Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 102

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 102 (NJ DDR 1981, S. 102); 102 Neue Justiz 3/81 vom Kombinatsjustitiar auf juristische Richtigkeit geprüft und danach vom Generaldirektor verbindlich erlassen. Organisationsanweisungen sind grundsätzlich aus Ordnungen abgeleitet und stellen Präzisierungen für fachliche Teilbereiche dar. Bei ihnen handelt es sich um Festlegungen für wirtschaftliche Arbeitsabläufe, Informationsflüsse und Verwaltungsarbeiten. Sie werden in der Regel vom zuständigen Fachdirektor in Kraft gesetzt. Arbeitsschutzinstruktionen sind betriebliche Regelungen auf den Gebieten des Gesundlheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes. Sie umfassen aber auch sonstige sicherheitstechnische Regelungen und Richtlinien, die für das Kombinat auf Grund gesetzlicher oder sonstiger Bestimmungen zu erarbeiten sind. Jeder derartigen Regelung wird die gesetzliche Grundlage vorangestellt und ihr Geltungsbereich bestimmt. Bereits im Prozeß ihrer Erarbeitung wird durch den verantwortlichen Leiter die Mitarbeit der Werktätigen gesichert. Die Anzahl der Einzelentscheidungen mit normativem Aspekt wird auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt und ihr Inhalt kurz und praktikabel gestaltet. Alle Ordnungen und Organisationsanweisungen sind im Organisationshandbuch für den Leiter zusammengefaßt. Dieses straffe und überschaubare System von Einzelentscheidungen mit normativem Aspekt hilft, das sozialistische Recht durchzusetzen. Entscheidend dabei ist, daß die Rechtsnormen auf den spezifischen Reproduktionsprozeß des Kombinats umgesetzt werden und ihre Verwirklichung im Arbeitsprozeß konkret abgerechnet und kontrolliert wird. Die Durchsetzung des sozialistischen Rechts und die Orientierung auf stete Aktualisierung existieren damit nicht neben der Wirtschaftstätigkeit, sondern sind fester Bestandteil der Leitungstätigkeit in allen Bereichen des Kombinats. Erfahrungen mit der Ordnung zur Rechtsarbeit im Kombinat Das Grundanliegen der Ordnung (Kombinatsanweisung) zur Rechtsarbeit besteht darin, das sozialistische Recht im Leitungs- und Reproduktionsprozeß zu verwirklichen und zugleich Maßnahmen zur Festigung des Rechtsbewußtseins sowohl für die Leiter als auch für die Kollektive der Werktätigen durchzusetzen. Die Spezifik der Rechtsarbeitsordnung gegenüber anderen Ordnungen besteht darin, besonders das Rechtsbewußtsein zu entwickeln, die Rechtsarbeit insgesamt zu aktivieren und die Kontrolle darüber auszuüben. Auf der Grundlage dieser Ordnung gelang es z. B., Ordnung, Disziplin und Sicherheit im sozialistischen Wettbewerb zu erhöhen, Unfälle und Störungen zurückizudrängen, die Schutzgütearbeit zu verbessern, die Arbeitszeit besser auszulasten, den Schutz von Geheimnissen zu sichern, die Arbeit der Sicherheitsaktive zu beleben, Vertragskontrollen regelmäßiger durchzuführen sowie die Arbeit bei der Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug Entlassenen zu aktivieren und zu einer differenzierten Rechtserziehung und Rechtspropagamda zu kommen. Die neuen Bedingungen in der Volkswirtschaft und die entsprechenden neuen Rechtsvorschriften (KombinatsVO, VO zur Sicherung der Einheit von Plan und Vertrag bei dem Abschluß und der Erfüllung von Wirtschaftsverträgen vom 26. Juni 1978 [GBl. I Nr. 6 S. 85] und VO über die Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung BilanzierungsVO vom 15. November 1979 [GBl. I 1980 Nr. 1 S. 1]) erfordern die Weiterentwicklung dieser Komibdnatsanweisung bei Beachtung unserer jahrelangen Erfahrungen. Wir sehen dabei jetzt vor allem folgende qualitativen Aspekte für eine effektivere Rechtsarbeit: Die Rechtsarbeit muß in ihrer Komplexität organisiert und koordiniert werden. Als Bestandteil der gesamten Leitungstätigkeit ist sie ständig weiter zu vervollkommnen. Die Einheit von Plan igid Vertrag ist auf allen Leitungsebenen konsequent zu beachten. Die Beschaffungsverträge sind noch stärker auf die Erfordernisse des Plans, der Produktion und der Absatzverträge auszurichten. Vertragstreue und -diszipün sind zu erhöhen. Die Verantwortung der Leiter in den verschiedenen Ebenen, der Justitiare sowie bestimmter Fachbereiche für die Rechtsarbeit ist neu bzw. exakter festzulegen. Der Kampf zur Vermeidung materieller und finanzieller Verluste am sozialistischen Eigentum ist konkret und abrechenbar zu führen. Das schließt ein, bei allen eintretenden Verlusten die Ursachen zu ergründen und bei schuldhaftem Verhalten die gesetzlichen Ansprüche konsequent und ohne Ansehen der Person durchzusetzen. Die Rechtskenntnisse und das Rechtsbewußtsein der Leiter und aller Werktätigen sind durch eine niveauvollere Rechtspropaganda und Rechtserziehung zu erhöhen. Unsere Rechtsarbeitsordnung konzentriert sich auf solche Schwerpunkte, die den ökonomischen Schwerpunkten besonders auf den Gebieten Wissenschaft und Technik sowie Investitionen entsprechen. Manche Leiter bringen allerdings auch heute noch hin und wieder zum Ausdruck, daß Rechtsarbeit eine Sache der „zuständigen Bereiche“ bzw. der Juristen sei. Gegen solche Ansichten wenden wir uns mit Entschiedenheit. Wir verstehen die Rechtsarbeit vielmehr als einen der Einzelentscheidung der Leiter und der initiativreichen Verwirklichung dieser Entscheidung durch die Werktätigen im Reproduktionsprozeß innewohnenden Bestandteil. Sie ist untrennbarer Teil der Verantwortung des Leiters für die Beherrschung der von ihm zu leitenden ökonomischen und sozialen Prozesse. Die Rechtsarbeit auf den Gebieten Ordnung, Sicherheit, Sauberkeit und Disziplin ist dabei ein besonderer Schwerpunkt der Leitungstätigkeit. Unser Kombinat verfügt über ein hohes, stets wachsendes Anlagenvermögen. Je komplizierter und komplexer die Produktionsanlagen werden, um so wichtiger werden Produktionssicherheit, technische Sicherheit und die Verhinderung der Beeinträchtigung der Umwelt. Zur besseren leitungsmäßigen Beherrschung dieser Probleme haben wir neben der zentralen Inspektion Arbeits- und Produktionssicherheit in den Fach- und Betriebsdirektionen als Funktionalorgane Gruppen für Arbeits- und Produktionssicherheit gebildet. Dadurch wird besonders in der Vorbereitungs- und Realisierungsphase von Investitionen, bei der Rekonstruktion von Anlagen und der Durchführung von Großreparaturen verstärkt Einfluß auf die Einhaltung der Arbeits- und Produktionssicherheit genommen. Die Leiter der Gruppen haben im Auftrag des jeweiligen Direktors die Realisierung der Maßnahmen des Planteils Arbeits- und Produktionssicherheit zu kontrollieren. Zugleich erarbeiten sie Leitungsinstrumentarien zur Aus- und Weiterbildung der Werktätigen, zum sicheren Betreiben der Anlagen, zum arbeits- und brandschutzgerechten Verhalten, zur technischen Diagnostik oder zum Nachweis des Brand- und Explosionsschutzes. Durch die Gruppen Arbeits- und Produktionssicherheit wird stärker Einfluß auf die konkrete Gestaltung des Wettbewerbsgeschehens genommen, insbesondere bei solchen Wettbewerbsformen wie dem Kampf um die Auszeichnung als Bereich der vorbildlichen Arbeits- und Produktionskultur bzw. als Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit, bei der Sicherung der Schichtgarantie und beim strangbezogenen Komplexwettbewerb. Die Leiter selbst haben zu garantieren, daß alle Wettbewerbsverträge kontrollfähige, abrechenbare Verpflichtungen der Kollektive zur Erhöhung der Ordnung, Sicherheit und Disziplin enthalten, die vor allem auch stets aktuell und differenziert gestaltet sind. Damit wachsen die qualitativen Anforderungen an den sozialistischen Wettbewerb. In dem Maße, wie es gelingt, in allen Kollek-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen und es keine Hinweise auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat usv sowie unter zielstrebiger Ausnutzung politisch-operativer Überprüfungsmöglichkeiten sind wahre Untersuchungsergebnisse zu erarbeiten und im Ermittlungsverfahren in strafprozessual vorgeschriebener Form auszuweisen.

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