Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 128

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 128 (NJ DDR 1981, S. 128); 128 Neue Justiz 3/81 Erfahrungen aus der Praxis Leitungstätigkeit zur Qualifizierung der Neuererrechtsprechung Die Konfliktkommissionen und staatlichen Gerichte des Bezirks Erfurt unternehmen große Anstrengungen, um mit der Verhandlung, Entscheidung und Auswertung von Neuererstreitfällen zur Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und damit zur Intensivierung der Produktion sowie zur ständigen Verbesserung der Ar-beits- und Lebensbedingungen beizutragen. Wenn auch der Anteil der Neuererverfahren an der Arbeitsrechtsprechung überhaupt im Bezirk nicht besonders hoch ist, so sind diese Verfahren doch in der Regel von größerer gesellschaftlicher Bedeutung. Deshalb widmet das Bezirksgericht gerade der Neuererrechtsprechung in seiner Leitungstätigkeit besondere Aufmerksamkeit und ist vor allem bemüht, durch vielfältige Maßnahmen noch vorhandene Niveauunterschiede, die zum Teil auch aus dem unterschiedlichen Anfall von Neuererrechtsstreitigkeiten bei den Gerichten resultieren, zu beseitigen. Schon seit längerer Zeit hat die Leitung des Bezirksgerichts die Neuererrechtsverfahren unter Kontrolle genommen, und es besteht ein genauer Überblick über die im Bezirk anhängigen bzw. abgeschlossenen Verfahren und deren Ergebnisse. Bewährt hat sich in diesem Zusammenhang die Bildung einer „Konsultativgruppe Neuererrecht“. Diese besteht aus dem Vorsitzenden des Senats für Arbeitsrecht beim Bezirksgericht, einem Richter eines Kreisgerichts, je einem Vertreter des Bezirksneuererzentrums und des Neuereraktivs des Bezirksvorstandes des FDGB sowie dem Leiter eines Büros für die Neuererbewegung (BfN) aus dem Bereich Mikroelektronik. Bei dieser Konsultationsgruppe können sich unsere Richter in allen Rechtsfragen auf dem Gebiet des Neuererrechts Rat, Anleitung und Hilfe holen. Die Anleitung erfolgt sowohl individuell als auch kollektiv. Zu ihrer weiteren Qualifizierung können die auf dem Gebiet des-Neuererrechts tätigen Richter auch an den vom Bezirksneuererzentrum durchgeführten Veranstaltungen teilnehmen. Außerdem können sie sich an den von den Kreisvorständen des FDGB für die gewerkschaftlichen Neuereraktivs regelmäßig durchgeführten Schulungen beteiligen. Jeder Fachrichter hat darüber hinaus in einem vom Bezirksneuererzentrum und dem Senat ausgewählten qualifizierten Mitarbeiter eines Büros für die Neuererbewegung im Kreis einen sachkundigen Gesprächspartner. Zur Unterstützung der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Neuererrechts wurde allen Arbeitsrichtern in Form einer Broschüre eine Zusammenstellung aller in der Zeitschrift „der neuerer“ über mehrere Jahre hinweg erschienenen Neuererforen übergeben. Weiter hat das Bezirksgericht „Anhaltspunkte für die erste prozeßleitende Verfügung in Neuererrechtsstreitigkeiten bei Neuerervorschlägen“ erarbeitet und diese den Gerichten als Arbeits-matf ial zur Verfügung gestellt. Darin orientieren wir z. B. darauf, eine Abschrift des Neuerervorschlags und die Unterlagen des Betriebes über dessen Bearbeitung vollständig und kurzfristig beizuziehen. Das machte sich erforderlich, weil es in einigen Verfahren an notwendigen und exakt formulierten Auflagen an die Prozeßparteien zur Ergänzung und Präzisierung ihres Vorbringens mangelte. Obwohl es hin und wieder geboten war, gemäß § 33 Abs. 3 ZPO eine Begutachtung durch Sachverständige bereits vor der Verhandlung anzuordnen, wurde Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt und durchgeführt, die voraussehbar mit einer nicht unmittelbar zu realisierenden Beweisanordnung enden mußte. Mit dem Arbeitsmaterial soll erreicht werden, daß sich die Richter auf derartige Konflikte besser einstellen, und es gibt Hinweise dazu, daß die für einen rationellen Verfahrensablauf wesentlichen Fragen gestellt werden. Es hat mehrere Fälle gegeben, in denen sich die Gerichte arbeitsaufwendig damit auseinandergesetzt haben, ob die an einen Neuerervorschlag zu stellenden Anforderungen des § 18 NVO erfüllt sind und ob die vom Werktätigen erbrachte Leistung qualitativ über dessen Arbeits-aufigabe hinausgeht, obwohl es Hinweise gab, daß der Neuerervorschlag bereits vor Jahren eingereicht worden war. Im Ergebnis des Verfahrens wurde dann häufig festgestellt, daß die Rechte an den in § 24 Abs. 1 NVO genannten Neuerungen bereits erloschen waren. Deshalb orientiert das Anleitungsmaterial auch darauf festzustellen, wann der Neuerervorschlag eingereicht wurde und ob und wann vom 'zuständigen staatlichen Leiter eine Entscheidung über die Benutzung oder die vollständige oder teilweise Ablehnung der Benutzung getroffen worden ist. Selbstverständlich ist, daß die gegebenen Hinweise nicht schematisch, sondern nur in dem vom jeweiligen konkreten Verfahren bestimmten Umfang anzuwenden sind. Die Verantwortung der Leiter der Kombinate und Betriebe für die Entwicklung der Neuererbewegung umfaßt auch ihre Verantwortung für die konsequente Durchsetzung des Neuererrechts. Eine Reihe von Konflikten hat ihre Ursache in einer ungenügenden Arbeit der Betriebe mit den Neuerern bzw. in unzureichenden Kenntnissen des Neuererrechts. Eine kontinuierliche Rechtspropaganda auch auf diesem Gebiet hat daher große Bedeutung. Deshalb haben wir die Erfahrungen des Kreisgerichts Sömmerda, das in der Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet des Neuererrechts am aktivsten ist, in einer Fachrichtertagung allen anderen Kreisgerichten vermittelt. Die Arbeit dieses Gerichts zeichnet sich durch Kontinuität aus. Sie geht von einer Analyse der für Neuererrechtskonflikte maßgeblichen Ursachen aus. Durch Erfahrungsaustausch in Neuereraktiven der Gewerkschaften, in Schöffen- und Konfliktkommissdcmsschulungen hat das Kreisgericbt Sömmerda dafür gesorgt, daß Kleinbetriebe von größeren Betrieben bei der Durchsetzung des Neuererrechts unterstützt werden. Regelmäßig werden die Mitglieder der gewerkschaftlichen Leitungen geschult. In der Rechtsauskunft vorgetragene Probleme werden vorrangig operativ gelöst. Damit leistet gerade dieses Kreisgericht einen aktiven Beitrag zur Durchsetzung des politischen Anliegens der Neuererbewegung. KURT KÄSTNER, Stellvertreter des Direktors des Bezirksgerichts Erfurt Beitrag der Gewerkschaften zur Förderung der Neuererbewegung Die auf der 18. Plenartagung des Obersten Gerichts beratenen Materialien zum Beitrag der Rechtsprechung zur Förderung der Neuerertätigkeit (vgl. NJ 1981, Heft 2, S. 57 ff.) sind ein wertvoller Beitrag zur wirksamen Nutzung des Neuererrechts, insbesondere zur Förderung der Initiativen der Neuerer bei der Senkung von Kosten, Energie und Material, der weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und der verstärkten Förderung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit. Als Interessenvertreter der Werktätigen und als Anwalt der Neuerer leisten die Gewerkschaften durch ihre kontinuierliche Rechtsarbeit einen eigenständigen Beitrag. So empfinden wir z. B. Genugtuung darüber, daß die auf dem;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gesetzes steht somit als eigenständiger Oberbegriff für die Gesamtheit der sich in der Entwicklung befindlichen unterschiedlichen gesellschaftlichen Verhältnisse und Bereiche der entwickelten sozialistischen Gesellschaft nach dem Parteitag der Akademie-Verlag Lenin und die Partei über sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtsordnung Progress Verlag Moskau und Berlin Grundrechte des Bürgers in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erfordert nicht nur die allmähliche Überwindung des sozialen Erbes vorsozialistischer Gesellschaftsordnungen, sondern ist ebenso mit der Bewältigung weiterer vielgestaltiger Entwicklungsprobleme insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Vorschriften der und die Gewährleistung des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz vor vorsätzlichem gegen diese strafprozessualen Grundsätze gerichtetem Handeln.

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