Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 101

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 101 (NJ DDR 1981, S. 101); Neue Justiz 3/81 101 Planausarbeitung, für die Eingrenzung auf zwei Rechtsgebiete und die Ausarbeitung von zwei Plandokumenten, für die Aufgaben und Kompetenzen der Planungsfunktionen ausübenden Organe u. a. Mit Inkrafttreten der Ordnung sind grundsätzliche Entscheidungen durch den Ministerrat getroffen worden, die die Planung methodisch und inhaltlich ausgestalten und verbindlich regeln. Es kann nunmehr von einer normativen Ordnung der Gesetzgebungsplanung in der DDR gesprochen werden.13 Folgende Aspekte der Rechtsetzungsordnung verdienen in diesem Zusammenhang besonders hervorgehoben zu werden: 1. Mit der Rechtsetzungsordnung wurde.die verbindliche Entscheidung getroffen, daß der Ministerrat zur Sicherung einer planmäßigen und koordinierten Rechtsentwicklung jeweils für einen Fünf jahrplanzeitraum einen Gesetzgebungsplan beschließt. Damit ist die Planung der Rechtsentwicklung verbindlich als obligatorischer Bestandteil der Fünfjahrplanung definiert worden. Das ist eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung für die Rechtsentwicklung und die Art und Weise ihrer Leitung und Planung. 2. Es wurde über das Prinzip entschieden, daß ein einheitlicher, alle Rechtsgebiete umfassender Gesetzgebungsplan auszuarbeiten ist. Das bedeutet eine qualitativ neue Stufe der Gesetzgebungsplanung, die auf eine komplexe Rechtsentwicklung unter Einschluß aller Bereiche des gesellschaftlichen Lebens orientiert. 3. Da in der Rechtsetzungsordnung alle für die Gesetz-gebungsplanung wesentlichen Elemente geregelt werden so die Art und Weise der Ausarbeitung des Planes, sein Gegenstand und Inhalt, die Kompetenzen der am Planungsprozeß beteiligten Organe und die Koordinierung ihrer Zusammenarbeit, die Einbeziehung der Bürger und ihrer gesellschaftlichen Organe in den Planungs- und Gesetzgebungsprozeß u. a. , kann nunmehr von einem normativem System der Gesetzgebungsplanung in der DDR gesprochen werden. 1 Vgl. u. a. K. Heuer, „Langfristige Planung der Wirtschaftsgesetzgebung“, NJ 1977, Heft 8, S. 221 ff.; K. Becher, „Zur Planung der Rechtsetzung aus rechtsvergleichender Sicht“, Staat und Recht 1979, Heft 4, S. 343 ff.; Wirksamkeit des WirtsChafts-reChts, Berlin 1979, S. 154; H.-J. Heusinger, „Planmäßige Vervollkommnung der Gesetzgebung - ein Beitrag zur Gestaltung der entwickelten sozialistischen GeseUschaft“, NJ 1980, Heft 12, S. 530 ff. 2 Wesentlich Ist hier der Grundgedanke Im Programm der SED: „Der planmäßige Ausbau der sozialistischen Rechtsordnung entsprechend dem Reifegrad der sozialistischen Gesellschaft und die Gewährleistung der Rechtssicherheit sind fester Bestandteil der Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“, Programm der SED, Berlin 1976, S. 43. 3 Beispielhaft für die Diskussion von Problemen der Gesetzgebungsplanung wird auf folgende sowjetische Autoren verwiesen: S. W. Polenina/N. P. Koldajewa, „Zur langfristigen Planung der Entwicklung der Gesetzgebung“, Sowjetskoje gossudarstwo i prawo 1979, Hefte, S. 51 ff.; X. SamostsChenko/A. Wengerow, „Das sowjetische sozialistische Recht - Ergebnisse und Perspektiven“, Sowjetskaja justizlja 1977, Heft 15, S. 8. 4 Einen vergleichenden Überblick über den Entwicklungsstand in anderen sozialistischen Ländern gibt K. Becher, a. a. O. 5 Vgl. die Festlegungen in Abschnitt 15 des „Komplexprogrammes für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und die Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW“, in: Grunddokumente des RGW, Berlin 1978, S. 134 fl. 6 W. N. Kudrjawzew fordert die langfristige Prognostizierung und Perspektivplanung der gesetzgebenden Tätigkeit als Teil der komplexen Aufgabe der Vervollkommnung des politischen und juristischen Überbaus der Gesellschaft des entwickelten Sozialismus. Vgl. Sowjetwissenschaft/Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge 1978, Heft 12, S. 1252 fl. 7 Vgl. S. Bergmann/W. Haring/H. Oertel, „Anforderungen an die Leitungstätigkeit der zentralen Staatsorgane zur weiteren Vervollkommnung der Rechtsarbeit in den Kombinaten“, Staat und Recht 1980, Heft 12, S. 1074 1.; H.-D. Schulze/W. WeineCk, „Erfahrungen mit Analysen zur Wirksamkeit des Rechts in der Volkswirtschaft“, NJ 1980, Heft 10, S. 448 fl.; G. Bley/K.-F. Gruel, „Erfahrungen und Lehren der Mitarbeit von Wissenschaftlern an der Gesetzgebung“, Staat und Recht 1978, Heft 10, S. 885 ff. 8 Vgl. § 2 der Ordnung über die Vorbereitung und Gestaltung von Rechtsvorschriften - Anlage zum Ministerratsbeschluß vom 25. Juli 1980 (GBl.-Sdr. Nr. 1059) - und Abschn. H Zifl. 1 des Beschlusses über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 13. Juni 1974 (GBl. I Nr. 32 S. 313). 9 Vgl. 6 Abs. 1 der Ordnung, a. a. O. 10 Vgl. zifl. 3 des Ministerratsbeschlusses zur Ordnung, a. a. O. 11 Vgl. § 7 Abs. 2 der Ordnung, a. a. O. 12 Vgl. S. Bergmann/H.-D. Schulze/K. Zieger, „Zum Erlaß der Ordnung über die Vorbereitung und Gestaltung von Rechtsvorschriften“, Wirtschaftsrecht 1980, Heft 4, S. 194. 13 S. Bergmann/H.-D. Schulze/K. Zieger, a. a. O., geben einen Überblick über normative Regelungen ln anderen sozialistischen Ländern. Mit dem sozialistischen Recht leiten ERICH MÜLLER, Mitglied des Zentralkomitees der SED, Generaldirektor des Kombinats VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“ Dr. LUTZ ZIMMERMANN, Kombinatsjustitiar Das Kombinat VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“ hat sich den langfristigen wirtschaftspolitischen Zielstellungen der Partei der Arbeiterklasse entsprechend zu einem leistungsfähigen Kombinat entwickelt, das einen angemessenen Beitrag zur Steigerung des volkswirtschaftlichen Leistungsvermögens zu erbringen hat.1 Das ist zugleich unser wichtigster Beitrag zur Vorbereitung des X. Parteitages der SED. Diese inhaltsreiche Aufgabenstellung bedingt allseitig neue Methoden der Leitungsarbeit.2 Als ein wichtiges Instrument im Prozeß der Gesamtleitung des Kombinats erweist und bewährt sich dabei das sozialistische Recht. Über einige Erfahrungen, aber auch über Probleme, die hierbei zu bewältigen sind, soll nachfolgend berichtet werden. Die Leitung des Kombinats auf rechtlicher Grundlage organisieren Das Kombinat übt seine Tätigkeit in Verwirklichung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse und im Auftrag des sozialistischen Staates auf der Grundlage der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften aus (§ 1 Abs. 2 der VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe vom 8. November 1979 [GBl. I Nr. 38 S. 355]). Dieser Prozeß vollzieht sich nicht im Selbstlauf. Zur Erfüllung der Aufgaben des Kombinats als einer grundlegenden Wirtschaftseinheit der materiellen Produktion sind vielmehr die Beschlüsse der Partei, die Gesetze und anderen Rechtsvorschriften entsprechend unseren konkreten Reproduktionsbedingungen leitungsmäßig umzusetzen. Das geschieht in vielfältigen Rechtsformen (Ordnungen, Weisungen, kombinatsintemen Verträgen usw.). Das System der normativen Einzelentscheidungen umfaßt Ordnungen (Kombinatsanweisungen), Organisationsanweisungen und Arbeitsschutzinstruktionen. Gemäß § 29 Abs. 5 Kombinats VO haben Ordnungen grundsätzlichen Charakter für die innere Leitung des Kombinats.3 Zu solchen Grundsatzregelungen der Leitung des Reproduktionsprozesses zählen vor allem die Grundfonds-ordnung, die Arbeitsordnung, die Rechtsarbeitsordnung. Sie werden vom fachlich zuständigen Bereich erarbeitet,;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind. Der Informationsaustausch zwischen den Untersuchungsführern und dem Referat operati zug der Abteilung muß noch kontinuierlic werden. Er ist mit eine Voraussetzung von Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen -Die Rolle und Aufgaben der Deutschen Volkspolizei in diesem Prozeß - Ihr sich daraus ergebender größerer Wert für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges anzuwenden sind und wer zu ihrer Anweisung befugt ist.

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