Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 85

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 85 (NJ DDR 1979, S. 85); Neue Justiz 2/79 85 Zur Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit im Rahmen der Schichtarbeit werden auch die Schichttagebücher genutzt. Hauptanliegen dieser Tagebücher ist es, in der Produktionsvorbereitung und in der laufenden Produktion mit geringstem Arbeitsaufwand hohe Ergebnisse zu erzielen, Fehlzeiten und Doppelarbeit zu vermeiden, einen kontinuierlichen Produktionsrhythmus ohne Havarien, Störungen und Brände zu gewährleisten und alle Werktätigen zu einem sicherheitsgemäßen Verhalten zu veranlassen. In die Schichttagebücher werden deshalb neben den Ergebnissen der monatlichen Begehungen auch einzelne Verstöße gegen Ordnung und Sicherheit eingetragen, damit die Mängel auf Veranlassung der staatlichen Leiter unverzüglich beseitigt werden. Außerdem führen seit Mai 1978 alle Meister und Betriebsingenieure für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich ein Kontrollbuch für den Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz. Auch hierdurch nehmen die staatlichen Leiter aktiv Einfluß auf die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit. Die Vertreter der Kollektive berichteten auf dem Erfahrungsaustausch auch über die erzieherische Arbeit mit Strafentlassenen und kriminell Gefährdeten. Diese Aufgabe übernehmen vor allem solche Kollektive, in denen für die gesellschaftliche Wiedereingliederung dieses Personenkreises die besten Voraussetzungen vorliegen und auch der größte Nutzen erreicht wird. Die Strafentlassenen und kriminell Gefährdeten werden in das Leben der Kollektive einbezogen und erhalten dort bestimmte gesellschaftliche Aufträge. Bei persönlichen Schwierigkeiten wird ihnen Unterstützung gewährt. In mehreren Fällen haben Meister und andere Werktätige die Bürgschaft für Straffällige übernommen und unterstützen als Betreuer von Strafentlassenen und kriminell Gefährdeten die Erziehungsarbeit der Kollektive. Die kontinuierliche Behandlung von Fragen der Ordnung und Sicherheit in den Kollektiven hat dazu geführt, daß sich immer mehr Werktätige für den Schutz des sozialistischen Eigentums vor Straftaten, Bränden, Havarien und anderen Störungen, für die Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes und für die gegenseitige Erziehung zur Wachsamkeit verantwortlich fühlen. Das führte auch zu weiteren gesellschaftlichen Aktivitäten vieler Werktätiger, beispielsweise bei der Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr und in der Zivilverteidigung. RICHARD LANGBEIN, Staatsanwalt der Stadt und des Kreises Stralsund Wirksames Verfahren zur Erhöhung des Arbeits- und Brandschutzes Das Oberste Gericht beriet auf seiner 8. Plenartagung über Aufgaben, die den Gerichten bei der Dürchsetzung des gesamtgesellschaftlichen Anliegens der Verhinderung von Bränden,- Havarien und Unfällen obliegen, und orientierte dabei auf eine höhere Wirksamkeit der Rechtsprechung auf diesem Gebiet. Wie sich die Gerichte in ihrer Arbeitsweise auf die spezifische Problematik dieser Verfahren einstellen, die dabei festgestellten Ursachen und begünstigende* Bedingungen mit den Leitern von Betrieben bzw. Genossenschaften auswerten und so gestützt auf die Bereitschaft der Werktätigen zur weiteren Festigung von Sicherheit und Ordnung beitragen, soll im folgenden an einem konkreten Beispiel dargelegt werden. Im VEB T., der seit 1974 Strohpellets herstellt, kam es wiederholt in der Trockentrommel zur Entzündung des Trockengutes. Das Brandgut wurde in einen Bunker (Hochsilo) geblasen. Für dessen Entleerung gab es keine Festlegungen. Es war üblich, nach einiger Zeit den Schieber zu öffnen und das Brandgut, das noch Glutnester enthielt, aus dem Bunker in einen darunter gestellten Hänger fallen zu lassen. Als der Trockenmeister 1978 eine solche Entleerung des Brandbunkers vornehmen wollte, kam es beim öffnen des Schiebers zu einer Verpuffung, weil sich in dem Silo eine explosive Gasmischung entwickelt hatte. Ein in der Nähe stehender Arbeiter erlitt dadurch erhebliche Brandverletzungen und war über längere Zeit arbeitsunfähig. Auch der Trockenmeister trug Verbrennungen davon. Dem Ermittlungsergebnis war zu entnehmen, daß von der angewandten Technologie hinsichtlich der Deponie und Beseitigung von in Brand geratenem Trockengut eine ständige akute Explosionsgefahr ausging. Nach möglichen Veränderungen und der Festlegung einer gefahrloseren Technologie wurde jedoch nicht mit der gebotenen Zielstrebigkeit gesucht. Um die wesentlichen Seiten des technologischen Hergangs beim Zustandekommen der explosiven Gasmischung zu erkennen, bedurfte es spezieller Sachkenntnisse. Deshalb war eine Konsultation des Gerichts mit verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Feuerwehr der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei und die Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen notwendig. Er wurde unter Vorgabe konkreter Fragen mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt. Im Gutachten wurde wissenschaftlich nachgewiesen, daß die bisherige Technologie gegen elementare Sicherheitsanforderungen verstößt und daß von einem weiteren Bunker, der zum Auffangen von Trocknungsstaub dient, eine ebenso große Brand- und Explosionsgefahr ausgeht. Darüber informierte das Gericht unverzüglich den Betrieb, so daß die ersten notwendigen Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet werden konnten. An der Hauptverhandlung nahmen der Betriebsleiter und andere verantwortliche Leiter teil. Ihnen sollten die von der genannten Technologie ausgehenden Gefahren für das Leben und die Gesundheit der Werktätigen sowie für die Produktionsanlagen verdeutlicht werden. Anschließend wurde das Verfahren unter Mitwirkung des Sachverständigen ausgewertet. In einem Gerichtskritikbeschluß wurde die ständige Verletzung der Sicherheitsbestimmungen im VEB T. gerügt. Entgegen der sich aus § 9 der ASAO 3/1 Schutzgüte der Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren vom 20. Juli 1966 (GBl. II Nr. 87 S. 563) bzw. aus den ab 1. Januar 1978 an dessen Stelle in Kraft getretenen §§ 3 ff. ASVO vom 1. Dezember 1977 (GBl. I Nr. 36 S. 405) ergebenden Pflicht hat der Leiter des VEB T. für die Benutzung der Anlage zur Strohpelletierung und für den nicht bestimmungsgemäßen Einsatz der Silos zum Löschen des Brandgutes keinen Nachweis über die Schutzgüte bzw. über die Gewährleistung des-Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes (GAB-Nachweis) geführt. Obwohl es für das bei der Strohpelletierung angewendete Verfahren keine spezielle Arbeitsschutzanordnung gab, unterließ es der Leiter, eine betriebliche Regelung über den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie den Brandschutz zu erlassen. Dazu war er aber nach § 16 ASVO (alt) und § 1 der ASAO 1 Allgemeine Vorschriften vom 23. Juli 1952 (GBl. S. 691) bzw. nach den jetzt geltenden Bestimmungen des § 202 Abs. 2 AGB und § 1 Abs. 1 Buchst, d ASVO vom 1. Dezember 1977 gesetzlich verpflichtet. Bei der Auswertung des Verfahrens im Betrieb wurden zugleich die im Gerichtskritikbeschluß genannten Pflichten im Gesundheits- und Arbeitsschutz, die konkrete Verantwortung des Leiters, der leitenden Mitarbeiter und jedes Werktätigen auf diesem Gebiet und die dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der neuen ASVO, eingehend erläutert. Besonders günstig wirkte sich dabei aus, daß auf Grund des Sachverständigengutachtens die wissenschaftlich-technischen Zusammenhänge der Brandgefahren bei der im Betrieb angewendeten Verfahrensweise umfassend erklärt und die Ursachen der Gasexplosion sowie die weiteren Gefahren augenscheinlich nachgewiesen Fortsetzung auf S. 87;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 85 (NJ DDR 1979, S. 85) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 85 (NJ DDR 1979, S. 85)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Linie IX; Organisierung der erforderlichen Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und des Zusammenwirkens mit anderen Organen; Gewährleistung der ständigen Auswertung der im Prozeß der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Analysierung der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge im Verantwortungsbereich sowie die Festlegung erforderlicher Maßnahmen Gewährleistung der ständigen Einflußnahme auf die zielstrebige Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit vor allem auf die zuverlässige Klärung politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanter Sachverhalte sowie politisch-operativ interessierender Personen gerichtet; dazu ist der Einsatz aller operativen und kriminalistischen Kräfte, Mittel und Methoden beider Linien abzusiohemden Ermit lungs handlangen, wie die Büro ührung von Tatortrekonstruktionen und Untersuchungsexperimenten, die die Anwesenheit des Inhaftierten erfordern.

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