Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 106

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 106 (NJ DDR 1981, S. 106); 106 Neue Justiz 3/81 Bei der Nutzung dieser Bedingungen spielt die Terri-torialplaniung, insbesondere die planmäßige Standortverteilung der Investitionen als ein wichtiges Instrument der Standortverteilung der Produktivkräfte, eine wesentliche Rolle. Bei der Standortverteilung der Investitionen Sind den örtlichen Staatsorganen erhebliche Entscheidungskompetenzen übertragen worden. Das erfordert, daß sie den Wirtschaftszweigen bei der Vorbereitung der Investitionsentscheidungen Vorschläge und Angebote zur Erhöhung der Effektivität des Einsatzes der territorialen Ressourcen unterbreiten (vgl. § 2 Abs. 2 der VO über die Standortverteilung der Investitionen StandortverteilungsVO vom 30. August 1972 [GBl. II Nr. 52 S. 573] i. d. F. der 2. VO vom 1. Februar 1979 [GBl. I Nr. 6 S. 57]). Eine wesentliche Grundlage der Entscheidungen der örtlichen Staatsorgane bildet die Konzeption für die langfristige Standortverteilung der Investitionen der Volkswirtschaft, die von der Staatlichen Plankommission im Zusammenwirken mit den Ministerien und anderen zentralen Staatsorganen sowie den Räten der Bezirke erarbeitet wird (§2 Abs. 2 StandortverteilungsVO). Diese Konzeption sowie die eigene analytische Arbeit ermöglichen den örtlichen Staatsorganen die Erarbeitung von Ständortangeboten. Investitionen über 50 Millionen Mark werden von der Staatlichen Plankommission den Bezirken zugeordnet. Für die Gestaltung der Beziehungen zwischen den Kombinaten und den örtlichen Staatsorganen bei der Standortbestätigung (Entscheidung über den Makrostandort) und der Standortgenehimigung (Entscheidung über den Miikrostandort) ist bedeutsam, daß die Standortentscheidungen einem geregelten Verfahren unterliegen, das auf Antrag der Investitionsauftraggeber eingeleitet wird. Die Zuständigkeit für die Standortbestätigung liegt bei den Räten der Bezirke und den Balten der Kreise; die Standortgenehmigung wird in der Regel von den Räten der Städte und Gemeinden erteilt (§§ 6 bis 9 StandortverteilungsVO). Als Investitionsauftraggeber bei Investitionen innerhalb eines Kombinats fungieren überwiegend die Kombinatsbetriebe und nicht die Kombinate selbst.2 Das bedeutet, daß die Kombinatsbetriebe bed der Durchführung des Standortbestätigungsverfahrens direkt mit den Räten der Bezirke Zusammenarbeiten. Gestaltung der Infrastruktur Vielfältige Beziehungen zwischen Wirtschaftszweig- und Territorialleitung bestehen bei der Gestaltung der Infrastruktur. Während die örtlichen Staatsorgane für die Maßnahmen der sozialen Infrastruktur in erheblichem Maße selbst verantwortlich sind, Obliegen ihnen bei der technischen Infrastruktur vorwiegend nur Koordinierungs- und Kontrodlaufgaben (vgl. §§20, 35, 42 und 49 GöV). Für die Maßnahmen der technischen Infrastruktur sind die Betriebe und Einrichtungen der Energiewirtschaft, dhr Wasserwirtschaft sowie des Verkehrs- und Nachrichtenwesens verantwortlich. Die örtlichen Staatsorgane haben zu gewährleisten, daß die Maßnahmen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur auf die Schwerpunkte der zweiglichen und territorialen Anforderungen konzentriert werden. Dabei sind die Einflußnahme auf die rationelle Verwendung der Energieträger und die Tätigkeit der Energiekommissionen bei den Räten der Bezirke und Kreise besonders hervorzuheben.3 Die Beziehungen zwischen den Wirtschaftseinheiten der Zweige und den Betrieben und Einrichtungen der technischen Infrastruktur werden weitgehend durch Verträge geregelt. Dabei tritt grundsätzlich der Kombinatsbetrieb als Vertragspartner auf, denn die Rechtsvorschriften über die Lieferung von Energie und Wasser bzw. über die Einleitung von Abwasser stellen vor allem auf solche Kriterien wie den Betreiber der Abnehmeranlage oder die FondsLnhaberschafit bzw. die Nutzungsberechtigung an Grundstücken ab. Soweit die Zweigentwicklung Investitionen in den Betrieben und Einrichtungen der technischen Infrastruktur erfordert, sind diese für die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Folgeinvestitionen verantwortlich (§ 2 der VO über die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Folgeinvelstitionen vom 13. Juli 1978 [GBl. I Nr. 23 S. 257]). Die Investitionen des Zweiges sind mit den Folgeinvestitionen unter funktionellen, räumlichen und zeitlichen Aspekten zu koordinieren. Hierüber sind Koordinierungsverträge abzuschließen (vgl. § 8 der 8. DVO zum VG Wirtschaftsverträge im Rahmen der Reproduktion der Grundfonds vom 12. Oktober 1978 [GBl. I Nr. 37 S. 397]). Bilanzierung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens Die Bilanzierung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens erfolgt durch die Räte der Bezirke. Sie treffen auf der Grundlage der Arbeitskräftebilanz des Bezirks 'nach Abstimmung mit den zuständigen Ministerien Biianzentschei-dungen, die für die Räte der Kreise, aber auch für die Kombinate und Betriebe verbindlich sind (§ 21 GöV; Teil P Abschn. 30 iZiff. 6.2. der AO über die Ordnung der Planung in der Volkswirtschaft 1981 bis 1985 Planungsordnung vom 28. November 1979 [GBl.-Sdr. Nr. 1020 p]). Der 'Rat des Bezirks ist berechtigt, die Bilanzbefugnis für im einzelnen festzulegende Wirtschaftseinheiten- den Räten der Kreise zu übertragen. Adressat der Bilanzentscheidungen ist das Kombinat. Gegenstand dieser Entscheidung ist jedoch das Arbeitsvermögen für die Kombinatsbetriebe, die ihren Sitz im Bezirk haben (Teil P Abschn. 30 Ziff. 6.2. Abs. 7 der Planungsordnung). An der Steuerung des Arbeitsvermögens für das Kombinat in seiner Gesamtheit sind daher in den meisten Fällen mehrere Räte der Bezirke beteiligt. Zur Sicherung der Durchführung der Bilanzen sind den örtlichen Staatsorganen auch Kontrollrechte eingeräumt worden. Die Bilanzentscheidungen können mit Auflagen zur Freisetzung von Arbeitskräften, zur Produktivität der gesellschaftlichen Arbeit, zur Entwicklung der Arbeitskräftestruktur, zur Sicherung der vorgesehenen Arbedts-kräfteentwicklung, zur Einsparung von Arbeitsplätzen u. a. verbunden werden (§§ 21 Abs. 3, 36 Abs. 4 GöV; Teil P Abschn. 30 Ziff. 6.2. Abs. 6 der Planungsordnung). In diesem Zusammenhang muß auch auf das Auflagenrecht der Ämter für Arbeit bei den Räten der Kreise verwiesen werden. Diese Ämter können Auflagen zur Einstellung von Bürgern, zur Einstellungsbeschränkung sowie zur Gewinnung von Werktätigen im Rahmen der Bestimmungen des AGB für eine zeitweilige oder ständige Tätigkeit in anderen Betrieben zur Lösung volkswirtschaftlich wichtiger Aufgaben erteilen (§ 2 der AO zur Erhöhung der Wirksamkeit des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens vom 25. Mai 1979 [GBl. I Nr. 15 S. 115]). Von grundlegender Bedeutung für den weiteren Leistungsanstieg der Volkswirtschaft sind die Einsparung von Arbeitsplätzen und die Freisetzung von Arbeitskräften. Entsprechende Zielstellungen der Wirtschaftseinheiten sind in die Bilanzen des volkswirtschaftlichen Arbeitsvermögens einzubeziahen. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den Kombinaten und den örtlichen Staatsorganen. § 21 Abs. 1 KombinatsVO verpflichtet daher die Kombinate, die den Kombinatsbetrieben vorzugebenden Zielstellungen mit den Räten der Bezirke abzustimmen. Die Einhaltung dieser Verpflichtung, verbunden mit einer ständigen Information über die Entwicklung des Arbeitsvermögens, ermöglicht es den örtlichen Staatsorganen, reale Vorstellungen über die Arbeitsplatzeinsparung und. die Arbeitskräfltefreisetzung im Territorium zu erarbeiten. Steuerung des Transportwesens Bedeutenden Einfluß auf den Intensivierungsprozeß der Volkswirtschaft hat das Verkehrswesen. Die Bewältigung;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit vor allen auf die umfassende und qualifizierte L.ösung sämtlicher der Linie obliegenden Aufgaben für die Durchsetzung und Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Kampf gegen den Peind gewonnen wurden und daß die Standpunkte und Schlußfolgerungen zu den behandelten Prägen übereinstimmten. Vorgangsbezogen wurde mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane erneut bei der Bekämpfung des Feindes. Die Funktionen und die Spezifik der verschiedenen Arten der inoffiziellen Mitarbeiter Geheime Verschlußsache Staatssicherheit. Die Rolle moralischer Faktoren im Verhalten der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdende Handlungen begehen können, Sichere Verwahrung heißt: AusbruGhssichernde und verständigungsverhindernde Unterbringung in entsprechenden Verwahrräumen und Transportmitteln.

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