Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 268

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 268 (NJ DDR 1981, S. 268); 268 Neue Justiz 6/81 Lehrplans, des Lehrbuchs und der Methodischen Anleitung zu ziehen. Beispielsweise ist bereits für die nächste Auflage des Lehrbuchs vorgesehen, Inhalt und Form noch stärker den spezifischen Ansprüchen der Lehrlingsausbildung anzupassen, um den Unterricht jugendgemäßer zu gestalten.11 Im Mittelpunkt perspektivischer Überlegungen sollten u. E. die Fragen stehen, die mit der rechtlichen Bildung und Erziehung der Lehrlinge als sozialistische Staatsbürger und künftige Facharbeitergeneration Zusammenhängen. Aufbauend auf den Vorleistungen der polytechnischen Oberschule zu Fragen des Staates und des Rechts sind die Lehrlinge verstärkt mit Kenntnissen und Fähigkeiten auszurüsten, die es ihnen ermöglichen, vor allem bewußt die Arbeitsprozesse im Betrieb mitzugestalten und aktiv an der Leitung betrieblicher Angelegenheiten mitzuwirken. Im Zentrum der Erziehung und Ausbildung des Nachwuchses der Arbeiterklasse, die in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft immer kompliziertere Prozesse zu beherrschen hat, steht die Befähigung zu gewissenhafter, ehrlicher, gesellschaftlich nützlicher Arbeit als Herzstück der sozialistischen Lebensweise.13 Dem Lehrling soll bewußt werden: „Die Arbeit wird mit Produktionsmitteln vollzogen, die gesellschaftliches Eigentum sind. Unmittelbar damit hängt zusammen, daß die Arbeit die einzige Quelle für den Wohlstand nicht nur der Gesellschaft, sondern prinzipiell auch jedes einzelnen ist. Aufbau der sozialistischen Gesellschaft bedeutet, alle Bedingungen zu beseitigen, die gestatten, daß ein Arbeitsfähiger auf Kosten der Arbeit anderer lebt.“13 Der Lehrling soll befähigt werden zu erkennen, daß auch und ganz speziell das sozialistische Recht dazu eingesetzt wird, dem einzelnen seine Verantwortung für die Erarbeitung des materiellen Reichtums der Gesellschaft als Voraussetzung für die Verwirklichung der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik bewußt zu machen. In dieser Richtung die Ziele und Inhalte der Rechtsausbildung der Lehrlinge weiter auszugestalten heißt, vor allem folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen: Jeder einzelne trägt Verantwortung dafür, daß die politische und ökonomische Macht der Arbeiterklasse und aller Werktätigen ständig ausgebaut, gefestigt und geschützt wird. Die Fortführung der Einheit Von Wirtschafts- und Sozialpolitik stützt sich auf die weitere Stärkung der ökonomischen Grundlagen unserer Gesellschaftsordnung. Die Pflicht zum Schutz und zur Mehrung des sozialistischen Eigentums ist daher kein allgemeiner Appell, sondern eine Verhaltensanforderung, die von jedem Werktätigen in der täglichen Arbeit zu realisieren ist. In der DDR konnte ein hohes Niveau sozialer Sicherheit und Geborgenheit für alle Bürger erreicht werden. Die allseitige Garantie des Rechts auf Arbeit, aber auch des Rechts auf Bildung, Freizeit und Erholung usw. beruht mit darauf, daß jeder arbeitsfähige Bürger verantwortungsbewußt seinen persönlichen Beitrag zur Steigerung der Leistungskraft der Volkswirtschaft leistet. Dabei wächst vor allem die Verantwortung zur Durchsetzung der Erfordernisse des wissenschaftlich-technischen Fortschritts. Auch in der Berufsausbildung ist umfassend deutlich zu machen, daß Rechte und Pflichten der Bürger eine untrennbare Einheit darstellen, daß die Wahr-nahme der umfangreichen Rechte die Erfüllung der übertragenen Pflichten voraussetzt. Die sozialistische Berufsausbildung hat einen wichtigen Anteil daran, daß der Facharbeiternachwuchs zu sozialistischer Staats- und Arbeitsdisziplin erzogen ist. Der Rechtsunterricht trägt in diesem Zusammenhang zur Ausprägung typisch sozialistischer Eigenschaften eines Facharbeiters bei. Unsere Gesellschaft verfügt über wirksame rechtliche Mittel, die sozialistische Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin zu fördern (leistungsorientierte Lohnpolitik und Prämien, moralische Anerkennung wie Belobigung usw.). Zum anderen enthält das sozialistische Recht auch Maßnahmen, um gegen Verletzungen der sozialistischen Arbeitsdisziplin erzieherisch wirkungsvoll vorzugehen. Es kommt darauf an, daß sich jeder Werktätige in seinem Wirkungsbereich dafür einsetzt, daß Disziplin und Gesetzlichkeit gewahrt und Erscheinungen von Gleichgültigkeit gegenüber Rechtsverletzungen überwunden werden. Schließlich trägt der Rechtsunterricht auch zur Befähi- gung der Lehrlinge bei, sich bewußt in die sozialistischen Arbeitskollektive einzuordnen. Das ist in mehrfacher Hinsicht von elementarer Bedeutung.14 Es ist z. B. wichtig, den Lehrling in die Lage zu versetzen, die leistungsfördernden, Arbeitsfreude und Verantwortungsgefühl, Arbeitsmoral, Ordnung, Disziplin und Sicherheit stimulierenden Wirkungen kollektiver Zusammenarbeit zu erkennen und bewußt auszunutzen, indem er sich mit einem eigenen Beitrag in sein Arbeitskollektiv einordnet. Dadurch erlebt er von einer ganz wesentlichen Seite her die Dialektik von individuellen, kollektiven und gesellschaftlichen Interessen. Der Unterricht im Grundlagenfach „Sozialistisches Recht“ sollte u. E. verstärkt genutzt werden, auch diese Zusammenhänge anhand rechtlich ausgestalteter Verhaltensanforderungen aufzuzeigen. Das ist eine wichtige Seite der Einflußnahme auf die staatsbürgerliche Erziehung und Ausbildung der jungen Facharbeiter als Nachwuchs und Teil der Arbeiterklasse, die im Bündnis mit allen Werktätigen bei uns die politische Macht ausübt. 1 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag der SED, BerUn 1981, insb. S. 102 1., 144 ff. 2 Vgl. hierzu H. Rossa/L. Reuter in NJ 1977, Heit 15, S. 507; R. Böttcher/I. Frackowiak in NJ 1978, Heit 10, S. 438. 3 Vgl. hierzu E. Sienkiewicz in NJ 1981, Heit 5, S. 227 1. 4 Vgl. hierzu den Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED, des Ministerrates der DDR, des Bundesvorstandes des FDGB und des Zentralrates der FDJ vom 7. Dezember 1976 „Für ein hohes Niveau bei der Durchlührung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED aul dem Gebiet der Beruisausbildung“, Verfügungen und Mitteilungen des Staatssekretariats lür Be-rulsbildung 1977, Nr. 1, S. 1. 5 B. Weidemann, „Dem wissenbhaitlieh-technischen Fortschritt gemäß: sozialistische FaCharbeiterberule“, Arbeit und Arbeitsrecht 1979, Heit 7, S. 292. 6 K.-H. Günther, Entwicklungstendenzen der Allgemeinbildung, Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschalten der DDR G 3/1980, Berlin 1980, S. 15. 7 Vgl. z. B. H. Gieding, „Rechtserziehung der Lehrlinge - wesentlicher Bestandteil der kommunistischen Erziehung des Facharbeiternachwuchses“, NJ 1976, Heit 6, S. 153 ff.; M. Mielke, „Erlahrungen und Ergebnisse der Rechtserziehung der Lehrlinge“, NJ 1979, Heit 10, S. 454; W. Hein/I.Zepezauer, „Zur inhaltlichen und methodischen Gestaltung des neuen Grundlagenladhes .Sozialistisches Recht““, Berulsbildung 1977, Heit 4, S. 163 ff.; J. Michas/G. Udke, „Ein neues GrundlagenlaCh in der Beruls-ausbildung“, Arbeit und Arbeitsrecht 1977, Heit 17, S. 502 ff. 8 Sozialistisches Recht, Lehrbuch lür das GrundlagenlaCh, 5. Aullage, Berlin 1981. 9 Methodische Emplehlungen Sozialistisches Recht, Berlin 1977; Methodische Anleitung Sozialistisches Recht lür Lehrlinge mit Abschluß der Klasse 8, Berlin 1980. 10 Das weisen vorliegende Diplomarbeiten aus. Vgl. auch G. Udke/ F. Buhl, „Erkenntnisse aus dem Unterricht im Fach .Sozialistisches Recht“*, Arbeit und Arbeitsrecht 1979, Heit 8, S. 361 fl. 11 Zu Forderungen in dieser Richtung vgl. z. B. H. Dettenbom/ R. Svensson, „Sozialistisches Recht, Lehrbuch lür das GrundlagenlaCh“ (Buchbesprechung), Staat und Recht 1980, Heit 10, S. 945 ff. 12 Vgl. Programm der SED, Berlin 1976, S. 54. 13 O. Reinhold, „Die Arbeit in unserem Leben“, Einheit 1980, Heit 9, S. 870. 14 W. Mäder, „Beziehungen und Verhaltensweisen im Kollektiv“, Einheit 1980, Heit 9, S. 895 ff. Im Staatsverlag ist erschienen: Kommentar zur Straßenverkehrs-Ordnung 282 S,eiten; EVPr 14,50 M Der Kommentar, der die seit dem Inkraftreten der neuen StVO vom 26. Mal 1977 gesammelten Erfahrungen auswertet, gibt auf viele Fragen des modernen Straßenverkehrs Antwort. Praktische und theoretische Probleme werden in allgemeinverständlicher Form anhand einer Fülle von Beispielen zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr dargelegt. Die am häufigsten auftretenden Vbrkehrssituationen, die entsprechenden Anforderungen an die Verkehrsteilnehmer und die aligemeingültigen Erfahrungen bei der Erfüllung der jeweiligen Pflichten sind Gegenstand der Erläuterungen. Die Autoren des Kommentars, Staatsanwalt Heinz Geipel (beim Generalstaatsanwalt der DDR), Oberstleutnant der VP Hans Kuntze (Ministerium des Innern), Oberrichter Dr. Joachim Schlegel (Oberstes Gericht) und Richter Dr. Rolf Schröder (Oberstes Gericht), haben ihre praktischen Erfahrungen genutzt und den Erläuterungen die Rechtsprechung des Obersten Gerichts sowie die Anwendungspraxis des Ordnungswidrigkeitsrechts zugrunde gelegt. Mit diesem Material wird sowohl den vielen auf dem Gebiet der Verkehrserziehung tätigen gesellschaftlichen Kräften und Verantwortlichen In Betrieben und Institutionen sowie jedem einzelnen Verkehrsteilnehmer ein nützliches Hilfsmittel zur Erfüllung der Pflichten gegeben. Anliegen des Kommentars ist es, nicht nur die Rechtsnormen zu erläutern, söndern zugleich auf ihre einheitliche Durchsetzung zu orientieren und damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 268 (NJ DDR 1981, S. 268) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 268 (NJ DDR 1981, S. 268)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Untersuchungshaftvollzuges der in seinem Verantwortungsbere ich konsequent verwirklicht werden. Dazu muß er im Rahmen der gemeinsamen Verantwortung der. Im Staatssicherheit auf der Grundlage der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der Individualität der bearbeiteten Personen und in Abhängigkeit von der politisch-operativen Zielstellung und daraus resultierender notwendiger Anforderungen sowohl vor als auch erst nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das lifo gesichert werden. Die bisher dargestellten Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat rvorqeb rach wurden. Im Zusammenhang mit der zu behandelnden Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat rvorqeb rach wurden. Im Zusammenhang mit der zu behandelnden Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat rvorqeb rach wurden. Im Zusammenhang mit der zu behandelnden Suche und Sicherung von Beweismitteln beim Verdächtigen ergeben. Die taktische Gestaltung von Zuführungen, insbesondere hinsichtlich Ort und Zeitpunkt, Öffentlichkeitswirksamkeit obliegt der Abstimmung zwischen Untersuchungsabteilung und dem jeweiligen operativen Partner auf der Grundlage der Einsatzrichtungen der voll zum Erreichen konkreter, abrechenbarer politisch-operativer Arbeitsergebnisse, insbesondere bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden.

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