Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 255

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 255 (NJ DDR 1981, S. 255); Neue Justiz 6/81 255 schaftlichen Organisationen in vielfältiger Form organisiert. Insbesondere in den bestehenden betrieblichen Kommissionen wirken Vertreter der wichtigsten gesellschaftlichen Organisationen (FDGB und FDJ) mit. Auch die Vertrauensleute nehmen in den Kollektiven Einfluß auf die Erziehung des Strafrechtsverletzers. Dabei kommt es darauf an, die Aufgaben aller am Erziehungsprozeß Beteiligten genau festzulegen, ihre Realisierung durch die Verantwortlichen zu kontrollieren sowie eine unkomplizierte Information über den Stand der Dinge zu ermöglichen. Wichtig ist weiter ein enges Zusammenwirken der Leiter mit den Justizorganen, insbesondere bei der Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung. Es hat sich zur allgemeinen Praxis entwickelt, daß die Betriebe über eine Verurteilung auf Bewährung informiert werden. Zum Teil werden aber in Großbetrieben unterschiedliche Leitungsebenen informiert, so daß oft der zur Leitung erforderliche Gesamtüberblick fehlt. Deshalb gibt es in den letzten Jahren in Großbetrieben entsprechende Festlegungen, um bei der Kaderabteilung diesen Gesamtüberblick zu sichern. Die Informationen der Gerichte an die Betriebe werden besonders dann als hilfreich und konstruktiv empfunden, wenn sie sich nicht auf die Mitteilung der ausgesprochenen Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit beschränken, sondern konkrete Hinweise und Empfehlungen zur Erziehung des Verurteilten und auch die Ergebnisse der Beratung des Gerichts mit den gesellschaftlichen Kräften nach der Hauptverhandlung enthalten (das ist z. B. in Zwickau so üblich). Bei vielen Kreisgerichten hat sich die Praxis entwickelt, neben den Hinweisen im Einzelfall den Leitern und Kollektiven generelle Erfahrungen über Inhalt und Form ihrer Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Erziehung von Strafrechtsverletzern zu übermitteln. Genutzt werden dazu z. B. die Rechts- und Sicherheitskonferenzen in den Betrieben, aber auch die Schulungen der Leiter (z. B. zum Tag des Meisters) oder spezielle Beratungen zu diesen Fragen mit Kaderleitern der Betriebe. Auch im Zusammenhang mit der Rechenschaftslegung und der Wahl der Richter und Schöffen spielen diese Fragen oft eine Rolle. Das Zusammenwirken der Leiter mit den Gerichten bei der Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung hat sich insbesondere in den Fällen gut entwickelt, in denen es im Bewährungsprozeß zu Schwierigkeiten kommt. Die dabei von den Leitern entwickelte Initiative zeugt von gewachsener Unduldsamkeit gegenüber Bewährungspflichtverletzungen. Aber nicht immer informieren die Leiter das Gericht rechtzeitig genüge über solche Schwierigkeiten. Andererseits gibt es noch Leiter, die den Widerruf der Bewährung erstreben, ohne ihre eigenen erzieherischen Möglichkeiten voll genutzt zu haben. Beide Erscheinungen beruhen in der Regel darauf, daß diesen Leitern vielfach die erzieherischen Einflußmöglichkeiten des Gerichts nicht bekannt sind. Die Leiter und die gesellschaftlichen Kräfte sollten aber noch stärker berücksichtigen, daß die im Verlauf vieler Jahre erworbenen negativen Persönlichkeitseigenschaften häufig erst in einem langwierigen Prozeß abgebaut und positive Verhaltensmuster anerzogen werden können. Bei weniger schwerwiegenden Bewährungspflichtverletzungen kann daher nicht der Widerruf die primäre Reaktionsweise sein, sondern in der Regel sollten zunächst die Möglichkeiten der erzieherischen Einwirkung ausgeschöpft werden.6 Auswertung der Erfahrungen bei der gesellschaftlichen Erziehung von Strafrechtsverletzern größere Anzahl Verurteilter tätig ist. Dabei werden unterschiedliche Wege mit noch recht unterschiedlicher Qualität beschritten. Bewährt hat sich die regelmäßige Beratung des Standes, der Ergebnisse und der Probleme bei der Erziehung von Straftätern in der Leitung des Betriebes (jährlich, halbjährlich oder auch vierteljährlich). In den Betriebsleiteranweisungen gibt es meist entsprechende Festlegungen. Dazu haben bestimmte Funktionalorgane (Kaderabteilung, Verantwortliche für Betriebssicherheit, Justitiare) die notwendigen Einschätzungen zu erarbeiten. Meist steht im Vordergrund solcher Einschätzungen jedoch die Entwicklung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen, und häufig werden Fragen der Arbeit mit den Strafrechtsverletzern nur statistisch ausgewertet (wieviel, in welchen Bereichen, in was für Kollektiven, Anzahl der Widerrufe) bzw. nur negative Entwicklungen einzelner Verurteilter analysiert. In diesen Einschätzungen fehlt es oft an den positiven, verallgemeinerungswürdigen Erfahrungen; sie sollten daher in dieser Richtung inhaltlich qualifiziert werden. In den Betrieben, in denen es die genannten Beratungsgremien gibt, wird von diesen eine positive Arbeit auch bei der Einschätzung und Verallgemeinerung der Ergebnisse der gesellschaftlichen Erziehung von Strafrechtsverletzern geleistet. Sie wirken darauf hin, daß auch die Erfahrungen der Kollektive bei der Überwindung von Schwierigkeiten im Erziehungsprozeß anderen Kollektiven und Leitern vermittelt werden (z. B. in Schulungen und in regelmäßigen Erfahrungsaustauschen). In der Regel werden die Ergebnisse und Erfahrungen bei der gesellschaftlichen Erziehung auch auf betrieblichen Rechts- und Sicherheitskonferenzen verallgemeinert. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, die besten Erfahrungen zum Gemeingut des ganzen Betriebskollektivs zu machen. Oft sind es die Schöffen, die durch ihr Auftreten auf solchen Konferenzen die Aufmerksamkeit auf diese Probleme lenken, ihre Erfahrungen darlegen und auch auf noch bestehende Unzulänglichkeiten hinweisen. 1 1 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag der SED, Berlin 1981, S. 119. 2 Den in § 26 StGB festgelegten Forderungen entsprechen auch die in § 8 der VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe vom 8. November 1979 (GBl. I Nr. 38 S. 355), im Beschluß über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 13. Juni 1974 (GBl. I Nr. 32 S. 313) und in der VO über die Aufgaben und Verantwortung der Justitiare vom 25. März 1976 (GBl. I Nr. 14 S. 204) enthaltenen Pflchten. 3 So setzt z. B. hohe gesellschaftliche Wirksamkeit der Verurteilung auf Bewährung die Einheit von rechtsverbindlicher Ausgestaltung dieser Strafe durch das Gericht und gesellschaftlich erzieherische Aktivitäten bei ihrer Realisierung sowie die Kontrolle des Bewährungsprozesses voraus. Vgl. H. Toeplitz, „Die Leitung der Rechtsprechung durch das Oberste Gericht nach dem IX. Parteitag der SED“, NJ 1980, Heft 11, S. 483; S. Wittenbeck, „Anwendung und Ausgestaltung der Verurteilung auf Bewährung“, NJ 1980, Heft 5, S. 201. 4 Vgl. z. B. M. Wllfert, „Strafentlassene und kriminell Gefährdete nicht sich selbst überlassen“, Arbeit und Arbeitsrecht 1980, Heft 2, S. 73. In der Regel wird auch die Arbeit mit den auf Bewährung Verurteilten in die Tätigkeit dieser Organe einbezogen. 5 Auf solche und weitere Einwirkungsmöglichkeiten bei Verletzung der Arbeitsdisziplin wird immer wieder hingewiesen. Vgl. dazu u. a. R. Haase, „Nacharbeit bei Arbeitsbummelei“, NJ 1980, Heft 2, S. 85; H. Heinjze, „Gewerkschaftliche Rechtsarbeit ln Vorbereitung des X. Parteitages der SED“, NJ 1980, Heft 9, S. 393; W. Hantsche, „Jahresendprämie und Arbeitsdisziplin“, Der Schöffe 1980, Heft 5, S. 112 f.; Protest des Staatsanwalts des Kreises Spremberg und Anmerkung von G. KirsChner, Arbeit und Arbeitsrecht 1980, Heft 4, S. 190; G. KirsChner, „Rückforderung der Urlaubsvergütung bei Arbeitsbummelei“, Arbeit und Arbeitsrecht 1980, Heft 10, S. 478. 6 Vgl. S. Wittenbeck, a. a. O., S. 204. 7 Vgl. auch Beschluß über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft, a. a. O. Die Wahrnahme der Verantwortung des Leiters bei der wirksamen Erziehung von Rechtsverletzern schließt die regelmäßige Analyse und Verallgemeinerung der auf diesem Gebiet gewonnenen Erfahrungen ein.7 Das ist besonders in solchen Betrieben erforderlich, in denen eine;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Beweis-Richtlinie des Obersten Gerichts. ergeben Vertrauliche Verschlußsache - Lehrmaterialien. Die Befragung von verdächtigen Personen durch die Mitarbeiter Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Bedeutung des Ermittlungsver-fahrens im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft bei jenem Personenkreis, dem Arbeit als isolierter Broterwerb gilt, Elemente freier Selbstbetätigung zu schaffen, und somit persönlichkeitsfördernde Aktivität zu stimulieren.

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