Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 118

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 118 (NJ DDR 1981, S. 118); 118 Neue Justiz 3/81 Volksvertretung und Gesetzlichkeit Drei Jahre AGB Bilanz und Perspektive Am 29. Januar 1981 tagten der Verfassungs- und Rechtsausschuß und der Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik der Volkskammer der DDR gemeinsam, um über die Durchsetzung des AGB drei Jahre nach seiner Inkraftsetzung zu beraten. Die Ausschüsse nahmen Berichte entgegen von Horst Rademacher, Stellvertreter des Staatssekretärs für Arbeit und Löhne, Dr. Werner Strasberg, Vizepräsident des Obersten Gerichts der DDR, und Günter Wendland, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR. Aus der Vielfalt der in der Berichterstattung und in der Diskussion aufgeworfenen Fragen werden nachfolgend einige Probleme dargelegt. In einführenden Bemerkungen würdigte der Vorsitzende des Verfassungs- und Rechtsausschusses, Prof. Dr. Wolfgang W e i c h e 11, das AGB als wesentliches Stück politischer Machtausübung der Arbeiterklasse. Es trägt dazu bei, die vom IX. Parteitag der SED beschlossene Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik zu verwirklichen. Er verwies darauf, daß sich beide Ausschüsse bereits mit der Durchsetzung des AGB befaßten. So untersuchte der Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik insbesondere Probleme der rationellen Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens, während der Verfassungsund Rechtsausschuß sich u. a. Fragen der Wirksamkeit der gesellschaftlichen Gerichte bei der Anwendung des Gesetzes zuwandte. Anwendung und Durchsetzung des AGB Ausdruck sozialistischer Demokratie Sowohl die Berichte als auch die lebhafte Diskussion verdeutlichten, daß das AGB seit seinem Inkrafttreten erfolgreich verwirklicht wird und daß es sich in der Praxis bewährt. Die Anwendung der Bestimmungen trägt dazu bei so betonte Dr. Strasberg , die verantwortungsbewußte Mitgestaltung des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens in den Betrieben durch die Werktätigen selbst zu fördern, die Initiativen der Werktätigen zur Erhöhung des gesellschaftlichen Nutzeffekts der Arbeit, insbesondere ihre vielfältigen Aktivitäten zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, von Ordnung, Disziplin und Sicherheit, zu unterstützen, das Rechtsbewußtsein der Werktätigen weiter zu erhöhen und die Rechtssicherheit zu verstärken. Die tägliche freiwillige und bewußte Durchsetzung des AGB in den Betrieben stellt zugleich die reale Verwirklichung der verfassungsmäßig garantierten Grundrechte für die Werktätigen dar. Es kommt darauf an, den Werktätigen immer wieder bewußt zu machen, daß die Verwirklichung des AGB als Einheit von Rechten und Pflichten gesehen wird. Die Ergebnisse der Untersuchungen der Abgeordneten beider Ausschüsse wurden in der anregenden Diskussion bestätigt. Danach ist es auf der Grundlage des AGB gelungen, das Rechts- und Verantwortungsbewußtsein der Werktätigen und der Leiter weiter zu entwickeln und die sozialistische Demokratie in den Kombinaten und Betrieben weiter zu vertiefen. Das zeigt sich vor allem in der Verwirklichung der Einheit von persönlicher Verantwortung der Leiter und umfassender Teilnahme der Arbeitskollektive an der Leitung und Planung sowie in der wirkungsvollen Ausübung der im AGB verankerten Rechte durch die Gewerkschaften und ihre Organe. Über die immer bessere Verwirklichung ihres Vereinbarungs-, Zustimmungs-, Vorschlags-, Informations- und Kontrollrechts (§§ 22 ff. AGB) nehmen die Gewerkschaften entscheidenden Einfluß auf diesen Prozeß. Gewürdigt wurde die rechtspropagandistische Arbeit der Gewerkschaften. In enger Zusammenarbeit mit den Justiz- und Sicherheitsorganen geht es auf diesem Gebiet jetzt darum, die Erfahrungen der fortgeschrittenen Kollektive bei der Verwirklichung des Arbeitsrechts darzustellen und auf die Anwendung des AGB zur Vorbeugung von Streitfällen und Rechtsverletzungen hinzuwirken. Durchgängig bestätigte die Diskussion das Erfordernis, die Rechtskenntnisse der Leiter ständig zu erhöhen, um dem Entstehen von Streitigkeiten und Konflikten vorbeugend entgegenzuwirken. Von der Fähigkeit der Leiter, die Normen des AGB richtig in der Praxis einzusetzen, hängt es in hohem Maße ab, wie die täglichen Fragen im betrieblichen Arbeitsprozeß richtig entschieden werden. Es geht dabei auch darum so H. Rademacher , das produktivitätsfördernde Wesen der sozialistischen Demokratie voll zur Geltung zu bringen und alle Ideen und Vorschläge der Werktätigen für die Stärkung unserer Wirtschaftskraft zu nutzen. Abgeordnete Inge Lange, Kandidat des Politbüros und Sekretär des Zentralkomitees dqr SED, wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß der hohe Anspruch an die Leitungstätigkeit im Zuge der sozialistischen Rationalisierung noch weiter zunehmen wird. Mit der zu erwartenden Frei- und Umsetzung von Arbeitskräften werden von den betrieblichen Leitern Fragen zu entscheiden sein, die sie nur bei guter Kenntnis des Gesetzes insbesondere des AGB lösen können. Sie forderte dazu auf, wichtige Fragen, die im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt sind, nicht formal zu betrachten, sondern der Einheit von Geist und Buchstaben des Gesetzeswerkes stärkere Beachtung zu schenken. Als wichtigste Reserve und Quelle der weiteren Arbeit bezeichnete Inge Lange den Austausch von Erfahrungen der Besten. Rationelle Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens In den Berichten und in der als Erfahrungsaustausch zu wertenden Diskussion wurde übereinstimmend betont, daß hoher Anspruch an die Leitungstätigkeit auch bedeutet, das AGB als Leitungsinstrument in vollem Umfang und konsequent einzusetzen sowie sein gesellschaftliches Grundanliegen zum Ausgangspunkt aller Entscheidungen zu nehmen. Das Gesetz ist daher stets in Verbindung mit den Grundfragen der Entwicklung zu sehen, die Arbeit mit den Menschen ist zu verstärken und eventuell auftretende bürokratische Züge in der Leitungstätigkeit sind zu überwinden. Zur weiteren Stärkung der ökonomischen Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft sind jene arbeitsrechtlichen Normen stärker zur Geltung zu bringen, die für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit besondere Bedeutung haben (insbesondere das 4. Kapitel des AGB). Die operativen Untersuchungen des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik in verschiedenen Betrieben und Bereichen zeigen, daß Maßnahmen der sozialistischen Rationalisierung in der DDR mit einer Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen für die Werktätigen einhergehen. So berichtete die Abgeordnete Sabine Fischer, wie die im VEB Chemiefaserwerk „Herbert Warnke“, Wilhelm-Pieck-Stadt Guben, im Zuge von Rationalisierungsmaßnahmen freigesetzten 62 Arbeitskräfte durch richtige und überzeugende Leitungsentscheidungen jetzt in einer neuen Produktionsanlage unter verbesserten Arbeitsbedingungen arbeiten. Im Zusammenhang mit Maßnahmen der Rationalisierung kommt der richtigen Anwendung der im AGB vorgesehenen Formen arbeitsrechtlicher Verträge große Bedeutung zu. Durch möglichst frühzeitige Aussprachen unter Beteiligung der Gewerkschaft und den Abschluß von Än-derungs-, Qualifizierungs- oder Uberleitungsverträgen (§§ 49, 50, 53 AGB) können sich die Werktätigen rechtzeitig auf eventuelle neue Arbeitsaufgaben bzw. neue Arbeitsplätze einstellen. In der Beratung der Abgeordneten wurde mehrfach be-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am in der Hauptstadt der Zugeführten standen ,J unter dem Einfluß von Alkohol. Die langjährigen Erfahrungen beweisen, daß von den erlaufe von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Untersuchungshaft zu treffende Entscheidungen betrachtet. An der Anordnung der Untersuchungshaft sind immer mehrere autoritative staatliche Organe Kraft eigener, von einander unabhängiger Verantwortung, beteiligt.

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