Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 220

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 220 (NJ DDR 1981, S. 220); 220 Neue Justiz 5/81 gehung des Kongresses einzusetzen. Erst wenn der Einsatz der Streitkräfte länger als 60 Tage dauert, soll er die Zustimmung des Kongresses einholen. In diesem Zusammenhang ist eine Bemerkung zum Verhältnis von Präsidialgewalt und Kongreß in den USA erforderlich. Der Ausbau der Exekutivgewalt geht vor allem auf Kosten der Rechte der Legislative, d. h. des Parlaments, vor sich. Diese Tendenz ist in allen kapitalistischen Staaten mit parlamentarischen Einrichtungen festzustellen. Sie trifft grundsätzlich auch für die Staatsentwicklung in den USA zu, allerdings mit einer nicht unbedeutenden Einschränkung: Der Kongreß der USA nimmt eine wesentlich stärkere Stellung im politischen System der USA ein als die Parlamente in den anderen kapitalistischen Staaten der Gegenwart. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, daß der USA-Kongreß ausschließlich und bis heute unangefochten von den beiden Parteien des Monopolkapitals, der Demokratischen und der Republikanischen Partei, beherrscht wird. Der Kongreß der USA ist kein von demokratischen Kräften beeinflußtes, sondern ein uneingeschränkt imperialistisches Parlament. Auf der Basis der übereinstimmenden imperialistischen Interessen, die Differenzen in untergeordneten Fragen nicht ausschließen, erfolgen Arbeitsteilung und Zusammenspiel von Kongreß und Präsidialgewalt in den USA. Daran will auch die konservative Konzeption des Ausbaus der Präsidialgewalt nichts ändern. Ganz im Gegenteil sollen laut „Time“ im Verhältnis von Präsident und Kongreß „beide Seiten effektiver tätig werden, ohne daß die Unterschiede zwischen ihnen verwischt werden“. Verstärkung des Einflusses auf die obersten Richter * * Schließlich steht auch die Erweiterung der Befugnis des Präsidenten, die Richter des Obersten Gerichtshofes des Bundes zu ernennen (Art. 2 Abschn. 2 Abs. 2 der Verfassung), auf der Liste der konservativen Konzeption zum Ausbau der Präsidialgewalt. Die konservativen Kräfte in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft der USA befürchten, daß sich bürgerlich-liberal orientierte Richter als Hindernis für eine konservativ ausgerichtete Politik und Gesetzgebung erweisen könnten. Um die Möglichkeit einer Abberufung solcher Richter zu erhalten, bedarf es aber einer Änderung der Verfassung, die eine Berufung der Richter auf Lebenszeit vorsieht (Art. 3 Abschn. 1). Laut „Time“ werde von konservativen Kräften eine Berufung der Richter auf fünfzehn Jahre mit der Möglichkeit der Wiederberufung vorgeschlagen. Da eine solche Regelung aber auch einem weniger konservativen Präsidenten die Möglichkeit böte, Richter nach seiner Wahl zu berufen, sind die Auffassungen über die Zweckmäßigkeit einer Verfassungsänderung dieser Art selbst unter den Konservativen geteilt. * Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß das Kennzeichnende der konservativen Konzeption zum Ausbau der Präsidialgewalt ihr ausgeprägter Antidemokratismus ist. Diese Konzeption ist darauf gerichtet, in Gestalt des Präsidentenamtes als der zentralen Institution des politischen Systems der USA die Herrschaft der reaktionären und aggressiven Monopole über die Volksmassen auszubauen. Der Antidemokratismus dieser konservativen Konzeption wird daher auch von Angriffen auf die bürgerliche Demokratie begleitet. Es sei sehr fraglich, so formulierte „Time“, „daß das Beste für die Demokratie mehr Demokratie“ sei. „Unsere Demokratie“, heißt es im gleichen Zusammenhang, „produziert zu oft nur Mittelmäßigkeit und Stillstand“. Die Krise, in der sich die USA heute befinden, stamme nicht von einem Zuwenig, sondern von einem Zuviel an Demokratie her. Es ist dies jene äußerst demagogische Argumentation, die der Konservatismus seit je zur Rechtfertigung des Abbaus bürgerlicher Demokratie benutzt. Sie ist heute jedoch wesentlich gefährlicher, da sich in den Händen jener Kräfte, die diese Position vertreten, große militärische Mittel befinden, die die Existenz der Völker bedrohen. 1 Vgl. „American Renewal-Spezial Project“, Time (New York) vom 23. Februar 1981, S. 24 ff. Die folgenden Zitate beziehen sich, sofern nicht anders vermerkt, auf diese Quelle. 2 Zentren der Ausarbeitung konservativer Gesellschafts-, Wirtschafts- und Staatskonzeption sind die Hoover Institution on War, Revolution and Peace an der Stanford-Universität in Palo Alto (Calif.), das Center for Strategie and International Studies der Georgetown Universität in Washington D. C. sowie die Zeitschriften „Commentary“, „The Public Interest“, „Public Opi-nion“ und „Conservatlve Digest“. 3 Vgl. Autorenkollektiv unter Leitung von W. Menzel, Staatsrecht bürgerlicher Staaten, Lehrbuch, Berlin 1980, S. 193 ff. 4 Vgl. Autorenkollektiv unter Leitung von K.-H. Röder, Das politische System der USA - Geschichte und Gegenwart, Berlin 1980, S. 134 ff. 5 Vgl. E. Lieberam, „Präsidentenwahlen ln den USA - juristische Absicherung der Herrschaft der Monopole“, NJ 1980, Heft 10, S. 455 ff. 6 Angaben aus U. S. News & World Report (Washington) vom 2. Februar 1981, S. 54 f. 7 Zahlenangaben zum Einfluß des Präsidenten auf die Gesetzgebung in: Das politische System der USA a. a. O., S. 155 f. KZ Majdanek kriminologischer Inbegriff für Massenmord Im November 1975 dreißig Jahre nach der Zerschlagung des verbrecherischen Nazireiches begann vor dem Schwurgericht beim Landgericht Düsseldorf (BRD) der Prozeß gegen 17 Angehörige der SS-Bewachungsmannschaft des berüchtigten Konzentrationslagers Lublin-Majdanek. Prozeßverlauf und Prozeßdauer haben weltweit Kritik und Empörung hervorgerufen. Noch steht das Urteil gegen die verbliebenen 9 Angeklagten aus. Wir veröffentlichen nachstehend Auszüge aus dem Schlußvortrag, den Prof. Dr. F. K. Kaul am 5. März 1981 als Prozeßvertreter des Nebenklägers Max Oppenheimer gehalten hat. Die Nebenklage erstreckt sich auf die Angeklagten Konietzny, Reinartz, Villain und Groffmann wegen ihrer Tatbeteiligung an einer Massenmordaktion am 3. November 1943, bei der auch der Vater des Nebenklägers, Leopold Oppenheimer, ermordet worden war. Für die beiden von der Nebenklage letztlich erfaßten Angeklagten forderte Prof. Kaul lebenslangen Freiheitsentzug. D. Red. Aktion „Erntefest“ Kennwort für die Massenexekution jüdischer Häftlinge Der Westberliner Prof. Dr. Wolfgang Scheffler hat auf Grund seiner durch das Gericht erfolgten Betrauung als Gutachter hier am 12./13. Februar 1980 zu der mit dem SS-Codewort „Erntefest“ bezeichneten Massenmordaktion folgendes erklärt: „Aktion .Erntefest' war das Kennwort für die Massenexekution im Lager Lublin-Majdanek . der die jüdischen Häftlinge im Distrikt Lublin zum Opfer fielen“ Nach hier gemachten Angaben des Gutachters betrug die Opferzahl der Aktion „Erntefest“ insgesamt etwa 40 000. Die Anklage beschuldigte nun ursprünglich die vier Angeklagten Konietzny, Reinartz, Villain und Groffmann, an diesem Tatgeschehen, dem 18 000 jüdische Menschen beiderlei Geschlechts und jeder Altersklasse zum Opfer fielen in strafrechtlich unterschiedlicher Wertung beteiligt gewesen zu sein. Dieses an sich angesichts der Tatsache, daß die Ermittlungen an die 20 Jahre in Anspruch nahmen, recht spärliche Ergebnis wird noch;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen -Die Rolle und Aufgaben der Deutschen Volkspolizei in diesem Prozeß - Ihr sich daraus ergebender größerer Wert für die Lösung der Hauptaufgaben Staatssicherheit und die verpflichtende Tätigkeit der Linie Forschungserciebnisse, Vertrauliche Verschlußsache. Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der seitens der Kontaktperson und die gegebenenfalls zugesicherte Unterstützung, Können hinsichtlich der Kontaktperson solche Feststellungen getroffen werden, so kann in der Regel auch die Art und weise ihrer Erlangung immanent ist. Sie sind inoffizielle Beweismittel. inoffizielle Beweismittel werden all ließ lieh auf der Grundlage innerdienstlicherfSnle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten terUlefangenen. bei der Durchsetzung Rjrön besonderen Maßnahmen, die sich aus der Täterpergönjjiikeit für die Vollzugs- und Betreuungsauf gab zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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