Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 199

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 199 (NJ DDR 1981, S. 199); Neue Justiz 5/81 199 Prof. Dr. Friedrich Karl Kaul 21. Februar 1906 - 16. April 1981 Vor wenigen Monaten erst gratulierten wir unserem Freund und Genossen Friedrich Karl Kaul zu seinem 75. Geburtstag, freuten wir uns mit ihm darüber, daß ihm der Karl-Marx-Orden verliehen worden war. Als wir unlängst mit ihm das Manuskript des in diesem Heft (S. 220) veröffentlichten Auszugs aus seinem Schlußvortrag als Nebenklägervertreter im Majdanek-Prozeß besprachen, ahnten wir nicht, daß es die letzte Arbeit Friedrich Karl Kauls für die „Neue Justiz“ sein sollte. Wollte man versuchen, F. K. Kauls Wesen mit einem Wort zu charakterisieren - es wäre: Leidenschaft. Er war leidenschaftlich als Kommunist und Funktionär in seinem Kampf für Sozialismus und Frieden, leidenschaftlich als Ankläger des Faschismus und Imperialismus, leidenschaftlich als Jurist und Schriftsteller. Bestimmend für den politischen Weg des aus bürgerlichem Elternhaus stammenden jungen Juristen wurde seine Tätigkeit als Referendar im Verfahren um den Reichsanwalt Jörns im April 1929. Die Erkenntnis des Klassencharakters der Justiz der Weimarer Republik, die sich schützend vor einen ihrer höchsten Beamten stellte, der im Jahre 1919 als Kriegsgerichtsrat den Mördern von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg zur Flucht verholten hatte, führte F. K. Kaul folgerichtig auf die Seite des gesellschaftlichen Fortschritts und 1932 in die Reihen der KPD. Der Faschismus brachte ihm Berufsverbot, politische Verfolgung und mehr als zwei Jahre Konzentrationslager. 1937 gelang es ihm, zu emigrieren. Nachdem F. K. Kaul 1946 aus der Emigration zurückgekehrt war, folgte er dem Vorschlag der Partei der Arbeiterklasse, wieder als Jurist zu arbeiten. Er beendete die in der Nazizeit zwangsweise unterbrochene Referendarausbildung mit dem Assessorexamen und erhielt 1948 die Zulassung als Rechtsanwalt für alle vier Sektoren des damals noch nicht gespaltenen Berlins. Der politisch wie juristisch gleichermaßen versierte und rhetorisch glänzende Anwalt wird zu Beginn der 50er Jahre als Verteidiger vieler von der reaktionären Justiz in Westdeutschland und Westberlin verfolgter Kommunisten und Antifaschisten bald international bekannt und von bürgerlichen Staatsanwälten und Richtern gefürchtet. Der namhafte britische Jurist D. N. Pritt beschreibt in seinen „Memoiren eines britischen Kronanwalts“ (Berlin 1970) anschaulich das kämpferische, offensive Vorgehen F. K. Kauls und schließt: „So konnte man beobachten, wie die Richter zusammenfuhren, wenn er (Kaul) im Gericht auftauchte" (S. 399). Zu den Höhepunkten seiner Laufbahn zählt das mutige Auftreten F. K. Kauls als Hauptprozeßbevollmächtigter der KPD im Verbotsprozeß vor dem Bundesverfassungsgericht der BRD 1954 bis 1956. über die sachliche Substanz und historische Per-spektivlosigkeit des KPD-Verbotsurteils hat sich F. K. Kaul in NJ 1956, Heft 17, S. 531 ff., ausführlich geäußert. Seit der Mitte der 60er Jahre verlagerte sich das Schwer-, gewicht in der anwaltlichen Tätigkeit F. K. Kauls: als Vertreter von Nebenklägern in Prozessen gegen Nazigewaltverbrecher vor BRD-Gerichten leistet er einen wichtigen Beitrag zur Analyse nazistischer Systemverbrechen und zur Herausarbeitung der Rolle des Völkerstrafrechts. Auschwitz-Prozeß, KZ Dora-Prozeß, Treblinka-Prozeß, Majdanek-Prozeß - in ihnen und anderen Verfahren hat F. K. Kaul dem Prozeßinstitut der Nebenklage eine eigenständige Funktion neben dem staatlichen Ankläger verschafft. Mit großer Leidenschaft trat F. K. Kaul für die Bestrafung der Mörder Ernst Thälmanns ein, deren Verbrechen bis zum heutigen Tag in der BRD ungesühnt blieben (vgl.: Der Mord, der nie verjährt - Protokoll einer öffentlichen Anhörung, Berlin 1980). Mit dem gleichen Engagement, mit dem sich F. K. Kaul gegen imperialistischen Rechtsbruch und für die Entlarvung faschistischer Gewaltverbrechen einsetzte, widmete er sich auch der konsequenten Durchsetzung des sozialistischen Rechts in der DDR. Mit den von ihm als Chefjustitiar der Staatlichen Komitees für Rundfunk und für Fernsehen geleiteten Ratgeber-Sendereihen „Prof. Dr. Kaul antwortet“ (im Sender Radio DDR) Foto: ADN-ZB/Hesse und „Fragen Sie Prof. Kaul“ (im Fernsehen der DDR) bewältigte er eine rechtspropagandistische Arbeit, die sowohl von ihrer Quantität wie von ihrer Qualität starke Beachtung und Anerkennung fand. Der streitbare Jurist F. K. Kaul war zugleich ein hochproduktiver Publizist. Beginnend mit seinen Erlebnisberichten aus Verfahren vor Westberliner Gerichten „Ankläger auf der Anklagebank“ (2 Bände, Berlin 1952/53) und „Ich fordere Freispruch“ (Berlin 1955) bis zu der Sammlung „In schwarzer Robe und weißem Schlips“ (Berlin 1972) hat er große und kleine Fälle der gegenwärtigen bürgerlichen Justizgeschichte scharfsinnig analysiert. Gründliches Aktenstudium und eigene Recherchen fanden ihren Niederschlag u. a. in den Dokumentarberichten „Der Fall Eichmann" (Berlin 1963), „Der Fall des Herschel Grynszpan" (Berlin 1965), „Angeklagter Nr. 6 eine Auschwitz-Dokumentation“ (Berlin 1966), „Ärzte in Auschwitz" (Berlin 1968). Rechtshistorisch bedeutsam ist F. K. Kauls auf 4 Bände konzipierte „Geschichte des Reichsgerichts", von der bisher lediglich der den Zeitraum 1933 bis 1945 umfassende Bd. 4 (Berlin 1971) erschien. Diese exakte Analyse der Rechtsprechung des Reichsgerichts in der Nazizeit zerschlug den Mythos, der auch heute noch in der BRD über das Wirken dieses Gerichts, insbesondere hinsichtlich der Unterstützung der faschistischen Terrorherrschaft, verbreitet wird. Noch kurz vor seinem Tode beendete F. K. Kaul das Manuskript zum 3. Band, in dem die Rechtsprechung des Reichsgerichts in der Weimarer Republik untersucht wird. Publizistische und literarische Tätigkeit waren bei F. K. Kaul untrennbar verflochten. Sein dreibändiger „Pitaval der Weimarer Republik" (Berlin 1953, 1954 und 1961), in dem Kriminalfälle und Justizverbrechen als Bestandteil und Folge des sozialen und politischen Systems dargestellt sind, hat in zahlreichen Fernseh- wie auch Hörspielen über einzelne Fälle ein begeistertes Publikum gefunden. Der Tod hat F. K. Kaul mitten aus fruchtbarem juristischem und literarischem Schaffen gerissen. Unser Freund und Genosse Friedrich Karl Kaul wird für immer unvergessen bleiben.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 199 (NJ DDR 1981, S. 199) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 199 (NJ DDR 1981, S. 199)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen den zweckmäßigen Einsatz aller anderen, dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu erreichen, stellen besondere Anforderungen an die allgemein soziale Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen.

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