Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 155

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 155 (NJ DDR 1981, S. 155); Neue Justiz 4/81 155 nannten Einwirkungsmöglichkeiten der Gesellschaft zur Erziehung der Straftäter und die Förderung der Auseinandersetzung der Werktätigen mit gesetzwidrigem Verhalten in ihren Arbeits- und Lebensbereichen. Die in der zurückliegenden Zeit erzielten Fortschritte in bezug auf die Wirksamkeit der Gerichte über das Strafverfahren hinaus gilt es weiter auszubauen. Noch mehr Aufmerksamkeit müssen wir in der gerichtlichen Praxis der Feststellung und Beseitigung der straftatbegünstigenden Bedingungen widmen. Wird z. B. festgestellt, daß Leiter aus ökonomischen Erwägungen sich über gesetzliche Regelungen hinweggesetzt haben oder Kontrollfunktionen durch sie oder andere Kontrollorgane nicht oder nur ungenügend wahrgenommen wurden, muß das Gericht in den Fällen, in denen das Untersuchungsorgan bzw. die Staatsanwaltschaft noch nicht dahingehend tätig geworden sind, geeignete Maßnahmen (§ 19 StPO) zur Überwindung solcher Erscheinungen veranlassen. Von großer Bedeutung für den Beitrag der Gerichte zur Sicherung des volkswirtschaftlichen Leistungsanstiegs ist, daß sie sich noch wirksamer in die territorialen und gesamtgesellschaftlichen Aufgaben einordnen, die unter Leitung der örtlichen Volksvertretungen zu erfüllen sind. Das ist nicht nur für die gerichtliche Tätigkeit selbst wichtig, sondern erhöht auch die Mitverantwortung und Aktivität der Massenorganisationen, besonders der Gewerkschaften und der FDJ, sowie der Nationalen Front für die Festigung der sozialistischen Rechtsordnung und Gesetzlichkeit. Die wirksamere Einordnung führt insbesondere zur besseren Unterstützung der Leiter der Betriebe und Kombinate bei der Realisierung der Forderung der 13. Tagung des Zentralkomitees der SED, die strikte Einhaltung von Betriebssicherheit, Ordnung und Disziplin zu gewährleisten. Wirksame Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsprechung Eine ebenso große Bedeutung fijir die Verwirklichung der Wirtschafts- und Sozialpolitik und die weitere Entwicklung und Festigung der sozialistischen gesellschaftlichen Verhältnisse hat die Rechtsprechung der Gerichte in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. Ihr Stellenwert für die Gestaltung so wesentlicher gesellschaftlich-sozialer Bereiche wie der Arbeitsrechtsverhältnisse, der Konsumtionsbeziehungen und der Familienverhältnisse ist gewachsen. Diese Verfahren berühren jährlich über eine dreiviertel Million Bürger unmittelbar. Es geht darum, die Verfahren so zu nutzen, daß mit ihnen dazu beigetragen wird, den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung planmäßiger zu vervollkommnen, das sozialistische Eigentum zu mehren, sozialistische Verhaltensweisen der Bürger im Betrieb, im Wohngebiet und in der Familie zu fördern sowie die Achtung und freiwillige Einhaltung des Rechts in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern. Eine qualifizierte Anwendung des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts trägt maßgeblich dazu bei, das Vertrauensverhältnis der Bürger zum sozialistischen Staat zu festigen. Zugleich liegen hier das ergibt sich schon aus der Zahl der an den Gerichtsverfahren beteiligten Bürger große Möglichkeiten, die politische Wirksamkeit der Rechtsprechung auch auf diesen. Gebieten noch besser zu nutzen. Die Durchsetzung des Prinzips der Einheit von Rechtsprechung, Rechtserziehung und Rechtserläuterung setzt voraus, daß in jedem Verfahren bereits bei der Erarbeitung der Aufgaben- und Zielstellung Klarheit über die politischen und ökonomischen Zusammenhänge besteht, daß das Verfahren sorgfältig mit einem der Bedeutung der Sache entsprechenden Aufwand vorbereitet, die gebotene Sachverhaltsaufklärung auf der Grundlage einer exakten Beweisanordnung und -durchführung erfolgt sowie die Entscheidung rechtlich und politisch überzeugend begründet wird. Dazu gehört auch, den am Verfahren beteiligten Bürgern die gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Auszeichnungen Anläßlich des 25. Jahrestages der Nationalen Volksarmee wurden mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Bronze ausgezeichnet: Generalmajor Günter Kalvoert, Leiter der Hauptabteilung Militärgerichte im Ministerium der Justiz, Oberst Lothar Penndorf, Vizepräsident und Vorsitzender des Militärkollegiums des Obersten Gerichts, Oberst Rudi Helbig, Militärstaatsanwalt eines Militärbezirks, Oberstleutnant Harry Hessel, Militärstaatsanwalt eines Verbandes der NVA. Zum Internationalen Frauentag 1981 erhielten Hannelore Blumenstein, Richter am Kreisgericht Wernigerode, Dr. Ursula Rohde, Oberrichter am Obersten Gericht, Prof. Dr. Renate Wünsche, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, die „Clara-Zetkin-Medaille". Gründe für die rechtlichen Regelungen und das geforderte Verhalten darzulegen sowie auf festgestellte Rechtsverletzungen unduldsam -und konsequent bis hin zur Gerichtskritik zu reagieren. Eine solche Arbeitsweise erhöht die Gerichts- und Verhandlungskultur und fördert zugleich die Bereitschaft der Bürger, sich für die Verwirklichung aller sich aus den Verfahren ergebenden Konsequenzen einzusetzen. Wie die Gerichte den wachsenden Anforderungen gerecht werden, wird letztlich auch von weiteren Fortschritten in der Rechtsprechungstätigkeit, der Verwirklichung gerichtlicher Entscheidungen und der technisch-organisatorischen Arbeit bestimmt. Es geht deshalb auch in. der gerichtlichen Tätigkeit darum, mit geringerem Aufwand einen höheren Wirkungsgrad der Arbeit zu erreichen. Es gibt eine Vielzahl von Orientierungen,' Hinweisen und Empfehlungen in Anleitungsdokumenten des Obersten Gerichts und des Ministeriums der Justiz für effektive Arbeitsweisen auf den verschiedensten Gebieten. Es handelt sich dabei um praktisch erprobte und bewährte Methoden, die dort, wo sie angewendet werden, zu guten Ergebnissen führen. Wesentlich ist, diese Hinweise in der Leitungstätigkeit überall zu beachten. In der richterlichen Tätigkeit werden Zeitreserven dort geschaffen, wo die gerichtliche Verhandlung gut durchdacht vorbereitet und konzentriert durchgeführt wird, die Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte gezielt und unter Beachtung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens erfolgt und zu einer gestrafften Urteilsbegründung übergegangen wurde. Von entscheidender Bedeutung ist hierbei die Vorbereitungsphase, in der Klarheit über die Schwerpunkte, die zu lösenden Widersprüche, die benötigten Zeugenaussagen und andere Beweise sowie die Zielstellung des Verfahrens gewonnen werden muß. Damit einher geht die Forderung der Aüs-schöpfung der gegenwärtigen prozeßrechtlichen Möglichkeiten zur Effektivierung des Gerichtsverfahrens, ohne die Rechte der Bürger zu mindern und ohne Verletzung der Garantien der Gesetzlichkeit. Es gibt einen unverzichtbaren Grundsatz: Mit der Effektivierung gerichtlicher Tätigkeit muß stets die Gewährleistung und Erhöhung der Rechtssicherheit einhergehen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 155 (NJ DDR 1981, S. 155) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 155 (NJ DDR 1981, S. 155)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher. Sie stellen zugleich eine Verletzung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Prozeß der Beweisführung dar. Die aktionsbezogene Anleitung und Kontrolle der Leiter aller Ebenen der Linie dieses Wissen täglich unter den aktuellen Lagebedingungen im Verantwortungsbereich schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Es geht hierbei vor allem um die Erarbeitung solcher Informationen, die Auskunft geben über die politische Zuverlässigkeit und Standhaftigkeit, das Auftreten und Verhalten gegenüber Mißständen und Verstößen gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges in und-außerhalb der Untersuchungshaftanstalten rechtzeitig zu erkennen und mit dem Ausmaß der Störung von Ordnung um Sicherheit entsprechenden, gesetzlich zulässigen sowie operativ wirksamen Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß die Besuche durch je einen Mitarbeiter ihrer Abteilungen abgesichert werden. Besuche von Diplomaten werden durch einen Mitarbeiter der Hauptabteilung abgesichert.

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