Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 200

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 200 (NJ DDR 1981, S. 200); 200 Neue Justiz 5/81 Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte 1981 im Zeichen des X. Parteitages der SED Der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR und Minister der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, äußerte sich gegenüber dem Chefredakteur der „Neuen Justiz“, Dr. Gerhard Steffens, zur Bedeutung und zu einigen inhaltlichen Fragen der Wahlen. Die Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte findet im Zusammenhang mit den am 14. Juni 1981 vorgesehenen Wahlen der Abgeordneten zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen statt, also kurze Zeit nach dem X. Parteitag der SED. Wie werten Sie, Herr Minister, diese Tatsache, und worin sehen Sie die besondere Bedeutung der Richterwahlen im Jahr 1981? Es ist richtig, daß der gerade beendete X. Parteitag der SED, dessen richtungweisende Beschlüsse für alle Bürger unseres Staates von großer Bedeutung sind, den bevorstehenden Wahlen am 14. Juni 1981 ein besonderes Gepräge gibt. Die Wahlvorbereitung reiht sich in die große Volksaussprache ein, die in den kommenden Wochen und Monaten in den Kollektiven der Werktätigen, in den Wohngebieten, ja selbst innerhalb vieler Familien in unserem Land zu den Ergebnissen des Parteitages stattfinden wird. Die Wahlen werden unter diesen Vorzeichen von folgenden Grunderkenntnissen bestimmt: 1. Der Parteitag konnte die Feststellung treffen, daß sich das Vertrauen der Bevölkerung in die prinzipienfeste, kontinuierliche und erfolgreiche Politik der SED und in die sich daraus ergebende soziale Sicherheit und den gesellschaftlichen Fortschritt weiter vertieft hat. 2. Es wurde erneut deutlich, daß die planmäßige, schrittweise Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik höhere Anforderungen an die staatliche Leitung aller sozialen Prozesse stellt. 3. Die Lösung der anspruchsvoller werdenden politischen und ökonomischen Aufgaben der achtziger Jahre erfordert das noch gezieltere Einbeziehen der Werktätigen aller Klassen und Schichten. Die noch bessere Umsetzung des verfassungsmäßig garantierten Mitbestimmungsrechts, d. h. die noch bessere Nutzung der Erfahrungen und Kenntnisse der Werktätigen in der Staatspraxis ist ein unabdingbares Erfordernis und dokumentiert in den verschiedensten Erscheinungsformen der sozialistischen Demokratie die Einheit von sozialistischem Staat und werktätigen Massen. 4. Schließlich erleben die Werktätigen tagtäglich, wie ihnen mit der schrittweisen Realisierung des sozialpolitischen Programms die Früchte ihrer eigenen Arbeit zugute kommen. Dadurch wird nicht nur ihre Bereitschaft gefördert, am Arbeitsplatz ihr Bestes zu geben und Wege zur weiteren Leistungssteigerung zu finden, sondern es entwickelt sich damit auch das Bewußtsein der Werktätigen zum Schutz der Ergebnisse ihrer Arbeit. Sie sehen also gute Bedingungen für die inhaltliche Ausgestaltung der diesjährigen Wahlen? Ja, das möchte ich ausdrücklich betonen. Der enge zeitliche Zusammenhang zwischen dem X. Parteitag und den Wahlen wird dazu führen, daß insbesondere Fragen der Festigung unserer Staats- und Gesellschaftsordnung, der Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie, der Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts usw. nicht jeweils gesondert in Auswertung des Parteitages oder im Hinblick auf die Wahlen erörtert werden, sondern daß diese Themen zu einer geschlossenen Volksaussprache zusammengefaßt werden. Das schafft uns ein hervorragendes Klima bei der politisch-ideologischen Arbeit. Wir sind so in der Lage, die aktuellen politischen und ökonomischen Fragen, die der X. Parteitag aufgeworfen und beantwortet hat, schöpferisch in der Wahlbewegung umzusetzen. Die enge Verbindung der Wahlen der Abgeordneten der Volkskammer und zu den Bezirkstagen sowie zur Stadtverordnetenversammlung von Berlin, Hauptstadt der DDR, mit der Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte das gilt natürlich für die Richterwahlen allgemein ist eines unserer staatstragenden Prinzipien. Das hängt damit zusammen, daß das sozialistische Recht als Machtinstrument der Arbeiterklasse der weiteren Festigung der politischen Organisation unserer Gesellschaft, dem Schutz und der Weiterentwicklung der sozialistischen Ordnung, der Entfaltung der sozialistischen Lebensweise der Werktätigen und der Garantie der Freiheit und Menschenwürde unserer Bürger dient. Wegen dieser großen Bedeutung verstehen wir die sozialistische Rechtspflege auch als organischen Bestandteil der einheitlichen politischen Machtausübung in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat. So ist zu erklären, daß wir gewissermaßen eine „in sich geschlossene Wahl“ durchführen. Welche Rechtsgrundlagen gibt es für die Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte? Wer schlägt die Kandidaten vor, und wie ist der Gang der Wahl? Die gesetzlichen Grundlagen für die Wahl finden sich in der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und im Gerichtsverfassungsgesetz. So regelt Art. 94 der Verfassung in Übereinstimmung mit § 44 GVG die Voraussetzungen für die Wahl der Richter. Danach kann Richter und Schöffe nur sein, wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt. Als Richter kann jeder Bürger der DDR gewählt werden, dessen Persönlichkeit den an einen Richter gestellten Anforderungen entspricht, der eine juristische Ausbildung an einer dazu bestimmten Ausbildungsstätte erworben hat und das Wahlrecht besitzt. Als Schöffe kann jeder Bürger der DDR gewählt werden, dessen Persönlichkeit den an diese ehrenamtliche Tätigkeit gestellten Anforderungen entspricht und der das Wahlrecht besitzt. § 46 Abs. 3 und 4 GVG regelt, daß die Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte durch die Bezirkstage für die Dauer der Wahlperiode dieser Volksvertretungen bis zu deren Neuwahl gewählt werden. Die Richter und Schöffen werden innerhalb von drei Monaten nach der Neuwahl der Volksvertretungen gewählt. Gemäß § 47 GVG erfolgt die Wahl auf der Grundlage spezieller Festlegungen des Staatsrates. Der Minister der Justiz reicht im Einvernehmen mit den zuständigen Ausschüssen der Nationalen Front die Kandidatenvorschläge für die Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte ein. Eine Besonderheit und damit zugleich Ausdruck unserer sozialistischen Demokratie ist die Tatsache, daß die Kandidatenvorschläge für die Wahl der Richter der Senate für Arbeitsrecht dem Minister der Justiz vom FDGB unterbreitet werden. Die Kandidatenvorschläge für die Wahl der Schöffen der Bezirksgerichte werden dem Minister der Justiz durch die zuständigen Ausschüsse der Nationalen Front und, soweit es Schöffen für das Arbeitsrecht betrifft, durch die zuständigen Vorstände des FDGB unterbreitet. Es zählt seit längerer Zeit zur bewährten Praxis der Wahlvorbereitung, daß auch die Schöffen in Anlehnung an § 17 Wahlgesetz von ihren Kollektiven auf ihre Geeignetheit für diese verantwortungsvolle Funktion geprüft werden. Bei vergangenen Wahlen zeigte es sich, daß die Kollektive in dieser Hinsicht sehr kritisch sind und nur jenen Kandidaten ihre Zustimmung zur Kandidatur geben, die auch wirklich die im Gesetz geforderten Voraussetzungen erfüllen. Ich werte auch das als Ausdruck richtig verstandener sozialistischer Demokratie.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 200 (NJ DDR 1981, S. 200) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 200 (NJ DDR 1981, S. 200)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz Betroffene ist somit grundsätzlich verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr notwendigen Angaben über das Entstehen, die Umstände des Wirkens der Gefahr, ihre Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualität der operativen Mitarbeiter und erfordert auch die notrendige Zeit. Deshalb sind für die Zusammenarbeit mit den befähigte Mitarbeiter einzusetzen, die sich vorrangig diesen Aufgaben widmen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X