Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 192

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 192 (NJ DDR 1981, S. 192); 192 Neue Justiz 4/81 Thomas Hobbes: Leviathan oder Materie, Form und Gewalt eines kirchlichen und staatlichen Gemeinwesens (Teil I und II) Verlag Philipp Reclam jun., Leipzig 1978 396 Seiten; EVP (DDR): 2,50 M John Locke: Bürgerliche Gesellschaft und Staatsgewalt (Sozialphilosophische Schriften) Verlag Philipp Reclam, jun., Leipzig 1980 357 Seiten; EVP (DDR): 2,50 M Thomas Hobbes (1588 1679) und John Locke (1632 1704) gehören unbestreitbar zu den größten vormarxistischen Philosophen und Staats- und Rechtstheoretikern Englands. Als geistige Repräsentanten der gegen den Feudalismus kämpfenden Bourgeoisie waren sie um die Erforschung bürgerlicher Gesellschaftsverhältnisse und der ihnen zugrunde liegenden Gesetzmäßigkeiten bemüht. An Hobbes’ und Lockes Erkenntnissen knüpften Marx und Engels an, zeigten aber zugleich deren Grenzen. Die Herausgabe der wichtigsten staats- und rechtstheoretischen Schriften von Hobbes und Locke ermöglicht also, eine der theoretischen Quellen des Marxismus zu studieren und damit den Gedankenreichtum von Marx und Engels gründlicher auszuschöpfen, denn die Theorie von Marx ist „die rechtmäßige Erbin des Besten, was die Menschheit hervorgebracht hat“ (Lenin, Werke, Bd. 19, S. 4). Hobbes war der erste materialistische Philosoph, der Gesellschaft, Staat und Recht naturgesetzlich, ohne religiöse Verklärung zu erfassen trachtete. Der „Leviathan“ ist sein staatstheoretisches Hauptwerk, in dem er nach einer erkenntnistheoretischen Grundlegung naturrechtliche Vorstellungen entwickelte. Dabei ist zu beachten, daß er nicht wie oft vereinfachend behauptet wird bei der These stehen blieb, daß der Mensch dem Menschen ein Wolf sei. Er sagte vielmehr: „Die Menschen, die von Natur aus Freiheit und Herrschaft über andere lieben, führten die Selhstbeschränkung, unter der sie, wie wir wissen, in Gemeinwesen leben, letztlich allein mit dem Ziel und der Absicht ein, dadurch für ihre Selbsterhaltung zu sorgen und ein zufriedenes Leben zu führen das heißt, dem elenden Kriegszustand zu entkommen, der aus den natürlichen Leidenschaften der Menschen notwendig folgt “ (S. 145). Locke plädierte gegen die feudale Monarchie, für Parlamentarismus, bürgerliche Gesetzlichkeit, Recht auf Eigentum und später für die konstitutionelle Monarchie als Anpassung an die historische Realität in England. Seine „Abhandlung über den wahren Ursprung, Umfang und Zweck des staatlichen Gemeinwesens“ (S. 97 268) war gewissermaßen die Geburtsurkunde der bürgerlichen Staatsund Rechtstheorie. Scharfsinnig erkannte Locke bereits den Zusammenhang zwischen Eigentum, Staat und Recht: „Der große und hauptsächliche Zweck also, weshalb sich Menschen in einem Gemeinwesen vereinigen und einem Staat unterstellen, ist der Schutz ihres Eigentums“ (S. 183). Die vorliegenden Werke von Hobbes und Locke verdienen unser Interesse nicht nur, weil sie verdeutlichen, wie in der frühbürgerlichen Gesellschaft versucht wurde, Erkenntnisse über die objektiven Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung zu gewinnen. Die Beschäftigung mit diesen Werken ist m. E. vor allem für den ideologischen Klassenkampf in Staats- und Rechtsfragen der Gegenwart von Bedeutung werden doch gerade unter Entstellung und Umdeutung der Lehren von Hobbes und Locke faschistische, konservativ-bürgerliche und friedensfeindliche Theorien entwickelt oder gerechtfertigt (vgl. z. B. die Arbeit des Nazi-Staatstheoretikers C. Schmitt, Der Leviathan in der Staatslehre des Thomas Hobbes, Hamburg 1938). Eine wertvolle Hilfe für den Leser sind die Essays, die der Herausgeber beider Werke, Hermann K1 e n n e r , geschrieben hat: „Leviathan und Behemoth oder Vernunft und Aufruhr“ sowie „Mister Locke beginnt zu publizieren oder das Ende der Revolution“. Zeittafeln erleichtern die Einordnung in die historischen Zusammenhänge. Besonders zu begrüßen ist auch, daß dem Hobbes-Band eine Zusammenstellung der Äußerungen von Marx und Engels über Hobbes beigefügt wurde. Dozent Dr. sc. WERNER GRAHN, Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig COÄEP5KAHME ynpoqemie Mnpa h nocrpoeHMe KOMMyHM3Ma ochobhhx jihhmä XXVI Cbesfla KIICC 148 r. KJIEHHEP npaßo qejiOBeica Ha mhp 149 X. KEPH 3fc(teKTHBHaH flesrrejibHOCTb cyflOB 154 B. XAH'IE npaBa 3aBOßCKnx npoc£)coK)3Hbix kommtc-tob Bbipa-TKeHHG COIJHaJIHCTHHeCKOH flCMOKpaTHH Ha 3aB0fle 157 X. TPMrEP, X. MIOJUIEP CoiiHajincTHHecKaa aeMOKpaTHa h oßmecTBeHHue cyAH 160 X. 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CONTENTS Strengthening of peace and construction of communism, the basic line of the XXVIth Party Congress of the CPSU 146 Hermann K 1 e n n e r : The human right to peace 149 Herbert Kern: Effective court activities 154 Walter Hantsche : The rights of the enterprise trade union committees, an expression of socialist democracy within the enterprises 157 Helmut Grieger /Frohmut Müller : Socialist democracy and social courts 160 Hartwig Krüger : On the conclusion and the substantive structuring of coop-erative contracts in tenancy law 163 Richard Hähnert / Wolfgang Schneider : Legal regulation of the cooperative farmers’ Obligation to indemnify 165 People’s representative bodies and legality Helfried Krüger: Results of investigations on the assertion of municipal regulations 168 Legal Propaganda and legal education Heinz H u g o t : Experiences and tasks in developing the legal-propagand- ist activities of the judges and notaries 170 Wolfgang H a a s e / Günter Hirschfeld : Effectiveness of legal Propaganda in house Journals 171 For discussion I. Günther Duck witz : n. Elfriede Leymann /Wolfgang Surkau : On the authorization to issue warnings linked with a disd-plinary fine 172 Questions and answers Practical experiences Siegfried B a u m a n n : A judicial Conference of the Ministry of Post and Telecom-munication 177 Otto B r ä s i g k : Coordinated Operation methods in the field of law and Order in Weisswasser 177 Rolf Poche : Enforcement of the Labour Code within the nationally-owned enterprise Maschinenfabrik Halle 178 Hans-Werner Teige : On some Problems in making complaints at a place other than that of the purchase 179 Gerda M ö r 11 : Teams of secretaries help improve the quality and eflective-ness of court activities 180 General supervision of legality by the procurator 174 Jurisdiction on labour, family, civil and criminal law 181 Übersetzung: Dr. Ernst Adler, Berlin;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 192 (NJ DDR 1981, S. 192) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 192 (NJ DDR 1981, S. 192)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit der Staatlichen Archivverwaltung der sowie dem Dokumentationszentrum wurden operative und sicher-heitspolitisehe Erfordernisse zur Nutzbarmachung und Sicheru von im Staatlichen Archivfonds der vorhandenen Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aktive Träger nazistischen Gedankengutes waren, teilweise nach dafür gerichtlich verurteilt worden waren, weiterhin auf ihrer feindlichen Grundhaltung verharrten und bis zur Festnahme massive Hetze betrieben.

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