Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 216

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 216 (NJ DDR 1981, S. 216); 216 Neue Justiz 5/81 dem Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 21. Juni 1961 „Über die weitere Begrenzung der Anwendung von administrativen Strafmaßnahmen“ 10 nur die Obersten Sowjets, die Präsidien der Obersten Sowjets und die Ministerräte der UdSSR, der Unions- und autonomen Republiken berechtigt sind, in ihren Rechtsakten die administrative Verantwortlichkeit festzulegen. Die Unionsrepubliken bestimmen auch die Fragen, zu denen die örtlichen Sowjets der Volksdeputierten (außer den Dorf- und Siedlungssowjets) im Rahmen der Rechtsvorschriften Beschlüsse fassen und für deren Verletzung sie die administrative Verantwortlichkeit (Verwarnung oder Geldstrafe) vorsehen können. So haben die genannten örtlichen Sowjets in der RSFSR z. B. das Recht, die administrative Verantwortlichkeit auf dem Gebiet des Schutzes der gesellschaftlichen Ordnung, der Erhaltung und des Schutzes von Wohnraum, des Handels auf Kolchosmärkten und der Schädlingsbekämpfung in der Land-und Forstwirtschaft festzulegen.11 Anwendung der administrativen Strafmaßnahmen Dem von den Ordnungswidrigkeiten zu unterscheidenden Charakter der Verwaltungsrechtsverletzungen entsprechen die verschiedenen Arten der administrativen Strafmaßnahmen (Art. 12 bis 19). Die Verwarnung ist eine moralische staatliche Maßnahme, die immer schriftlich erteilt wird. Sie wird vor allem bei erstmaligen und geringfügigen Verwaltungsrechtsverletzungen angewendet. Im Unterschied zum Ordnungswidrigkeitsrecht der DDR bestimmt das Grundlagengesetz unterschiedliche Höchstgrenzen der Geldstrafe für Bürger und Mitarbeiter von Staatsorganen, die in Ausübung ihrer Funktion Verwaltungsrechtsverletzungen begehen. Bürgern kann eine Geldstrafe bis zu 10 Rubel und Mitarbeitern bis zu 50 Rubel in Einzelfällen bis zu 50 bei Bürgern bzw. 100 Rubel bei Mitarbeitern auferlegt werden. Ausnahmsweise kann in Gesetzen der UdSSR darüber hinausgegangen werden. Die Beschlagnahme von Sachen, die zu einer Verwaltungsrechtsverletzung benutzt wurden oder deren Objekt bilden, besteht in dem Entzug der Verfügungsgewalt über die Sache, in ihrem Verkauf und der Aushändigung des Verkaufserlöses (abzüglich der Unkosten) an den bisherigen Eigentümer. Bei der Einziehung dagegen wird die Sache entschädigungslos in das Eigentum des Staates überführt. Der Entzug einer Erlaubnis (z. B. Fahrerlaubnis, Jagdberechtigung) bis zu drei Jahren kann erfolgen, wenn die hierfür geltenden Regeln grob oder wiederholt verletzt werden. Körperbehinderten, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, wird die Fahrerlaubnis nur dann entzogen, wenn sie unter Alkoholeinwirkung gefahren sind. Während die bisher genannten administrativen Strafmaßnahmen von allen Organen ausgesprochen werden können, denen die Behandlung von Verwaltungsrechtsverletzungen rechtlich übertragen ist, können die Besserungsarbeit bis zu zwei Monaten und der Verwaltungsarrest bis zu 15 Tagen nur von einem Volksgericht bzw.' Volksrichter im Rayon oder in einer Stadt auferlegt werden. Die Besserungsarbeit hat der Rechtsverletzer an seinem Arbeitsplatz zu leisten. Damit verbunden ist ein Lohnabzug bis zu 20 Prozent zugunsten des Staatshaushalts. Der Verwaltungsarrest wird nur in Ausnahmefällen angewandt, jedoch nicht gegenüber Jugendlichen, Schwangeren und Frauen mit Kindern unter 12 Jahren sowie gegenüber Invaliden. Die jeweilige administrative Strafmaßnahme kann nach Art und Umfang nur auferlegt werden, wenn sie in einer Rechtsvorschrift für die konkrete Rechtsverletzung vorgesehen ist. Hierbei sind der Charakter der Verwaltungsrechtsverletzung, die Persönlichkeit des Rechtsverletzers, seine Schuld, seine soziale Lage sowie mildernde bzw. erschwerende Umstände zu berücksichtigen (Art. 7). Erschwerende Umstände sind u. a., wenn die Verwaltungsrechtsverletzung unter Ausnutzung von Naturkatastrophen und ähnlichen außergewöhnlichen Umständen oder im Zustand der Trunkenheit begangen wurde (Art. 21). Strafmildernd wirkt u. a., wenn Verwaltungsrechtsverletzungen im Affekt oder unter dem Einfluß schwieriger persönlicher oder familiärer Konflikte begangen wurden, wenn der Schuldige aufrichtige Reue zeigt, freiwillig den verursach- ten Schaden wiedergutmacht oder noch minderjährig ist (Art. 20). Rationell und wirksam ist die in Art. 25 vorgesehene Möglichkeit, daß für einen Schaden, der durch eine Verwaltungsrechtsverletzung einem Bürger oder Betrieb, einer Einrichtung oder Organisation verursacht wurde, sofort im Verwaltungsstrafverfahren die Ersatzleistung bis zu einer Höhe von 50 Rubel (durch das Volksgericht auch darüber) festgelegt werden kann. Diese Entscheidung über den vom Rechtsverletzer zu leistenden Schadenersatz ist ein vollstreckbarer Titel, der erforderlichenfalls durch das Gericht realisiert wird (Art. 41). Alle weiteren Schadenersatzansprüche sind im Zivilverfahren geltend zu machen. Zuständigkeit für die Verfolgung von Verwaltungsrechtsverletzungen Während in der DDR vor allem die hauptamtlichen Mitglieder der Räte, die Leiter und bevollmächtigten Mitarbeiter anderer staatlicher Kontroll-, Aufsichts- und Sicherheitsorgane die Ordnungsstrafverfahren durchführen, obliegt das in der UdSSR in der Regel kollektiven Verwaltungsorganen oder den Gerichten, darüber hinaus auch den Volksrichtern sowie bevollmächtigten Mitarbeitern der Miliz und staatlicher Inspektionen bzw. anderer Aufsichtsorgane (Art. 26 bis 30). Die Mehrzahl der Verwaltungsrechtsverletzungen wird von den Verwaltungskommissionen verfolgt, die von den Exekutivkomitees der Rayon-, Stadt-, Stadtbezirks-, Sied-lungs- und Dorfsowjets der Volksdeputierten gebildet werden. Sie arbeiten auf Grund von Rechtsvorschriften der Unionsrepubliken.12 Die Exekutivkomitees der Dorf- und Siedlungssowjets der Volksdeputierten führen selbst Verwaltungsstrafverfahren durch, wenn dies in den Gesetzen der UdSSR oder der Unionsrepubliken ausdrücklich bestimmt ist. Über Verwaltungsrechtsverletzungen Jugendlicher von 16 bis 18 Jahren entscheiden in der Regel die Kommissionen für die Angelegenheiten Minderjähriger, die von den Exekutivkomitees in den Rayons, den' Städten und den Stadtbezirken gebildet werden. Die Volksgerichte bzw. Volksrichter in den Rayons (Städten) behandeln die Verwaltungsrechtsverletzungen, die ihnen durch Rechtsvorschriften der UdSSR oder der Unionsrepubliken überwiesen sind, so z. B. geringfügige Rowdyhandlungen oder Nichterfüllung von Forderungen der Miliz sowie der freiwilligen Helfer der Miliz. Den Organen der Miliz, staatlichen Inspektionen und anderen staatlichen Organen sowie den Mitarbeitern wird die Verwaltungsstrafbefugnis nur in Gesetzen und Erlassen des Obersten Sowjets der UdSSR und seines Präsidiums sowie in Normativakten des Ministerrats der UdSSR übertragen. Bevollmächtigte Angehörige der Miliz haben z. B. das Recht, bei Verletzungen der Regeln des Straßenverkehrs differenzierte Geldstrafen oder den Entzug der Fahrerlaubnis auszusprechen.13 Das Verfahren bei Verwaltungsrechtsverletzungen Das Verwaltungsstrafverfahren hat das Ziel, rechtzeitig, umfassend und objektiv die Umstände einer jeden Verwaltungsrechtsverletzung aufzuklären; zugleich soll es weitere Rechtsverletzungen verhüten, die Bürger zur Einhaltung der Gesetze erziehen und damit zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit beitragen (Art. 31). Die Grundlage des Verfahrens bildet das Protokoll über die Verwaltungsrechtsverletzung, das von dem bevollmächtigten Mitarbeiter, dem Vertreter einer gesellschaftlichen Organisation oder eines Organs der gesellschaftlichen Initiative14 aufgenommen werden kann. Der Aufnehmende und die Beteiligten (Rechtsverletzer, Geschädigter, Zeugen) unterschreiben das Protokoll, das dann an das für die Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens zuständige Organ (bevollmächtigter Mitarbeiter) weitergeleitet wird. Ein Protokoll entfällt, wenn eine Geldstrafe sofort auferlegt und gegen Quittung bezahlt wird (etwa entsprechend unserem vereinfachten Ordnungsstrafverfahren gemäß § 28 OWG) oder wenn eine mündliche Verwarnung am Begehungsort ausgesprochen wird. Umfassend sind die Rechte des Rechtsverletzers fixiert (Art. 35). Er hat z. B. das Recht, die Unterlagen zur Verwaltungsrechtsverletzung einzusehen, Erklärungen abzu-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Inforraationsbedarfs-kompiezen mid der richtigen Bewertung der Informationen. Grundanforderungen an den Einsatz aller? - zur Erarbeitung und Verdichtung von Ersthinweisen, Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Dio rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dions toinheiten der Linie Untersuchung im Ermittlunqsverfahren. Zu spezifischen rechtlichen Anforderungen an Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche von bis Jahren erfolgen umfassende Ausführungen im Abschnitt der Forschungsarbeit. der Sicht der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des auf sich selbst angewiesen sind, besser Nicht unerheblich ist dabei, daß wir mit auf die einwirken, ihr Selbstbewußts des Gebrauchtwerdens stärken und das tragserfüllung steigern.

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