Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 198

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 198 (NJ DDR 1981, S. 198); 198 Neue Justiz 5/81 Es hat sich in der Vergangenheit gut bewährt, daß die Ausschüsse der Nationalen Front in die von ihnen erarbeiteten und mit den örtlichen Volksvertretungen abgestimmten Programme der volkswirtschaftlichen Masseninitiative „Schöner unsere Städte und Gemeinden Mach mit!“ in steigendem Maße auch solche Aufgaben auf nehmen, die der Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit dienen. Das sind Fragen des weiteren Abschlusses von Mieterver-waltungs- und Pflegeverträgen, die Errichtung von Containerplätzen, die Sammlung und vorübergehende Lagerung von Sekundärrohstoffen, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene, Schaffung von Parkmöglichkeiten, Gestaltung von Siedlungsgebieten zu Naherholungszentren u. a. m. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich, daß-sich die vorgegebenen Angebote mit den örtlichen volkswirtschaftlichen Zielstellungen in Übereinstimmung befinden und damit auch den territorialen Notwendigkeiten und Möglichkeiten entsprechen. Dieses breite Spektrum von Aufgaben ist nur in enger Gemeinschaftsarbeit aller in der Nationalen Front vereint wirkenden Parteien, Massenorganisationen und anderen gesellschaftlichen Kräften, mit den Volksvertretungen und ihren Räten, den Justizorganen, mit den gesellschaftlichen Gerichten, mit den Betrieben und Institutionen erfolgreich zu bewältigen. In jüngster Zeit haben Rechts- und Sicherheitskonferenzen, die in Wohnbezirken stattfanden, zu einer wesentlichen Verbesserung der Zusammenarbeit aller auf dem Gebiet der sozialistischen Gesetzlichkeit engagierten Part- Fortsetzung von S. 196 Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, daß alle Organe und Organisationen, die für die Erläuterung des sozialistischen Rechts Verantwortung tragen, in Zukunft bemüht sein sollten, den politisch-moralischen Gehalt und die Überzeugungskraft der rechtspropagandistischen Arbeit zu qualifizieren. Die Interessen der Bürger an der Vermittlung des Rechts, vor allem die Rechtsfragen des Alltags, mit denen sie sich z. B. vertrauensvoll an die Justizorgane und an die Massenmedien wenden, sollten noch stärker bei der örtlich zu leistenden Rechtspropaganda auf der Grundlage der zentral festgelegten inhaltlichen Schwerpunkte beachtet werden. Gradmesser für die Rechtspropaganda und Rechtserziehung ist wie für die gesamte politisch-ideologische Arbeit ihre mobilisierende Wirkung auf das Denken und bewußte Handeln der Menschen für den Sozialismus.12 Deshalb sollte auch weiterhin die Überzeugung gefestigt werden, daß die weitreichenden Rechte der Bürger nur gesichert werden können, wenn jeder seine gesellschaftliche Pflicht voll wahrnimmt. Die URANIA und die Vereinigung der Juristen der DDR sollten auch weiter darum bemüht sein, den Kreis der aktiven Propagandisten des sozialistischen Rechts zu erweitern und immer besser für eine aktuelle, problemreiche, lebensnahe und damit überzeugende Öffentlichkeitsarbeit zu befähigen. 4. Die Beschlüsse des X. Parteitages verlangen von den Justizorganen, daß sie im Interesse des Schutzes unseres Staates und seiner Bürger die gesellschaftliche Wirksamkeit ihrer Arbeit weiter erhöhen. In den Justizorganen sind wie auch in allen anderen Bereichen über viele Jahre und Jahrzehnte hinweg kampferprobte und junge, elanvolle Kader tätig, die unerschütterlich auf der Position der Arbeiterklasse und zu den Beschlüssen unserer Partei stehen. So hebt der Bericht an den Parteitag hervor, daß die verantwortungsvolle Tätigkeit der Justizorgane von den Werktätigen anerkannt wird. Gleichzeitig spricht der X. Parteitag die Erwartung aus, daß sie einen noch größeren Beitrag zur Stärkung der staatlichen Sicherheit, zur Verhütung von Straftaten und zur Erziehung straffällig gewordener Bürger leisten.13 Der wichtigste Klassenauftrag der Mitarbeiter der Justizorgane besteht in der Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes unserer revolutionären Errungenschaften und des weiteren Aufbaus der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Die Justizorgane werden weitere Überlegungen anzustellen haben, wie sie durch höhere Qualität und Effektivität ihrer Arbeit die gesamtgesellschaftliche Vorbeugung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen wirksamer fördern können. Der größere Beitrag zur ner geführt. Jetzt gilt es, der zielgerichteten Einbeziehung der vielen gesellschaftlichen Kräfte noch mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Das sind u. a. die Volkskontrollaus-schüsse der ABI, die freiwilligen Helfer der Volkspolizei, die Freiwillige Feuerwehr, Brandschutzaktivs, Arbeitsgruppen Verkehrssicherheit, Schiedskommissionen, FDJ-Ord-nungsgruppen, Bauaktivs und Baukommissionen. In vielen Fällen haben sich Aktivs für Ordnung und Sicherheit bei den Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front als koordinierendes Zentrum bewährt. In erster Linie kommt es darauf an, daß sie eine zielgerichtete politisch-erzieherische Arbeit leisten. Sie sollten sich nicht in weitere „Untergruppen“ zersplittern, sondern im Gegenteil die Kräfte noch straffer zusammenfassen. Das Aktiv für Ordnung und Sicherheit sollte ein Organ des Wohnbezirksausschusses sein, das sich nicht verselbständigen darf. Die politisch-fachliche Anleitung und Information muß jedoch durch die zuständigen staatlichen Organe und deren Beauftragte erfolgen, die den Ausschüssen und Aktivs die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln. * Die Nationale Front der DDR wird mit ihren spezifischen Mitteln und Möglichkeiten, entsprechend den Beschlüssen des X. Parteitages der SED, die weitere Festigung von Recht und Gesetzlichkeit aktiv unterstützen. Den ständigen Erfahrungsaustausch, die breite Popularisierung vorbildlicher Initiativen und guter Beispiele sehen wir als geeignete Methode an, um auch in diesem wichtigen gesellschaftlichen Bereich weitere Fortschritte zu machen. Verhütung von Straftaten setzt voraus, daß er in enger Verbindung mit der gesellschaftlichen Gesamtentwicklung geleistet wird. Jedes geeignete Verfahren und jeder geeignete Arbeits- und Zivilrechtsprozeß ist zur Mobilisierung der Arbeiterklasse und der Öffentlichkeit für eine Atmosphäre der Unduldsamkeit und Wachsamkeit gegenüber Verletzungen des Rechts sowie gegenüber feindlichen ideologischen Einflüssen zu nutzen. Hohe gesellschaftliche Wirksamkeit der Arbeit der Justizorgane zu sichern, heißt auch, durch eine konsequente Strafverfolgung und Rechtsprechung zur weiteren Festigung des Vertrauens der Bürger zum sozialistischen Staat, zur Verstärkung der Staatsautorität und zur Achtung vor dem Gesetz beizutragen. Der Erhöhung der Überzeugungskraft der Entscheidungen und Maßnahmen kommt dabei besondere Bedeutung zu. * Vom X. Parteitag wurde festgestellt, daß die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands auch in den vergangenen Jahren alle Prüfungen des Klassenkampfes bestanden hat. Er hat begründet, wie die Kampfkraft unserer Partei gewachsen ist. Vor aller Welt hat der Parteitag die ideologische und organisatorische Einheit und Geschlossenheit ihrer Reihen demonstriert. In den Grundorganisationen der Staatsorgane besteht eine wichtige Aufgabe darin, alle Mitglieder durch ein gründliches Studium der Parteitagsdokumente zu befähigen, umfassend in das Wesen, den politischen und theoretischen Gehalt der Beschlüsse des Parteitages einzudringen und aus den zu lösenden Aufgaben ihren konkreten Beitrag abzuleiten. Zu den nächsten Aufgaben in Vorbereitung der Wahlen der Volksvertreter zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen sowie der Richter und Schöffen zu den Bezirksgerichten wird gehören, daß der Erfahrungsschatz und die Kampfziele des Parteitages allen Werktätigen in den Wahlgesprächen erläutert werden, um sie zu neuen Initiativen zur weiteren stabilen, kontinuierlichen und erfolgreichen Entwicklung der DDR zu mobilisieren. 1 11 1 Vgl. ND vom 13. April 1981, S. 3. 2 Vgl. W. Stoph, Direktive dgs X. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft de® DDR in den Jahren 1981 bis 1985, Berlin 1981, S. 6. 3 Vgl. ND vom 17. April 1981, S. 2. 4 Vgl. Programm der SED, Berlin 1976, S. 58. 5 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag der SED, Berlin 1981, S. 119. 6 Vgl. W. Stoph, a. a. O., S. 5. 7 Vgl. E. Honecker, a. a. O., S. 119. 8 Vgl. St. Supranowitz, „Langfristige Planung der Rechtsetzung“, NJ 1981, Heft 3, S. 98 ff. 9 Vgl. E. Honecker, a. a. O., S. 119. 10 Vgl. E. Honecker, a. a. O., S. 119. 11 Vgl. P. Verner, ND vom 16. April 1981, S. 10. 12 Vgl. E. Honecker, a. a. O., S. 136. 13 Vgl. E. Honecker, a. a. O., S. 119.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 198 (NJ DDR 1981, S. 198) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 198 (NJ DDR 1981, S. 198)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit öre. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie haben deshalb die Mitarbeiter rechtzeitig und vorbeugend auf diese möglichen Gefahrensituationen einzustellen und eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie verpflichtet, sich direkt an den Verursacher einer Gefahr oder Störung zu wenden. Diese aus dem Erfordernis der schnellen und unverzüglichen Beseitigung von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt gewahrt wird; daß die Untersuchungsprinzipien gewissenhaft durchgesetzt werden. Zur weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Referatsleiter - als eine wesentliche Voraussetzung, die notwendige höhere Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Erzielung st: vveiter zu sichern. Die Möglichkeiten der ungsarbeit zur Informationsos-winnunq über tisen-operativ bedeutsame Sachverhalte und Personen wurden unpassender ausgeschöpft.

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