Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 168

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 168 (NJ DDR 1981, S. 168); 168 Neue Justiz 4/81 Volksvertretung und Gesetzlichkeit Ergebnisse aus Untersuchungen zur Durchsetzung von Stadtordnungen HELFRIED KRÜGER, Sekretär des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer der DDR Arbeitsgruppen des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer haben im vergangenen Jahr in den Städten Aue, Eisenhüttenstadt, Leipzig, Frankfurt (Oder) und Neubrandenburg Erfahrungen und Probleme bei der Verwirklichung der Stadtordnungen studiert. In zwei Ausschußsitzungen wurde auf der Grundlage der Berichte dieser Arbeitsgruppen eine erste Bilanz gezogen. Einige Ergebnisse aus diesen Untersuchungen sollen hier mitgeteilt werden. Stadtordnungen als Leitungsinstrumente * * Die Untersuchungen des Verfassungs- und Rechtsausschusses bestätigen, daß die örtlichen Staatsorgane mit den Stadtordnungen über bewährte kommunalpolitische und rechtliche Leitungsinstrumente verfügen, die wirksam zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie zur Durchsetzung von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit beitragen und das Zusammenleben der Bürger in der Stadt nach sozialistischen Grundsätzen fördern können. Die Verwirklichung der Stadtordnungen gehört zum Alltag unserer sozialistischen Demokratie. Die Stadtordnungen enthalten Festlegungen, die jeden Bürger interessieren und bewegen. Sie geben ihm Orientierungen, wie er aktiv an der Verschönerung und Sauberhaltung seiner Stadt mitwirken und gegen solche Verhaltensweisen auftreten kann, die den Normen des sozialistischen Zusammenlebens widersprechen.1 * Die Erfahrungen zeigen, daß die Stadtordnungen sich allerdings nicht im Selbstlauf durchsetzen. Ihre Verwirklichung ist vielmehr eine tägliche Aufgabe aller Staatsorgane, Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen sowie der gesellschaftlichen Organisationen. Sie muß in deren Leitungstätigkeit unmittelbar integriert sein. Dabei werden vor allem dort Erfolge erzielt, wo die Stadtordnung in die politische Massenarbeit einbezogen ist, wo der Einhaltung rechtlicher und moralischer Verhaltensnormen großes Gewicht beigemessen wird und wo man die offensive, kameradschaftliche Auseinandersetzung mit Bürgern und Leitern von Betrieben, die die Stadtordnung verletzten, nicht scheut. Die Arbeitsgruppen des Verfassungs- und Rechtsausschusses haben in Aussprachen mit vielen gesellschaftlich aktiven Bürgern in den Wohnbezirken festgestellt, daß es notwendig ist, dem engeren Zusammenwirken all derjenigen, die auf den Gebieten Ordnung, Sicherheit, Sauberkeit und Hygiene tätig sind, noch mehr Aufmerksamkeit zuzuwenden. Das betrifft z. B. die Aktivs für Ordnung und Sicherheit bei den Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front, die Volkskontrollausschüsse der ABI, die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei, die freiwillige Feuerwehr, die Brandschutzaktivs, die Arbeitsgruppen Verkehrssicherheit, die Schiedskommissionen, die FDJ-Ordnungsgruppen, die Bauaktivs und Baukommissionen, die Hygieneaktivs u. a. Es gibt in den von den Arbeitsgruppen des Verfassungsund Rechtsausschusses aufgesuchten Städten auch noch wenig Beispiele dafür, daß Fälle von Ordnungswidrigkeiten gemäß § 31 OWG durch die Ordnungsstrafbefugten den gesellschaftlichen Gerichten übergeben werden. Jedoch kann gerade bei Ordnungswidrigkeiten, die das sozialistische Gemeinschaftsleben im Wohngebiet beeinträchtigen (z. B. bei Störungen des Zusammenlebens durch Ruhestörung gemäß § 4 OWVO oder bei Verletzung von Pflichten zur Sauberhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze gemäß § 16 der 3. DVO zum LKG), die Übergabe der Sache an eine Schiedskommission sehr wirkungsvoll sein. Mit der gezielten Einladung von Bürgern zur Beratung könnte die Wirksamkeit noch erhöht werden. Formen und Methoden zur Verwirklichung der Stadtordnung Die Arbeitsgruppeneinsätze des Verfassungs- und Rechtsausschusses machten sichtbar, daß bei der Verwirklichung der Stadtordnungen vielfältige Formen und Methoden angewendet werden. Die Aufgaben zur Erfüllung des Volkswirtschaftsplans der Stadt, der Wettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden Mach mit!“, der sozialistische Wettbewerb in den Betrieben, das Ringen um die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ dies alles bietet große Möglichkeiten, die Bestimmungen der Stadtordnung mit Leben zu erfüllen. Als wirksame Leitungsformen zur Durchsetzung der Stadtordnung zeigten sich in der Praxis: die Beratung über Fragen der Ordnung, Sauberkeit und Hygiene in Tagungen der örtlichen Volksvertretung (und zwar nicht nur in solchen Tagungen, die sich speziell mit der sozialistischen Gesetzlichkeit befassen, sondern auch in thematischen Tagungen zu den verschiedenen Bereichen der Kommunalpolitik und im Zusammenhang mit den Tätigkeitsberichten des Rates der Stadt); die Einbeziehung von Problemen der Stadtordnung in die Berichterstattung von Ratsmitgliedern und Leitern von Betrieben in Sitzungen des Rates der Stadt sowie in Tagungen der ständigen Kommissionen in die Beratun-' gen der Wahlkreisaktive und in die massenpolitische Arbeit der Abgeordneten in Wohnbezirken und Hausgemeinschaften ; die Durchführung öffentlicher Ratssitzungen in Wohngebieten und Betrieben sowie die Veranstaltung von Rathausgesprächen mit ausgewählten Teilnehmern zu Fragen der Einhaltung der Stadtordnung; operative Untersuchungen der ständigen Kommissionen sowie Wohngebietsbegehungen der Ratsmitglieder mit Abgeordneten, staatlichen Beauftragten, Abschnittsbevollmächtigten der Deutschen Volkspolizei und Vertretern der Wohnbezirksausschüsse der Nationalen Front sowie von Betrieben des Territoriums; die Erörterung von Problemen der Stadtordnung in Rechts- und Sicherheitskonferenzen sowie im Erfahrungsaustausch der Leiter von Betrieben im Territorium mit Abgeordneten des Betriebes; die Auswertung von Eingaben der Bürger zur Durchsetzung der Stadtordnung; die Popularisierung der Bestimmungen der Stadtordnung, die Verallgemeinerung guter Beispiele für ihre Durchsetzung sowie die öffentliche Kritik bei Verletzungen der Stadtordnung in der Kreispresse, in Betriebszeitungen und über Regionalsender von Radio DDR. Ein nachahmenswertes Beispiel für die Popularisierung der Stadtordnung gibt die Stadt Neubrandenburg. Dort hat der Rat der Stadt ein farbig gestaltetes Faltblatt im Format A 6 herausgegeben, das die wichtigsten Regelungen aus der Stadtordnung enthält, die jeder Bürger kennen und beachten muß. Das mit lustigen Grafiken versehene Faltblatt ist in folgende Abschnitte gegliedert:;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 168 (NJ DDR 1981, S. 168) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 168 (NJ DDR 1981, S. 168)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Bränden, Havarien, Unfällen und anderen Störungen in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr; Fragen der Gewährleistung der inneren Sicherheit Staatssicherheit und der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu erreichen Um die tägliche Arbeit mit den zielstrebig und systematisch, auf hohem Niveau zu organisieren, eine höhere politisch-operative Wirksamkeit der Arbeit mit zu verbessern. Sie muß vor allem nach echten qualitativen Gesichtspunkten erfolgen und zu einem festen Bestandteil der Eührungs- und Leitungstätigkeit werden.

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