Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 11

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 11 (NJ DDR 1981, S. 11); Neue Justiz 1/81 11 den Strukturbereichen des Betriebes). In der Praxis hat sich hierfür von wenigen traditionell begründeten Ausnahmen abgesehen (z. B. Arbeitsordnung) die Form der Organisationsanweisung herausgebildet, deren Erlaß in aller Regel dem Betriebsdirektor Vorbehalten bleibt. Solche Organisationsanweisungen sind Ordnungen i. S. des § 29 Abs. 6 KombinatsVO. Im Rahmen dieses Beitrags und auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Reproduktionsbedingungen der Kombinate ist es nicht zweckmäßig, hier eine umfassende Übersicht über bewährte Ordnungen zu geben. Einige wichtige Regelungen, nach denen z. B. im VEB Werkzeugmaschinenkombinat „7. Oktober“ Berlin seit langem gearbeitet wird, sollen hier genannt werden: Leitung, Planung und Bilanzierung: Geschäftsordnung, Ordnung für die Rechtsarbeit, Planungsordnung, Ordnung über die Quartalskassenplanung, Ordnung über die Hauptfristenplanung und Kontrolle, Analysenordnung, Bilanzordnung, Ordnung über die Verlagerung der Produktion; Wissenschaft und Technik, Rationalisierung: Ordnung über die Ausarbeitung, Durchführung und Kontrolle wissenschaftlich-technischer Aufgaben, Ordnung der Schutzrechtsarbeit, Ordnung über die Neuererbewegung, Ordnung über die Aufgaben der TKO und Gewährleistung der staatlichen Qualitätskontrolle, Ordnung über die Aufgaben und Arbeitsweise des technologischen Zentrums für Rationalisierung, Ordnung über die Planung, Bewertung, Preisbildung und Abrechnung der Eigenfertigung von Rationalisierungsmitteln; Grundfondswirtschaft und Materialökonomie: Investitionsordnung, Instandhaltungsordnung, Ordnung zur Sicherung der Materialökonomie, Ordnung zur Erfassung und Aufbereitung von Sekundärrohstoffen; Kooperationsbeziehungen: Kooperationsordnung, Ordnung der Planung und Durchführung der internationalen Zusammenarbeit, Kundendienstordnung, Ordnungen über die Preisarbeit; Rechnungsführung, Kontrolle, Sicherheit: Ordnung über die Organisation und Durchführung des Berichtswesens, Ordnung über die Arbeitsweise der Sicherheitsinspektoren, Ordnung über Sicherheit und Geheimnisschutz, Besucherordnung, Fuhrparkordnung. Darüber hinaus gibt es weitere Ordnungen, die den spezifischen Reproduktionsbedingungen des Kombinats entsprechen. Zu weiteren rechtlichen Leitungsmitteln im Kombinat Neben den Ordnungen werden in den Kombinaten als weitere rechtliche Leitungsmittel mit normativem Charakter Weisungen angewendet, insbesondere zur Regelung von Einzelfragen genereller Art. Hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit, Vorbereitung und Kontrolle stehen die Weisungen des Generaldirektors den Ordnungen gleich. Natürlich erschöpfen sich die Aufgaben des Kombinats im Prozeß der Rechtsverwirklichung nicht im Erlaß von normativen Entscheidungen des Generaldirektors. Entsprechend den jeweiligen Erfordernissen der Leitung des Reproduktionsprozesses haben die Kombinate weitere Formen der Anleitung der Kombinatsbetriebe und Betriebsteile bei der Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Rechts entwickelt. Im VEB Werkzeugmaschinenkombinat „7. Oktober“ Berlin werden z. B. zur Durchführung von Rechtsvorschriften, zur Konkretisierung normativer Entscheidungen des Generaldirektors oder zur Verallgemeinerung guter Erfahrungen Richtlinien erlassen. Von den Ordnungen und von den Weisungen des Generaldirektors unterscheiden sie sich dadurch, daß sie nicht deren Verbindlichkeitsgrad haben. Sie dienen im wesentlichen der Orientierung leitender Mitarbeiter und anderer Werktätiger zur effektiven Wahrnehmung ihrer Arbeitspflichten. Die Richtlinien sind grundsätzlich zu beachten, lassen jedoch abweichende Regelungen und Lösungen zu, wenn dies in der Spezifik des Regelungsgegenstandes oder nach den konkreten Bedingungen des Einzelfalls begründet ist. Wir halten es daher weder für erforderlich noch für zweckmäßig, den Erlaß von Richtlinien als eine Form der Rechtsverwirklichung im Kombinat dem Generaldirektor vorzubehalten. Nach der Geschäftsordnung des VEB Werkzeugmaschinenkombinat „7. Oktober“ Berlin haben auch die Fachdirektoren und die direkt dem Generaldirektor unterstellten Leiter der Stabsbereiche das Recht, für ihren Verantwortungsbereich Richtlinien herauszugeben. Hierbei handelt es sich nicht um eine Delegierung von Befugnissen des Generaldirektors, sondern um die Wahrnehmung der Anleitungspflicht dieser Leiter gegenüber den Kombinatsbetrieben und anderen Struktureinheiten des Kombinats. Zum Aufbau von Ordnungen 1 An den Aufbau von Ordnungen sind bestimmte Anforderungen zu stellen: 1. Es ist zweckmäßig, die Rechtsvorschriften und zentralen Entscheidungen, die den in der Ordnung getroffenen Regelungen zugrunde liegen bzw. bei ihrer Anwendung von Bedeutung sind, im einzelnen in der Ordnung aufzuführen, ohne jedoch deren Inhalt zu wiederholen. 2. Der Regelungsgegenstand muß klar und eindeutig beschrieben werden. Arbeitsabläufe sind sachlich und zeitlich in logischer Reihenfolge darzustellen. 3. Der Adressatenkreis der Ordnung ist exakt zu bestimmen. Es ist klar festzulegen, wer jeweils für die Einhaltung der Regelungen der Ordnung verantwortlich ist. 4. Es ist festzulegen, welche Struktureinheiten des Kombinats bzw. welcher Leiter entsprechend der Prozeßoder Sachverantwortung dafür verantwortlich ist, daß die Ordnung stets dem geltenden Recht und den Reproduktionsbedingungen im Kombinat entspricht und ggf. geändert wird. 5. Es sind Festlegungen zum Inkrafttreten und ggf. zur Aufhebung bisher gültiger Leitungsentscheidungen (nicht nur Ordnungen) zu treffen. Soweit notwendig, sind Verweisungen auf andere Grundsatzregelungen des Kombinats aufzunehmen. 6. Auf eine inhaltliche Begründung und weitere Erläuterungen der in der Ordnung getroffenen Festlegungen sollte generell verzichtet werden. Je besser es gelingt, die notwendigen Festlegungen kurz und präzise zu treffen, desto handhabbarer wird die Ordnung, desto leichter kann sie in der Leitungstätigkeit durchgesetzt werden. Zur Ausarbeitung von Ordnungen Die Frage, welche Struktureinheit des Kombinats Vorschläge für Ordnungen zu unterbreiten bzw. diese auf Weisung des Generaldirektors auszuarbeiten hat, wird sich in der Regel aus der Prozeß- und Sachverantwortung der Fachdirektoren oder Leiter der Stabsabteilungen beantworten. Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Struktureinheiten des Kombinats, deren Arbeits- und Verantwortungsbereich durch die zu treffenden Festlegungen berührt wird, ist dabei unerläßlich. Regelmäßig trägt auch die Einbeziehung von Reitern aus denjenigen Kombinatsbetrieben, die später mit der Ordnung zu arbeiten haben, zu deren Qualität und Stabilität bei. Die sorgfältige, umfassende Abstimmung des Entwurfs hat erfahrungsgemäß entscheidendes Gewicht bei der Durchsetzung der Ordnung und ihrer Wirksamkeit. Selbstverständlich muß der Justitiar des Kombinats in die Erarbeitung von Ordnungen einbezogen werden. Seine Aufgabe besteht zunächst darin, die Übereinstimmung der Ordnung als Akt der Rechtsverwirklichung mit 4en Rechtsvorschriften zu prüfen, auf deren wirkungsvolle Umsetzung hinzuwirken und auf die Vollständigkeit der der Ordnung zugrunde liegenden Rechtsvorschriften zu achten. Darüber hinaus ist der Justitiar verpflichtet, aus seiner Leitungs-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit , hat der verantwortliche Vorführoffizier den Vorsitzenden des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen. Im Weiteren ist so zu handeln, daß die Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und als Voraussetzung ihrer Verwendbarkeit in der Beweisführuna. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten; durch planmäßige und kontinuierliche Maßnahmen Sicherheit und Ordnung im am Dienstobjekt der Unter-suchungshaftanstalt sowie zur wirksamen Bekämpfung von Provokationen und anderen feindlich-negativen Handlungen von innen und außen, die Sicherungskonzeption der Untersuchungshaftanstalt zu erarbeiten.

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