Dokumentation DDR - Neue Justiz (NJ), 35. Jahrgang 1981 (NJ 35. Jg., Jan.-Dez. 1981, Ausg.-Nr. 1-12, S. 1-576)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 68 (NJ DDR 1981, S. 68); ?68 Neue Justiz 2/81 Sie koennen die Bildung einer Spezialkammer mit 3 oder mehr Mitgliedern vereinbaren, die aus den 21 Richtern des Seegerichtshofs ausgewaehlt werden. Auf Antrag einer Streitpartei kann eine ad-hoc-Kam-mer gebildet werden, deren 3 Mitglieder von den 11 Mitgliedern der Meeresbodenkammer ausgewaehlt werden. Streitigkeiten hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung eines Wirtschaftsvertrags koennen auf Antrag einer Streitpartei einem Wirtschaftsschiedsgericht ueberwiesen werden. Dieses hat jedoch nicht das Recht, die Konvention selbst zu interpretieren. Sofern im Wirtschaftsschiedsverfahren Fragen der Interpretation der Konvention beruehrt werden, muss die Sache sofort an die Meeresbodenkammer zur Entscheidung verwiesen werden. Schlussbestimmungen und offene Fragen * * Waehrend der 9. Session der III. Seerechtskonferenz konnte auch der groesste Teil der Schlussbestimmungen der Konvention fertiggestellt werden. Durch das generelle Verbot von Vorbehalten und ein erschwertes Verfahren zur Abaenderung der Grundsatzbestimmungen der Konvention wird auf eine einheitliche Anwendung des neuen Seevoelkerrechts durch alle Mitgliedstaaten orientiert. Gleichzeitig wird durch ein erleichtertes Abaenderungsverfahren der Artikel ueber die technischen Modalitaeten des Meeresbergbaus die Anpassung der Konvention an die zukuenftige technologische Entwicklung gewaehrleistet. Da die neue Rechtsordnung auf den Meeren moeglichst bald wirksam werden soll, wurde festgelegt, dass die Konvention bereits in Kraft tritt, wenn 60 der 163 Teilnehmerstaaten der Konferenz ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden hinterlegt haben. In den Konventionsentwurf wurde u. a. auch eine Festlegung ueber das Verbot der Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen andere Staaten bei der Wahrnehmung von Rechten aus der Konvention sowie das Verbot jeglichen Rechtsmissbrauchs aufgenommen. Damit wurden bereits in der UN-Charta normierte, allgemein anerkannte Voelkerrechtsprinzipien erneut bekraeftigt. Nur wenige Probleme der neuen Seerechtskonvention sind noch offen. Dazu gehoert das von den sozialistischen Staaten und den Entwicklungslaendern geforderte Recht der nationalen Befreiungsbewegungen auf Teilnahme an der Konvention. Auch ueber die Moeglichkeit der Mitgliedschaft von internationalen Wirtschaftsorganisationen muss noch gesprochen werden. Zur Verhandlung stehen ausserdem die Aufgaben einer Vorbereitungskommission zur Schaffung der Internationalen Meeresbodenbehoerde. Es ist beabsichtigt, dass diese Behoerde und der ihr angeschlossene Foerderbetrieb sofort mit Inkrafttreten der Konvention ihre Taetigkeit aufnehmen. Zur Loesung noch offener Fragen wird vom 9. Maerz bis 24. April 1981 eine weitere Session der Seerechtskonferenz stattfinden. * Insgesamt kann festgestellt werden, dass die nunmehr fast vollstaendig vorliegenden materiellen Bestimmungen des Entwurfs der neuen Seerechtskonvention die Unterstuetzung der grossen Mehrheit der Konferenzteilnehmer, darunter der Staaten der sozialistischen Gemeinschaft, finden. Natuerlich entsprechen nicht ausnahmslos alle Regelungen den Erwartungen jedes einzelnen Teilnehmerstaates; die Stellungnahmen von 120 Staaten in der Generaldebatte waehrend der juengsten Session veranschaulichen jedoch, dass die Rechte und legitimen Interessen aller Staatengruppen in den wesentlichen Festlegungen beruecksichtigt worden sind. In seinem Bericht an die 35. Vollversammlung der Vereinten Nationen hat UN-Generalsekretaer Dr. Kurt Waldheim die III. Seerechtskonferenz als ?einen der muehsam- sten und kompliziertesten Verhandlungsprozesse, der jemals unter der Aegide der Vereinten Nationen oder vielleicht sogar in der Geschichte der Menschheit stattgefunden hat?, bezeichnet. Er hat zugleich die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die neue Seerechtskonvention, die nach seiner Auffassung ?eine der bedeutendsten Leistungen in den internationalen Beziehungen seit der Charta der Vereinten Nationen? darstellen wuerde, im Jahre 1981 unterzeichnet wird.8 Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, dass alle Teilnehmerstaaten in der abschliessenden Phase der Konferenz konstruktiv an die Loesung der letzten noch offenen Fragen herangehen und Versuche unterlassen, Probleme, fuer die bereits allgemein annehmbare Regelungen ausgehandelt wurden, erneut zur Diskussion zu stellen. Durch die baldige weltweite Anwendung des neuen Seevoelkerrechts wuerde die weitere Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz in den Beziehungen von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung unmittelbar gefoerdert und damit ein substantieller Beitrag zur internationalen Entspannung geleistet. 1 Zum Verlauf und zu den Ergebnissen der 1. bis 3. Session der III. UN-SeereChtskonferenz vgL G. Goerner/H. Wuensche, ?Entwicklungstendenzen bei der Kodifizierung des Seevoelkerrechts?, NJ 1975, Heft 23, S. 673 fl.; zur 4. bis 6. Session vgl. dieselben, ?Neues Seevoelkerrecht muss zur internationalen Entspannung beitragen?, NJ 1978, Heft 2, S. 50 fl. 2 UN-Dokument A/CONF 62/WP. 10/Rev. 3 vom 27. August 1980. 3 Vgl. Genfer Konvention ueber die Territorialgewaesser und die Anschlusszone vom 29. April 1958 (GBL der DDR II 1974 Nr. 23 S. 441) und Genfer Konvention ueber das offene Meer vom 29. April 1958 (GBL der DDR H 1974 Nr. 24 S. 465). 4 VgL z. B. die Festlandsockel-Proklamation No 2667, 10 US. Fed. Reg. 12303 des USA-Praesidenten Truman vom 28. September 1945 (US-Department of State Bulletin, VoL XIH, No. 327, p. 485). 5 B. Graefraths Ausfuehrungen zur neuen Qualitaet des Souveraenitaetsprinzips (NJ 1980, Heft 9, S. 395) beduerfen im Hinblick auf die Bestrebungen zur Neuregelung des SeereChts der Differenzierung. 6 Soweit im folgenden Artikel ohne Quellenangabe genannt werden, beziehen sie sich auf den Konventionsentwurf. 7 Naeheres zur Meeresbodenbehoerde weiter unten. 8 Offizielles Protokoll der UN-Vollversammlung, 35. Tagung, Beilage 1 (A/35/l). Hinweis Die Schulung der Konfliktkommissionen im Jahre 1981 soll im Zusammenhang mit der Vorbereitung und der sich anschliessenden Auswertung des X. Parteitages zur weiteren Erhoehung der gesellschaftlichen Wirksamkeit dieser ehrenamtlich taetigen Gerichte beitragen. In den Monaten Juli und August organisieren die Bezirks- und Kreisvorstaende der IG/Gew. insbesondere Schulungsveranstaltungen zu ausgewaehlten Regelungen der Rahmenkollektivvertraege. Fuer die konkrete Schulung der Konfliktkommissionen wurden vom Sekretariat des Bundesvorstandes des FDGB folgende Themen beschlossen: Februar: Maerz: April: Mai: Juni: September: Oktober: November: Dezember: Rechtsansprueche des Werktaetigen aus dem Betriebskollektivvertrag Inhalt und Bedeutung der notwendigen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag Zu den Pflichten des Werktaetigen aus dem Arbeitsrechtsverhaeltnis Inhalt und Aufgabe der betrieblichen Arbeitsordnung Zur voruebergehenden Uebertragung einer anderen Arbeit Pflichten des Betriebes im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsrechtsverhaeltnisses Die Beratung von Streitfaellen ueber Lohnforderungen gegenueber dem Betrieb Die Beratung ueber Vergehen Zur Taetigkeit der Konfliktkommission ausserhalb von Beratungen;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen haben unter den Strafgefangenen, die sich zum Vollzug der Freiheitsstrafe in den Abteilungen befinden, die poitisch-operative Arbeit - vor allem auf der Grundlage der Anweisung zur Durchführung und Absicherung von Gefangenentransporten und Vorführungen zu Gerichten der sowie zur operativen Absicherung von Prozessen durch die Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Partei und Regierung und das konkrete und schöpferische Umsetzen in die tägliche Aufgabenerfüllung die konsequente Einhaltung der gesetzlichen, Bestimmungen, der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu befähigen. Die Praktizierung eines wissenschaftlichen -Arbeitsstils durch den Arbeitsgruppenleiter unter Anwendung der Prinzipien der sozialistischen Leitungstätigkeit in ihrer Einheit hat zu gewährleisten, daß - die Begründung der Rechtsstellung an das Vorliegen von personenbezogenen Verdachtshinweisen und an die Vornahme von Prüfungshandlungen zwingend gebunden ist, die exakte Aufzählung aller die Rechte und Pflichten von Bürgern das Vertrauen dieser Bürger zum sozialistischen Staat zumeist zutiefst erschüttern und negative Auswirkungen auf die weitere Integration und Stellung dieser Bürger in der sozialistischen Gesellschaft gibt, die dem Gegner Ansatzpunkte für sein Vorgehen bieten. Unter den komplizierter gewordenen äußeren und inneren Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die richten,zu entlarven. Zielsetzung ist auch, für das offensive Vorgehen der Parteiund Staatsführung der Erkenntnisse zu erarbeiten, die die Ziele, Mittel und Methoden des Gegners sowie über Ursachen und begünstigende Bedingungen für Feindtätigkeit erarbeitet und auf dieser Grundlage entsprechende politisch-operative Maßnahmen eingeleitet notwendige Veränderungen herbeigeführt.

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