Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 197

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 197 (NJ DDR 1981, S. 197); Neue Justiz 5/81 197 Nationale Front und sozialistische Gesetzlichkeit WERNER KIRCHHOFF, Kandidat des Zentralkomitees der SED Vizepräsident des Nationalrates der Nationalen Front der DDR Der X. Parteitag der SED hat. die Entschlossenheit bekräftigt, Recht und Gesetzlichkeit weiter zu festigen. In dem von Erich Honecker erstatteten Bericht des Zentralkomitees heißt es dazu: „Das sozialistische Recht schützt die Errungenschaften des werktätigen Volkes der DDR gegen alle Angriffe des Klassengegners. Zugleich sind Recht und Gesetzlichkeit eng damit verbunden, wahrhaft sozialistische Beziehungen zwischen den Menschen herauszubilden und die ökonomischen Aufgaben zu lösen. Je verantwortungsbewußter die Bürger ihre gesetzlichen Pflichten gegenüber der Gesellschaft erfüllen und je gewissenhafter ihre Rechte gewahrt werden, um so mehr werden Ehrlichkeit und Verantwortungsbewußtsein gefördert, Geborgenheit geschaffen und Leistung stimuliert.“ Da es seit jeher ein Grundanliegen der Nationalen Front ist, die. Wahrnehmung staatsbürgerlicher Verantwortung zu fördern, mitzuhelfen, sozialistische Moral und Lebensweise zur Gewohnheit der Bürger zu machen, wirkt sie in den Wohngebieten aktiv an der Erziehung zur freiwilligen Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit mit. Da die höheren Anforderungen der 80er Jahre eine noch gezieltere Einbeziehung der Bürger in die demokratische Mitarbeit und Mitverantwortung verlangen, wird dieser gesellschaftliche Bereich in der Tätigkeit der sozialistischen Volksbewegung weiter an Gewicht gewinnen. Eine große Triebkraft für Aktivitäten auf diesem Gebiet sind die für jeden Bürger unseres Landes spürbaren Ergebnisse des konsequent verfolgten Kurses der Hauptaufgabe in der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Dieser Kurs motivierte unser ganzes Volk Arbeiter, Genossenschaftsbauern und alle Werktätigen , im sozialistischen Wettbewerb an den Arbeitsplätzen und im „Mach mit .'"-Wettbewerb der Nationalen Front in den Wohngebieten, mit hohem persönlichem Einsatz zur allseitigen Stärkung unserer Republik beizutragen, insbesondere zur Erhöhung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und militärischen Verteidigungsbereitschaft. Das gewachsene materielle und kulturelle Lebensniveau, die ständig verbesserten Arbeitsbedingungen unter Führung der Partei der Arbeiterklasse vom Volk für das Volk geschaffen und im bewährten Miteinander und Füreinander erarbeitet lassen immer stärker das Bedürfnis nach Pflege, Erhaltung und Schutz der gemeinsamen Errungenschaften reifen. Fragen des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit finden bei den Bürgern steigendes Interesse. Von vielen Ausschüssen der Nationalen Front wird daher der Rechtspropaganda in den Wohngebieten große Aufmerksamkeit entgegengebracht. Es geht dabei um eine bürgernahe Erläuterung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Das Niveau der Rechtspropaganda muß hohen Anforderungen genügen und der gegenwärtig erreichten Stufe der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechen. Ein wichtiges Kriterium für ihre Wirksamkeit ist, wie sich das Recht im praktischen Handeln der Bürger, in deren Verhalten widerspiegelt. Die Rechtspropaganda muß umfassend informieren, sich mit vielen Bereichen der sozialistischen Gesetzlichkeit befassen. In den Wohngebieten speziell interessierende Fragen sind erfahrungsgemäß die Werterhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung von Wohnungen sowie die Rechte und Pflichten, die sich aus Mietverträgen, aus Mietermitwirkungsverträgen, aus Hausordnungen und Pflegeverträgen ergeben. Dazu sind auch die entsprechenden Abschnitte des Zivilgesetzbuchs und die jeweiligen Stadt- oder Gemeindeordnungen zu erläutern. Das Bestreben der Bürger, mitzuarbeiten, mitzuplanen und mitzuregieren, wächst ständig. Um sachkundig mitentscheiden zu können, entwickelt sich auch ihr Bedürfnis, ihr Wissen zu erweitern, sich immer umfassendere Rechtskenntnisse anzueignen. Viele Wohnbezirksausschüsse der Nationalen Front sind dazu übergegangen, in Abstimmung mit den örtlichen Räten und den Rechtspflegeorganen, die 'Rechtspropaganda organisch eingefügt in die politische Massenarbeit plan- mäßig zu fördern. Enge Partner sind hierbei Abgeordnete, Richter, Notare und Schöffen, Staatsanwälte sowie Mitglieder der Schiedskommissionen, die in Einwohnerversammlungen, in Hausgemeinschaften oder bei anderen Zusammenkünften der Bürger Gerichtsentscheidungen erläutern, Rechtsauskünfte erteilen und vielfältige Fragen des Rechts behandeln. Gut hat sich auch die Zusammenarbeit mit der URANIA entwickelt, deren Lektoren ebenfalls in spezifischen Vorträgen interessante Fragen des Rechts darlegen. Die gegenwärtig zu führenden Wahlgespräche über die Beschlüsse des X. Parteitages der SED und den Wahlaufruf der Nationalen Front bieten günstige Möglichkeiten, harmonisch damit verknüpft Fragen der Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie und der Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts zu erörtern. Die Verbindung der Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen mit der Wahl der Volksvertretungen bringt zum Ausdruck, daß die Justizorgane und die sozialistische Rechtspflege untrennbarer Bestandteil der einheitlichen politischen Macht unseres Staates der Arbeiter und Bauern sind. Daraus ergibt sich u. a. für die Alltagspraxis die Konsequenz, die Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit noch enger mit dem Wirken der gesellschaftlichen Organisationen, mit gesellschaftlicher Aktivität zu verbinden. Jahr für Jahr leisten Hunderttausende Bürger freiwillig und unentgeltlich eine immense Arbeit gesellschaftlich nützliche Arbeit für die Verbesserung ihrer allgemeinen Lebensbedingungen, vor allem ihrer Wohnverhältnisse. Zunehmend helfen sie auch mit, eine schöne und saubere Umwelt zu gestalten. Noch haben Ordnung und Sauberkeit nicht allerorts Einzug gehalten, wenn auch das Bemühen darum spürbar im Wachsen begriffen ist. So fand die Forderung des Generalsekretärs des ZK der SED, Genossen Erich Honecker, auf der Bezirksdelegiertenkonferenz der SED Berlin, daß es gelte, „überall dort, wo Menschen wohnen und arbeiten, noch mehr als bisher für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen“ (ND vom 16. Februar 1981, S. 3), lebhafte Zustimmung. Analog der Initiativen vieler Arbeitskollektive, die in den Betrieben erfolgreich um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit ringen, verbreitert sich erfreulicherweise auch in den Wohngebieten diese Bewegung, um all das zu bewahren und zu beschützen, was erarbeitet wurde. Der Bezirksausschuß Berlin der Nationalen Front hat ein anspruchsvolles Programm dazu angenommen; in der Stadt Leipzig bewerben sich 65 Prozent der Wohnbezirksausschüsse um Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sauberkeit“. Diese Bewegung zu fördern war das Ziel des Erfahrungsaustausches des Nationalrates der Nationalen Front mit dem Ministerium für Gesundheitswesen Ende vergangenen Jahres in Merseburg zu Problemen der Ordnung, Sauberkeit und kommunalen Hygiene. Dabei bestätigte sich erneut, daß .die Stadt- und Gemeindeordnungen eine äußerst wichtige Funktion bei der Verbesserung der konkreten hygienischen Situation in den Städten und Gemeinden haben. Sie regeln wichtige Seiten im Zusammenleben der Bürger; sie gewährleisten Sicherheit, Gesetzlichkeit und Sauberkeit im Territorium. Für die Nationale Front ist die Durchsetzung der Stadt-und Gemeindeordnungen Teil der ständigen politischen Überzeugungsarbeit zur Ausprägung sozialistischer Denk-und Verhaltensweisen bei allen Bürgern. Es ist ein Teil der Bemühungen der Nationalen Front um die freiwillige Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Dabei ist es zu begrüßen, daß sich auch in den Wohngebieten Bürger stärker in der Öffentlichkeit gegen Rechtsverletzungen wenden. Auch in diesen Fragen bilden die Hausgemeinschaften und ihre Leitungen den Ausgangspunkt und die Basis aller Aktivitäten. Das ist ein Grund mehr, daß die Nationale Front der Bildung von Hausgemeinschafteri und der Festigung der Hausgemeinschaftsleitungen prinzipielle und ausschlaggebende Bedeutung beimißt.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 197 (NJ DDR 1981, S. 197) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 197 (NJ DDR 1981, S. 197)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung durchzuführen; die ständige Erschließung und Nutzung der Möglichkeiten der Staatsund wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die Haupt- selbständigen Abteilungen haben darauf Einfluß zu nehmen und dazu beizutragen, daß Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung für die Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung entwickelt werden. Dazu hat die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen: Auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit hat der verantwortliche Vorführoffizier der. Vorsitzender, des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen und so zu handeln, daß die dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit hat der verantwortliche Vorführoffizier der. Vorsitzender, des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen und so zu handeln, daß die dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren, daß er die Aktivitäten Verhafteter auch als Kontaktversuche erkennt und ehrlich den Leiter darüber informiert, damit zum richtigen Zeitpunkt operativ wirksame Gegenmaßnahmen in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Leipzig und KarMarx-Stadt.

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