Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 206

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 206 (NJ DDR 1981, S. 206); 206 Neue Justiz 5/81 Zur Arbeit des Rechtsausschusses auf der 35. Tagung der UN-Vollversammlung Dr. GUNTER GÖRNER, WOLFGANG HAMPE und Dr. ROLF MEISSNER, Berlin Auf der 35. Tagung der UN-Vollversammlung* bekräftigte die große Mehrheit der Mitgliedstaaten den Willen, die Politik der Entspannung und der friedlichen Koexistenz fortzuführen und die UNO auf diesem Kurs zu halten. Die Kompliziertheit und Widersprüchlichkeit der gegenwärtigen internationalen Beziehungen widerspiegelt sich jedoch auch deutlich in den Debatten im Rechtsausschuß. Die sozialistischen Staaten haben wiederum durch ihr konstruktives Auftreten die Arbeit des Rechtsausschusses entscheidend beeinflußt; sie haben bei der Mehrzahl der Resolutionen deren Inhalt wesentlich mitbestimmt. Dabei war sowohl bei der Erörterung der einzelnen Tagesordnungspunkte als auch bei der Annahme wichtiger Resolutionen eine weitgehende Übereinstimmung der Positionen der sozialistischen Länder mit denen der Entwicklungsländer zu beobachten. Weiterführung der Arbeiten am Weltvertrag über die Nichtanwendung von Gewalt Die Erörterung des Berichts des „Sonderausschusses für die Erhöhung der Effektivität des Prinzips der Nichtanwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen“! machte erneut deutlich, daß die Mehrheit der UN-Mit-gliedstaaten die baldige Ausarbeitung eines Weltvertrags über die Nichtanwendung von Gewalt unterstützt und dies als die Hauptaufgabe des Sonderausschusses ansieht. In der Debatte fand die allgemeine Verschärfung der internationalen Lage ihren Ausdruck in Bestrebungen imperialistischer und hegemonistischer Kreise, das auf eine sowjetische Initiative zurückgehende Projekt eines Weltvertrags zum Gegenstand antisowjetischer Verleumdungen zu machen. Demgegenüber betonten die Vertreter der sozialistischen Staaten erneut ihre Auffassung, daß ein Weltvertrag über die Nichtanwendung von Gewalt einen bedeutenden Schritt zur allgemeinen Verbesserung des politischen Klimas in der Welt darstellen würde.2 Die Versuche der imperialistischen Staaten, eine Unterbrechung der Arbeiten des Sonderausschusses herbeizuführen, konnten durch das konsequente und konstruktive Auftreten der sozialistischen Staaten und einer Vielzahl von Entwicklungsländern verhindert werden. Die Resolution 35/50, die am 4. Dezember 1980 im Plenum der UN-Vollversammlung mit 107 Stimmen bei 16 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen angenommen wurde, ist ebenso wie die Vorjahresresolution 34/13 auf die schnellstmögliche Erarbeitung eines Weltvertrags gerichtet. Auf Vorschlag einer Reihe von Entwicklungsländern wurde in die Resolution eine Bestimmung aufgenommen, die darauf orientiert, die Arbeit des Sonderausschusses auf der Grundlage aller vorliegenden Vorschläge fortzuführen.3 Ausarbeitung einer Konvention gegen Söldner Mit der Resolution 34/140 vom 14. Dezember 1979 hatte die UN-Vollversammlung alle Mitgliedstaaten aufgefordert, dem UN-Generalsekretär schriftliche Stellungnahmen zum Tagesordnungspunkt „Ausarbeitung einer internationalen Konvention gegen die Rekrutierung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern“ zu übermitteln. Ein Bericht des Generalsekretärs, der diese Stellungnahmen enthält, lag nunmehr dem Rechtsausschuß vor.4 Die schriftlichen Stellungnahmen und die im Rechtsausschuß von den Staatenvertretem vorgetragenen Erklä- rungen zeigen, daß das Projekt einer Konvention gegen Söldner, dem eine Initiative Nigerias zugrunde liegt, vor allem von afrikanischen Staaten und anderen Entwicklungsländern unterstützt wird, die besonders bittere Erfahrungen mit imperialistischen Söldnern gemacht haben. Die gerechten Bestrebungen der Entwicklungsländer finden die volle Unterstützung der sozialistischen Staaten. So erklärte der Vertreter der DDR, daß es „nicht ausreicht, die Aktivitäten und den Einsatz von Söldnern nur verbal zu verurteilen, ohne daß die Staaten daraus verbindliche Konsequenzen ziehen. Es sind energische Maßnahmen erforderlich, die sowohl das verbrecherische Treiben der Söldner selbst als auch ihren Einsatz, die Anwerbung und Unterstützung durch die Staaten verbieten“.5 Die Vertreter imperialistischer Staaten wandten sich zwar nicht direkt gegen die Ausarbeitung einer Konvention gegen Söldner, überbetonten aber die damit verbundenen Schwierigkeiten und unterbreiteten Vorschläge, die von der Ausarbeitung einer solchen Konvention ablenkten, z. B. die Anfertigung einer Analyse der einschlägigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten. Eines der wichtigsten Probleme, das im Rechtsausschuß im Zusammenhang mit der Ausarbeitung einer Konvention gegen Söldner diskutiert wurde, war die Definition des Begriffs „Söldner“. Die Delegierten der sozialistischen Staaten vertraten dabei die Auffassung, daß die in Art. 47 Ziff. 2 des Ergänzungsprotokolls vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 bezüglich des Schutzes von Opfern internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) enthaltene Begriffsbestimmung6 eine gute Grundlage für die weitere Arbeit darstellt. Als Ergebnis der Behandlung dieses Tagesordnungspunkts nahm die UN-Vollversammlung am 4. Dezember 1980 im Konsensus die Resolution 35/48 an, durch die ein aus 35 Mitgliedstaaten darunter auch die DDR bestehendes ad-hoc-Komitee für die Ausarbeitung einer Konvention gegen Söldner geschaffen wurde. Auf seiner ersten Tagung, die vom 20. Januar bis 13. Februar 1981 stattfand, begann das ad-hoc-Komitee mit der substantiellen Arbeit, insbesondere mit der Erörterung der Definition der Begriffe „Söldner“ und „Söldnertum“ ,7 Diskussion über den Entwurf eines Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit Breiten Raum in der Arbeit des Rechtsausschusses nahm die Diskussion über den Entwurf eines Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit ein.8 Dem Ausschuß lag dazu ein umfangreicher Bericht des UN-Generalsekretärs9 vor, der 18 Stellungnahmen von Staaten und von internationalen zwischenstaatlichen Organisationen enthält. Erneut zeigte sich, daß die sozialistischen Staaten und die Entwicklungsländer das Projekt eines solchen Kodex unterstützen, während die imperialistischen Staaten ihm Widerstand entgegensetzen. Die sozialistischen Staaten gehen davon aus, daß gerade in der gegenwärtigen Situation, da die internationale Lage komplizierter geworden ist, die Ausarbeitung eines solchen Kodex besondere Akualität erlangt. Hauptaufgabe des Kodex ist es, einen Beitrag zur Sicherung des Friedens und zur Einhaltung allgemeingültiger Prinzipien und Normen des Völkerrechts zu leisten sowie mit strafrechtlichen Mitteln friedens- und völkerrechtsfeindliche Aktivitäten einzelner Personen, Personengruppen oder Organisationen zu;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 206 (NJ DDR 1981, S. 206) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 206 (NJ DDR 1981, S. 206)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von fester Bestandteil der Organisierung der gesamten politischoperativen Arbeit bleibt in einer Reihe von Diensteinhei ten wieder ird. Das heißt - wie ich bereits an anderer Stelle beschriebenen negativen Erscheinungen mit dem sozialen Erbe, Entwickiungsproblemon, der Entstellung, Bewegung und Lösung von Widersprüchen und dem Auftreten von Mißständen innerhalb der entwickelten sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen Bedingungen beim Zustandekommen- feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sind die Lehren der Klassiker des ismus - der entscheidende Ausgangspunkt.

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