Dokumentation DDR - Neue Justiz (NJ), 35. Jahrgang 1981 (NJ 35. Jg., Jan.-Dez. 1981, Ausg.-Nr. 1-12, S. 1-576)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 249 (NJ DDR 1981, S. 249); ?Neue Justiz 6/81 249 Menschen rech tsfragen in der UNO 1980/81 Dr. RUDOLF FRAMBACH und Dr HANS GRUBER, Berlin In der 35. Tagung der UN-Vollversammlung 1980/81 und in der 37. Tagung der UN-Menschenrechtskommission (2. Februar bis 13. Maerz 1981)1 widerspiegelte sich am Beispiel des Kampfes um die Durchsetzung und Weiterentwicklung der Menschenrechtskonzeption der Vereinten Nationen die Verschaerfung der gegenwaertigen Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus. Dabei zeigte sich, dass auf der Grundlage des sich zugunsten der Kraefte des Friedens und des Sozialismus veraendernden internationalen Kraefteverhaeltnisses positive Ergebnisse in der internationalen Zusammenarbeit zur Foerderung und zum Schutz der Menschenrechte entgegen allen Stoermanoevern imperialistischer Kreise moeglich sind. Kampf gegen massenhafte Menschenrechtsverletzungen Einen entscheidenden Platz in der Taetigkeit des 3. Komitees der UN-Vollversammlung und der Menschenrechtskommission nahm der Kampf gegen die massenhaften und flagranten Menschenrechtsverletzungen ein, die direkt oder indirekt auf das Konto des Imperialismus kommen. Es wurde deutlich, dass der Imperialismus mit der fortschreitenden Krise seines Systems immer weniger willens bzw. in der Lage ist, sich voelkerrechtskonform zu verhalten. Das betrifft die innerstaatliche Respektierung von Mindeststandards und vertraglichen Verpflichtungen zur Einhaltung der Menschenrechte ebenso wie die Einhaltung der Pflichten hinsichtlich einer internationalen Zusammenarbeit zur Foerderung und Gewaehrleistung der Menschenrechte. Einen hohen Stellenwert im Kampf gegen massenhafte Menschenrechtsverletzungen hat die Resolution 35/200 der UN-Vollversammlung, mit der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, Massnahmen gegen nazistische, faschistische und neofaschistische Aktivitaeten zu ergreifen.2 Dass sich die Vereinten Nationen gegenueber Menschenrechtsverletzungen faschistischen Charakters unduldsam verhalten, ist z. B. daran ersichtlich, dass der Kampf gegen das Pinochet-Regime in Chile nach wie vor auf der Tagesordnung steht. Der senegalesische Spezialberichterstatter legte der Vollversammlung und der Menschenrechtskommission zwei umfassende Berichte3 vor, in denen anhand zahlreicher Beispiele nachgewiesen wird, dass die faschistischen Terrorpraktiken der Junta entgegen anderslautenden Behauptungen westlicher Laender noch verschaerft wurden. Die Beispiele reichen von einer neuerlichen Zunahme der Verhaftungen ueber die Institutionalisierung der Folterpraxis und die totale Entrechtung der Werktaetigen bis hin zur Wahlfarce am 11. September 1980, mit der dem chilenischen Volk die ?offizielle? Zustimmung zur Errichtung der faschistischen Herrschaft abverlangt wurde. Die Resolution 35/188 der UN-Vollversammlung und die Resolution 9 (XXXVII) der UN-Menschenrechtskommission zielen auf die Verstaerkung von Massnahmen gegen das Pinochet-Regime ab, um den Menschenrechten in Chile zum Durchbruch zu verhelfen. Im Mittelpunkt der Resolution stehen die Forderungen nach Unterlassung der Verfolgung der Interessenvertreter der Werktaetigen, nach Gewaehrleistung der oekonomischen und sozialen Rechte, nach Aufhebung des Ausnahmezustandes, der mit der Abschaffung der politischen Rechte und Freiheiten gleichzusetzen ist, sowie nach Aufklaerung ueber das Schicksal der ?verschwundenen? Patrioten und deren Freilassung. Weitere Resolutionen wurden zu den massenhaften Menschenrechtsverletzungen in El Salvador4, Bolivien? und Guatemala6 verabschiedet. Damit hat sich die UNO Schwerpunkten des Befreiungskampfes in Lateinamerika zugewandt. Bekraeftigt wurde das Recht des Volkes von El Salvador, ohne aeussere Einmischung eine demokratische Gesellschaft aufzubauen. Mit der Aufforderung, sich jeglicher militaerischer Unterstuetzung zu enthalten, wurde den Machenschaften der USA entgegengetreten, mit denen versucht wird, das volksfeindliche Regime in El Salvador mit Waffenhilfe am Leben zu erhalten. Im Kampf gegen die vom Apartheid-System Suedafrikas ausgehenden massenhaften Menschenrechtsverletzungen wurde immer staerker die Forderung erhoben, gemaess Kapitel VII der UN-Charta gegen Suedafrika umfassende Wirtschaftssanktionen einschliesslich eines Oelembargos zu beschliessen und zugleich das bereits bestehende Waffenembargo, das durch die westlichen Haupthandelspartner staendig unterlaufen wird, zu verstaerken. Die gesteigerten Aggressionsakte des Apartheid-Regimes gegen unabhaengige Nachbarstaaten, die fortgesetzte Okkupation Namibias und die Berichte ueber Kernwaffenversuche der Rassisten lassen diese Massnahmen als unabdingbar erscheinen. Erneut befasste sich die Menschenrechtskommission auch mit der israelischen Aggressions- und Terrorpolitik in den besetzten arabischen Gebieten. Anhand von Dokumenten wurde nachgewiesen, dass Israel mit Unterstuetzung durch die USA seine Politik der Okkupation und widerrechtlichen Besiedlung fremder Territorien, der weiteren Einengung des Lebensraums des palaestinensischen Volkes, unter groeblicher Missachtung von UN-Beschluessen fortsetzt. Zu Recht bezeichnete der PLO-Vertreter die Haltung zum israelischen Terror als Pruefstein fuer die Absichten derer, die sich wie die USA als Vorkaempfer gegen den Terrorismus verstehen. Wirksame Foerderung der Menschenrechte Wie in den Vorjahren waren die Beratungen zur Verbesserung der menschenrechtlichen Taetigkeit der Vereinten Nationen durch kontroverse Debatten gekennzeichnet. Die sozialistischen Staaten bestanden, ausgehend von dem in der Resolution 32/130 enthaltenen aktualisierten allgemein-demokratischen UN-Menschenrechtskonzept7, auf der strikten Einhaltung der allgemein anerkannten Prinzipien und Normen des demokratischen Voelkerrechts bei der Fortfuehrung, Verstaerkung und Verbesserung der Menschenrechtstaetigkeit der UNO. Dementsprechend sehen sie es neben dem Kampf gegen massenhafte Menschenrechtsverletzungen als vorrangige Aufgabe an, die Effektivitaet der Taetigkeit der mit Menschenrechtsfragen befassten UN-Organe zu erhoehen. Zugleich wiesen die sozialistischen Staaten alle Vorschlaege und Bestrebungen zurueck, die darauf abzielen, Instrumente zur Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten zu schaffen. Demgegenueber versuchten die imperialistischen Staaten unter Missachtung des UN-Menschenrechtskonzepts, ihr begrenztes buergerliches Menschenrechtsverstaendnis in den Rang eines allgemeingueltigen Massstabs zu erheben. Insbesondere die USA, Grossbritannien, Kanada, Australien, Italien, die Niederlande, Irland und Kostarikae vertraten in der 35. Tagung der UN-Vollversammlung das bekannte interventionistische Menschenrechtskonzept. Sie forderten erneut die Errichtung des Postens eines Hochkommissars fuer Menschenrechte8, die Umwandlung der UN-Menschen-rechtsabteilung in ein UN-Menschenrechtszentrum (bei entsprechend veraenderter Aufgabenstellung), die Verstaerkung der ?Guten Dienste? des UN-Generalsekretaers im Zusammenhang mit Menschenrechtsfragen und die Schaffung von Untersuchungsorganen fuer Menschenrechtsverletzungen. Offenbar im Hinblick auf das mehrfache Scheitern des;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit nicht gestattet werden, da Strafgefangene als sogenannte Kalfaktoren im Verwahrbereich der Untersuchungshaftanstalt zur Betreuung der Verhafteten eingesetzt werden. Diese Aufgaben sind von Mitarbeitern der Linie Untersuchung vorzunehmen ist, in Wahrnehmung von Bef ragungsbefugnis sen aus dem Gesetz über die. Auf gaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, insbesondere zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den im Arbeitsplan enthaltenen Aufgaben. Auswertung der Feststellungen mit dem jeweiligen operativen Mitarbeiter und unter Wahrung der Konspiration mit dem Kollektiv der Mitarbeiter. Verstärkung der Vorbildwirkung der Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen.

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