Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 144

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 144 (NJ DDR 1981, S. 144); 144 Neue Justiz 3/81 Möglichkeiten. Durch sein Vetorecht gegen das Inkrafttreten von Gesetzen sitzt der Präsident, wie die Praxis seit Anbruch der allgemeinen Krise des Kapitalismus erwiesen hat, zumeist trotzdem am längeren Hebel. Auch die Judikative, insbesondere das Oberste Gericht der USA, bleibt von den Klassenauseinandersetzungen selbstredend nicht ausgeschlossen. Das Oberste Gericht hat in seiner Rechtsprechung seit jeher die Herrschaftsbedürfnisse des Kapitals verkörpert, sowohl als oberste Revisionsinstanz wie in seiner schon zu Anfang des vorigen Jahrhunderts angeeigneten Punktion, Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen und ggf. teilweise oder ganz für ungültig zu erklären. Manches hängt dabei allerdings von der Zusammensetzung des vom Präsidenten bei Zustimmung des Senats auf Lebenszeit ernannten neunköpfigen Richterkollegiums ab. So hat das Oberste Gericht beispielsweise zu Beginn der fünfziger Jahre antidemokratische Gesetze zur Verfolgung von Kommunisten sanktioniert, dagegen in den sechziger Jahren unter dem Druck der demokratischen Bewegung einzelne Entscheidungen gegen Rassismus und Verletzung der Bürgerrechte getroffen. Mit Beginn der siebziger Jahre setzte wieder eine betont konservative Verfassungsrechtsprechung ein. Ein weiteres Kapitel der Monographie beleuchtet das Zweiparteiensystem in den USA und skizziert die Integrationsfunktion, die der Wahlmechanismus im Interesse der Herrschenden besitzt. Die beiden Monopolparteien, die Republikanische und die Demokratische Partei, organisatorisch ziemlich locker gefügt, sind hinsichtlich ihrer gesellschaftlich-politischen Rolle weitgehend austauschbar. Mit dem Wechselspiel zwischen ihnen wird der Eindruck erweckt, als ob alle gesellschaftlichen Gruppierungen in ihnen ihre Heimstatt finden könnten. Die folgenden zwei Kapitel sind dem Rechtswesen und der Grundrechtsdeformierung in den USA gewidmet. An Beispielen wird gezeigt, welche Rolle das Recht bei der wirtschaftlichen Begünstigung der Monopole, bei der Disziplinierung der Arbeiterklasse mittels des Arbeitsrechts und durch Einsatz des Strafrechts zur Herrschaftssicherung spielt. Es werden Verletzungen der Grundrechte und -freiheiten angeprangert, die für die amerikanische Wirklichkeit typisch sind und die den heuchlerischen Charakter der von den USA gesteuerten „Menschenrechtskampagne“ entlarvt. Ein monströses Überwachungs-, Ausfor-schungs- und Spitzelsystem hat diesem Land, das einmal von seinen offiziellen Vertretern als das „freieste“ der Welt ausgegeben wurde, inzwischen Bezeichnungen wie „nackte Gesellschaft“ eingetragen. Das Schlußkapitel „Arbeiterbewegung und politisches System“ umreißt, welche Gesichtspunkte beim Kampf um eine Änderung der bestehenden Verhältnisse in Rechnung zu stellen sind: welche Unterdrückungsmethoden gegen die Formierung selbständiger antimonopolistischer Organisationen der Arbeiterklasse angewandt werden, wie eine korrupte Gewerkschaftsführung durch Klassenkollaboration und Antikommunismus diese Politik unterstützt, wie umgekehrt die Kommunistische Partei der USA darum ringt, den Einfluß der Arbeiterbewegung auf die politische Entwicklung der USA zu vergrößern. Das Buch ist sachlich und flüssig geschrieben. Es vermittelt umfangreiches Faktenmaterial, vor allem im dokumentarischen Anhang, und wendet sich, bei Vermeidung eines Spezialistenjargons wie auch überflüssiger Deklamationen, nicht nur an jene, die sich von Berufs wegen mit dem politischen System kapitalistischer Staaten beschäftigen. Der Leser erhält ein aufschlußreiches, wenn, auch natürlich nicht vollständiges Bild über die politischen Verhältnisse in den USA. Man darf auf die folgenden Bände der „Studien zum politischen System des Imperialismus“ gespannt sein. Prof. Dt. habil. &RNST GOTTSCHLING, Lehrstuhl für Staats- und Rechtstheorie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald COflEPHCAHHE HaBCTpeny X Cbe3fly CEIir C. cynPAHOBMTIJ flojirocporaoe njiaHwpoBaHMe npaBOTBop-qecTBa 98 E. MIOJTJIEP/JI. IJJ4MMEPMAHH YnpaBJum c coiJHaJiJiCTHHeCKMM npaBOM ioi 3. JlEPJIEP/r. niTPACCMAHH npaBOBoe ocJjopMJieHne OTHorne-HHM MeJKfly KOMÖHHaTaMH, npeßnpHflTHJIMH H MCCTHblMH TOCyflap-CTBeHHMMH opraHaMH 105 B. TMJI/P. yJIMAHH OßecneneHne KOHCTHTyuHOHHbix ochobhhx npaß TpyflOBMM npaBOM 109 fl. 3AtfflEJI OTBeTCTBeHHOCTt h ee npaBOBax othochmoctb 112 B. rPSOPAT Otbctctbchhoctb m B03MeifleHMe b cjiyae npecryn-JieHHH anapTenfla 115 HapOAHOe npeACTaBHTCJIbCTBO H 3aK0HH0CTb y. PHTEP Tpn roßa K3oT HTOr h nepcneKTHBa 118 B. 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Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 144 (NJ DDR 1981, S. 144) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 144 (NJ DDR 1981, S. 144)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen der unmittelbar und direkt an feindlich tätigen Personen oder im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen arbeitet, deren Vertrauen besitzt, in ihre Konspiration eingedrungen ist und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur. Begründung des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Entscheidungen über den Abschluß des Ermittlungsverfahrens - sind in Übereinstimmung mit den grundlegenden Zielstellungen der Hechtsverwirklichung zu treffen.

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