Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 219

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 219 (NJ DDR 1981, S. 219); Neue Justiz 5/81 219 Delegierten zu den nationalen Parteikonventen, auf denen formell der betreffende Präsidentschaftskandidat nominiert wird, gewählt werden. Für den nationalen Parteikonvent der Demokratischen Partei im Jahre 1980 waren etwa 75 Prozent der Delegierten durch Vorwahlen gewählt worden. Zwar blieb auf Grund der von den „Parteibossen“ im Aufträge ihrer Geldgeber ausgeübten Regie gesichert, daß der jeweils vorgesehene Präsidentschaftskandidat nominiert wurde. Wie „Time“ aber deutlich zum Ausdruck bringt, sei es im Hinblick auf künftige Entwicklungen ein nicht mehr zu vertretendes Risiko, daß durch die Vorwahlen mehr Frauen, Jugendliche und Angehörige von Minderheitengruppen als Delegierte gewählt würden. Die Nominierung der Kandidaten habe wieder allein Sache der „Parteibosse“ sowie der Gouverneure, Senatoren und Abgeordneten des Repräsentantenhauses zu sein. Das schließe auch den Verzicht auf den Eindruck eines „offeneren politischen Prozesses“ ein, den man nach der Watergate-Affäre zu erwecken versucht hatte. Zugleich sollen auch alle gesetzlichen Bestimmungen über die Finanzierung der Wahlkampagnen aufgehoben werden. Ebenfalls unter den Auswirkungen des Watergate-Skandals war bei den Präsidentschaftswahlen von 1976 erstmals eine gesetzliche Regelung in Kraft getreten, nach der Einzelpersonen nicht mehr als 1 000 Dollar an Wahlgeldern spenden dürfen. Das hatte zwar an der Sache nichts geändert, denn die Geldgeber bildeten rasch sog. Politische Aktionskomitees, die als Vereinigungen finanzielle Mittel in jeder Höhe spenden konnten. Den konservativen Kräften erscheint diese Verfahrensweise aber zu umständlich, weshalb sie ihre Beseitigung fordern. Effektivierung des Exekutivapparates des Präsidenten Das Hauptaugenmerk konservativer Bestrebungen zum Ausbau der Präsidialgewalt liegt jedoch nicht auf dem Wahl verfahren, sondern auf der Ausdehnung der Befugnisse und Ermächtigungen des Präsidenten selbst. Wenn dabei gegenwärtig die Forderung nach einer Effektivierung der Tätigkeit des Exekutivapparates des Präsidenten eine besondere Rolle spielt, so hat das einen naheliegenden Grund: Mit dem Ausbau der Präsidialgewalt in diesem Jahrhundert ist eine ungeheure Ausdehnung der materiellen und personellen Mittel, über die der Präsident verfügt, einhergegangen. So befindet sich mehr als ein Drittel des gesamten Grund und Bodens der USA das ist fast so viel wie das Land östlich des Mississippi und darüber hinaus so viel wie Texas, Louisiana und Arkansas im Eigentum der USA-Bundesregierung, repräsentiert durch den Präsidenten. Allein das Verteidigungsministerium, das Pentagon, verfügt über Eigentum an Grund und Boden, das größer ist als die Flächen der Bundesstaaten Massachusetts, Connecticut, New Jersey, Maryland, Vermont, Delaware und New Hampshire. Die Vermögenswerte des Pentagon belaufen sich auf mehr als 200 Mrd. Dollar und übertreffen damit die zahlreicher großer Konzerne zusammengenommen. Der Bundeshaushalt beträgt im Haushaltsjahr 1980/81 (beginnend mit dem 1. Oktober und endend mit dem 30. September) 662,7 Mrd. Dollar, was eine Steigerung gegenüber 1960 um 528 Prozent bedeutet. Im Dienste des Bundes befinden sich gegenwärtig fast 5 Millionen Beschäftigte, davon über 2 Millionen Angehörige der Streitkräfte. Das bedeutet, daß je einer von zwanzig Beschäftigten in den USA in Bundesdiensten steht.6 Um das Amt des Präsidenten so effektiv wie möglich im Sinne der Monopolinteressen zu führen, sollen in vermehrtem Maße Methoden des in der Industrie und im Militärwesen praktizierten Managements eingeführt werden, was wie „Time“ bemerkt zwar nicht der Demokratie, wohl aber dem Profit zugute komme. Ausdehnung der Befugnisse des Präsidenten gegenüber dem Kongreß Anders als in den bürgerlich-parlamentarischen Systemen, in denen der Regierungschef vom Parlament gewählt wird, dem Parlament der verfassungsrechtlichen Konstruktion nach rechenschaftspflichtig ist und vom Parlament unter bestimmten Voraussetzungen zum Rücktritt gezwungen werden kann, ist der Präsident der USA vom Parlament, dem Kongreß, verfassungsrechtlich unabhängig. Die einzige juristische Möglichkeit, ihn seines Amtes zu entheben, ist das impeachment (Staatsanklage), das in der bisherigen Geschichte der USA nur einmal nämlich im Jahre 1868 gegen den damaligen Präsidenten Andrew Johnson, noch dazu erfolglos angewandt wurde. Allein der Präsident ernennt und entläßt die Minister (der Senat als die zweite Kammer des Kongresses hat lediglich das Recht, die ernannten Minister durch Anhörungsverfahren zu bestätigen). Die Minister sind an die Weisungen des Präsidenten gebunden, der für die Politik der gesamten Regierung ausschließlich verantwortlich ist. Daher gibt es innerhalb des Regierungskabinetts auch keine kollektiven Beschlußfassungen oder Mehrheitsentscheidungen. Die konservative Konzeption zielt auf den weiteren Ausbau dieser Stellung des Präsidenten und wendet sich ausdrücklich gegen etwaige Vorstellungen, die eine oder andere Befugnis dem Kongreß zu übertragen. Weiter ausgebaut werden soll insbesondere die Stellung des Präsidenten auf dem Gebiet der Gesetzgebung. De facto ist der Präsident der USA bereits der Hauptgfesetz-geber des Bundes, weshalb er in der bürgerlichen juristischen Literatur auch häufig als Chief Legislator bezeichnet wird. Die gegenwärtige Praxis, daß bis zu 80 Prozent der Bundesgesetze auf die Initiative des Präsidenten zurückgehen und, bevor sie vom Kongreß verabschiedet werden, vom Apparat des Präsidenten ausgearbeitet werden, steht allerdings im krassen Widerspruch zur USA-Verfassung. Denn bereits der erste Satz der Verfassung legt fest, daß alle gesetzgebende Gewalt in den Händen des Kongresses liegen soll, der aus dem Senat und dem Repräsentantenhaus besteht (Art. 1 Abschn. 1). Entgegen der Verfassung, nach der der Präsident als Chef der Exekutive überhaupt keine Gesetzgebungsbefugnis hat, bestimmt er in der Praxis maßgeblich den gesamten Gesetzgebungsprozeß. Die Einflußnahme auf die noch vom Kongreß ausgehende Gesetzgebung erfolgt darüber hinaus durch die Ausdehnung des dem Präsidenten nach der Verfassung zustehenden Rechts, vom Kongreß bereits verabschiedete Gesetze durch ein Veto zu blockieren. Davon machte die Präsidialgewalt seit den dreißiger Jahren sehr häufig Gebrauch. Eine immer mehr angewandte Methode, die Gesetzgebungsbefugnis des Kongresses zu umgehen, ist auch der Erlaß von executive Orders (administrative Verordnungen) durch den Präsidenten. Obwohl diese Verordnungen rechtlich den Gesetzen nicht gleichgestellt sind, kommt ihnen in ihrer faktischen Wirkung die Bedeutung von Gesetzen zu. Die Zahl der executive Orders übertrifft heute bereits die Zahl der vom Kongreß verabschiedeten Gesetze.7 Den herrschenden Kreisen der USA kam und kommt es darauf an, mit Hilfe der sich auf eine außerordentliche Machtfülle stützenden Präsidialgewalt möglichst rasch und reibungslos agieren zu können. Kennzeichnend ist es daher, daß die Präsidenten der USA zunehmend den Anspruch erhoben, bewaffnete Konflikte auszulösen oder in sie einzutreten, ohne den Kongreß, der laut Verfassung (Art. 1 Abschn. 8) das Recht hat, Kriege zu erklären, zu befragen. Der 1973 vom Kongreß erlassene War Power Act schränkt die angemaßten Ermächtigungen des Präsidenten hinsichtlich der Kriegführung nicht ein, sondern soll sie lediglich legalisieren. Der Präsident ist danach befugt, in „Krisensituationen“ die Streitkräfte unter Um-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 219 (NJ DDR 1981, S. 219) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 219 (NJ DDR 1981, S. 219)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung mit Nachdruck die Notwendigkeit der stärkeren Vorbeugung und Verbinderung feindjj die Ordnung und Sicherheit xcunegativer Angriffe und anderer iu-, ouxu.

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