Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 104

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 104 (NJ DDR 1981, S. 104); 104 Neue Justiz 3/81 die Durchsetzung des sozialistischen Rechts und bei der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu unterstützen. Der Kombinatsjustitiar ist verantwortlich für die Organisation, Koordinierung, Anleitung und Kontrolle der Rechtsarbeit im Kombinat und dabei speziell für die Beratung des Generaldirektors sowie der Fach- und Betriebsdirektoren bei der rechtlichen Vorbereitung und Gestaltung grundsätzlicher Entscheidungen. Er hat die einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften im Kombinat zu gewährleisten und klärt Grundsatzfragen des Kombinats auf allen Rechtsgebieten. Bei der Gestaltung und dem Abschluß von Verträgen mit grundsätzlicher Bedeutung für das Kombinat wirkt der Kombinatsjustitiar mit. Er wertet Rechts- und Vertragsverletzungen sowie Entscheidungen der Gerichte, des Staatlichen Vertragsgerichts sowie der Schiedsgerichte aus, soweit diese von grundsätzlicher Bedeutung für das Kombinat sind. Außerdem ist er verantwortlich für die Mitwirkung bei der Erarbeitung neuer Rechtsvorschriften und kombinatsintemer Regelungen, für die Zusammenarbeit mit den Kontrollorganen auf dem Gebiet von Ordnung, Disziplin und Sicherheit, mit dem Staatlichen Vertragsgericht, den Gerichten, der Staatsanwaltschaft und den Untersuchungs- und Sicherheitsorganen, wenn es um wichtige Fragen zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Kombinat gebt. Der Kombinatsjustitiar verantwortet die koordinierte, kontinuierliche und umfassende 'Rechtspropaganda und -erziehung im Kombinat, die regelmäßige Erarbeitung von Analysen über die Rechtsarbeit sowie über die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften und kombinatsinternen Regelungen. Er leitet daraus entsprechende Entscheidungsvorschläge zur steten Erhöhung der Wirksamkeit an die zuständigen Organe bzw. 'Leiter ab. Er hat ferner dafür zu sorgen, daß alle rechtlichen Mittel für die Lösung der volkswirtschaftlichen und betrieblichen Aufgaben genutzt und das sozialistische Recht zur planmäßigen Organisation der Kooperationsbeziehungen sowie 'zur Gewährleistung einer allseitigen Plan- und Vertragsdisziplin im Kombinat eingesetzt wird. Der Kombinatsjustitiar wirkt aktiv bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, beim Schutz des sozialistischen Eigentums sowie bei der Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit mit. Das verlangt von ihm eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Leitern bei der Ermittlung und Beseitigung etwaiger Ursachen und begünstigender Bedingungen für aufgetretene Rechtsverletzungen, die ständige Weiterbildung aller anderen Justitiare im Kombinat anhand der geltenden Rechtsvorschriften, der Rechtsprechung bzw. Spruchpraxis sowie der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Die hohe Verantwortung des Kombinatsjustitiars zeigt sich nicht zuletzt auch in der ihm erteilten Generalvollmacht zur Vertretung des Kombinats. Für die übrigen Justitiare gelten diese Aufgaben, die noch im Geschäftsverteilungsplan der Rechtsabteilung des Kombinats und in Funktionsplänen im einzelnen ausgestaltet sind, entsprechend. Wie wirksam das sozialistische Recht durchgesetzt wurde, schätzt die Rechtsabteilung regelmäßig in Rechtsanalysen bzw. in Geschäftsberichten ein. Inhalt dieser Dokumente ist u. a., wie wirksam Rechtspropaganda und Rechtsarbeit überhaupt waren, wie ökonomische Schwerpunktprobleme mit rechtlichen Mitteln unterstützt und gelöst wurden, welche bedeutenden wirtschaftsrechtlichen Verfahren durchgeführt worden sind, welche Schwerpunkte und Konflikte innerbetrieblicher Natur auf traten, wie die disziplinarische und die materielle Verantwortlichkeit geltend gemacht wurden und welche zivilrechtlichen und sonstigen Forderungen durchgesetzt worden sind. Aus diesen Analysen ziehen wir Schlußfolgerungen für die Rechtsarbeit im jeweils folgenden Planjahr. Die inhaltlichen Ergebnisse werden dem Generaldirektor unterbrei- tet, so daß dieser sie in seiner Leitungstätigkeit berücksichtigen kann. Regelmäßige Sanktionsanalysen unserer Rechtsabteilung geben außerdem darüber Auskunft, welche wirtschaftsrechtlichen Sanktionen dem Kombinat und einzelnen Betrieben auferlegt und welche berechtigten Forderungen durchgesetzt wurden. Daraus ergeben sich häufig bedeutsame Erkenntnisse für die Rechts- und Vertragsdisziplin (z. B. Reklamationsschwerpunkte, Betriebsabteilungen oder Produktionsabschnitte mit Überschreitung der Wagenstandzeiten oder der Energiekontingente) und vor allem auch wiederum leitungsmäßige Schlußfolgerungen. Anwendung des Arbeitsrechts Dem Arbeitsrecht kommt im Reproduktionsprozeß eine besondere Bedeutung zu. Der Umfang arbeitsrechtlicher Vereinbarungen und Festlegungen ist groß. Einzelne Entscheidungen sind durch die Vielfalt der Arbeitsbedingungen und der technischen Gegebenheiten sehr differenziert. Diese Tatsachen verlangen von den Leitern der Kollektive zunehmend mehr 'gute Arbeitsrechtskenntniisse. In unserem Kombinat sind die Leiter verpflichtet, in den monatlichen bzw. vierteljährlichen Rechenschaftslegungen vor den Werktätigen und vor dem übergeordneten Leiter zu berichten, wie das sozialistische Arbeitsrecht durchgesetzt wird. Das zieht Lob und Anerkennung bei vorbildlichen Ergebnissen nach sich, aber auch Tadel und mögliche disziplinarische Konsequenzen können bei Versagen und Verstößen die Folge sein. Wichtiger Teilkomplex ist die Sicherung des sozialistischen Eigentums. Bei Störungen im Produktionsprozeß hat die zwingend erforderliche Meldung u. a. zu enthalten, ob Arbeitspflichten schuldhaft verletzt wurden. Der Leiter hat darzulegen, welche Maßnahmen arbeitsrechtlichen oder sonstigen Charakters von ihm ausgelöst worden sind. Wir gehen davon aus, daß es zur Senkung des Störgeschehens notwendig ist, alle Möglichkeiten der arbeitsrechtlichen und sonstigen Sanktionen als Reaktion auf mögliche Unordnung, Disziplinlosigkeit oder sonstige Pflichtverletzungen voll auszunutzen. Zu diesem Zweck wurde im Kombinat die Arbeitsgruppe „materielle Verantwortlichkeit“ gebildet. Sie wird vom Leiter der Inspektion Arbeits- und Produktionssicherheit geleitet; ihr gehören auch der Hauptbuchhalter und der Kombinatsjustitiar an. Zur Förderung der Arbeits- und Produktionssicherheit kontrolliert diese Arbeitsgruppe, wie auf das Störgeschehen reagiert wird und ob mit der gebotenen Konsequenz die entsprechenden arbeitsrechtlichen und sonstigen Maßnahmen ausgelöst worden sind. Das schließt vor allem auch die Verantwortung der Leiter für eigenes Fehlverhalten und für die Art und Weise ihrer Reaktion im jeweiligen Bereich ein. Die Arbeitsgruppe hat durch ihre konsequente Tätigkeit und durch ihr kritisches öffentliches Auftreten maßgeblich Einfluß auf die Senkung des Störgeschehens und damit auf die Erhöhung der Betriebssicherheit der Anlagen genommen. * Über viele weitere Aspekte der Rechtsarbeit, über bewährte Methoden der Leitung auf diesem Gebiet und über die Kontrolle der Durchführung wäre zu 'berichten. Immer aber käme als Aussage und Schlußfolgerung heraus: Das Recht ist ein unverzichtbarer Teil der Gesamtleitung unseres Kombinats. 1 1 Vgl. Aus der Rede E. Honeckers auf der 12. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1980, S. 15; aus dem von G. Mittag erstatteten Bericht des Politbüros an die 13. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1980, S. 35 ff. 2 Vgl. E. Müller, Diskussionsbeitrag auf dem Erfahrungsaustausch des Zentralkomitees der SED mit den Generaldirektoren und den Parteiorganisatoren des Zentralkomitees in den Kombinaten vom 19. bis 21. März 1980 in Gera, Berlin 1980, S. 84 ff.; E. Müller, Diskussionsbeitrag auf der 13. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1980, S. 102 ff. 3 Vgl. hierzu K. Hildebrandt/U. Kensy, „Ordnungen wichtige Leitungsmittel bei der Rechtsverwirklichung in den Kombinaten“, NJ 1981, Heft 1, S. 9 ff. 4 Vgl. G. Jahn/S. Winkler, „Weitere Entfaltung der Masseninitiative Im Bereich der vorbildlichen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit“, NJ 1972, Heft 8, S. 221 ff.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Vollzug der Untersuchungshaft zu garantieren. Damit leisten die Angehörigen der Linie einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Zentren der politisch-ideologischen Diversion und den Geheimdiensten erzeugt oder aufgegriffen und über die Kontaktpol jUk Kontakt-tätigkeit, durch Presse, Funk und Fernsehen massenwirksam oder durch Mittelsmänner verbreitet.

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