Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 314

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 314 (NJ DDR 1981, S. 314); 314 Neue Justiz 7/81 Aus anderen sozialistischen Ländern Der XXVI. Parteitag der KPdSU und die Aufgaben der Staatsanwaltschaft A. M. REKUNKOW, Mitglied des Zentralkomitees der KPdSU und Generalstaatsanwalt der UdSSR In den Beschlüssen des XXVI. Parteitages und im Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der KPdSU wurde die Bilanz der vielseitigen Tätigkeit der Partei und der aufopferungsvollen Arbeit des Sowjetvolkes in den 70er Jahren und während des 10. Planjahrfünfts gezogen. Die internationale Lage und das Leben im Land selbst wurden allseitig analysiert. Zugleich wurden die auf wissenschaftlicher Grundlage ausgearbeiteten nächsten und längerfristigen Aufgaben des Aufbaus des Kommunismus festgelegt. Auf dem Parteitag wurden auch die Fragen der Vervollkommnung der Sowjetdemokratie, der sozialistischen Lebensweise, der Herausbildung des neuen Menschen, seiner aktiven Haltung im Leben, gründlich analysiert. Im Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees wurden die große Bedeutung der Disziplin und der Verantwortung vor der Gesellschaft, der starke Einfluß der Verfassung der UdSSR auf alle Seiten des gesellschaftlichen Lebens und die wachsende Rolle des Rechts hervorgehoben. Die Erneuerung der sowjetischen Gesetzgebung auf der Grundlage der Verfassung der UdSSR hat einen großen Nutzeffekt. Die neuen Gesetze gestatten es, verschiedene Seiten der gesellschaftlichen Beziehungen detaillierter und genauer zu regeln. Genosse L. I. Breshnew sagte: „Gute Gesetze sind bei uns in großer Zahl angenommen worden. Jetzt geht es vor allem darum, sie genau und sorgfältig zu befolgen. Jedes Gesetz lebt nur, wenn es von jedermann und allenthalben eingehalten wird.“ Er betonte: „Die Justizorgane, die Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die Sowjetmiliz tragen eine hohe Verantwortung für die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtsordnung. Die Berufskenntnisse der Mitarbeiter dieser Organe müssen sich mit staatsbürgerlichem Engagement, Unbestechlichkeit und Gerechtigkeitssinn paaren. Nur solche Menschen können die ihnen übertragenen ernsten Pflichten würdig erfüllen.“ Für die Staatsanwaltschaft, die dazu berufen ist, im Aufträge des Staates direkt die oberste Aufsicht über die genaue und einheitliche Durchführung der Gesetze aus-zuüben, haben diese Hinweise große mobilisierende Bedeutung. Jeder Staatsanwalt und jeder Untersuchungsführer muß sich durch grenzenlose Ergebenheit gegenüber der Partei und dem Volk, durch vorbildliche Erfüllung der Dienstpflicht, hohe (politische Wachsamkeit und feinfühliges, aufmerksames Verhalten gegenüber den Bürgern auszeichnen. Um die ihnen gestellten Aufgaben zu erfüllen, sind die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft verpflichtet, noch tatkräftiger und aktiver zu arbeiten und ihre gesamte praktische und organisatorische Tätigkeit, darauf auszurichten, daß bei der Festigung der sowjetischen Rechtsordnung reale Ergebnisse erzielt werden. Oberste Aufsicht über die genaue und einheitliche Durchführung der Gesetze Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit aller Bereiche der Staatsanwaltschaft muß vor allem die Aufgabe stehen, die Rolle der Aufsicht über die Durchführung derjenigen Gesetze, die auf die Lösung der wichtigsten volkswirtschaftlichen Aufgaben gerichtet sind, grundlegend zu erhöhen. Auf dem Parteitag wurde die Aufmerksamkeit auf eine Reihe noch nicht gelöster Probleme und Engpässe gelenkt, die sich auf die Effektivität und das Wachstumstempo der Produktion auswirken. Es wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, Hemmnisse, die das Wirtschaftswachstum stören, konsequent auszumerzen, strikt die Gesetzlichkeit in den Wirtschaftsbeziehungen einzuhalten, auf allen Ebenen der Volkswirtschaft ein strenges Regime der Ökonomik und Sparsamkeit zu gewährleisten, entschieden Mißwirtschaft und Verschwendung zu bekämpfen sowie Rolle und Verantwortung der Ministerien und anderen Leitungsorgane zu erhöhen. Eine der wichtigsten Aufgaben, die sich aus diesen Forderungen für die Staatsanwaltschaft ergibt, ist der entschlossene Kampf gegen Diebstähle von sozialistischem Eigentum, gegen Mißwirtschaft und Verletzungen der Staatsdisziplin. Bei der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht besteht das Hauptanliegen darin, alle Kanäle und Schlupflöcher zu verschließen, durch die Volkseigentum entwendet wird oder verlorengeht. Unordnung bei der Erfassung und Ausgabe materieller und finanzieller Mittel, Mängel bei der Auswahl von Kadern sowie Versuche, die für Verluste Schuldigen vor der Verantwortlichkeit zu bewahren und Verluste zu Lasten des Staates auszubuchen all das muß prinzipiell und kompromißlos bewertet werden. Bei der Kontrolle der Durchführung der Gesetze in Betrieben, Einrichtungen und Organisationen müssen die Staatsanwälte klären, welche Rolle die übergeordneten Organe der Wirtschaftsleitung bei der Gewährleistung der Gesetzlichkeit in den ihnen unterstellten Betrieben spielen. Damit soll erreicht werden, daß die staatlichen Organe und die gesellschaftlichen Organisationen die sowjetischen Gesetze strikt einhalten, wie dies Art. 4 der Verfassung der UdSSR fordert. Ausgehend von den Hinweisen der Partei, erwächst den Staatsanwälten die Aufgabe, noch konsequenter und beharrlicher Verletzer der Staatsdisziplin und Betrüger zu überführen und sie entsprechend dem Gesetz zur Verantwortung zu ziehen. Von jedem Staatsanwalt wird jetzt gefordert, noch energischer und wirksamer die aufgedeckten Fälle von falscher Berichterstattung und anderen Mißbräuchen vor der Öffentlichkeit zu enthüllen, die Aufmerksamkeit der Arbeitskollektive und der Öffentlichkeit, der Parteiorganisationen und der Staatsorgane auf diese Fakten zu lenken sowie mit allem Nachdruck auf Versuche zu reagieren, Schuldige reinzuwaschen und sie vor der Verantwortlichkeit zu bewahren. Nicht geringe Schwierigkeiten entstehen im Wirtschaftssystem durch Entscheidungen, die aus einer ressortmäßigen oder betriebsegoistischen Haltung getroffen werden. Dadurch werden nicht selten die tatsächliche Lage und der Zustand der Gesetzlichkeit entstellt, werden Arbeitsbummelei, Stillstand von Ausrüstungen und Transportmitteln, kleine Diebstähle und verschiedene Mißbräuche nicht erfaßt, und die Rechtsverletzer entgehen der Strafe. Die vom Parteitag gestellte Aufgabe, entschieden allen Tendenzen von Betriebsegoismus und Ressortdenken entgegenzuwirken, hat für die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft besondere Bedeutung. Wie W. I. Lenin nachwies, besteht die grundlegende Bestimmung der Staatsanwaltschaft darin, dafür zu sorgen, daß „kein einziger Beschluß irgendeiner Lokalbehörde dem Gesetz widerspricht“. Die Leninschen Prinzipien der Organisation der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht wurden in der Verfassung der UdSSR und im Gesetz über die Staatsanwaltschaft der UdSSR fixiert Danach üben die Staatsanwälte die Aufsicht ungeachtet aller örtlichen Unterschiede und entgegen allen wie auch immer gearteten örtlichen und behördlichen Einflüssen aus. Prinzipientreue und Festigkeit bei der Verteidigung der gesamtstaatlichen Interessen darin besteht die wichtigste Aufgabe des Staatsanwalts bei der Aufsicht über die einheitliche Verwirklichung der Gesetze. Auf dem Parteitag wurde hervorgehoben, daß in den 80er Jahren einige Faktoren wirksam werden, die die ökonomische Entwicklung erschweren. Einer von ihnen ist der Rückgang des Zuwachses an Arbeitskräften. Wie L. I. Breshnew im Rechenschaftsbericht darlegte, werden weitere Fortschritte in bedeutendem Maße von der sachgerechten und effektiven Nutzung aller verfügbaren Ressourcen, darunter der Arbeitskräfte, abhängen. Eine wichtige Aufgabe in diesem Zusammenhang ist die Verstärkung der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht über die Durchführung derjenigen Gesetze, die auf die;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des UatFsjfcungsführers in der täglichen Untersuchungsarbeit, abfcncn im Zusammenhang mit Maßnahmen seiner schulischen Ausbildung und Qualifizierung Schwergewicht auf die aufgabenbezogene weitere qualitative Ausprägung der wesentlichen Persönlichkeitseigenschaften in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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