es wächst die Anzahl der Fälle, in denen beide Formen der gewerkschaftlichen Interessenvertretung angewendet werden. Im gerichtlichen Verfahren geht es um mehr als nur um einen konkreten Konfliktfall; aus ihm lassen sich Schlußfolgerungen für die gewerkschaftliche Rechtsarbeit ziehen. Darüber hinaus können gewerkschaftliche Standpunkte, die von den Rechtskommissionen vorbereitet, durch die Vorstände beschlossen und vom gewerkschaftlichen Prozeßvertreter oder Mitwirkenden im Gerichtsverfahren vorgetragen werden, dazu beitragen, die Wirksamkeit des Verfahrens über den Einzelfall hinaus zu erhöhen. In vielen Fällen wurde auf Antrag der Gewerkschaft eine Gerichtskritik erlassen, deren Wirksamkeit im Betrieb durch gewerkschaftliche Kontrolle verstärkt werden konnte. Die erzieherische Wirkung einer Gerichtskritik ist oftmals höher, wenn dem Leiter als Adressaten bekannt ist, daß die Durchschrift dieser Gerichtskritik an die zuständige betriebliche Gewerkschaftsleitung gegangen ist und er dieser wiederum eine Durchschrift seiner Stellungnahme zuleiten muß. Insgesamt bestätigen unsere Erfahrungen aus der Arbeit gewerkschaftlicher Rechtskommissionen, daß es sich hier um ein wichtiges Gebiet gewerkschaftlicher Interessenvertretung handelt. Die Rechtskommissionen leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Vertiefung des Staatsund Rechtsbewußtseins und zur Erhöhung der Rechtssicherheit der Werktätigen. Dt. FRITZ POMMERENING, Vorsitzender der Rechtskommission des FDGB-Bezirksvorstandes Gera;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 324 (NJ DDR 1981, S. 324) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 324 (NJ DDR 1981, S. 324)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln in genanntem Verantwortungsbereich gezogen werden. Damit wird angestrebt, die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalten noch aufgabenbezogener in dio Lage zu versetzen, die Hauptaufgaben des Untersuchungshaftyollzuges so durchzusetzeti, daß die Politik der Partei und des sozialistischen Staates. Die Aufdeckung von Faktoren und Wirkungszusammenhängen in den unmittelbaren Lebens-und. Entwicklungsbedingungon von Bürgern hat somit wesentliche Bedeutung für die Vorbeug und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Erarbeitung von Sicherungskonzeptionen. Vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung oder Verhinderung sozial negativer Auswirkungen von gesellschaftlichen Entwicklungsproblemen und Widersprüchen. Ein wichtiges, gesamtgesellschaftliches und -staatliches Anliegen besteht darin, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist die Stabilität der Bereitschaft zur operativen Arbeit, die feste Bindung an den Beziehungspartner und die Zuverlässigkeit der von ausschlaggebender Bedeutung.

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