Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 209

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 209 (NJ DDR 1981, S. 209); Neue Justiz 5/81 209 35. Tagung lag dem Rechtsausschuß nun ein Bericht vor, in dem Aktivitäten von UN-Organen hinsichtlich rechtlicher Fragen einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung dargestellt werden.22 Die Entwicklungsländer gingen in ihren Stellungnahmen im Rechtsausschuß davon aus, daß bereits in einer Vielzahl von Resolutionen und Deklarationen, die in der Vergangenheit von der UNO zu wirtschaftspolitischen Fragen verabschiedet worden waren, rechtlich verbindliche Normen und Prinzipien enthalten seien. Als Quellen für bestehende und sich entwickelnde Prinzipien und Normen des Völkerrechts hinsichtlich der neuen internationalen Wirtschaftsordnung werden in einem Resolutionsentwurf u. a. genannt: die Deklaration über die Prinzipien des Völkerrechts (1970), die Deklaration und das Aktionsprogramm über die Schaffung einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung (VI. und VII. UN-Sondertagung), die Charta der ökonomischen Rechte und Pflichten der Staaten (1974), die Schlußakte aller UNCTAD-Konferenzen sowie Deklarationen aller ÜN-Konferenzen betreffend die neue internationale Wirtschaftsordnung.24 Die sozialistischen Staaten, die prinzipiell für die Schaffung einer neuen demokratischen Weltwirtschaftsordnung eintreten, haben in der Debatte insbesondere auf den engen Zusammenhang zwischen der Sicherung des Friedens, der Abrüstung sowie der Fortsetzung der Entspannung auf der einen Seite und der Umgestaltung der gesamten Struktur der Weltwirtschaftsbeziehungen entsprechend den Prinzipien der Gleichberechtigung und Gerechtigkeit auf der anderen Seite hingewiesen. So erklärte der Minister für Auswärtige Angelegenheiten der DDR vor dem Plenum der UN-Vollversammlung: „Zur weltweiten Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz gehört die demokratische Umgestaltung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Gerade die 60er und 70er Jahre bestätigen, daß internationale politische Krisen häufig dann und dort entstehen und sich verschärfen, wo den Staaten das Recht auf gleichberechtigte Wirtschaftsbeziehungen und die volle Souveränität über ihre natürlichen Reichtümer versagt wird.“25 Dem von Entwicklungsländern vorgelegten Resolutionsentwurf, der insbesondere das UN-Institut für Ausbildung und Forschung (UNITAR) beauftragt, eine Liste von bestehenden und sich entwickelnden Prinzipien und Normen des Völkerrechts zur neuen internationalen Wirtschaftsordnung zusammenzustellen und auf der Grundlage dieser Aufstellung und von Stellungnahmen der Staaten eine Studie zur Problematik anzufertigen, stimmten die sozialistischen Staaten zu. Im Zusammenhang mit der Annahme der Resolution 35/166 vom 15. Dezember 1980, die von den imperialistischen Staaten u. a. mit der Begründung abgelehnt wurde, daß jegliche praktischen Schritte hinsichtlich der Ausarbeitung rechtlich verbindlicher Dokumente zu einer solch brisanten politischen Problematik voreilig und unproduktiv seien, gab der Vertreter der DDR eine Erklärung im Namen sozialistischer Staaten ab. Er betonte darin die positive Haltung der sozialistischen Staaten hinsichtlich der Umgestaltung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen auf gleichberechtigter und demokratischer Grundlage, wies aber zugleich darauf hin, daß die in der Resolution aufgeführten o. g. Dokumente lediglich Empfehlungscharakter tragen. „Die Frage, ob diese progressiven Empfehlungen die Grundlage von verbindlichen Rechtsnormen sein werden, sollte durch eine sorgfältige und umfangreiche Analyse der praktischen Anwendung der zuvor genannten Empfehlungen entschieden werden. Diese Analyse sollte umfassenden Charakter tragen und die Vielfalt der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Staaten sowie die Position der sozialistischen Staaten gebührend berücksichtigen, die sie im Zusammenhang mit der Annahme der genannten Dokumente erklärt haben.“26 Die Resolution wurde im Plenum der UN-Vollver- sammlung mit 119 gegen 6 Stimmen und bei 16 Enthaltungen angenommen. Die Gegenstimmen und Stimmenthaltungen der imperialistischen Staaten verdeutlichen erneut den starken Widerstand, den sie der Umgestaltung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen auf gerechter und demokratischer Basis entgegensetzen. Insgesamt ist es trotz der destruktiven Haltung der imperialistischen Staaten, die die Arbeit zur Konfrontation nutzen wollten und wenig Interesse an der progressiven Entwicklung des Völkerrechts haben, im Rechtsausschuß gelungen, positive Ergebnisse zu erzielen. Zur Arbeit des Rechtsausschusses auf der 29. bis 34. Tagung der UN-Vollversammlung vgl. NJ 1975, Heft 7, S. 187 ff.; NJ 1976, Heft 8, S. 228 H.; NJ 1977, Heft 8, S. 224 ff.; NJ 1978, Heft 4, S. 145 ff.; NJ 1979, Heft 4, S. 157 ff.; NJ 1980, Heft 5, S. 197 ff. 1 A/35/41. 2 Vgl. dazu H. Kröger, „Weltvertrag über Gewaltverzicht - eine dringende Aufgabe der UNO“, in; UNO-Bilanz 1978/79 (Deutsche Außenpolitik, Sonderheft 1979), S. 33 ff. 3 Zu diesen Vorschlägen gehört ein Arbeitspapier einer Gruppe von nichtpaktgebundenen Staaten; vgl. Bericht des Sonderausschusses (A/35/41), S. 47 ff. 4 A/35/366 und Add. 1-3. 5 A/C. 6/35/SR, 20, S. 8 f. 6 Dort heißt es: „Ein Söldner ist jede Person: a) die speziell lokal oder im Ausland angeworben wird, um in einem bewaffneten Konflikt zu kämpfen; b) die tatsächlich direkt an den Feindseligkeiten teilnimmt; c) deren Motiv zur Teilnahme an den Feindseligkeiten im wesentlichen in dem Wunsch nach privatem Gewinn liefst und der tatsächlich seitens oder im Namen einer Konfliktpartei materielle Vergütung versprochen wird, die wesentlich die überschreitet, die Kombattanten gleichen Ranges und gleicher Funktion in den bewaffneten Kräften jener Partei versprochen oder bezahlt wird; d) die weder Angehöriger einer Konfliktpartei noch Bewohner eines Territoriums ist, das von einer Konfliktpartei kontrolliert wird; e) die nicht Angehöriger der bewaffneten Kräfte einer Konfliktpartei ist; und f) nicht von einem Staat, der nicht am Konflikt beteiligt ist, als Angehöriger seiner bewaffneten Kräfte zum offiziellen Dienst entsandt worden ist.“ vgl. auch B. Graefrath, „Söldner sind keine Kombattanten“, NJ 1976, Heft 17, S. 512 ff. 7 Vgl. A/AC. 207/WG/R. 1 8 Zur Vorgeschichte und zum Inhalt der verschiedenen Kodex-Entwürfe vgl. G. Görner, „Vereinte Nationen erörtern Entwurf eines Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit“, NJ 1979, Heft 5, S. 197 ff. 9 A/35/210 und Add. 1, Add. 2, Add. 2/Corr. 1. 10 A/C. 6/35/SR. 10. 11 A/35/33. 12 A/C. 6/35/SR. 38. 13 A/35/10. 14 A/35/10, S. 111. 15 A/C. 6/35/SR. 52, S. 14. 16 A/C. 6/35/SR. 49, S. 6. 17 Vgl. dazu H. Geidel/H.-J. Heintze/W. Poeggel, „Zur Kodifikation der .StaatennaChfolge in andere Materien als Verträge'“, Deutsche Außenpolitik 1979, Heft 8, S. 70 ff. 18 A/C. 6/35/SR. 52, S. 2. 19 A/C. 6/35/SR. 54, S. 6. 20 Vgl. dazu F. Enderlein, „Der Anspruch eines Staates und seines Eigentums auf Immunität gegenüber ausländischen Entscheidungen und Vollstreckungen“, Deutsche Außenpolitik 1981, Heft 1, S. 100 ff. 21 A/C. 6/31/L. 7. 22 Vgl. dazu NJ 1980, Heft 5, S. 200 f. 23 A/35/466. 24 Vgl. A/C. 6/35/L. 24. 25 ND vom 27./28. September 1980. 26 A/C. 6/35/SR. 75. * 189 Neuerscheinungen im Staatsverlag der DDR Als anregende Literatur zur Auswertung und schöpferischen Umsetzung der Beschlüsse des X. Parteitages der SED wird empfohlen: Einheit der Arbeiterklasse und ideologischer Kampf Monographie eines internationalen Wissenschaftlerkollektivs 271 Seiten; EVP (DDR) : 13 M Demokratie Entwicklungsgesetz des sozialistischen Staates Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR und Institut für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR 189 Seiten; EVP (DDR) : 8,20 M Staatliche Leitung bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR 253 seiten; EVP (DDR): 12 M Staatliche Leitung und Planung im Territorium Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR 251 Seiten; EVP (DDR): 10,50 M;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstalt und bei allen Vollzugsmaßnahmen außerhalb derselben notwendig. Sie ist andererseits zugleich eine Hilfe gegenüber dem Verhafteten, um die mit dem Vollzug der Untersuchungshaft und dem Umgang mit den Verhafteten, vor allem zur Wahrung der Rechte und zur Durchsetzung ihrer Pflichten, einschließlich der in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der aus. Die höchste Nutzungsdauer, und zwar mit liegt hier bis zu Monaten. wurde insgesamt mit die Zusammenarbeit beendet. Außer einigen Ausnahmen wegen Ungeeignetheit wurden im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann. Das Stattfinden der Beschuldigtenvernehmung unter den Bedingungen der verschärften Klassenauseinandersetzung und seiner Konfrontations Politik seine Angriffe mit dem Ziel der Schaffung einer inneren Opposition und zur Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirklichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie.

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