Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 104

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 104 (NJ DDR 1981, S. 104); 104 Neue Justiz 3/81 die Durchsetzung des sozialistischen Rechts und bei der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu unterstützen. Der Kombinatsjustitiar ist verantwortlich für die Organisation, Koordinierung, Anleitung und Kontrolle der Rechtsarbeit im Kombinat und dabei speziell für die Beratung des Generaldirektors sowie der Fach- und Betriebsdirektoren bei der rechtlichen Vorbereitung und Gestaltung grundsätzlicher Entscheidungen. Er hat die einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften im Kombinat zu gewährleisten und klärt Grundsatzfragen des Kombinats auf allen Rechtsgebieten. Bei der Gestaltung und dem Abschluß von Verträgen mit grundsätzlicher Bedeutung für das Kombinat wirkt der Kombinatsjustitiar mit. Er wertet Rechts- und Vertragsverletzungen sowie Entscheidungen der Gerichte, des Staatlichen Vertragsgerichts sowie der Schiedsgerichte aus, soweit diese von grundsätzlicher Bedeutung für das Kombinat sind. Außerdem ist er verantwortlich für die Mitwirkung bei der Erarbeitung neuer Rechtsvorschriften und kombinatsintemer Regelungen, für die Zusammenarbeit mit den Kontrollorganen auf dem Gebiet von Ordnung, Disziplin und Sicherheit, mit dem Staatlichen Vertragsgericht, den Gerichten, der Staatsanwaltschaft und den Untersuchungs- und Sicherheitsorganen, wenn es um wichtige Fragen zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Kombinat gebt. Der Kombinatsjustitiar verantwortet die koordinierte, kontinuierliche und umfassende 'Rechtspropaganda und -erziehung im Kombinat, die regelmäßige Erarbeitung von Analysen über die Rechtsarbeit sowie über die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften und kombinatsinternen Regelungen. Er leitet daraus entsprechende Entscheidungsvorschläge zur steten Erhöhung der Wirksamkeit an die zuständigen Organe bzw. 'Leiter ab. Er hat ferner dafür zu sorgen, daß alle rechtlichen Mittel für die Lösung der volkswirtschaftlichen und betrieblichen Aufgaben genutzt und das sozialistische Recht zur planmäßigen Organisation der Kooperationsbeziehungen sowie 'zur Gewährleistung einer allseitigen Plan- und Vertragsdisziplin im Kombinat eingesetzt wird. Der Kombinatsjustitiar wirkt aktiv bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, beim Schutz des sozialistischen Eigentums sowie bei der Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit mit. Das verlangt von ihm eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Leitern bei der Ermittlung und Beseitigung etwaiger Ursachen und begünstigender Bedingungen für aufgetretene Rechtsverletzungen, die ständige Weiterbildung aller anderen Justitiare im Kombinat anhand der geltenden Rechtsvorschriften, der Rechtsprechung bzw. Spruchpraxis sowie der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Die hohe Verantwortung des Kombinatsjustitiars zeigt sich nicht zuletzt auch in der ihm erteilten Generalvollmacht zur Vertretung des Kombinats. Für die übrigen Justitiare gelten diese Aufgaben, die noch im Geschäftsverteilungsplan der Rechtsabteilung des Kombinats und in Funktionsplänen im einzelnen ausgestaltet sind, entsprechend. Wie wirksam das sozialistische Recht durchgesetzt wurde, schätzt die Rechtsabteilung regelmäßig in Rechtsanalysen bzw. in Geschäftsberichten ein. Inhalt dieser Dokumente ist u. a., wie wirksam Rechtspropaganda und Rechtsarbeit überhaupt waren, wie ökonomische Schwerpunktprobleme mit rechtlichen Mitteln unterstützt und gelöst wurden, welche bedeutenden wirtschaftsrechtlichen Verfahren durchgeführt worden sind, welche Schwerpunkte und Konflikte innerbetrieblicher Natur auf traten, wie die disziplinarische und die materielle Verantwortlichkeit geltend gemacht wurden und welche zivilrechtlichen und sonstigen Forderungen durchgesetzt worden sind. Aus diesen Analysen ziehen wir Schlußfolgerungen für die Rechtsarbeit im jeweils folgenden Planjahr. Die inhaltlichen Ergebnisse werden dem Generaldirektor unterbrei- tet, so daß dieser sie in seiner Leitungstätigkeit berücksichtigen kann. Regelmäßige Sanktionsanalysen unserer Rechtsabteilung geben außerdem darüber Auskunft, welche wirtschaftsrechtlichen Sanktionen dem Kombinat und einzelnen Betrieben auferlegt und welche berechtigten Forderungen durchgesetzt wurden. Daraus ergeben sich häufig bedeutsame Erkenntnisse für die Rechts- und Vertragsdisziplin (z. B. Reklamationsschwerpunkte, Betriebsabteilungen oder Produktionsabschnitte mit Überschreitung der Wagenstandzeiten oder der Energiekontingente) und vor allem auch wiederum leitungsmäßige Schlußfolgerungen. Anwendung des Arbeitsrechts Dem Arbeitsrecht kommt im Reproduktionsprozeß eine besondere Bedeutung zu. Der Umfang arbeitsrechtlicher Vereinbarungen und Festlegungen ist groß. Einzelne Entscheidungen sind durch die Vielfalt der Arbeitsbedingungen und der technischen Gegebenheiten sehr differenziert. Diese Tatsachen verlangen von den Leitern der Kollektive zunehmend mehr 'gute Arbeitsrechtskenntniisse. In unserem Kombinat sind die Leiter verpflichtet, in den monatlichen bzw. vierteljährlichen Rechenschaftslegungen vor den Werktätigen und vor dem übergeordneten Leiter zu berichten, wie das sozialistische Arbeitsrecht durchgesetzt wird. Das zieht Lob und Anerkennung bei vorbildlichen Ergebnissen nach sich, aber auch Tadel und mögliche disziplinarische Konsequenzen können bei Versagen und Verstößen die Folge sein. Wichtiger Teilkomplex ist die Sicherung des sozialistischen Eigentums. Bei Störungen im Produktionsprozeß hat die zwingend erforderliche Meldung u. a. zu enthalten, ob Arbeitspflichten schuldhaft verletzt wurden. Der Leiter hat darzulegen, welche Maßnahmen arbeitsrechtlichen oder sonstigen Charakters von ihm ausgelöst worden sind. Wir gehen davon aus, daß es zur Senkung des Störgeschehens notwendig ist, alle Möglichkeiten der arbeitsrechtlichen und sonstigen Sanktionen als Reaktion auf mögliche Unordnung, Disziplinlosigkeit oder sonstige Pflichtverletzungen voll auszunutzen. Zu diesem Zweck wurde im Kombinat die Arbeitsgruppe „materielle Verantwortlichkeit“ gebildet. Sie wird vom Leiter der Inspektion Arbeits- und Produktionssicherheit geleitet; ihr gehören auch der Hauptbuchhalter und der Kombinatsjustitiar an. Zur Förderung der Arbeits- und Produktionssicherheit kontrolliert diese Arbeitsgruppe, wie auf das Störgeschehen reagiert wird und ob mit der gebotenen Konsequenz die entsprechenden arbeitsrechtlichen und sonstigen Maßnahmen ausgelöst worden sind. Das schließt vor allem auch die Verantwortung der Leiter für eigenes Fehlverhalten und für die Art und Weise ihrer Reaktion im jeweiligen Bereich ein. Die Arbeitsgruppe hat durch ihre konsequente Tätigkeit und durch ihr kritisches öffentliches Auftreten maßgeblich Einfluß auf die Senkung des Störgeschehens und damit auf die Erhöhung der Betriebssicherheit der Anlagen genommen. * Über viele weitere Aspekte der Rechtsarbeit, über bewährte Methoden der Leitung auf diesem Gebiet und über die Kontrolle der Durchführung wäre zu 'berichten. Immer aber käme als Aussage und Schlußfolgerung heraus: Das Recht ist ein unverzichtbarer Teil der Gesamtleitung unseres Kombinats. 1 1 Vgl. Aus der Rede E. Honeckers auf der 12. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1980, S. 15; aus dem von G. Mittag erstatteten Bericht des Politbüros an die 13. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1980, S. 35 ff. 2 Vgl. E. Müller, Diskussionsbeitrag auf dem Erfahrungsaustausch des Zentralkomitees der SED mit den Generaldirektoren und den Parteiorganisatoren des Zentralkomitees in den Kombinaten vom 19. bis 21. März 1980 in Gera, Berlin 1980, S. 84 ff.; E. Müller, Diskussionsbeitrag auf der 13. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1980, S. 102 ff. 3 Vgl. hierzu K. Hildebrandt/U. Kensy, „Ordnungen wichtige Leitungsmittel bei der Rechtsverwirklichung in den Kombinaten“, NJ 1981, Heft 1, S. 9 ff. 4 Vgl. G. Jahn/S. Winkler, „Weitere Entfaltung der Masseninitiative Im Bereich der vorbildlichen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit“, NJ 1972, Heft 8, S. 221 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 104 (NJ DDR 1981, S. 104) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 104 (NJ DDR 1981, S. 104)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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