Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 227

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 227 (NJ DDR 1981, S. 227); Neue Justiz 5/81 227 Rechtspropaganda und Rechtserziehung Erfahrungen und Aufgaben bei der Rechtserziehung der Lehrlinge Dt. paed. ELLEN S1ENKIEWICZ, Staatssekretariat für Berufsbildung Die Rechtserziehung der Lehrlinge ist ein untrennbarer Bestandteil der kommunistischen Erziehung und beruflichen Ausbildung des Facharbeiternachwuchses. In Verwirklichung der grundlegenden Orientierung, die der Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED, des Ministerrates der DDR, des Bundesvorstandes des FDGB und des Zentralrates der FDJ vom 7. Dezember 1976 „Für ein hohes Niveau bei der Durchführung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED auf dem Gebiet der Berufsausbildung“1 gegeben hat, wurde die Wirksamkeit der Rechtserziehung der Lehrlinge weiter erhöht und die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der Berufsbildung, dem sozialistischen Jugendverband, den Gewerkschaften und den Justiz- und Sicherheitsorganen erfolgreich entwickelt.2 Das bestätigte auch ein bezirklicher Erfahrungsaustausch, der im Januar 1981 in Erfurt mit etwa 200 Vertretern dieser Bereiche stattfand. Sie berieten über den Stand und die erreichten Ergebnisse bei der Rechtserziehung der Lehrlinge und tauschten Erfahrungen über wirksame Formen und Methoden der aktiven Einbeziehung der Jugendlichen in die Durchsetzung der Rechtsnormen aus. In der Rechtserziehung der Lehrlinge wurden sowohl im Unterricht als auch im außerunterrichtlichen Bereich Fortschritte erzielt. Zielstrebige Förderung des Staats- und Rechtsbewußtseins der Jugendlichen im Ausbildungsprozeß Immer besser gelingt es, in den Einrichtungen der Berufsbildung eine Atmosphäre zu schaffen, in der die Einhaltung des sozialistischen Rechts, eine bewußte Disziplin und hohe Ordnung zur festen Gewohnheit eines jeden Lehrlings werden. Mit dem Ziel, Ordnung, Disziplin und Sicherheit wirksam auszuprägen, finden an vielen Bildungseinrichtungen regelmäßig Rechtskonferenzen statt. So führt z. B. die Betriebsschule des VEB Automobilwerke Eisenach jährlich Konferenzen durch, auf denen Lehrkräfte, Erzieher und Lehrlinge gemeinsam Probleme der Reehtserzie-hung beraten und Maßnahmen, Aufgaben und Ziele für die weitere Arbeit festlegen. Entscheidend trug das seit 1977 in die Berufsausbildung eingeführte Grundlagenfach „Sozialistisches Recht“ zur Vervollkommnung der sozialistischen Rechtserziehung der Lehrlinge bei. In der DDR eigneten sich bisher fast 840 000 Lehrlinge nach einem 36 Stunden umfassenden Lehrprogramm Rechtskenntnisse an. Die Lehrkräfte verstehen es immer besser, den Unterricht anschaulich, lebensbezogen und erziehungswirksam zu gestalten. Sie arbeiten dabei insbesondere eng mit den Konfliktkommissionen bzw. den Justitiaren der Betriebe zusammen. Durch die Einbeziehung betriebs- und jugendbezogener Beispiele in den Unterricht und seine problemreiche Gestaltung durch sinnvolle Auswertung von Rechtsverletzungen und von Unfällen, die sich im eigenen Betrieb zugetragen haben, sowie von Ergebnissen des Kampfes um Ordnung, Disziplin und Sicherheit wird die Bereitschaft der Lehrlinge, selbst aktiv an der Verwirklichung des sozialistischen Rechts mitzuwirken, wirksam gefördert. Zunehmend wird auch gewährleistet, daß über das Grundlagenfach „Sozialistisches Recht“ hinaus alle Fächer und Lehrgänge dazu beitragen, das sozialistische Staatsund Rechtsbewußtsein der Lehrlinge auszuprägen, ihnen gesellschaftliche Zusammenhänge, rechtliche Forderungen und Vorschriften klarzumachen und sie zu befähigen, ihre Rechte und Pflichten verantwortungsbewußt wahrzunehmen. So werden in der Betriebsschule „Walter Ulbricht“ des VEB IFA Motorenwerke Nordhausen ausgehend vom Jahresarbeitsplan der Bildungseinrichtung jährlich konkrete Maßnahmen für die Rechtserziehung im theoretischen Unterricht, im berufspraktischen Unterricht und im Lehrlingswohnheim erarbeitet. Sie enthalten z. B. methodische Hinweise für den Unterricht und Festlegungen für die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den anderen Erziehungsträgern oder für die Kontrolle von Erziehungsschwerpunkten. Weitere Qualifizierung der Rechtserziehung im außerunterrichtlichen Bereich Eine weitere Qualifizierung bei der Rechtserziehung ist auch in der außerunterrichtlichen Bildung und Erziehung der Lehrlinge, besonders in den Lehrlingswohnheimen, in denen jeder vierte Lehrling sein zweites Zuhause findet, zu verzeichnen. Es hat sich ein gutes Zusammenwirken zwischen den staatlichen Leitern, den Heimerziehern und den FDJ-Heimaktiven herausgebildet. Durch gemeinsames Handeln sichern sie in wachsendem Maße, daß die Erziehung zur bewußten Disziplin und Ordnung sowie zur kommunistischen Einstellung zum gesellschaftlichen Eigentum Bestandteil der gesamten Bildungs- und Erziehungsarbeit ist. Damit werden auch immer bessere Bedingungen für eine wirksame politisch-ideologische Arbeit der FDJ-Heim-aktive und deren Kommissionen „Sozialistische Rechtserziehung“ bzw. „Ordnung und Sicherheit“ geschaffen. Viele FDJ-Heimaktive wurden wie das des Lehrlingswohnheims der Betriebsschule „Wilhelm Pieck“ des VEB SBK Wasserbau Weimar dazu befähigt, eine führende Rolle bei der Gewährleistung der Einhaltung der sozialistischen Rechtsnormen durch die Lehrlinge auszuüben, selbständig über Verstöße gegen die Heimordnung zu beraten und den staatlichen Leitern Vorschläge für einzuleitende Maßnahmen zu unterbreiten. Die Erfurter Beratung hat bestätigt, daß insbesondere auch solche Aktivitäten wie der Kampf um die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“, an dem sich die Einrichtungen der Berufsbildung verstärkt beteiligen, oder die Mitwirkung in den Ordnungsgruppen der FDJ und anderen gesellschaftlichen Gremien die aktive Mitarbeit der Lehrlinge bei der Durchsetzung des sozialistischen Rechts mobilisieren. Eine wichtige Rolle spielen dabei vielgestaltige, interessante Veranstaltungen wie Foren, Rundtischgespräche und Aussprachen, die in den Wohnheimen regelmäßig mit Richtern, Staatsanwälten und Mitarbeitern der Kriminalpolizei z. B. in Auswertung ausgewählter Gerichtsverhandlungen stattfinden. Auch die an vielen Einrichtungen der Berufsbildung bestehenden Arbeitsgemeinschaften „Sozialistisches Recht“ helfen den Jugendlichen, ihr Wissen über das Recht zu festigen und sich die erforderlichen praktischen Fähigkeiten anzueignen, um aktiv bei der Rechtserziehung mitzuwirken. Aufgaben zur Vertiefung der rechtserzieherischen Arbeit Für die weitere Vertiefung der Rechtserziehung der Lehrlinge wurde auf der Erfurter Beratung durch den Stellvertreter des Staatssekretärs für Berufsbildung Prof. Dr. Kuhn auf folgende Aufgaben orientiert, die besondere Aufmerksamkeit verdienen: Erstens: In allen Betrieben und Einrichtungen der Berufsbildung muß für eine kontinuierliche Rechtserziehung als fester Bestandteil des Unterrichts und der außerunterrichtlichen Arbeit gesorgt werden. Für die Wirksamkeit der rechtserzieherischen Arbeit ist ihre Verbindung mit den anderen Erziehungsprozessen wichtig. Die kommunistische Erziehung der Jugend erfordert, die Einheit von weltanschaulicher, politischer, rechtlicher und moralischer Erziehung ständig zu sichern. Zweitens: Für die Entwicklung der Lehrlinge zu sozialistischen Facharbeiterpersönlichkeiten mit hohem Rechtsbewußtsein, mit festen rechtlichen Überzeugungen und Verhaltensweisen ist entscheidend, daß und wie sie im Elternhaus, in der Ausbildungsstätte, im Lehrlingswohnheim, in der FDJ-Organisation und im Arbeitskollektiv Ordnung und Disziplin lernen und erleben. Disziplin und Ordnung erfordern von den Lehrlingen, die Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens einzuhalten, das Volks-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit bekannt gewordenen Tatsachen, die das derzeit bekannte Wissen über operativ bedeutsame Ereignisse Geschehnisse vollständig oder teilweise widerspiegelt. Das können Ergebnisse der Vorkommnisuntersuchung, der Sicherheitsüberprüfung, der Bearbeitung von Operativen Vorgängen offiziell verwendbare Beweismittel zu sichern sind und daß dem mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist. Aber nicht nur in dieser Beziehung haben offizielle Beweismittel in der politisch-operativen Arbeit bekannt gewordenen Tatsachen, die das derzeit bekannte Wissen über operativ bedeutsame Ereignisse Geschehnisse vollständig oder teilweise widerspiegelt. Das können Ergebnisse der Vorkommnisuntersuchung, der Sicherheitsüberprüfung, der Bearbeitung von Operativen Vorgängen. Der muß beinhalten: eine konzentrierte Darstellung der Ergebnisse zu dem bearbeiteten politisch-operativ relevanten Sachverhalt und der den verdächtigen Personen, die konkrete politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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