Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 80

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 80 (NJ DDR 1979, S. 80); 80 Neue Justiz 2/79 Stimmungen über den Handel mit Saat- und Pflanzgut können mit Ordnungsstrafen belegt werden. Auf der Grundlage der EnergieVO vom 9. September 1976 (GBl. I Nr. 38 S. 441)9 werden durch die AO über die technischen Bedingungen des Anschlusses von Gasabnehmeranlagen an öffentliche Versorgungsnetze TAG vom 15. November 1978 (GBl. I Nr. 40 S. 438) die Anschlußbedingungen aus dem Jahre 1962 modernisiert und den neuen gesellschaftlichen Bedingungen angepaßt. Wie 'bisher dürfen Arbeiten zur Errichtung, Erweiterung oder Änderung einer Abnehmeranlage nur von einem berechtigten Hersteller für Gasanlagen ausgeführt werden. Wenn es technisch und ökonomisch erforderlich ist, kann für mehrere Abnehmer eine gemeinsame Regelanlage vom Energieversorgungsbetrieb vorgeschrieben werden. In diesen Fällen ist die gemeinsame Nutzung zwischen den angeschlossenen Abnehmern vertraglich zu vereinbaren. Durch die AO werden ferner Erleichterungen hinsichtlich der Anmeldungs- und Zustimmungspflicht eingeführt. Außerdem enthält sie Bestimmungen über die Verantwortlichkeit für Schäden. Mit der VO über die materielle Verantwortlichkeit der Angehörigen der bewaffneten Organe der DDR Wiedergutmachungsverordnung (WGVO) vom 5. Oktober 1978 (GBl. I Nr. 35 S. 382) werden die Regelungen über die materielle Verantwortlichkeit der Angehörigen der bewaffneten Kräfte der DDR entsprechend den Bedingungen des Dienstverhältnisses den Bestimmungen über die materielle Verantwortlichkeit im 13. Kapitel des AGB (§§ 252 ff.) angepaßt. Zum Schadenersatz verpflichtet ist jeder Angehörige eines bewaffneten Organs, der dem sozialistischen Eigentum unter Verletzung seiner Dienstpflichten schuldhaft Schaden zugefügt hat oder die Wiedergutmachung durch den Schadensverursacher schuldhaft verhinderte.' Voraussetzung für die Verantwortlichkeit ist die Kenntnis der Dienstpflicht, d. h. der Angehörige des bewaffneten Organs muß in seine Pflichten eingewiesen worden sein, oder es muß ihm möglich gewesen sein, sich damit vertraut zu machen. Bei Zahlungsverpflichtungen, die aus dem Verhalten von Angehörigen der bewaffneten Organe gegenüber Dritten entstehen, ergibt sich die Höhe der Schadenersatzpflicht aus der Schuldart bei der Schadensverursachung gegenüber dem Dritten, d. h. bei fahrlässiger Verursachung bis zur Höhe der monatlichen Bezüge; bei vorsätzlicher Verursachung ist die volle materielle Verantwortlichkeit anzuwenden. Neben dem auch im AGB (§ 266) geregelten nachträglichen Verzicht kann der Kommandeur entsprechend den Prinzipien der militärischen Einzelleitung auch ganz oder teilweise auf den Schadenersatz verzichten, wenn der Schaden während der Ausbildung oder bei der Lösung von Gefechtsaufgaben entstanden ist oder die Gesamtheit aller Umstände den Verzicht rechtfertigt. * Mit der Bekanntmachung zur Internationalen Konvention vom 29. November 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden vom 18. August 1978 (GBl. II Nr. 5 S. 74) wird der Beitritt der DDR zu der genannten Konvention bekanntgegeben und der Text der Konvention veröffentlicht. Bei der Hinterlegung der Beitrittsurkunde wurden von seiten der DDR drei Erklärungen abgegeben, die jedoch dem Beitritt zu der Konvention nicht im Wege stehen. Die 1. Erklärung betrifft die Bestimmungen des Art. XI Abs. 2 der Konvention, wonach ein Vertragsstaat als Eigentümer eines für kommerzielle Zwecke benutzten Schiffes vor Gericht auf alle Einreden verzichtet, die sich auf seine Stellung als souveräner Staat gründen. Diese Bestimmung ist jedoch für die DDR im Hinblick auf Art. I Ziff. 3 der Konvention nicht von praktischer Bedeutung, weil für volkseigene Schiffe der jeweilige volkseigene Betrieb (Reederei) und nicht der sozialistische Staat als Eigentümer auftritt. Die 2. Erklärung bezieht sich auf Art. XIII Abs. 2 der Konvention, in dem bestimmt wird, welche Staaten ihr beitreten können. Nach Auffassung der Regierung der DDR können jedoch alle Staaten, die sich in ihrer Politik von den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen leiten lassen, Mitglied von Konventionen werden, die die Interessen aller Staaten berühren. Die 3. Erklärung bezieht sich auf Art. XVII der Konvention und bekräftigt die Haltung der Regierung der DDR zur Notwendigkeit einer schnellen und bedingungslosen Beendigung des Kolonialismus. Die Konvention regelt die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden, die im Zusammenhang mit dem Transport von öl als Massengutladung (Bulkladung) zur See entstehen. Die Konvention regelt insbesondere die Verpflichtung zum Schadenersatz, die Schaffung und den Nachweis finanzieller Sicherheitsleistungen, die Haftungsbeschränkungen und die Durchsetzung von Ansprüchen. Schadenersatzansprüche wegen Verschmutzungsschäden können gegen den Eigentümer des Schiffes nur nach den Bestimmungen dieser Konvention geltend gemacht werden. Das bedeutet, daß für Schiffe der Vertragsstaaten dieser Konvention und im Rahmen ihres sachlichen Geltungsbereichs die Bestimmungen der §§ 109 bis 116 des Seehandelsschiffahrtsgesetzes (SHSG) vom 5. Februar 1976 (GBl. I Nr. 7 S. 109)10 insoweit keine Anwendung finden. Auf Schadenersatzansprüche wegen anderer Ölverschmutzungen und Verschmutzungen durch Schiffe von Staaten, die der Konvention nicht beigetreten sind, finden die genannten Bestimmungen des SHSG Anwendung. In Durchführung der Konvention sowie des § 110 SHSG regelt die AO zur Internationalen Konvention über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden vom 20. Oktober 1978 (GBl. I Nr. 36 S. 395) die Verpflichtung der Eigentümer und Reeder zur Schaffung der finanziellen Sicherheit und zur Mitführung eines entsprechenden Zertifikats sowie die Befugnisse des Seefahrtsamtes der DDR zur Ausstellung von Zertifikaten und zur Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen dieser AO. Für die Verletzung im einzelnen genannter Bestimmungen dieser AO wird eine Ordnungsstrafe angedroht. Ausgearbeitet von Dr. S1GHART LÖRLER, ROLF KACHELMAIER, Dr. NORBERT KÖNIG, KURT L1PPOLD und Dr. HANS TARNICK * Einige hier nicht erwähnte Rechtsvorschriften wurden bereits in speziellen Beiträgen erläutert: Zur VO über den Erholungsurlaub vom 28. September 1978 (GBl. I Nr. 33 S. 365) vgl. H. Rühl in NJ 1978, Heft 11, S. 481 ft.; zur Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zur Rechtsprechung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen vom 14. September 1978 (GBl. I Nr. 34 S. 369) vgl. W. Strasberg in NJ 1978, Heft 11, S. 472 ff.; zur 2. DB zur ASVO Sicherheitsinspektoren und Sicherheitsinspektionen - vom 6. September 1978 (GBl. I Nr. 34 S. 373) vgl. H. Pompoes in NJ 1978, Heft 12, S. 529); zur VO über den Neubau, die Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen EigenheimVO vom 31. August 1978 (GBl. I Nr. 40 S. 425) vgl. H. Koppitz/G. Rohde, in diesem Heft. Die AO über die Allgemeinen Bedingungen beim An- und Verkauf gebrauchter Konsumgüter vom 10. November 1978 (GBl. I Nr. 41 S. 441) wird in einem der nächsten Hefte erläutert. 1 ND vom 16./17. Dezember 1978, S. 3. 2 Ebenda, S. 5. 3 Vgl. ND vom 14./15. Oktober 1978, S. 3. 4 Ebenda, S. 3. 5 Vgl. dazu die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1978, Heft 2, S. 70. 6 Vgl. die Begründung des Gesetzes, ND vom 14.715. Oktober 1978, S. 4. 7 Vgl. zu diesem Gesetz die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1976, Heft 15, S. 455. 8 Vgl. die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1978, Heft 11, S. 485 f. 9 Vgl. dazu die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1977, Heft 3, S. 81. 10 VgL dazu die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1976, Heft 9, S. 263. Im Staatsverlag der DDR erschien: Dokumente zur Abrüstung 1917 1976 475 Seiten; EVP (DDR): 16 Mark Der vom Institut für Internationale Politik und Wirtschaft der DDR herausgegebene Dokumentenband enthält die wesentlichen zwischenstaatlichen Vereinbarungen zur Rüstungsbegrenzung und Abrüstung, die .seit dem Leninschen Dekret über den Frieden abgeschlossen werden konnten, sowie Vorschläge und Vertragsentwürfe der sozialistischen Staaten insbesondere der Sowjetunion und anderer demokratischer Kräfte, die sich für Rüstungsbegrenzung und Abrüstung eingesetzt haben. Die 121 Dokumente belegen, daß die Beendigung des Wettrüstens und der, Übergang zur Abrüstung die dringliche Aufgabe der Gegenwart, das bedeutsamste Problem der internationalen Beziehungen ist. In einem einleitenden Beitrag arbeitet Prof. Dr. Peter Klein die sozialökonomischen Wurzeln des Wettrüstens und der Abrüstung heraus und gibt einen chronologischen Überblick über Entwicklungstendenzen in der Abrüstungsfrage von 1917 an. Dieser Überblick verdeutlicht den Zusammenhang zwischen bestimmten geschichtlichen Ereignissen; er erleichtert dem Leser das Verständis für die Dokumente und hilft ihm, sie in den Ablauf der zeitgeschichtlichen Entwicklung einzuordnen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 80 (NJ DDR 1979, S. 80) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 80 (NJ DDR 1979, S. 80)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Wiederergreifung durch eigene Kräfte. Einstellung jeglicher Gefangenenbewegung und Einschluß in Verwahrräume Unterkünfte. Sicherung des Ereignisortes und der Spuren, Feststellung der Fluchtrichtung. Verständigung der des Leiters der Abteilung Information des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bekämpfung feindlicher und anderer politischoperativ relevanter Handlungen irn Zusammenhang mit Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die Möglichkeit des Auftretens von sozial negativen Faktoren im Zusammenhang mit Entwicklungsproblemen sowie im Prozeß des Entstehens, der Bewegung und Lösung innerer sozialer Widersprüche bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft weiter zu festigen und ihren zuverlässigen Schutz vor jeglichen Angriffen des Feindes jederzeit sicherzusteilen, Honocker, Bericht des der an den Parteitag der Berichterstatter: Erich Honecker Dietz Verlag Berlin, Dienstanweisung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt nach den gleichen Grundsätzen und auf den gleichen rechtlichen Grundlagen wie der Untersuchungshaftvollzug in der außerhalb Staatssicherheit . Die aufgeführten Besonderheiten im Regime des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen.

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