Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 149

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 149 (NJ DDR 1981, S. 149); Neue Justiz 4/81 149 Der Menschen Recht auf Frieden Prof. Dr. habil. HERMANN KLENNER, korr. Mitglied der Akademie der Wissenschaften der DDR Die vom XXVI. Parteitag der KPdSU charakterisierten zwei entgegengesetzten Richtungen in der Weltpolitik der vom Imperialismus ausgehende Kurs auf Unterminierung der Entspannung, auf Forcierung des Wettrüstens, auf Einmischung in fremde Angelegenheiten einerseits und der in den Ländern des Sozialismus seine Bastion findende Kurs auf Festigung des Friedens, auf Zügelung des Wettrüstens, auf Verteidigung des Selbstbestimmungsrechts der Völker andererseits1 widerspiegeln sich mehr oder minder direkt auch in den Fundamentalpositionen von Rechtswissenschaft und Rechtspraxis. Die Völker sehen sich einer den Herrschaftsanspruch in der Welt offen postulierenden Position gegenüber, die ihre Legitimation für eine den Krieg einkalkulierende Politik von ihrer (und nur ihrer) Verbundenheit mit Freiheit und Menschenrecht herleitet. Freiheit und die Würde des Menschen seien in seinem Land mehr zu haben als an jedem anderen Platz in der Welt, hieß es in der Antrittsrede des frischinthronisierten USA-Präsidenten, und: sie seien eine Nation unter Gott, zu groß, um sich mit kleinen Träumen zufrieden zu geben, sie hätten (und das unter Hinweis auf Vietnam!) das Recht, heroische Träume zu träumen.2 Während also auf der Seite des Imperialismus Menschenrechtspolitik als Alternative zur Entspannungspolitik ausgegeben und betrieben wird Menschenrechte bezeich-neten der Welt allerhöchsten Wert, daher gelte für sie das Nichteinmischungsprinzip nicht , wird auf der Seite des Sozialismus, ausgehend von der Verflochtenheit des Friedens mit dem Fortschritt, die „Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten“, die „Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker“ zu den positiven Charakteristika des Übergangs von einer Könfrontations- zu einer Entspannungspolitik gezählt.3 Einerseits also „Menschenrechte“ als Legitimierungsmittel für einen sich auf die ganze Welt erstreckenden, interventionistischen Führungsanspruch der kapitalistischen Spitzenmacht4, andererseits die eindeutige Einordnung jedweder „Menschenrechtspolitik“ in die einzig vernünftige Art, existenten Kapitalismus und existenten Sozialismus koexistieren zu lassen: die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sei ein wesentlicher Faktor für die Erhaltung des Friedens.6 Diese Menschenrechtspolitik zielt auf Koexistenz, auf Kooperation, auf Abrüstung, auf eine den Krieg als Mittel der Politik ausschließende Friedensstrategie. Die inzwischen traurig-real gewordene Alternative hierzu ist eine auf Konfrontation, auf Intervention, auf Aufrüstung orientierte Außenpolitik; der Export der Konterrevolution scheint gerechtfertigt, der Krieg ein kalkuliertes Mittel der Politik, der Frieden eine Träumerei zu sein. Und all das im Namen der Menschenrechte ! Es handelt sich bei diesem alle Widersprüche in der Welt von heute in ihren Strudel ziehenden Gegensatz zwischen der Interventions- und der Koexistenzstrategie natürlich nicht um die Konsequenzen einer unterschiedlichen Deutung dessen, was „Menschenrechte“ sind. Es handelt sich um Interessengegensätze, die sich (auch) in gegensätzlichen Menschenrechtsforderungen artikulieren und mit deren Hilfe durchgesetzt werden sollen. Insofern haben und das seit der Oktoberrevolution die klassenmäßig gegensätzlichen Auffassungen von der grundsätzlichen Stellung des Menschen in der Gesellschaft nicht nur innerhalb von Staaten, sondern auch in den Beziehungen zwischen den Staaten Gestalt angenommen. Der Klassengegensatz zwischen Bourgeoisie und Proletariat hat sich auf internationaler Ebene institutionalisiert. Die „Menschenrechte“ wurden zu einem Element des nationalen und des internationalen Klassenkampfes zwischen Bourgeoisie und Proletariat. Und genausowenig wie die Freiheitsforderungen und -Zielstellungen der Arbeiterklasse mit denen der „eigenen“ Bourgeoisie übereinstimmen, stimmen die Freiheitsforderungen und -Zielstellungen zwischen den Diktaturen der Bourgeoisie und den Diktaturen des Proletariats überein. Die Geschichte des Kapitalismus zeigt, daß auch in der Formung der internationalen Beziehungen das Recht nicht höher sein kann als die ökonomische Gestaltung der Gesellschaft und daß der sich aus dem Privateigentum an den Produktionsmitteln ergebende hemmungslose Drang regierender Ausbeuterklassen nach Erweiterung ihres Ausbeutungsterritoriums nicht durch die Freiheits- und Friedensideale bürgerlicher Aufklärer im Zaum gehalten werden kann. Der siegreiche Krieg wurde zum herrschenden Gesellschaftsideal6; das ius ad bellum, das Recht auf Krieg, und nicht die Pflicht zum Frieden gehörte zum legalen Inventar des internationalen Kapitalismus. Selbstbestimmungsrecht der Völker und Recht auf Frieden Es war der Sieg der russischen Arbeiter und Bauern in der Oktoberrevolution und der Sieg der in der Anti-Hitler-Koalition vereinigten Völker über den deutsch-italienischjapanischen Faschismus, die dem ius ad bellum endgültig den Garaus gemacht und das Selbstbestimmungsrecht der Völker zum Völker- und Menschenrecht gemacht haben. Bereits in der zweiten Nacht des Roten - Oktober beschloß der II. Gesamtrussische Sowjetkongreß das Dekret über den Frieden, den von Lenin ausgearbeiteten Aufruf an alle Regierungen und Völker: „Wir können die Regierungen nicht ignorieren, das würde die Möglichkeit des Friedensabschlusses hinauszögern; wir haben jedoch nicht das geringste Recht, uns an die Völker nicht auch zu wenden.“7 Dieses Dekret war seinem juristischen Inhalt nach sowohl Rechtsnorm als auch Rechtsforderung: einerseits berechtigte und verpflichtete es den Rat der Volkskommissare auf der Grundlage des proletarischen Internationalismus und einer Politik der friedlichen Koexistenz zur Aufnahme von Verhandlungen für einen Friedensabschluß ohne Kontributionen und ohne Annexionen (insoweit Rechtsnorm), und andererseits postuliert die bolschewistische Revolution „im Einklang mit dem Rechtsbewußtsein der Demokratie im allgemeinen und der werktätigen Klassen im besonderen“8 die Gestaltung nichtkolonialistischer, nichtimperialistischer Friedensbeziehungen zwischen den Staaten (insoweit Rechtsforderung). Daß sich dieses Dekret nicht bloß an die Regierungen, sondern ebenso an die Völker als die eigentlichen Subjekte des Geschichtsprozesses wandte, wird gelegentlich übersehen und oft nicht in seiner rechtstheoretischen Tragweite erkannt, obwohl hiermit erstmals in einem diplomatischen Dokument implizit das Selbstbestimmungsrecht der Völker zum Angelpunkt des künftigen zwischenstaatlichen Rechts erklärt wird.9 Eine Woche nach dem Sieg der Revolution hat dann der Rat der Volkskommissare in seiner Deklaration der Rechte der Völker Rußlands deren unveräußerliches Recht auf freie Selbstbestimmung und als Grundlage seiner Nationalitätenpolitik folgende Prinzipien verkündet10: 1. Gleichheit und Souveränität der Völker Rußlands; *;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu bekämpfen. Das bezieht sich-auch auf die politisch-operativen Abwehrarbeit in der. In seinem Artikel in der Einheit aus Bildung Staatssicherheit , führte der Genosse Mini Daraus ergibt sich für die - Funktionäre der Partei und des sozialis tlsxrhe ugend-verbandes unter dem Aspekt Durchsetzung der Ziele und Grundsatz -üs Sinarbeitungsprozesses die ff?., Aufgabe, den Inhalt, die Formen und Methoden der Traditionspflege hinsichtlich ihrer Wirk samkeit zur klassenmäßigen, tschekistischen Erziehung der Mitarbeiter analysiert und aufbauend auf dem erreichten Stand Wege und Anregungen zur weiteren Qualifizierung und Erhöhung der Wirksamkeit der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem aufgeklärten Diebstahl von Munition und Sprengmitteln aus dem Munitionslager des Panzerregimentes Burg umfangreiche Maßnahmen Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit eingeleitet.

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