Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 201

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 201 (NJ DDR 1981, S. 201); Neue Justiz 5/81 201 Die Wahl der Richter und Schöffen in der DDR ist zweifellos ein sichtbarer Akt und Beweis unserer sozialistischen Demokratie. Wie, Herr Minister, sieht es nun aber zwischen den Wahlperioden aus? Wie erlangt der Wähler darüber Kenntnis, daß der gewählte Richter oder Schöffe in seiner täglichen Arbeit das mit seiner Wahl in ihn gesetzte Vertrauen rechtfertigt? Die Wähler haben ein Kontrollrecht dahingehend, ob der von ihnen gewählte Richter oder Schöffe auch tatsächlich die mit seiner Wahlfunktion verbundenen Aufgaben, Rechte und Pflichten verantwortungsvoll wahrnimmt. Dem dient bereits die Regelung des Art. 95 unserer Verfassung, nach dem alle Richter und Schöffen den Wählern Bericht über ihre Arbeit zu erstatten haben. Das kann, wie es die Praxis seit Jahren zeigt, auf sehr unterschiedliche Art und Weise geschehen. Beispielsweise nehmen die örtlichen Volksvertretungen Berichte der Direktoren der Kreis- und Bezirksgerichte entgegen ich beziehe hier bewußt die Kreisgerichte mit ein. Die Volksvertretungen lassen sich dabei über Schwerpunkte und Probleme der Rechtsverwirklichung im Territorium informieren und ziehen für ihre eigene politische Tätigkeit und Verantwortung bei der Gewährleistung der Rechtsordnung und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit die entsprechenden Schlußfolgerungen. Eine weitere Form der Kontrolle und Einschätzung ihrer Arbeit ist das öffentliche Auftreten der Direktoren, Richter und Schöffen vor Werktätigen in Betrieben und in den Wohngebieten, wobei Gerichtsentscheidungen erläutert, Rechtsauskünfte erteilt und vielfältige Fragen zum Recht behandelt werdep. Nicht zuletzt möchte ich daran erinnern, daß Gerichtsverhandlungen in der DDR öffentlich durchgeführt werden. Gerade dieses Prinzip gestattet es dem Wähler, sich im Gericht einen unmittelbaren Eindruck von der Erfüllung der Aufgaben unserer Richter und Schöffen, der Rechtsprechung, zu verschaffen. Was die Schöffen betrifft, so wirken diese darüber hinaus einzeln und vor allem im Rahmen von Schöffenkollektiven auf vielfältige Weise an der komplexen Verwirklichung unseres Rechts mit. Sie unterstützen beispielsweise in den Betrieben und Wohngebieten die Bewegung für Ordnung, Disziplin und Sicherheit, sie übernehmen die Kontrolle der Bewährungsauflagen von Verurteilten ohne Freiheitsentzug, sie sorgen sich um die Unterstützung der Wiedereingliederung von Bürgern, die aus dem Strafvollzug entlassen wurden um nur einige Formen ihrer Tätigkeit zu nennen. Diese Art der Schöffentätigkeit wird ich darf das einmal so sagen „öffentlich verwirklicht“ und ist somit von jedem Wähler kontrollierbar. Unsere Richter und Schöffen sind gemäß § 45 GVG verpflichtet, in ihrer Rechtsprechung die sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen und sich aktiv für die Erfüllung der Aufgaben des Gerichts einzusetzen, das sozialistische Recht zu erläutern, eng mit den Werktätigen zusammenzuarbeiten und das Vertrauensverhältnis zu ihnen ständig zu festigen, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und die Staatsdisziplin zu verwirklichen. Ich kann feststellen, daß sie diese bedeutenden Grundpflichten mit großem Einsatz verantwortungsbewußt und zuverlässig erfüllen. Herr Minister, wer sind die Kandidaten, die sich 1981 zur Wahl als Schöffe stellen? Wie auch bei vorangegangenen Wahlen werden wir in diesem Jahr wieder ca. 2 000 Schöffen der Bezirksgerichte wählen. Die Tatsache, daß etwas mehr als 70 Prozent der bisherigen Schöffen zur Wiederwahl geeignet und auch dazu bereit sind, bietet gute Voraussetzungen für eine kontinuierliche Fortführung der Arbeit unserer Bezirksgerichte. Wir können hier also auf einen bewährten und mit der Rechtsprechung bereits gut vertrauten Stamm von Schöffen zurückgreifen. Bei der Auswahl der Schöffenkandidaten wird die führende Rolle der Arbeiterklasse natürlich erneut gewährleistet. Es ist auch erfreulich festzustellen, daß sich der Frauenanteil an den zu wählenden Schöffen auf nahezu 50 Pro- Der Minister der Justiz, H.-J. Heusinger, im angeregten Gespräch mit verdienten Schöffen Foto; ADN-ZB/Koard zent erhöhen wird. Darunter sind viele Frauen, die erheblichen beruflichen, gesellschaftlichen und familiären Belastungen unterliegen und dennoch wie die Erfahrungen lehren eine engagierte, zuverlässige Arbeit leisten. Stellvertretend für Hunderte dieser Frauen möchte ich die Schöffin Käte Haak vom Bezirksgericht Frankfurt (Oder) nennen, die sich im VEB Kombinat Halbleiterwerk Frankfurt (Oder) von der Arbeiterin zum Ingenieur qualifiziert hat und erneut für die Wahl als Schöffe am Bezirksgericht kandidiert. Um es in einem Satz zu sagen: Es kandidieren zur Schöffenwahl 1981 solche Werktätige, die alle Voraussetzungen mitbringen, daß sie zusammen mit den Berufsrichtern die Aufgaben der Bezirksgerichte in der bevorstehenden Wahlperiode gut bewältigen werden. Nach ihrer Wahl stehen die Richter und Schöffen vor der Aufgabe, täglich mit Konsequenz und hoher Wirksamkeit das Recht im Interesse unseres Staates und seiner Bürger anzuwenden. Welche Orientierungen geben Sie aus der Sicht des Ministeriums der Justiz für diese neue Arbeits-Periode zu Beginn der achtziger Jahre? * 1 Wir müssen unser Augenmerk auf folgende Schwerpunkte richten: 1. In allen Strukturbereichen des Ministeriums der Justiz und seiner nachgeordneten Dienststellen ich beziehe mich hier also nicht nur allein auf die Bezirksgerichte kommt es in den nächsten Wochen und Monaten darauf an, sich den theoretischen Gehalt der Beschlüsse des X. Parteitages der SED gründlich anzueignen. Hier liegt der inhaltlich-methodische Schlüssel für die Lösung der vor uns stehenden Aufgaben. 2. Alle Richter, Schöffen und Mitarbeiter der Gerichte sind zu befähigen, in ihrer gesamten Tätigkeit die Rechtspolitik der Partei der Arbeiterklasse in die strategische Orientierung der Partei bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR einzuordnen. 3. Es sind vor allem für neugewählte Schöffen konkrete Maßnahmen für die politisch-fachliche Qualifizierung im Wege der Schulung, des Erfahrungsaustauschs und der persönlichen Unterstützung festzulegen. 4. Wir müssen sichern, daß die Möglichkeiten der Bürger zur Mitwirkung in allen geeigneten gerichtlichen Verfahren vervollkommnet werden, ohne dabei Erscheinungen von Formalismus zuzulassen. 5. Der Rechtsverwirklichungsprozeß als Ganzes ist durch noch wirksamere Formen gezielter Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. 6. Schließlich und das versteht sich gewissermaßen als umfassende Klammer für die vorstehenden fünf Punkte müssen wir die Leitungstätigkeit auf allen Ebenen qualifizieren, denn auch für uns trifft die Aussage zu: Wie die Leitung, so die Leistung!;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 201 (NJ DDR 1981, S. 201) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 201 (NJ DDR 1981, S. 201)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Staatssicherheitsorgane fallen, qualifiziert und termingerecht zu erfüllen. Ausgehend von den wachsenden gemeinsamen Sicherheitsbedürfnissen der sozialistischen Bruderstaaten, die sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaft oder andere Verhaftete gefährden,. besonders schwerer Verbrechen Beschuldigten oder Angeklagten - Ausländern vorhanden sein. Die Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft Einsicht in die Vollzugsakten nehmen und Befragungen von Inhaftierten durchführen. Die im Rahmen der Überprüfung durch den. aufsichts-führenden. Staatsanwalt, erteilten Auflagen sind durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Dresden, Magdeburg und Potsdam bereits und in der Abteilung der Berlin erfahrene Mitarbeiter für zentrale -Leitung der Arbeit mit eingesetzt.

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