Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 253

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 253 (NJ DDR 1981, S. 253); Neue Justiz 6/81 253 Problem seines Wirkens die Aufgabe, die Arbeitskollektive zu wirksamer gesellschaftlich-erzieherischer Einwirkung auf den Straftäter zu befähigen, die dazu notwendige Unterstützung zu geben und die dafür günstigsten Bedingungen zu sichern. Die Leiter größerer Betriebe (Groß- und Mittelbetriebe) können die sich aus § 32 StGB ergebende Verantwortung nur über das gesamte Leitungskollektiv, über alle Leiter der verschiedenen Leitungsebenen des Betriebes realisieren. Es hat sich deshalb in vielen größeren Betrieben zu einer bewährten Praxis entwickelt, die Aufgaben der Leiter bei der Erziehung von Strafrechtsverletzern für die verschiedenen Leitungsebenen des Betriebes durch Leitungsdokumente zu regeln. Bewährt haben sich z. B. Betriebsleiteranweisungen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen oder auch spezielle Anweisungen zu den Aufgaben bei der Erziehung von Strafrechtsverletzern und kriminell Gefährdeten. In diesen Leitungsdokumenten wird festgelegt: Die Gewährleistung, daß die Straftäter in gefestigte Kollektive eingeordnet sind bzw. werden (dafür ist meist der Leiter eines größeren Bereichs, z. B. Abteilungsleiter oder Fachbereichsdirektor, im Zusammenwirken mit der Kaderabteilung verantwortlich); die Hilfe und Unterstützung der Leiter gegenüber den Kollektiven bei der Erziehung von Straftätern (diese Festlegungen sind meist allgemein gehalten; sie werden mit der Verpflichtung verbunden, in Leiterberatungen zu auftretenden Problemen Stellung zu nehmen und mit Verurteilten Aussprachen zu führen); die Sicherung des für die erzieherische Arbeit mit den Verurteilten notwendigen Informationsflusses von und zu den staatlichen Organen und innerhalb des Betriebes (in den meisten Anweisungen sind nur Teilprobleme dieser Informationsbeziehungen geregelt, insbesondere die Information der Kollektive über die Verurteilung oder Wiedereingliederung und die Information der Kollektive bzw. Leiter an übergeordnete Leiter bzw. an das Gericht bei auftretenden Erziehungsschwierigkeiten); die Information der Kaderabteilung über alle diesbezüglichen Fragen und Probleme zur Gewährleistung eines einheitlichen Überblicks (das wird als notwendige Grundlage für die Leitung auf diesem Gebiet insbesondere in neueren Betriebsleiteranweisungen, wie z. B. der Leuna-Werke und des Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf festgelegt; die Kaderabteilung ist auch für die Weiterleitung aller Informationen verantwortlich, so z. B. an das Gericht oder auch innerhalb des Betriebes, um ein einheitliches Handeln aller am Erziehungsprozeß Beteiligten zu sichern); Festlegung der Befugnisse der Leiter bei der Verletzung der Bewährungspflichten durch Verurteilte (solche Festlegungen fehlen oft noch; es kommt aber darauf an, hier die Rechte des Leiters gemäß § 32 Abs. 2 StGB in Übereinstimmung mit der in der betrieblichen Arbeitsordnung getroffenen differenzierten Festlegung über die Befugnis leitender Mitarbeiter zur Anwendung von Disziplinarmaßnahmen zu regeln); die allgemeine Verpflichtung zum Zusammenwirken der Leiter mit den gesellschaftlichen Organisationen und mit den Schöffen (hier werden vor allem das Zusammenwirken mit den Gewerkschaften und dem Jugendverband sowie die Beratung von Widerrufsanträgen mit den Schöffen methodisch und inhaltlich behandelt); Kontrolle über die Erfüllung dieser Leiteraufgaben im Zusammenhang mit den Rechenschaftslegungen vor dem übergeordneten Leiter; Beratung in der Leitung des Betriebes über Ergebnisse und Probleme bei der Erziehung von Strafrechtsverletzern im Rahmen der Einschätzung des Standes und der Entwicklung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen (meist halbjährlich). Die Leitungsdokumente sollten in bestimmten Abständen unter dem Aspekt ihrer Übereinstimmung mit der tatsächlichen Situation auf diesem Gebiet, mit neuen gesetzlichen Bestimmungen und den Festlegungen anderer, zwischenzeitlich erlassener Leitungsdokumente überprüft und ggf. entsprechend überarbeitet werden. Vor allem ist eine volle Übereinstimmung mit den gesetzlichen Festlegungen auf diesem Gebiet und mit den Funktionsplänen der Leiter zu sichern. So sind beispielsweise jene Leitungsdokumente, die vor Erlaß des 1. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 19. Dezember 1974 erarbeitet wurden, mit den neuen Festlegungen über die Verantwortung der Leiter bei der Verwirklichung von Strafen ohne Freiheitsentzug unbedingt zu überarbeiten. Beratungsgremien für gesellschaftliche Erziehung und Wiedereingliederung In den meisten Betriebsleiteranweisungen ist die Kaderabteilung als das Organ festgelegt, welches den Prozeß der Verwirklichung von Straf- und Erziehungsmaßnahmen im Auftrag des Betriebsleiters anleitet, kontrolliert und analysiert und alle Informationen auf diesem Gebiet erhält. In einer zunehmenden Anzahl von Betrieben haben die Betriebsleiter in den letzten Jahren spezielle Beratungsorgane4 (Arbeitsgruppen, Beratungsgremien, Kommissionen für gesellschaftliche Erziehung und Wiedereingliederung oder auch mit anderen Bezeichnungen) gebildet. Diese Organe haben in den größeren Betrieben die Aufgabe, Berichte von Leitern über die Erfüllung ihrer Erziehungsaufgaben gegenüber Verurteilten entgegenzunehmen, Einfluß auf die Verhinderung von Konzentrationen Straffälliger in einzelnen Bereichen zu nehmen, Einschätzungen über den Stand der gesellschaftlichen Erziehung für den Betriebsleiter vorzubereiten und ihm Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit auf diesem Gebiet zu unterbreiten. Zum Teil organisieren diese Organe auch Schulungen und Erfahrungsaustausche. Nur bei besonderen Schwierigkeiten mit einzelnen Strafrechtsverletzern wird auch über Einzelfälle beraten. Die Beratungsgremien in den kleineren Betrieben befassen sich vornehmlich mit den Erfordernissen im Einzelfall. Hier wird regelmäßig die Entwicklung der einzelnen Verurteilten beraten. Es werden Maßnahmen zur Gestaltung des Erziehungsprozesses festgelegt, und die Verwirklichung dieser und der gerichtlichen Maßnahmen wird kontrolliert. Teilweise nehmen an diesen Beratungen die betroffenen Verurteilten selbst teil. Im Kollektiv wird mit ihnen die erforderliche Auseinandersetzung geführt. In manchen Betrieben ist es üblich, daß an den Beratungen dieses Organs alle Leiter der Arbeitskollektive teilnehmen, in denen Strafrechtsverletzer tätig sind. Diese Beratungen sind dann auch Erfahrungsaustausche und zugleich Anleitung der Leiter der Arbeitskollektive. Die Zusammensetzung dieser Organe ist unterschiedlich; meist gehören ihnen an: der Kaderleiter (Vorsitz), der Verantwortliche für Betriebssicherheit, Vertreter der BGL (meist der Rechtskommission), Vertreter der Konfliktkommission, ein Schöffe, Vertreter der FDJ-Leitung und oft einige in der Betreuung von Straftätern erfahrene Leiter von Arbeitskollektiven und Betreuer von Wiedereinzugliedernden. Diese Zusammensetzung gestattet eine rationelle Information und ein abgestimmtes Wirken der verschiedenen Erziehungsträger im Betrieb. Bedingungen für die Realisierung der Rechte und Pflichten der Leiter Die wirksame Umsetzung der in den Leitungsdokumenten der Betriebe festgelegten Aufgaben erfordert Überzeugungskraft, Sachkunde und persönliches Engagement. Die Erfüllung dieser Aufgaben verläuft nicht ohne Widersprüche. Erfolg und Mißerfolg liegen hier oft dicht nebeneinander, und es ist Beharrlichkeit, Ausdauer und Ver-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung soiftfoe Verfahrensweisen beim Vollzug von Freiheitssj;.a.feup fangenen in den Abteilungen Staatssicherheit eitlicher afenj: an Strafgebe. Der Vollzug von an Strafgefangenen hat in den Untersuchungshaftenstgter Abteilung Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren einnehmen und da sich hierbei wesentliche Qualifizierungserfordernisse ergeben. Ausgehend von den Orientierungen der zur Erhöhung der Staatsautorität, zur weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie und zur Erhöhung der Rechtssicherheit in der ausgehend von den äußeren Klassenkampfbedingunger sowie den konkreten Erscheinungsformen des Vorgehens des Gegners und feindlich-negativer Kräfte charakterisierte Lage erfordert, in bestimmten Situationen eine Vielzahl von Verdachtshinweisprüfungen und Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz mit einer größeren Anzahl von Personen gleichzeitig durchzuführen. Das bedarf im Zusammenhang mit der körperlichen Durchsuchung sowie deren anzuwendenden Mittel und Methoden stehen, sind in der Fachschulabschlußarbeit des Genossen Hauptr.ar. Müller, Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig, enthalten. Im Zusammenhang mit der Vorbeugung von Straftaten Jugendlicher sind die von Lenin hinterlassenen Lehren daß der vorbeugende Sinn der Strafe keineswegs in ihrer Härte, sondern ihrer Unabwendbarkeit liegt.

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