Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 2

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 2 (NJ DDR 1981, S. 2); 2 Neue Justiz 1/81 Dem X. Parteitag der SED entgegen Auf festen Grundlagen in die achtziger Jahre Dt. Dt. h. c. JOSEF STREIT, Mitglied des Zentralkomitees der SED, Generalstaatsanwalt der DDR Die in Vorbereitung des X. Parteitages in den Justizorganen durchgeführten Berichtswahlversammlungen und vielgestaltigen anderen Beratungen vermittelten einen allseitigen Aufschluß über das rege geistige Leben in diesen Organen und zeugten von der festen Bereitschaft der Staatsanwälte, Richter und anderen Mitarbeiter, das in sie gesetzte Vertrauen jeder Zeit zu rechtfertigen. Die kollektive Erörterung der Wege zur qualifizierten und gesellschaftlich wirksamen Erfüllung der justizpolitischen Aufgaben war vor allem auch von der Orientierung des Genossen Erich Honecker in seiner Rede am 13. Oktober 1980 vor dem Bezirksparteiaktiv Gera bestimmt: „Entscheidend ist und bleibt, daß wir die Macht der Arbeiter und Bauern, das Fundament der Freiheit des werkätigen Volkes, von Anfang an gesichert, ständig weiter gefestigt und verteidigt haben. Niemandem wurde gestattet und wird es je gestattet werden, mit ihr zu spielen oder sie gar anzutasten.“ Ausgehend von den in der täglichen Arbeit gemachten Erfahrungen wurden in den Grundorganisationen konkrete Schlußfolgerungen für noch effektivere Ergebnisse bei der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit' gezogen. Es wurde die Notwendigkeit bekundet, den Fragen der Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit größte Aufmerksamkeit zuzuwenden und die Verbindungen mit den Werktätigen weiter auszubauen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der aus der Gesamtpolitik der Partei der Arbeiterklasse erwachsenden Aufgaben, wie sie im Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED über „Erfahrungen bei der Entwicklung einer hohen Qualität und Effektivität der Führungsarbeit der Partei zur Sicherung eines raschen Leistungsanstiegs“ vom 25. November 1980 gestellt sind. In den nächsten Jahren kommt es in der Tätigkeit der Justizorgane darauf an, die Vorzüge unserer sozialistischen Gesellschaft allseitiger zu nutzen, um den Straftaten und anderen Rechtsverletzungen noch entschiedener den Boden zu entziehen. Der Hauptweg dazu ist eine entschlossene, den konkreten Bedingungen Rechnung tragende gesamtgesellschaftliche Verhütung der Kriminalität. Die Zurückdrängung der Kriminalität ein widerspruchsvoller und langwieriger Prozeß Im Gegensatz zu unserer begründet optimistischen Einschätzung der Entwicklung und Bekämpfung der Straftaten im Verlaufe des Aufbaus unserer sozialistischen Gesellschaft betrachten viele Kriminologen, Strafrechtler und Verhaltensforscher in der BRD die ständig steigende Verbrechensflut in ihrem Lande mit großer Sorge. Einige treten die „Flucht nach vom“ an und trösten sich damit, daß es auch in der DDR „nicht gelungen sei, mit der Kriminalität fertig zu werden“. Das so sagen sie sei offensichtlich darauf zurückzuführen, daß man es heute in der DDR mit einer „sozialismusspezifischen Form der Kriminalität“ zu tun habe. Das ist natürlich Unsinn, denn Kriminalität bleibt Kriminalität, die auch nach der Beseitigung ihrer sozialökonomischen Wurzeln wie das unter der Führung der Partei der Arbeiterklasse in unserem Lande geschah nicht sofort von der Bildfläche verschwindet. Bewiesen aber ist, daß die Straftaten in der DDR gegenüber dem Jahre 1946 auf ein Viertel zurückgedrängt werden konnten. Unser Problem ist also nicht eine ominöse, „sozialismus-spezifische“ Kriminalität, sondern eine der sozialistischen Gesellschaft gemäße und den jeweils herangereiften neuen gesellschaftlichen Bedingungen entsprechende „sozialismusspezifische“ Bekämpfung der Straftaten, wobei wir zunehmend ihrem Vorfeld unsere besondere Aufmerksamkeit widmen werden. Dieser Weg kann aber nur in der sozialistischen Gesellschaft gegangen werden; er bleibt der kapitalistischen Gesellschaft verschlossen, weil die sozialökonomischen Voraussetzungen dafür nicht vorhanden sind. Das ist auch der Grund dafür, daß die bürgerliche Kriminologie die Quellen der Kriminalität letztendlich in die Ewigkeit verbannt hat bzw. die Menschen in Kriminelle und Nicht-Kriminelle aufzuteilen versucht. Im Gegensatz zu diesen unwissenschaftlichen Positionen betrachten wir die Kriminalität als eine gesellschaftliche Erscheinung und suchen ihre Ursachen nicht irgendwo, sondern in den jeweils gegebenen gesellschaftlichen Verhältnissen. Dieser marxistisch-leninistische Standpunkt zwingt uns aber auch, das Ursachen- und Bedingungsgefüge der Kriminalität in unserem Land noch tiefgründiger und umfassender und immer wieder neu, auf vorhandene und gesicherte Erkenntnisse und Erfahrungen aufbauend, zu durchleuchten. So werden Erkenntnisse gewonnen, die uns stets an aktuelle Probleme und Fragen heranführen. Die Bekämpfung der Straftaten ein gesamtgesellschaftliches Anliegen Die Bekämpfung der Straftaten wird in unserem Lande als ein gewichtiges gesamtgesellschaftliches Anliegen betrachtet. An der Verwirklichung dieser umfassenden Aufgabe nehmen die Volksvertretungen, die Organe der Rechtspflege, die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, die gesellschaftlichen Organisationen, die Kombinate und Betriebe, die Genossenschaften und Institutionen sowie die in vielen tausenden Kollektiven vereinten Werktätigen, ja nicht zuletzt und nicht selten einzelne Bürger aus Stadt und Land teil. Dieser Vielfalt entsprechen auch die unterschiedlichsten Mittel und Methoden des Wirkens im Vorfeld der Kriminalität. Es ist deshalb nicht verwunderlich, daß die zunächst vereinzelten gezielten Aktivitäten um vorbildliche Rechtsverwirklichung, um hohe Ordnung, Disziplin und Sicherheit, so schnell zum Allgemeingut des Denkens und Handelns unserer Bürger wurden. Recht und Ordnung im Sozialismus, das sind Tagesfragen für jeden einzelnen. Und deshalb fanden sie massenhaft Eingang im sozialistischen Wettbewerb der betrieblichen Kollektive und der Wohngebiete. Entscheidend ist dabei stets der Kampf um die konsequente Einhaltung der Gesetze und anderer Normen und das Bemühen um eine gesellschaftsgemäße Haltung jedes einzelnen Bürgers. Das alles trägt schließlich dazu bei, die Entstehungsherde und Bewegungsräume für die Vorbereitung und Begehung von Straftaten einzuengen. Dazu gehört aber auch die Sorge um labile und gefährdete Personen. Kollektive und Bürger, die sich dieser oft recht mühevollen und zeitraubenden Aufgabe widmen, sollten überall noch viel überzeugender unsere volle Anerkennung finden. Die Richtigkeit und Notwendigkeit der gesamtgesellschaftlichen Vorbeugung von Straftaten braucht heute nicht;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 2 (NJ DDR 1981, S. 2) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 2 (NJ DDR 1981, S. 2)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit in diesem Stadium strafverfahrensrechtlieher Tätigkeit und aus der Rechtsstellung des Verdächtigen ergeben. Spezifische Seiten der Gestaltung von VerdächtigenbefTagungen in Abhängigkeit von den individuellen Bedingungen des Einzclverfahrens folgende qenerelle Argumentationen zweckmäßig angewendet werden: Die wahrheitsgemäße Aussage Beschuldigter besitzt grundsätzliche Bedeutung als Beitrag zur Feststellung der Wahrheit im Ermittlungsverfahren in Realisierung der Beweisführungspflicht des Untersuchungsorgans als entscheidende Voraussetzung für die Verwirklichung der Aufgaben des Strafverfahrens sowie der politisch-operativen Aufgabenstellungen der Linie. Die Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit yefbundender ahrensrecht-licher Maßnahmen. Dabei haben sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Realisierung von Maßnahmen der inoffiziellen und offiziellen Beweisführung sowie bei der Beweis Würdigung; der komplexe, aufeinander abgestimmte Einsatz der tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus den in den Struktur- und Stellenplänen der Diensteinheiten und den Funktions- und Qualifikationsmerkmalen getroffenen Festlegungen unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Erfüllung abzuleiten.

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