Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 251

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 251 (NJ DDR 1981, S. 251); Neue Justiz 6/81 251 deren um die Durchführung eines Seminars über die Beziehungen zwischen Menschenrechten, Frieden und Entwicklung (New York, August 1981), auf dem u. a. der Einfluß des Wettrüstens auf die Verwirklichung des Rechts auf Entwicklung erörtert werden soll. Durch diese organisatorische Verbindung des Kampfes um Rüstungsbegrenzung und Abrüstung mit dem Recht auf Entwicklung werden der Durchsetzung des letzteren entscheidende Räume geöffnet. Bekanntlich sprechen sich die sozialistischen Staaten, allen voran die UdSSR, seit langem dafür aus, die für das vom Imperialismus heraufbeschworene Wettrüsten verschwendeten Mittel der Lösung dringender vor der Menschheit stehender Fragen nutzbar zu machen. Gegenwärtige Kodifikationsarbeiten Die Menschenrechtsproblematik gehört in den Vereinten Nationen traditionsgemäß zu denjenigen Sachgebieten, die am umfassendsten ausgeregelt sind. Davon zeugen mehrere Dutzend Konventionen und Deklarationen. Neben den bereits erwähnten Projekten wurden im vergangenen Jahr die Kodifikatiorisarbeiten insbesondere zu folgenden Komplexen fortgesetzt: 1. Die Resolution 35/429 legt verbindlich fest, daß auf der 36. Tagung der UN-Vollversammlung mit der Ausarbeitung des Entwurfs einer Deklaration über die Teilnahme der Frauen am Kampf für die Stärkung der internationalen Sicherheit und des Weltfriedens sowie gegen Kolonialismus, Apartheid, alle Formen von Rassismus und Rassendiskriminierung, ausländischer Aggression, Okkupation und alle Formen von Fremdherrschaft zu beginnen ist. Diese Deklaration, die auf eine Anregung der DDR während der UN-Weltfrauenkonferenz in Mexiko 1975 zurückgeht und deren Anliegen später von der Kopenhagener UN-Weltkonferenz 1980 sowie der UN-Frauenkommission unterstützt wurde, wäre eine wichtige und logische Ergänzung sowie inhaltliche Ausgestaltung der auf Initiative der UdSSR am 18. Dezember 1979 verabschiedeten Konvention über die Beseitigung aller Formen der Diskriminierung der Frau.12 Der von der DDR in Zusammenarbeit mit anderen Staaten vorgeschlagene Inhalt der o. g. Deklaration13 würde diese zu einem grundsätzlichen, alle Staaten angehenden antiimperialistischen Menschenrechtsinstrument werden lassen. 2. Bei den Arbeiten am Entwurf einer Konvention über die Rechte des Kindes wurden bisher die Präambel und sieben Artikel fertiggestellt. Das Projekt, das auf eine polnische Initiative zurückgeht, war als Beitrag zum Internationalen Jahr des Kindes 1979 gedacht, verzögerte sich aber infolge westlicher Obstruktionspolitik. Der DDR-Ver-treter wandte sich in der Vollversammlung gegen Versuche imperialistischer Staaten, durch das Aufwerfen nicht sachdienlicher Fragen den Kodifikationsprozeß hinauszuzögern, und sprach sich für den baldestmöglichen Abschluß der Arbeiten am Entwurf aus. 3. Durch die Resolution 35/48 wurde ein ad-hoc-Komitee zur Ausarbeitung einer Konvention gegen die Rekrutierung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern geschaffen.14 Wenngleich der Kodifikationsprozeß unter Anleitung des 6. Komitees (Rechtsausschuß) erfolgt, so haben doch wie einschlägige Resolutionen zeigen das 3. Komitee und die Menschenrechtskommission, von denen die Anregung zu dieser Kodifikation ausgingen, ein essentielles Interesse am Fortgang der Arbeiten. Sie erachten die Ausregelung der völkerrechtlichen Ächtung des Söldnertums, mit dessen Hilfe bis in die Gegenwart schwerwiegende imperialistische Aggressionsakte und Anschläge auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker verübt werden, als wesentliche Unterstützung und Ergänzung ihrer auf die Verteidigung und Erkämpfung des Selbstbestimmungsrechts der Völker gerichteten Tätigkeit. 4. Vollversammlung und Menschenrechtskommission haben die zuständige Arbeitsgruppe gedrängt, die Arbeiten am Entwurf einer Konvention zum Schutz der Rechte der Wanderarbeiter und ihrer Familien bis zur 36. Tagung der Vollversammlung abzuschließen. Vor allem die ökonomisch schwächeren Entsendeländer haben ein großes Interesse daran, daß der grenzenlosen Ausbeutung und Diskriminierung ihrer Staatsbürger in den imperialistischen Empfangsländern ein Riegel vorgeschoben wird. Da es sich hierbei um moderne Formen von Rassendiskriminierung und Neokolonialismus handelt, besteht ein internationales Bedürfnis, diesen imperialistischen Praktiken auch mit dem Mittel des Völkerrechts entgegenzuwirken. 5. Die Menschenrechtskommission hat den Entwurf einer Deklaration über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung, die auf Religion oder Glauben basieren,15 über den ECOSOC der 36. Tagung der UN-Vollversammlung zur Entscheidung unterbreitet, obwohl in der zuständigen Arbeitsgruppe noch inhaltliche Fragen offengeblieben waren. Auf Grund der diffizilen Materie hatte man sich auf das Konsensusprinzip geeinigt und es jahrelang erfolgreich angewandt. Nunmehr durchbrachen imperialistische Kräfte dieses Prinzip und versuchten, anderen Partnern der Arbeitsgruppe, die konstruktiv an der Suche nach allseitig akzeptablen Lösungen mitgewirkt hatten, im Wege der Majorisierung ihre Auffassung zu oktroyieren. 6. Am Entwurf einer Konvention gegen Folter wird weitergearbeitet. In der zuständigen Arbeitsgruppe konnte bisher über eine Reihe substantieller Fragen, u. a. über den gesamten Mechanismus zur Durchsetzung der Konvention, noch keine Einigung erzielt werden. 7. Jugoslawien hat den überarbeiteten Entwurf einer Deklaration über die Rechte von Personen, die nationalen, ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören, der Menschenrechtskommission vorgelegt. Eine Arbeitsgruppe wird während der 38. Tagung der Menschenrechtskommission daran Weiterarbeiten. Faßt man die Tätigkeit der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Menschenrechte im Jahre 1980/81 zusammen, so ist das Ergebnis für die Kräfte des Friedens und des gesellschaftlichen Fortschritts insgesamt positiv. Gegenwärtig werden mehr Beschlüsse, die in ihrem Interesse liegen, durchgesetzt als früher, während die Anzahl solcher Resolutionen, denen sie ihre Zustimmung versagen mußten, erheblich geringer geworden ist. 1 11 1 Zur Behandlung von Menschenrechtsfragen ln der UNO vgl. auch R. Frambach/H. Gruber ln NJ 1979, Heft 9, S. 395 ff., und NJ 1980, Heft 11, S. 490 ff. 2 Mit diesem Komplex wird sich ein spezieller Beitrag ln einem der nächsten Hefte beschäftigen. 3 UN-Doc. A/35/522 und E/CN. 4/1428. 4 Resolution 35/192 der Vollversammlung und 32 (XXXVII) der Menschenrechtskommission. 5 Resolution 35/185 der Vollversammlung und 34 (XXXVII) der Menschenrechtskommission. 6 Resolution 33 (XXXVII) der Menschenrechtskommission. 7 Deutscher Text in: Schriften und Informationen des DDR-Komi-tees für Menschenrechte 1978, Heft 1, S. 51 ff. Vgl. dazu auch B. Graefrath, „Gegen kalten Krieg für Förderung der Menschenrechte“, in: UNO-Bilanz 1977/78 (Deutsche Außenpolitik, Sonderheft 1978), S. 63 f. 8 Vgl. dazu R. Frambach/H. Gruber, „Projekt eines UN-Hoch-kommissars für Menschenrechte kontra MensChenreChtsförde-rung durch Staaten", NJ 1979, Heft 11, S. 477 ff., und die dort genannte Literatur. 9 Zu den wesentlichsten Aussagen dieser Resolution vgl. NJ 1980, Heft 11, S. 491 f. 10 UN-DOC. E/CN. 4/1421. 11 Vgl. NJ 1979, Heft 9, S. 397. 12 Vgl. dazu NJ 1980, Heft 11, S. 492. 13 UN-Doc. A/C. 3/35/L. 17. 14 Vgl. dazu G. Görner/W. Hampe/R. Meißner, „Zur Arbeit des RedhtsaussChusses auf der 35. Tagung der UN-Vollversamm-lung“, NJ 1981, Heft 5, S. 206. 15 UN-Doc. E/CN. 4/L. 1561/Add. 3, S. 5.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Erarbeitung von Sicherungskonzeptionen. Vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung oder Verhinderung sozial negativer Auswirkungen von gesellschaftlichen Entwicklungsproblemen und Widersprüchen. Ein wichtiges, gesamtgesellschaftliches und -staatliches Anliegen besteht darin, die sich aus der Beweis-Richtlinie des Obersten Gerichts. ergeben Vertrauliche Verschlußsache - Lehrmaterialien. Die Befragung von verdächtigen Personen durch die Mitarbeiter Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Bedeutung des Ermittlungsver-fahrens im Kampf gegen die lcrimineilen Menscherihändlerbanöen, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände für die verdachtbe gründenden Handlungen und für die aufgedecktenSchäden und Gefahren waren und die notwendigen Veränderungen der Lage erreicht wurden.

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