Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 226

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 226 (NJ DDR 1981, S. 226); 226 Neue Justiz 5/81 Begutachtung ist darauf einzuwirken, daß bei der Vorbereitung und Durchführung der Investitionsvorhaben die volkswirtschaftlich effektivste Variante, die zweckmäßigste bautechnische, technologische bzw. funktionelle und energetische Lösung sowie geringstmöglicher materieller und finanzieller Aufwand zugrunde gelegt und ein hoher Nutzeffekt erreicht wird. Zu diesem Zweck werden die Aufgabenstellung, die Unterlagen zur Investitionsvorentscheidung und die Dokumentation zur Grundsatzentscheidung begutachtet Die 2. DB zur VO über die Vorbereitung von Investitionen Begutachtung von Investitionen vom 12. Dezember 1980 (GBl. I 1981 Nr. 2 S. 30) präzisiert nun die durch die 2. VO neu gefaßten Bestimmungen über die Begutachtung und schafft unter Aufhebung der AO über die Begutachtung von Vorbereitungsunterlagen für Maßnahmen der Reproduktion der Grundfonds vom 30. August 1971 (GBl. II Nr. 65 S. 565) eine einheitliche und übersichtliche Regelung auf diesem Gebiet. Um die ihnen auferlegte Pflicht zur Begutachtung von zentralgeplanten und weiteren Investitionsvorhaben erfüllen zu können, werden die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane sowie die Räte der Bezirke verpflichtet, Gutachterstellen zu bilden. Für die Gutachterstellen der Räte der Bezirke wird die Einordnung in die Bezirksplankommission festgelegt. Die Leiter dieser Gutachterstellen sind direkt dem Vorsitzenden der jeweiligen Bezirksplankommission unterstellt. Damit werden wichtige Voraussetzungen für die Durchsetzung einheitlicher Prinzipien und Maßstäbe für die Begutachtung in allen Bereichen der Volkswirtschaft geschaffen. Die 2. DB legt die Befugnisse der Gutachterstellen bei der Begutachtung fest. Sie haben das Recht, alle erforderlichen Unterlagen anzufordern oder in sie einzusehen und an den Beratungen teilzunehmen, in denen Entscheidungen über zu begutachtende Investitionen vorbereitet oder getroffen werden. Hinzu kommt das bereits in der 2. VO geregelte Einspruchsrecht und das Recht der Zentralen Staatlichen Inspektion für Investitionen, Auflagen zu erteilen. Im Ergebnis der Begutachtung werden Gutachten für die Aufgabenstellung sowie die Vorbereitungsunterlagen oder Stellungnahmen, Expertisen und Protokolle zu einzelnen Komplexen, Abschnitten oder Problemen erarbeitet. Gutachten und Stellungnahmen dürfen nur durch die Gutachterstellen herausgegeben werden. Die 3. DB zur VO über die Leitung und Durchführung des Außenhandels Export und Import wissenschaftlich-technischer Ergebnisse vom 7. Januar 1981 (GBl. I Nr. 7 S. 85)7 definiert, was unter wissenschaftlich-technischen Ergebnissen und deren Export und Import i. S. dieser DB zu verstehen ist. Sie legt fest, daß der Export und Import wissenschaftlich-technischer Ergebnisse nur auf der Grundlage schriftlicher Außenhandelsverträge erfolgen darf. Eines besonderen Vertrages bedarf es nicht, wenn dieser Export und Import im Zusammenhang mit anderen Außenhandelsoperationen erfolgt. Für die Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Exporte und Importe sollen die Außenhandelsbetriebe (AHB) und ihre Partner in der DDR langfristige Wirtschaftsverträge gemäß § 3 der 4. DVO zum VG abschließen. Die 3. DB regelt weiterhin die Zuständigkeit und die Aufgaben der AHB und der Export- und Importbetriebe sowie die Aufgaben und die Mitwirkung des Zentralen Büros für Internationalen Lizenzhandel der DDR. Die Vertragsverhandlungen mit dem ausländischen Partner werden von den Betrieben und dem AHB gemeinsam geführt. Die Außenhandelsverträge werden durch den zuständigen AHB im eigenen Namen für Rechnung der Export- bzw. Importbetriebe abgeschlossen. Beim Export wissenschaftlich-technischer Ergebnisse von Bürgern handelt der AHB als Vertreter des Bürgers. Für die entspre- chenden innerstaatlichen Kooperationsbeziehungen gilt die 4. DVO zum VG, soweit die 3. DB nichts anderes festlegt; für die Vertragsbeziehungen zwischen AHB und Bürger gilt das ZGB. Mit der erforderlichen Einverständniserklä-rurig kommt der Vertrag zwischen dem AHB und dem Export- bzw. Importbetrieb zu den gleichen Bedingungen zustande, denen der Außenhandelsvertrag unterliegt; ausgenommen davon sind die Zahlungsbedingungen und der Gerichtsstand. Für die Eigengeschäftstätigkeit beim Export- und Import wissenschaftlich-technischer Ergebnisse gilt die l.DB zur VO über die Leitung und Durchführung des Außenhandels Eigengeschäftstätigkeit vom 17. November 1978 (GBl. I Nr. 41 S. 443)8, soweit die 3. DB nichts anderes bestimmt. Mit der AO über die Vertretung in Patent-, Muster-und Kennzeichnungsangelegenheiten vom 15. Dezember 1980 (GBl. I 1981 Nr. 4 S. 59) werden bei gleichzeitiger umfangreicher Rechtsbereinigung die Aufgaben der Patentanwaltsbüros neu bestimmt. Das Musterstatut für die Patentanwaltsbüros ist als Anlage zur AO veröffentlicht. Die Patentanwaltsbüros haben die Aufgabe, Rechtsuchende vor dem Amt für Erfindungs- und Patentwesen und vor den Gerichten in allen Fragen des Patent-, Muster-und Kennzeichnungswesens zu vertreten. Außerdem können sie bei der Durchführung von Rechtshandlungen in anderen Staaten zum Erwerb, zur Aufrechterhaltung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten' als Vertreter fungieren. Ausschließlich zuständig sind die Patentanwaltsbüros, wenn ausländische Rechtsuchende, die in der DDR weder ihren Wohnsitz noch eine Niederlas-lung haben, in Patent-, Muster- und Kennzeichnungsangelegenheiten vertreten werden wollen. Zur Gewährleistung einer qualifizierten Arbeit auf diesem komplizierten Rechtsgebiet legt die AO persönliche und fachliche Voraussetzungen für die Zulassung zum Patentanwalt fest und regelt die Einzelheiten des Zulassungsverfahrens. Zur finanziellen Sicherstellung der Patentanwaltsbüros regelt die AO ausführlich die Gebühren und Kosten, die für die Anwaltstätigkeit erhoben werden. Ausgearbeitet von JOACHIM LEHMANN, Dr. NORBERT KÖNIG, HEINZ MARTIN, WOLFGANG PETTER, Dr. LIESELOTTE SCHRAMM und Dr. HANS TARNICK * Zum Gesetz über die Kollegien der Rechtsanwälte der DDR vom 17. Dezember 1980 (GBl. I 1981 Nr. 1 S. 1) und zum Musterstatut der Kollegien der Rechtsanwälte der DDR Beschluß des Ministerrates vom 17. Dezember 1980 (GBl. I Nr. 1 S. 4), die in dieser Übersicht nicht erwähnt sind, vgl. H.-J. Heusinger in NJ 1981, Heft 1, S. 4 f.; H. Breitbarth in NJ 1981, Heft 3, S. 124 f. und E. Poppe, in diesem Heft. 1 Vgl. Gesetzgebungsübersieht in NJ 1980, Heft 5, S. 219 f. 2 Vgl. Gesetzgebungsübersicht in NJ 1980, Heft 8, S. 356. 3 Vgl. Beschluß über die Aufgaben, die Arbeitsweise und den Aufbau der Staatlichen Finanzrevision Auszug vom 12. Mai 1967 (GBl. II Nr. 49 S. 329) i. d. F. der VO from 24. Juni 1971 (GBl. II Nr. 54 S. 465 ZifT. 28). 4 Vgl. Gesetzgebungsübersicht in NJ 1976, Heft 3, S. 75. 5 Vgl. Gesetzgebungsübersicht in NJ 1981, Heft 2, S. 80 f. 6 Vgl. Gesetzgebungsübersicht in NJ 1980, Heft 5, S. 222. 7 Zur VO über die Leitung und Durchführung des Außenhandels vom 5. September 1976 (GBl. I Nr. 35 S. 421) vgl. die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1976, Heft 21, S. 641. 8 Vgl. die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1979, Heft 2, S. 79. Berichtigung In dem Beitrag yon K. Hildebrandt /U. Kensy, „Ordnungen wichtige Leitungsmittel bei der Rechtsverwirklichung in den Kombinaten“, NJ 1981, Heft 1, S. 9 ff., muß der auf S. 9, rechte Spalte, in der 29. Zeile von oben beginnende Satz folgendermaßen lauten: Gemäß § 5 KombinatsVO i. V. m. § 82 AGB ist der Generaldirektor des Kombinats berechtigt, Weisungen gegenüber allen Werktätigen zu erlassen.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung der Aktivitäten des Feindes, der von ihm organisierten und durchgeführten Staatsverbrechen, als auch im Kampf gegen sonstige politisch-operativ bedeutsame Straftaten.

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