Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 161

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 161 (NJ DDR 1981, S. 161); Neue Justiz 4/81 161 auch den Arbeitsstil der gesellschaftlichen Gerichte, die Vielfalt der Formen und Methoden ihrer beratenden, streitvorbeugenden bzw. -schlichtenden Tätigkeit ebenso wie die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Beratungen. Auch dieser Prozeß ist eine wesentliche Bedingung für die Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte. Die Verbindung mit den Bürgern beruht auf dem demokratischen Prozeß der Entfaltung der sozialistischen Kollektivität in Betrieb und Wohngebiet, in den grundlegenden kollektiven Lebensformen der Bürger. Dabei gibt es in diesem Prozeß objektiv wie subjektiv differenzierte Bedingungen und Anforderungen an die Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit. Niveauunterschiede zeigen sich zwischen Arbeitskollektiven und Wohngebieten, aber auch von Kollektiv zu Kollektiv und von Bereich zu Bereich. Durch ihre enge Verbindung mit den jeweiligen Bereichen sind die gesellschaftlichen Gerichte in der Lage, mit ihrem Wirken und mit ihren Erfahrungen zur Festigung von Rechtsordnung und Rechtsbewußtsein beizutragen. Zusammenarbeit der Konfliktkommissionen mit den Arbeitskollektiven Einen bedeutenden Aufschwung nahmen in den siebziger Jahren die gesellschaftlichen Aktivitäten der Arbeitskollektive zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Mit diesen zur Massenbewegung gewordenen Aktivitäten entstanden für das Wirken der Konfliktkommissionen günstigere Bedingungen. Neue Impulse für die Mitwirkung der Kollektive in den Beratungen und an dem Erziehungs- und Vorbeugungsprozeß sind zu verzeichnen. Das ist eine wesentliche Seite der Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie auf dem Gebiet der Rechtserziehung und -Verwirklichung, der Vorbeugung von Rechtsverletzungen und der Erziehung von Rechtsverletzern. Für die Verwirklichung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte, insbesondere für Aussprachen und Vorbereitungen von Beratungen, ist die enge Verbindung der Konfliktkommission mit dem jeweiligen Arbeitskollektiv, dem der oder die Beteiligten angehören, eine wesentliche Bedingung. Aus ihrer eigenen Tätigkeit bringen die Konfliktkommissionen insbesondere ihre Erfahrungen bei der Anwendung des AGB und aus der konfliktvorbeugenden Arbeit ein. Die Wahrnehmung der erweiterten Rechte der Konfliktkommissionen setzt aber auch ihre gezieltere Unterstützung durch die Leiter voraus. Ungeachtet der engeren Beziehungen zu den Arbeitskollektiven sind die Konfliktkommissionen nicht deren Organe, sondern bleiben vom Vertrauen der Wahlgremien getragen fester Bestandteil des einheitlichen Gerichtssystems. Verbindung der Schiedskommissionen mit den Kollektiven in Wohngebieten Auch im Wohn- und Freizeitbereich gibt es wesentliche Fortschritte bei der Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit. Das zeigt sich in zahlreichen Aktivitäten der Bürger, insbesondere beim Schutz des sozialistischen Eigentums und der öffentlichen Ordnung. Verpflichtungen im „Mach mit!“-Wettbewerb und ihre Erfüllung weisen das Wachsen neuer gesellschaftlicher Beziehungen und Prozesse der Entfaltung der sozialistischen Lebensweise nach. Diese neuen Beziehungen fanden z. B. auch Berücksichtigung in der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Mitwirkung von Mietergemeinschaften (§§ 114 ff. ZGB). Die Schiedskommissionen können durch ihre gesamte Arbeitsweise den Prozeß der weiteren Herausbildung sozialistischer Kollektivität im Wohngebiet fördern, indem sie sorgfältig klären, welche Zusammenhänge und Einflußmöglichkeiten für gesellschaftliche Kräfte gegeben bzw. zu entwickeln sind, und diese gezielt zur Mitwirkung an der Prof. Dr. Rudi Rost 2. Januar 1921 - 24. Februar 1981 Mit Prof. Dr. Rudi Rost, Direktor des Instituts für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, verlieren wir einen Genossen, der in verantwortlichen Funktionen in örtlichen Organen der Staatsmacht, im Zentralkomitee der SED, als Staatssekretär und Leiter des Büros des Ministerrates in entscheidenden Jahren des Werdens unseres sozialistischen Staates sein ganzes Wissen und Können für den Aufbau und die Stärkung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung eingesetzt hat. In dieser Zeit verfaßte er zahlreiche Lektionen und Publikationen, mit denen er sich um die Herausbildung der sozialistischen Prinzipien der Staatsarbeit große Verdienste erwarb. Seit 1975 hat Rudi Rost als Hochschullehrer seine reichen politischen Erfahrungen bei der Aus- und Weiterbildung der Kader für den sozialistischen Staatsapparat und bei der Herausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses vermittelt. Seine Forschungsarbeit hat Eingang in eine Vielzahl von Publikationen, insbesondere in die von ihm mitverfaßte „Einführung in die marxistisch-leninistische Staats- und Rechtslehre" und in das „Handbuch der DDR“, gefunden. Sein Wirken wurde durch hohe staatliche und gesellschaftliche Auszeichnungen gewürdigt. Der Tod des Genossen Rudi Rost reißt eine schmerzliche Lücke in das Kollektiv der Staats- und Rechtswissenschaftier der DDR, das sein Andenken stets in Ehren halten wird. Klärung von Rechtsstreitigkeiten sowie an der Beratung über Rechtsverletzungen beteiligen. Wesentlich für die Erhöhung der Wirksamkeit von Beratungen der Schiedskommissionen ist die komplexe Beratung über oft miteinander verbundene einfache zivil-rechtliche Streitigkeiten mit Beleidigung, Verleumdung bzw. Hausfriedensbruch. Hier bieten sich auf der Grundlage einer Erweiterung der Rechte der Schiedskommissionen in dieser Richtung günstige Möglichkeiten zur Förderung kollektiver Einwirkungen, namentlich der Hausund Wohngemeinschaft, an. Auch darin verkörpert sich der enge Zusammenhang von gesellschaftlicher Gerichtsbarkeit und Entfaltung der sozialistischen Demokratie. Konfliktkommissionen und Leitungen der Gewerkschaftsorganisation Als gesellschaftliche Gerichte haben die Konfliktkommissionen entsprechend ihrer Zuständigkeit wichtige Aufgaben zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfüllen, das Rechtsbewußtsein der Werktätigen weiter ausprägen zu helfen, dem Entstehen von Arbeitsstreitfällen und anderen Rechtskonflikten vorzubeugen sowie Verhaltensweisen von Werktätigen entgegenzuwirken, aus denen Rechtsverletzungen entstehen können. Sie werden in ihrer Arbeit gemäß §§ 64 ff. KKO von den gewerkschaftlichen Vorständen und Leitungen angeleitet und von den Leitern der Betriebe unterstützt.3 Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Beratung einer Konfliktkommission ist um so höher, je sorgfältiger sie vorbereitet wird und je größer die Aktivität der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Beratung ist. Die Hilfe der Gewerkschaftsfunktionäre besteht vor allem auch darin, daß sie mit zur allseitigen Erörterung der Rechtskonflikte, zur Aufdeckung ihrer Ursachen und Bedingungen sowie zur Beseitigung ihrer Auswirkungen beitragen. Unter diesen Voraussetzun-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens, denn gemäß verpflichten auch verspätet eingelegte Beschwerden die dafür zuständigen staatlichen Organe zu ihrer Bearbeitung und zur Haftprüfung. Diese von hoher Verantwortung getragenen Grundsätze der Anordnung der Untersuchungshaft verbunden sind. Ausgehend von der Aufgabenstellung des Strafverfahrens und der Rolle der Untersuchungshaft wird in der Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bestimmt, daß der Vollzug der Untersuchungshaft die Erfüllung des Strafverfahrens zu unterstützen und zu gewährleisten hat, daß inhaftierte Personen sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziei hen können und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualität der operativen Mitarbeiter und erfordert auch die notrendige Zeit. Deshalb sind für die Zusammenarbeit mit den befähigte Mitarbeiter einzusetzen, die sich vorrangig diesen Aufgaben widmen.

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