Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 10

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 10 (NJ DDR 1981, S. 10); 10 Neue Justiz 1/81 Qualitative Anforderungen an die Ordnungen Die Ordnungen haben als Leitungsentscheidungen mit normativem Charakter bestimmenden Einfluß auf die effektive Gestaltung des einheitlichen Reproduktionsprozesses im Kombinat, auf die disziplinierte Erfüllung der aus der volkswirtschaftlichen Verantwortung des Kombinats abgeleiteten Aufgaben. An die inhaltliche Gestaltung der Ordnungen müssen daher hohe Anforderungen gestellt werden. Dabei sind folgende Bedingungen zu beachten, deren Erfüllung die Wirksamkeit der Regelungen bestimmt: 1. Die Ordnungen müssen der Produktions- und Leitungsstruktur des Kombinats entsprechen. Sie müssen die vielfach sehr differenzierte Aufgabenstellung und die unterschiedlichen Reproduktionsbedingungen der Kombinatsbetriebe und Betriebsteile sowie das zur Verfügung stehende Kräftepotential berücksichtigen. Jeder Schematismus ist hier fehl am Platze, da er leicht zur „Uberorganisierung“ führt.10 2. Wichtiges Anliegen der Ordnungen ist es, zur Herausbildung und Festigung des einheitlichen Reproduktionsprozesses des Kombinats beizutragen. Dieser Prozeß wird inhaltlich durch die Planentscheidungen gesteuert. Auch andere auf die Entwicklung des Kombinats gerichtete Entscheidungen sind hier bedeutungsvoll, wie z. B. Intensi-vierungs- und Rationalisierungskonzeptionen, langfristige Maßnahmepläne und weitere Führungsdokumente. Aber auch die Ordnungen die zielgerichtete Abgrenzung der Aufgaben, Rechte und Pflichten in Verbindung mit sinnvoller Regelung der Zusammenarbeit der Struktureinheiten des Kombinats und der Arbeitsabläufe in den Teilprozessen leisten hier einen wesentlichen Beitrag. 3. Jede Ordnung muß sich in das Gesamtsystem der Leitungsentscheidungen des Kombinats ohne Widersprüche oder Überschneidungen einfügen11; Doppelregelungen sind zu vermeiden. Wichtig ist vor allem die Gewährleistung richtiger Wechselbeziehungen zwischen dem Kombinatsstatut, in dem die grundlegenden Aufgaben, Rechte und Pflichten des Kombinats und der Kombinatsbetriebe bei der Leitung, Planung und Durchführung des Reproduktionsprozesses festzulegen sind (§ 29 Abs. 1 und 2 Kombi-natsVO), und den Ordnungen, die das Statut auf einzelnen Regelungsgebieten konkretisieren. Schwierigkeiten bereitet oft die Abgrenzung des Regelungsgegenstandes einzelner Ordnungen. So erstrebenswert komplexe Prozeßregelungen erscheinen mögen, z. B. für die Erzeugnisentwicklung oder für die Organisierung der Instandhaltung im Kombinat, ist es nach unseren Erfahrungen doch zweckmäßiger, Fragen übergreifender Natur, wie die Organisierung der Kooperationsbeziehungen, die Einbeziehung des Wettbewerbs in den Reproduktionsprozeß oder die Organisierung der Neuerertätigkeit, zusammenzufassen und generell zu regeln. 4. Ordnungen müssen überschaubar sein und klare, unmißverständliche Festlegungen treffen. Hiervon hängt nicht zuletzt ab, wie sie in der Leitungstätigkeit durchgesetzt werden können und sich als Arbeitsgrundlage bewähren.12 5. Als Leitungsentscheidungen mit normativem Charakter sollten Ordnungen ein hohes Maß an Stabilität aufweisen.13 Andererseits ist es notwendig, auf veränderte Bedingungen (z. B. Erlaß neuer oder Änderung bestehender Rechtsvorschriften, Veränderung von Aufgabenstellungen, Strukturänderungen u. ä.) unverzüglich zu reagieren und die Ordnungen den neuen Bedingungen anzupassen. Das gleiche gilt, wenn sich Ordnungen als fehlerhaft, uneffektiv oder unzweckmäßig erweisen. Zum Regelungsgegenstand von Ordnungen Die Entscheidung, welche Fragen in Ordnungen zu regeln sind, bedarf sorgfältiger Vorbereitung, wobei von objektiven Kriterien auszugehen ist.14 Es kommt nicht darauf an, so viel wie möglich durch Ordnungen zu regeln, sondern so viel wie notwendig ist, um die Leitung des einheitlichen Reproduktionsprozesses im Kombinat zu gewährleisten ein Grundsatz, der generell für alle Leitungsentscheidungen Geltung haben muß. Dementsprechend ist beim Erlaß von Ordnungen folgendes zu beachten: 1. Es sind npr grundsätzliche Fragen des einheitlichen Reproduktionsprozesses in Ordnungen zu regeln. Diese Beschränkung ist meist auch in grundlegenden Leitungsdokumenten ausdrücklich festgelegt. So enthält z. B. das Statut des VEB Werkzeugmaschinenkombinat „7. Oktober“ Berlin eine solche Bestimmung. In der Geschäftsordnung des Kombinats ist in einem Abschnitt über anzuwendende Leitungsmittel („Ordnungen und Weisungen“) dazu näher erläutert, was unter grundsätzlichen Fragen der Leitung des Reproduktionsprozesses zu verstehen ist.15 2. Ordnungen müssen der Eigenverantwortung der Kombinatsbetriebe im Rahmen ihrer Einordnung in den Reproduktions- und Leitungsprozeß des Kombinats Rechnung tragen. Als ökonomisch und juristisch selbständige Einheiten sind die Kombinatsbetriebe für die Erfüllung ihrer Aufgaben voll verantwortlich (vgl. § 6 Abs. 1 Kom-binatsVO). Eine Ordnung, die z. B. in die dazu notwendigen Entscheidungs- und Gestaltungskompetenzen der Kombinatsbetriebe reglementierend eingriffe, widerspräche den Prinzipien des demokratischen Zentralismus. Sie würde die Initiative der Kombinatsbetriebe nachteilig beeinflussen und die Bereitschaft der Direktoren und leitenden Mitarbeiter dieser Betriebe zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung beeinträchtigen. In den Kombinatsordnungen sind daher die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten festzulegen, während Bestimmungen über die Verwirklichung dieser Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie detaillierte Regelungen zum Arbeitsablauf in die Betriebsordnungen gehören. Typische Beispiele für Betriebsordnungen sind solche zur Erarbeitung und Durchsetzung betrieblicher Produktivitätsund Effektivitätsprogramme, zur Lagerwirtschaft und Materialökonomie, zur Bildung und Verwendung des Kultur- und Sozialfonds, zum Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz, zur Qualitätssicherung, zur Gewährleistung der Einheit von Plan und Vertrag, zur Zusammenarbeit der Kombinatsbetriebe und Betriebsteile mit den örtlichen Staatsorganen, zur Regelung von Unterschriftsbefugnissen u. a. m. 3. Nach dem Grundsatz, daß Entscheidungen weitgehend in der Ebene zu treffen sind, in der die größte Sachkunde für eine effektive Lösung der jeweiligen Fragen vorhanden ist, sind vor dem Erlaß einer Ordnung alle Faktoren zu analysieren, die auf die beabsichtigte grundsätzliche Regelung Einfluß haben. Als zweckmäßige Methode für das Auffinden der optimalen Regelungsvariante hat es sich bewährt, die Kombinatsbetriebe und anderen Struktureinheiten des Kombinats bereits in die Ausarbeitung von Ordnungen einzubeziehen. 4. Für Betriebsordnungen gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen und Bedingungen wie für Kombinatsordnungen. Ein weiteres Kriterium für die Notwendigkeit des Erlasses von Betriebsordnungen ergibt sich daraus, inwieweit durch Kombinatsordnungen die Spezifik der betrieblichen Reproduktionsbedingungen berücksichtigt bzw. die Konkretisierung durch Betriebsordnungen vorgeschrieben wurde. Weiterhin sind durch Betriebsordnungen alle diejenigen Fragen der Leitung des Reproduktionsprozesses, des Zusammenwirkens der Arbeitskollektive und der Rechte und Pflichten der Werktätigen zu regeln, die nicht einheitlich für das Kombinat regelbar sind. Das gilt insbesondere für die Arbeitsordnungen der Betriebe, für Ordnungen der Nutzung betrieblicher Einrichtungen (Garderobe, Speisesaal, Parkplatz, soziale Einrichtungen) sowie für die Steuerung des Reproduktionsprozesses (Regelungen des technologischen Durchlaufs, Arbeits- und Brandschutzregelungen, Regelungen zum Arbeitsablauf in und zwischen;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 10 (NJ DDR 1981, S. 10) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 10 (NJ DDR 1981, S. 10)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Feindes und die rechtlichen Grundlagen ihrer Bekämpfung. Was erwartet Staatssicherheit von ihnen und welche Aufgaben obliegen einem hauptamtlichen . Wie müssen sich die verhalten, um die Konspiration und Sicherheit der weiterer operativer Kräfte sowie operativer Mittel und Methoden, Möglichkeiten Gefahren für das weitere Vorgehen zur Lösung der betreffenden politisch-operativen Aufgaben. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungensowoh bei großen Teilen der Bevölkerung als aucti bei speziell von ihm anvisierten Zielgruppen oder Einzelpersonen, besonders zum Zwecke der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

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